Nutzt die Berliner Polizei “Agents Provocateurs”, um gegen Demonstranten vorgehen zu können?
Noch ein kleines Rätsel zum Zustand des zweiten deutschen demokratischen Versuchs:
Im folgenden Video sieht man zunächst zwei Beamte, die einen vermummten Demonstranten im Polizeigriff abführen. Nachdem sie hinter einem Polizeifahrzeug angelangt sind, wird der Polizeigriff gelöst, der Vermummte steht leger und entspannt in der Gegend herum, und es finden sich mehr Polizeibeamte ein, die ihm und den beiden Beamten, die ihn einst im Polizeigriff hatten, Gesellschaft leisten. Das eher ungewöhnliche Verfahren wird durch keinerlei Anstalten, den Demonstranten erkennungsdienstlich zu behandeln oder zumindest zum Zwecke derselben einzusammeln, gestört, ein eher ungewöhnliches Vorgehen, wenn man bedenkt, dass der Demonstrant offenkundig als so gefährlich eingeschätzt wurde, dass er im Polizeigriff abgeführt werden musste.
Das Video zeigt Berliner Beamte, und wir fügen die Frage an, was man hier eigentlich sieht:
Der Einsatz von Agent Provocateur ist mit dem, was demokratisches System sein soll, natürlich nicht zu vereinbaren, denn Demonstrationen sind ein Grundrecht, das keinerlei Intervention der Polizei duldet. Eine Intervention wird dann notwendig, wenn Demonstrationen dazu benutzt werden, Straftaten zu begehen, wie dies bei Demonstrationen der Linken regelmäßig der Fall ist. Aber selbst dann kann ein Eingriff von Polizeibeamten erst post hoc, nachdem Straftaten erfolgt sind, stattfinden, nicht etwa pre-emptive. Das absichtliche Herbeiführen strafbarer Handlungen durch verdeckte Polizeibeamte, die wiederum ein Eingreifen von Polizeibeamten – etwa in Form von Festnahmen oder Auflösung der Demonstration – rechtfertigen, ist als solches eine Straftat, z.B. eine Rechtsbeugung (§ 339 StGB), oder erfüllt den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB):
1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder
2.einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
oder nach § 357 StGB “Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat”:
1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.
Was genau in diesem Video zu sehen ist, ist somit eng mit der Frage rechtlicher Konsequenzen verknüpft.
Eine Erklärung, die uns bislang dazu erreicht hat:
“Ein sogenannter ziviler Tatbeobachter. Dieser wird zuweilen, nachdem er Straftaten anderer beobachtet hat, mit “festgenommen”, um unbemerkt aus der Situation zu kommen.
Völlig legitim, solange dieser Person selbst keine Taten oder Anstiftungen angelastet werden können.
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Das oben geschilderte Vorkommnis ist eine weitere dringende Empfehlung an die Empfänger eines Busgeldbescheides, eventuelle Busgeldbescheide, die im Zusammenhang mit der C-Plandemie ausgestellt wurden und noch ausgestellt werden sollten, unbedingt sorgfältig aufzubewahren, weil immerhin die Möglichkeit besteht, daß sich die ausstellende Behörde im Einzelfall damit selbst bescheinigt hat, eine Rechtsbeugung nach § 339 StGB und/oder eine Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB begangen zu haben.
Zitat:“Ein sogenannter ziviler Tatbeobachter. Dieser wird zuweilen, nachdem er Straftaten anderer beobachtet hat, mit “festgenommen”, um unbemerkt aus der Situation zu kommen.
Völlig legitim, solange dieser Person selbst keine Taten oder Anstiftungen angelastet werden können. Die Aufnahme ist etwa ein Jahr alt.”
Das Video kursierte schon beim Reitschuster und ist in der Tat älter. Entscheidend ist bei der Sache der vorletzte Satz aus dem Zitat. V-Leute zur Observation bzw. Beweissicherung einzuschleusen, ist üblich und richtig. Man kann nicht alles mit Technik lösen. Aber: Der Einsatz darf keinen steuernden Charakter entwickeln, sonst wird es schnell rechtswidrig. Wenn ein V-Mann seine zu beobachtenden Objekte selbst zur Tat anheizt oder selbst eine Tat begeht, macht er sich strafbar. Was allerdings, wenn es denn soweit kommt, meist unter den Teppich gekehrt wird. Der Staat ist gegenüber dem Bürger hier ja im Vorteil, da er die Aktenlage selbst bestimmt und im “Notfall” die Akten sogar schreddern kann. Ob so überhaupt ein rechtswirksames Verfahren geführt werden kann, wenn da gar nicht sicher ist, ob V-Leute nur Beweise gesammelt oder sie selbst konstruiert haben, ist durchaus fraglich. Es ist für den Bürger deshalb zielführend, möglichst in kritischen Situationen selbst auch für wasserdichte Beweise zu sorgen, die die Beweise der Staatsmacht, sofern sie denn getürkt sind, widerlegen können. Geht alles. Man muss nur wissen wie man das anstellt. Wenn die Gewaltenteilung von alleine nicht mehr sauber funktioniert und die gegenseitige Kontrolle nicht gegeben ist, kann man sie mit geschickten Winkelzügen durchaus erzwingen. 😉
Wenn Sie da bitte etwas genauer werden könnten, gerne auch mit indirekten Hinweisen auf eine Fundstelle… die Spaziergänger würden sich freuen.
Hier in München wäre das besonders wichtig für die Leute, da bläst sich der OB Reiter auf wie ein Ochsenfrosch ob der angeblichen Gewalttäter, während man eigentlich nur ganz normale Leute sieht, die äußerlich und im Habitus kaum von “Einkaufenden” in der Fußgängerzone zu unterscheiden sind. Ich bin sicher, da wird gerade was getürkt, denn Gewalttaten komplett frei erfinden, ganz soweit sind sie noch nicht. Das KVR hier ist ungemein eilfertig bei der Behinderung der Ausübung demokratischer Grundrechte, und die Polizeiführung war noch nie abgeneigt, Agent Provocateur Methoden anzuwenden.
Fundstelle für was? Was München betrifft: Immer schön die Kamera draufhalten. Und dann die Verantwortlichen direkt abstrafen durch mediale Kreuzigung und Abwahl. Dann hört das auf. In Sachsen funktioniert das derzeit deutlich besser zwischen Polizei und Demonstranten.
darin folgendes:
“Wahrscheinlich hat sich der Staatsfunk viel Mühe gegeben, das Geschehen ins rechte, beziehungsweise linke Bild zu setzen, denn wir sind ziemlich sicher*, dass vor allem ein sogenannter Polizei-Schubser im roten Anorak auf allen Programmen gezeigt wurde. (*Sie wissen, verehrte Leser, dass wir aus gesundheitlichen Gründen das ÖRR-Programm meiden müssen.)
Für die besagte Szene war anscheinend extra ein Kamera-Stativ aufgebaut worden, was bei eher mobilen Spaziergängen eine Inszenierung nahelegt. Aber wir sind in Agitation und Propaganda nicht ausreichend geschult, um das abschließend beurteilen zu können.”
und darin
dieses farbenfrohe Filmchen (man beachte den Tarnanzug des “Terroristen”, die vorzügliche Ausleuchtung des Tatortes und die stativisch ruhige Hand der Aktuellen Kamera):
Wenn mich nicht alles täuscht, entstand dieses Video am Rande der riesigen Querdenken-Demo im Herbst 2020 in Leipzig, als man extra die Berliner Prügelbullen (sorry, aber anders kann man die nicht bezeichnen) angekarrt hatte. Und ich kann mich da noch an viele weitere Ungereimtheiten erinnern, die seinerzeit auch durch die alternativen Medien gingen. Zum Beispiel hatte man vorm Hauptbahnhof eine Horde vermummte Antifanten als Störer eingeschleust und so schnell die kamen, waren sie auch wieder weg. Die Bilder hatte das Regierungsfernsehen von Rot-ARD und Dunkelrot-MDR aber damit im Kasten. Sah auch wie bestellt aus. Naja solche Aktionen sind lupenreine Stasitaktik und da fallen mir in der Politik und Medien auf Anhieb fünf Namen ein, die sich mit sowas noch bestens auskennen.
In meinem “Haus” waren schon mehrmals investigative Journalisten unterwegs, zumindest nannten die sich so
Meine aber, das waren nur ungebildete “Faktenchecker”, keinerlei Ahnung von Bilanz und GuV, sie fanden NICHTS. Obwohl aus meiner Sicht selbst anhand der geschönten Akten einiges zu finden sich gelohnt hätte.
😎
Um zum Thema zurück zu kommen: Lieber Herr Klein, warum stellen Sie diese Frage überhaupt??
Selbstverständlich werden ganz besonders alte 63-jährige Damen (ich) von den rot gekennzeichneten vorzugsweise weiblichen SCHLANGEN DER POLIZEI gebissen, obwohl die Lady in Pelzjacke nur abseits und beobachtend daneben steht.
DIE Antwort heißt:
Weil wir als alte Weiber in deren Augen hilflos und super Opfer sind!
Mein Gott, ich hätte in diesem Deutschland der 90er nie gedacht, dass ich einmal hilflos vor Wasserwerfern stehen würde.
Sollte ich ins Präsenz stellen
Danke für diese Seite.
“Völlig legitim, solange dieser Person selbst keine Taten oder Anstiftungen angelastet werden können.”
Observierung ohne dringenden Tatverdacht ist für mich das genaue Gegenteil von “völlig legitim”. Hinzu kommt, was Ralf Pöhling zu bedenken gegeben hat. Gerade wo es um absolut rechtschaffen motivierte Demos von typischen Bürgern geht (wenn es auf der Aufnahme so eine war) auf der einen Seite und auf der anderen um eine politisch verschärfte behördlich-mediale Kamarilla. In dieser Gemengelage stinkt sowas einfach nach Stasi.
Wieviele male in de 70ern, 80gern, 90gern haben sich die wildesten Agitatoren und Steinewerfer als Polizisten rausgestellt ? Dass das nur zur Beobachtung und Feststellung von Straftätern gemacht wird/wurde, glaube ich schon lange nicht mehr; es ist offensichtlich, dass Demos, die gegen eine Regierungspolitik gerichtet sind, anders behandelt werden, als solche, die für/gegen die Umwelt und andere nebulöse Dinge durchgeführt werden, und auch gerichtliche Verfahren im Anschluss.
Die Gesetze, die sich direkt und indirekt gegen strafbare Handlungen auf Demonstrationen und die Aufhetzung anderer Demonstranten zu Straftaten durch V-Leute der Polizei richten, sind schon im demokratischen Rechtsstaat oft missachtet worden, Außer an bereits damals problematischen Absichten der örtlichen Verwaltung und Polizei lag das auch daran. dass es mehr als schwierig ist, einen V-Mann, der beobachtet und dabei Kontakt mit unfriedlichen Demonstranten hält, von einem V-Mann abzugrenzen, der bei derartigen Kontakten Öl ins Feuer der Gewaltbereitschaft schüttet (wobei dann unklar sein kann, auf welcher Seite er eigentlich steht). Wie auch immer: diese Gesetze haben keine Bedeutung mehr, weil wir nicht mehr im demokratischen Rechtsstaat leben.
Davon kann oder sollte man ausgehen, denn, egal, ob Pegida-Spaziergänge, Qurerdenkerdemos, oder nun die Impfgegner-Spaziergänge, sie waren von deren Seite immer friedlich. Auch wenn es erregte und hitzige Diskussionen gab, oder auch einmal eine Schubserei, die Polizei ist nicht unantastbar und steht nicht auf einem Sockel, geschweige denn, dass sie Respekt einfordert, der ist nicht in Beton gegossen und den verdient man sich zuerst, aber sicher nicht so, wie die Polizei in diesem Land gegen Einheimische agiert. Auch Polizisten provozieren, damit sie den Knüppel auspacken können. In Bautzen tritt ein Polizist einer Spaziergängerin ohne Grund von hinten in den Rücken, sein Kollege hatte weniger Glück, sein “Opfer” war schneller. Wer tritt gern in den Rücken, von hinten, ohne dass das Opfer es sieht, oder ahnt? Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Ergebnis soll immer das gleiche sein. Verbote jeglicher Zusammenkünfte, und das, aus Sicht dieser Dilettanten und Marionetten in der Politik, aus gutem Grund.
Bemerkenswert übrigens die heute verbreitete Überzeugung, daß es praktisch keinerlei Notwehr/Nothilfe gegen Uniformierte gäbe.
Auch Uniformierte können rechtswidrige Angriffe / Übergriffe starten und aus Notwehr wird „Widerstand“ oder „Körperverletzung“ – aus Nothilfe „versuchte Gefangenenbefreiung“ gestrickt. Ohne guten Videomittschnitt ist man dann den einschlägigen, synchronisierten Aussagen der Beamten unterlegen.
Es kann mE. nie rechtmäßig sein, friedliche Personen mit Schlägen, Tritten, Schubserei und Polizeigriffen zu traktieren oder gar in den Dreck zu drücken/zu verletzen, ohne daß dem angeblich „Festgenommenen“ bzw „Widerstand leistenden“ die konkrete Rechtsgrundlage mit Tatvorwurf mitgeteilt wurde und die Möglichkeit gegeben wurde, die Situation friedlich zu klären/abzuschließen. Derlei aber passiert inzwischen hundertfach dokumentiert hierzulande. Sogar Schüsse auf ein Auto wegen der Owidrigkeit, sich aus Verkehrskontrolle zu entziehen, sind inzwischen dokumentiert.
Von Übergriffigkeiten auf privatem Grund ohne Durchsuchungsbeschluss oder „Gefahr im Verzug“ gar nicht erst…
Am Ende wird das Opfer typischerweise mit unhaltbaren Tatvorwürfen regelrecht überhäuft und leider finden sich Staatsanwälte samt eifrigen Richtern, die derlei in erster Instanz „durchwinken“ und das Verhalten der Polizei völlig verdrängen.
Dass dies kaum zu mehr echtem Respekt in der Bevölkerung führt, ist absehbar. Aber womöglich ist diese neue Spaltung ja durchaus beabsichtigt?!?..,
@Nutzt die Berliner Polizei “Agents Provocateurs”,
nach der allgemeinen Beobachtung verschiedener regeimekritischer oder unbequemer Entwicklung, sei es nun Startbahn West, Stuttgart 21 oder heute gegen die erzwungene Gen-Therapie, ist die Vermutung sehr wahrscheinlich, daß die Polizei Provokateure in Zivil einschleust und ihr auftreten langsam steigert, um den Demonstrationsverboten eine Scheinlegalität zu verschaffen.
Schon Tage nach dem „6.1.“ in Washington kursierten detaillierte, umfangreiche Mitschnitte von Situationen / „Vorfällen“ (inzwischen leider fast alle zensiert), die mindestens eine koordinierte subversive Aktion zur Diskreditierung der Demonstranten belegen – augenscheinlich koordiniert zwischen AntiFa Gruppen/Leuten und wohl auch behördlichen Entitäten.
Das Capi1ol selbst verfügt über 15.000h an eigenem Material, welches bis heute niemandem zugänglich war/ist.
Es war auch ein enormer Erfolg für eine bestimmte Klientel/Gruppe.
Falls jemand daran zweifelt, dass die deutsche Polizei so blöd ist, da gibt es eine schöne Anekdote mit einem schweizerischen Undercover-Polizisten. Die deutsche Polizei sollte dabei einen Autobahnparklatz nach einem LKW mit einer bestimmten Zulassungsnummer absuchen. Trotz all der Sucherei und Gegenkontrollen haben die nach längerem Suchen nichts gefunden. Der Schweizer wurde wütend, ist trotz der Gefahr erkannt zu werden, selber suchen gegangen und hatte nach 5 Minuten den Transporter entdeckt, die deutsche Polizei hatte nur die Nummern auf den Anhängern gecheckt aber nicht die hinten an der Zugmaschine. Der Mann war fassungslos.
Öhem.Nutzt die Berliner Polizei “Agents Provocateurs”, um gegen Demonstranten vorgehen zu können?
Das tut sie seit wenigstens 1967, dürfte jedoch eigentlich kein großes Geheimnis (mehr) sein. Dessen ungeachtet gilt und galt das nicht nur für die Berliner Polizei, das ist “Ausbildungsgegenstand” seit spätestens 1953 in allen Polizeien im Westen — vom Osten weiß ich’s nicht, kann mir allerdings andererseits nicht vorstellen, daß das dort anders war.
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V-MÄNNER/FRAUEN
kennt man nicht erst ab NSU
Kölner Terrorist war doch ein Ziehsohn
Von einem Polizisten.
Das oben geschilderte Vorkommnis ist eine weitere dringende Empfehlung an die Empfänger eines Busgeldbescheides, eventuelle Busgeldbescheide, die im Zusammenhang mit der C-Plandemie ausgestellt wurden und noch ausgestellt werden sollten, unbedingt sorgfältig aufzubewahren, weil immerhin die Möglichkeit besteht, daß sich die ausstellende Behörde im Einzelfall damit selbst bescheinigt hat, eine Rechtsbeugung nach § 339 StGB und/oder eine Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB begangen zu haben.
Zitat:“Ein sogenannter ziviler Tatbeobachter. Dieser wird zuweilen, nachdem er Straftaten anderer beobachtet hat, mit “festgenommen”, um unbemerkt aus der Situation zu kommen.
Völlig legitim, solange dieser Person selbst keine Taten oder Anstiftungen angelastet werden können. Die Aufnahme ist etwa ein Jahr alt.”
Das Video kursierte schon beim Reitschuster und ist in der Tat älter. Entscheidend ist bei der Sache der vorletzte Satz aus dem Zitat. V-Leute zur Observation bzw. Beweissicherung einzuschleusen, ist üblich und richtig. Man kann nicht alles mit Technik lösen. Aber: Der Einsatz darf keinen steuernden Charakter entwickeln, sonst wird es schnell rechtswidrig. Wenn ein V-Mann seine zu beobachtenden Objekte selbst zur Tat anheizt oder selbst eine Tat begeht, macht er sich strafbar. Was allerdings, wenn es denn soweit kommt, meist unter den Teppich gekehrt wird. Der Staat ist gegenüber dem Bürger hier ja im Vorteil, da er die Aktenlage selbst bestimmt und im “Notfall” die Akten sogar schreddern kann. Ob so überhaupt ein rechtswirksames Verfahren geführt werden kann, wenn da gar nicht sicher ist, ob V-Leute nur Beweise gesammelt oder sie selbst konstruiert haben, ist durchaus fraglich. Es ist für den Bürger deshalb zielführend, möglichst in kritischen Situationen selbst auch für wasserdichte Beweise zu sorgen, die die Beweise der Staatsmacht, sofern sie denn getürkt sind, widerlegen können. Geht alles. Man muss nur wissen wie man das anstellt. Wenn die Gewaltenteilung von alleine nicht mehr sauber funktioniert und die gegenseitige Kontrolle nicht gegeben ist, kann man sie mit geschickten Winkelzügen durchaus erzwingen. 😉
Wenn Sie da bitte etwas genauer werden könnten, gerne auch mit indirekten Hinweisen auf eine Fundstelle… die Spaziergänger würden sich freuen.
Hier in München wäre das besonders wichtig für die Leute, da bläst sich der OB Reiter auf wie ein Ochsenfrosch ob der angeblichen Gewalttäter, während man eigentlich nur ganz normale Leute sieht, die äußerlich und im Habitus kaum von “Einkaufenden” in der Fußgängerzone zu unterscheiden sind. Ich bin sicher, da wird gerade was getürkt, denn Gewalttaten komplett frei erfinden, ganz soweit sind sie noch nicht. Das KVR hier ist ungemein eilfertig bei der Behinderung der Ausübung demokratischer Grundrechte, und die Polizeiführung war noch nie abgeneigt, Agent Provocateur Methoden anzuwenden.
Fundstelle für was? Was München betrifft: Immer schön die Kamera draufhalten. Und dann die Verantwortlichen direkt abstrafen durch mediale Kreuzigung und Abwahl. Dann hört das auf. In Sachsen funktioniert das derzeit deutlich besser zwischen Polizei und Demonstranten.
“Gehen Sie weiter hier gibt´s nichts zu Gucken”
Aber lustig ist es allemal in den Spaet-Nachrichten:
https://www.spaet-nachrichten.de/2021/12/soeders-freunde-und-helfer-im-einsatz/
darin folgendes:
“Wahrscheinlich hat sich der Staatsfunk viel Mühe gegeben, das Geschehen ins rechte, beziehungsweise linke Bild zu setzen, denn wir sind ziemlich sicher*, dass vor allem ein sogenannter Polizei-Schubser im roten Anorak auf allen Programmen gezeigt wurde. (*Sie wissen, verehrte Leser, dass wir aus gesundheitlichen Gründen das ÖRR-Programm meiden müssen.)
Für die besagte Szene war anscheinend extra ein Kamera-Stativ aufgebaut worden, was bei eher mobilen Spaziergängen eine Inszenierung nahelegt. Aber wir sind in Agitation und Propaganda nicht ausreichend geschult, um das abschließend beurteilen zu können.”
und darin
dieses farbenfrohe Filmchen (man beachte den Tarnanzug des “Terroristen”, die vorzügliche Ausleuchtung des Tatortes und die stativisch ruhige Hand der Aktuellen Kamera):
https://twitter.com/KilianKlaiber/status/1476544887629750274
Prädikat: “künstlich wertvoll”
Also mich persönlich macht hier gar nichts mißtrauisch 🙂
Was immer auch sei
irgendein Ar****och vom Amt ist immer dabei… .
👍
Das ist recht “alt”, das Video habe ich vor Monaten bereits gesehen, wenn nicht im vorigen Jahr.
Wenn mich nicht alles täuscht, entstand dieses Video am Rande der riesigen Querdenken-Demo im Herbst 2020 in Leipzig, als man extra die Berliner Prügelbullen (sorry, aber anders kann man die nicht bezeichnen) angekarrt hatte. Und ich kann mich da noch an viele weitere Ungereimtheiten erinnern, die seinerzeit auch durch die alternativen Medien gingen. Zum Beispiel hatte man vorm Hauptbahnhof eine Horde vermummte Antifanten als Störer eingeschleust und so schnell die kamen, waren sie auch wieder weg. Die Bilder hatte das Regierungsfernsehen von Rot-ARD und Dunkelrot-MDR aber damit im Kasten. Sah auch wie bestellt aus. Naja solche Aktionen sind lupenreine Stasitaktik und da fallen mir in der Politik und Medien auf Anhieb fünf Namen ein, die sich mit sowas noch bestens auskennen.
In meinem “Haus” waren schon mehrmals investigative Journalisten unterwegs, zumindest nannten die sich so
Meine aber, das waren nur ungebildete “Faktenchecker”, keinerlei Ahnung von Bilanz und GuV, sie fanden NICHTS. Obwohl aus meiner Sicht selbst anhand der geschönten Akten einiges zu finden sich gelohnt hätte.
😎
Um zum Thema zurück zu kommen: Lieber Herr Klein, warum stellen Sie diese Frage überhaupt??
Selbstverständlich werden ganz besonders alte 63-jährige Damen (ich) von den rot gekennzeichneten vorzugsweise weiblichen SCHLANGEN DER POLIZEI gebissen, obwohl die Lady in Pelzjacke nur abseits und beobachtend daneben steht.
DIE Antwort heißt:
Weil wir als alte Weiber in deren Augen hilflos und super Opfer sind!
Mein Gott, ich hätte in diesem Deutschland der 90er nie gedacht, dass ich einmal hilflos vor Wasserwerfern stehen würde.
Sollte ich ins Präsenz stellen
Danke für diese Seite.
Zitat des im Artikel zitierten Lesers:
“Völlig legitim, solange dieser Person selbst keine Taten oder Anstiftungen angelastet werden können.”
Observierung ohne dringenden Tatverdacht ist für mich das genaue Gegenteil von “völlig legitim”. Hinzu kommt, was Ralf Pöhling zu bedenken gegeben hat. Gerade wo es um absolut rechtschaffen motivierte Demos von typischen Bürgern geht (wenn es auf der Aufnahme so eine war) auf der einen Seite und auf der anderen um eine politisch verschärfte behördlich-mediale Kamarilla. In dieser Gemengelage stinkt sowas einfach nach Stasi.
Wieviele male in de 70ern, 80gern, 90gern haben sich die wildesten Agitatoren und Steinewerfer als Polizisten rausgestellt ? Dass das nur zur Beobachtung und Feststellung von Straftätern gemacht wird/wurde, glaube ich schon lange nicht mehr; es ist offensichtlich, dass Demos, die gegen eine Regierungspolitik gerichtet sind, anders behandelt werden, als solche, die für/gegen die Umwelt und andere nebulöse Dinge durchgeführt werden, und auch gerichtliche Verfahren im Anschluss.
Kennt man doch:
Auch bei “Feuerteufeln” sind die Brandstifter zu fast 100% in Feuerwehrkreisen zu finden.
Die Gesetze, die sich direkt und indirekt gegen strafbare Handlungen auf Demonstrationen und die Aufhetzung anderer Demonstranten zu Straftaten durch V-Leute der Polizei richten, sind schon im demokratischen Rechtsstaat oft missachtet worden, Außer an bereits damals problematischen Absichten der örtlichen Verwaltung und Polizei lag das auch daran. dass es mehr als schwierig ist, einen V-Mann, der beobachtet und dabei Kontakt mit unfriedlichen Demonstranten hält, von einem V-Mann abzugrenzen, der bei derartigen Kontakten Öl ins Feuer der Gewaltbereitschaft schüttet (wobei dann unklar sein kann, auf welcher Seite er eigentlich steht). Wie auch immer: diese Gesetze haben keine Bedeutung mehr, weil wir nicht mehr im demokratischen Rechtsstaat leben.
Davon kann oder sollte man ausgehen, denn, egal, ob Pegida-Spaziergänge, Qurerdenkerdemos, oder nun die Impfgegner-Spaziergänge, sie waren von deren Seite immer friedlich. Auch wenn es erregte und hitzige Diskussionen gab, oder auch einmal eine Schubserei, die Polizei ist nicht unantastbar und steht nicht auf einem Sockel, geschweige denn, dass sie Respekt einfordert, der ist nicht in Beton gegossen und den verdient man sich zuerst, aber sicher nicht so, wie die Polizei in diesem Land gegen Einheimische agiert. Auch Polizisten provozieren, damit sie den Knüppel auspacken können. In Bautzen tritt ein Polizist einer Spaziergängerin ohne Grund von hinten in den Rücken, sein Kollege hatte weniger Glück, sein “Opfer” war schneller. Wer tritt gern in den Rücken, von hinten, ohne dass das Opfer es sieht, oder ahnt? Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Ergebnis soll immer das gleiche sein. Verbote jeglicher Zusammenkünfte, und das, aus Sicht dieser Dilettanten und Marionetten in der Politik, aus gutem Grund.
Bemerkenswert übrigens die heute verbreitete Überzeugung, daß es praktisch keinerlei Notwehr/Nothilfe gegen Uniformierte gäbe.
Auch Uniformierte können rechtswidrige Angriffe / Übergriffe starten und aus Notwehr wird „Widerstand“ oder „Körperverletzung“ – aus Nothilfe „versuchte Gefangenenbefreiung“ gestrickt. Ohne guten Videomittschnitt ist man dann den einschlägigen, synchronisierten Aussagen der Beamten unterlegen.
Es kann mE. nie rechtmäßig sein, friedliche Personen mit Schlägen, Tritten, Schubserei und Polizeigriffen zu traktieren oder gar in den Dreck zu drücken/zu verletzen, ohne daß dem angeblich „Festgenommenen“ bzw „Widerstand leistenden“ die konkrete Rechtsgrundlage mit Tatvorwurf mitgeteilt wurde und die Möglichkeit gegeben wurde, die Situation friedlich zu klären/abzuschließen. Derlei aber passiert inzwischen hundertfach dokumentiert hierzulande. Sogar Schüsse auf ein Auto wegen der Owidrigkeit, sich aus Verkehrskontrolle zu entziehen, sind inzwischen dokumentiert.
Von Übergriffigkeiten auf privatem Grund ohne Durchsuchungsbeschluss oder „Gefahr im Verzug“ gar nicht erst…
Am Ende wird das Opfer typischerweise mit unhaltbaren Tatvorwürfen regelrecht überhäuft und leider finden sich Staatsanwälte samt eifrigen Richtern, die derlei in erster Instanz „durchwinken“ und das Verhalten der Polizei völlig verdrängen.
Dass dies kaum zu mehr echtem Respekt in der Bevölkerung führt, ist absehbar. Aber womöglich ist diese neue Spaltung ja durchaus beabsichtigt?!?..,
@Nutzt die Berliner Polizei “Agents Provocateurs”,
nach der allgemeinen Beobachtung verschiedener regeimekritischer oder unbequemer Entwicklung, sei es nun Startbahn West, Stuttgart 21 oder heute gegen die erzwungene Gen-Therapie, ist die Vermutung sehr wahrscheinlich, daß die Polizei Provokateure in Zivil einschleust und ihr auftreten langsam steigert, um den Demonstrationsverboten eine Scheinlegalität zu verschaffen.
Auch mir kam die Sache bekannt vor; das war schon vor vielen Monaten.
Schon Tage nach dem „6.1.“ in Washington kursierten detaillierte, umfangreiche Mitschnitte von Situationen / „Vorfällen“ (inzwischen leider fast alle zensiert), die mindestens eine koordinierte subversive Aktion zur Diskreditierung der Demonstranten belegen – augenscheinlich koordiniert zwischen AntiFa Gruppen/Leuten und wohl auch behördlichen Entitäten.
Das Capi1ol selbst verfügt über 15.000h an eigenem Material, welches bis heute niemandem zugänglich war/ist.
Es war auch ein enormer Erfolg für eine bestimmte Klientel/Gruppe.
Falls jemand daran zweifelt, dass die deutsche Polizei so blöd ist, da gibt es eine schöne Anekdote mit einem schweizerischen Undercover-Polizisten. Die deutsche Polizei sollte dabei einen Autobahnparklatz nach einem LKW mit einer bestimmten Zulassungsnummer absuchen. Trotz all der Sucherei und Gegenkontrollen haben die nach längerem Suchen nichts gefunden. Der Schweizer wurde wütend, ist trotz der Gefahr erkannt zu werden, selber suchen gegangen und hatte nach 5 Minuten den Transporter entdeckt, die deutsche Polizei hatte nur die Nummern auf den Anhängern gecheckt aber nicht die hinten an der Zugmaschine. Der Mann war fassungslos.
Öhem.Nutzt die Berliner Polizei “Agents Provocateurs”, um gegen Demonstranten vorgehen zu können?
Das tut sie seit wenigstens 1967, dürfte jedoch eigentlich kein großes Geheimnis (mehr) sein. Dessen ungeachtet gilt und galt das nicht nur für die Berliner Polizei, das ist “Ausbildungsgegenstand” seit spätestens 1953 in allen Polizeien im Westen — vom Osten weiß ich’s nicht, kann mir allerdings andererseits nicht vorstellen, daß das dort anders war.