Kategorie: Strafrecht

Nutzt die Berliner Polizei “Agents Provocateurs”, um gegen Demonstranten vorgehen zu können?

Noch ein kleines Rätsel zum Zustand des zweiten deutschen demokratischen Versuchs: Im folgenden Video sieht man zunächst zwei Beamte, die einen vermummten Demonstranten im Polizeigriff abführen. Nachdem sie hinter einem Polizeifahrzeug angelangt sind, wird der Polizeigriff gelöst, der Vermummte steht leger und entspannt in der Gegend herum, und es finden sich mehr Polizeibeamte ein, die

„Fuck you Staatsanwalt“: „Autopfleger will keine” Schwulen “als Kunden“

Okay. Ihr habt uns sturmreif gemailt! Vielleicht ist auch unser Widerwille gegen diejenigen, die derzeit jede Form von Verstandestätigkeit für emotionale Irrationalität eingetauscht haben, die kleinen Volkserzieher und Blockwarte, die überall durch die Lande ziehen und alles nach ihrem Vorbild gestalten wollen, damit wir alle in einer Monokultur aus Stumpfsinn und längster Langeweile eingehen, der

ZEIT der Falschbehauptungen: “Neger” an sich ist eben nicht strafbar!

Joachim Herrmann hat Roberto Blanco einen “wunderbaren Neger” genannt, und der Sturm der gutmenschlichen Entrüstung, er ist über den Innenminister der Bajuwaren hereingebrochen: Joachim Herrmann äußert sich rassistisch über Roberto Blanco, so titelt die ZEIT, das Blatt des intellektuellen Niedergangs und schreibt: “Das Wort “Neger” ist abwertend und rassistisch. Es gilt als Beleidigung, die mit

Notwehrrecht und Notwehrpflicht

In England geht derzeit der Fall von Vincent Cooke durch die Medien. Vincent Cooke hat einen Einbrecher in seinem Haus auf frischer Tat ertappt. Eine nachfolgende Rangelei endete mit dem Tod des Einbrechers. Vincent Cooke hat ihn erstochen. Vincent Cooke bleibt straffrei. Der Chefankläger des Crown Prosecution Service, Nazir Afzal, hat entschieden, dass Vincent Cooke mit keiner Anklage rechnen muss: