Arglistige Täuschung: Professorinnenprogramm update

Dass staatliche Verwaltungen und Bürokratien, wenn sie einmal am Laufen sind, laufen und nur mit erheblicher Mühe, wenn überhaupt, wieder zum Stillstand gebracht werden können, kann man als Zeitgeschichtler nicht nur an der Effizienz der Massenvernichtung im Dritten Reich studieren, man kann es an demokratischen Systemen, und nicht nur an dem, das die Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Deutschland verabreicht haben, ebenso untersuchen. Sind z.B. Gesetze erst einmal erlassen, hat sich die Bürokratie und die Nutznießer-Industrie von Gesetzen erst einmal in Bewegung gesetzt, dann ist es nahezu unmöglich, die dies ermöglichenden Gesetze zu streichen.

ProfessorrinnenprogrammDie Logik dahinter, kann man so beschreiben: Gesetze regeln nicht nur einen Gegenstandsbereich, sie schaffen Anrechte und Nutznießer. Anrechte können direkt entstehen, wenn einer bestimmten Gruppe ein Recht auf X gesetzlich eingeräumt wird. Sie können auch entstehen, wenn einem Berufsstand X, also z.B. Rechtsanwälten durch ein Gesetz ein lukratives Monopol auf den Schutz von Anrechten eröffnet wird. Die Grenze zwischen dem Genuss von Anrechten und dem Nutznießen an Gesetzen ist fließend: Wer will entscheiden, ob die Beamten, deren Stellen nur vorhanden sind, weil sie z.B. die Einhaltung von Gesetz X kontrollieren sollen oder ein Netzwerk betreuen, das die Vergabe von Mitteln, z.B. im Rahmen des Professorinnenprogramms steuert, zu den reinen Nutznießern gehören oder ob sie die “Beschützer” geschaffener Anrechte sind? In jedem Fall verbrauchen sie Ressourcen, kosten also Steuerzahler Geld.

Hinzu kommt, dass mit jedem Nutznießer, den ein Gesetz produziert, der Widerstand gegen eine Abschaffung des entsprechenden Gesetzes steigt. Auch hier ist die Logik einfach: Wenn 51% der Wahlberechtigten von einem Gesetz profitieren, das der Gesellschaft nicht nutzt, sondern schadet, dann wird das entsprechende Gesetz dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gestrichen werden, dazu ist die Anzahl der Nutznießer und die Angst der Parteien vor Wahlabstrafung zu groß.

Schließlich wirken noch psychologische Prozesse, die durch die Verteilung von Anrechten ausgelöst werden, denn die Empfänger von Anrechten denken nunmehr von sich, sie hätten ein Recht auf etwas und sehen sich z.B. nicht als Almosenempfänger, der gegen seine Paternalisierung etwas unternehmen muss. Die Verteilung politischer “Geschenke” durch Anrechte hat somit einen Trägheitseffekt bei den Empfängern, den zu überwinden, nur der Widerstand gegen z.B. die Abschaffung gesetzlich begründeter Almosensysteme in der Lage ist.

Gender3Was für Gesetze beschrieben wurde, gilt auch oder vielleicht noch viel mehr, für die nachfolgenden staatlichen Programme, die einzig dem Zweck dienen, einer bestimmten Klientel etwas zuzuschustern, seien es Subventionen, seinen es Steuererleichterungen, seien es direkte Zahlungen. Dies zeigt u.a. das Professorinnenprogramm, das einerseits, für die schlichten Gemüter, eine Möglichkeit bereitstellt, sich als guter Mensch zu fühlen, zeigt man doch mit seiner Zustimmung, dass man die vom Professorinnenprogramm avisierte angebliche Benachteiligung von Frauen nicht, die Verteilung politischer und vor allem finanzieller Gunst an weibliche Bewerber auf Professuren aber schon gutheißt. Dass das Professorinnenprogramm eine nicht vorhandene Diskriminierung von Frauen durch eine explizite Diskriminierung von Männern bekämpft, ist da nicht weiter interessant. Wie gesagt, wir haben es mit schlichten Gemütern zu tun, die auf affektive Reize reagieren: Man sagt Ihnen, sie sind gut, und schon wedeln sie mit dem Schwanz.

Andererseits ist das Professorinnenprogramm wie alle Maßnahmen der Frauenförderung ein reines Programm für Profiteure, Staatsfeminismus-Gewinnler, wenn man so will. Wir haben in der Vergangenheit schon zusammengestellt, wie sich das Heer der Kämpferinnen für die angebliche Gleichberechtigung von Frauen Mittel unter die Nägel reißt, und wir haben auch darauf hingewiesen, dass die schamlose Zweckentfremdung von Steuermitteln, durch die Lobbyverbände der feministischen Industrie nicht erst in den letzten Dekaden begonnen hat. Vielmehr reichen ihre Wurzeln bis in den Ersten Weltkrieg (dazu auch: Abrams, Philip, 1963: The Failure of Social Reform: 1918-1920. Past and Present 24 (1): 43-64).

Gender2Wie schwer es ist, Strukturen des Nutznießens zu beseitigen, die sich seit Jahrzehnten im Speckgürtel der entsprechenden Ministerien eingenistet haben, kann man sich lebhaft vorstellen, wenn man sich einen Moment lang einbildet, die Bundesregierung würde auch nur die Mittel, die für das Frauencafe XY bereitgestellt werden, streichen. … Deshalb kann man Gesetze und auf ihnen aufbauende Maßnahmen, die ein Heer von Günstlingen nach sich ziehen, nicht streichen. Deshalb durchlaufen Gesellschaften, wie dies Ibn Khaldun beschrieben hat, Lebenszyklen. Und wie ein Baum ab einer bestimmten Menge von Parasiten nicht mehr überleben kann, so sterben auch Gesellschaften ab, wenn die Anzahl der Nutznießer die Anzahl der produktiven Mitglieder einer Gesellschaft dauerhaft und erheblich übersteigt.

Damit sind wir wieder beim Professorinnenprogramm abgekommen..

Wir haben einige Wochen kein Update mehr zur Blacklist gemacht. Das heißt nicht, dass die Diskriminierung von Männern im Rahmen des Professorinnenprogramms aufgehört hätte. Wie auch? Die Mittel sind vorhanden, und die Profiteurinnen stehen Schlange. Nein, es heißt nur, dass wir nicht über die personellen Mittel verfügen, die Hochschulen, die Männer diskriminieren, akribisch aufzulisten.

Gender1Der letzte Beitrag, der die offene Diskriminierung dargestellt hat, die zwischenzeitlich die Phase der Täuschung männlicher Bewerber abgelöst hatte, hatte die Westsächsische Hochschule in Zwickau zum Gegenstand. Dort ist mittlerweile jede Form der Vorsicht oder der Mimikry gefallen und man sagt ganz offen, dass Männer als Bewerber nicht erwünscht sind, dass Professuren ausschließlich für weibliche Bewerber ausgeschrieben werden. Warum auch nicht? Im Dritten Reich war schließlich auch klar, dass Juden sich gar nicht erst auf öffentliche Positionen bewerben brauchen.

Im Gegensatz zur Westsächsischen Hochschule in Zwickau setzt die Medizinische Hochschule Hannover nicht auf offene Diskriminierung von Männern, sondern auf deren Täuschung. Entsprechend hat die Hochschule einen Ausschreibungstext designed, mit dem männliche Bewerber auf eine Universitätsprofessur funktionelle Genomik, eine Universitätsprofessur für Infektionsbiologie des Gentransfers und eine Universitätsprofessur für Psychosomatik mit Schwerpunkt Transplantationsmedizin und Onkologie an der Nase herum geführt werden sollen.

Die Ausschreibungen beginnen alle mit dem folgenden Satz:

MHH“Im Rahmen des Professorinnenprogramms II ist an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) folgende Position, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zur unbefristeten Stellenausschreibung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:”

Das Professorinnenprogramm II dient der Förderung des Anteils weiblicher Professoren an Hochschulen. Aus dem Professorinnenprogramm II werden ausschließlich Professuren finanziert, die mit weiblichen Bewerbern besetzt werden. Folglich bedeutet der Eingangspassus der Ausschreibung der Medizinischen Hochschule Hannover, dass die ausgeschriebenen Stellen weiblichen Bewerbern vorbehalten sind, dass männliche Bewerber keine Chance haben, auf eine der ausgeschriebenen Stellen berufen zu werden, denn die Stellen gibt es nur auf Grudnlage einer Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm II.

Trotz dieser Deutlichkeit, versucht die Medizinische Hochschule Hannover männliche Bewerber hinters Licht zu führen oder an der Nase herum zu führen, je nachdem und ihnen fälschlicherweise zu suggerieren, sie hätten eine Chance mit ihrer Bewerbung:

“Zu den Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört der Ausbau der Forschung und Patienenversorgung …”, so steht in der einen Ausschreibung, “Es wird erwartet. dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber die bestehenden Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Hochschule verstärkt”, heißt es in der anderen. Die dritte Ausschreibung formuliert: “Zu den Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers gehört die qualifizierte Vertretung dieses Faches …”

Es handelt sich bei den Ausschreibungen somit um eine gezielte Täuschung männlicher Bewerber und darüber hinaus eine Boshaftigkeit, die darauf abzielt, männliche Bewerber zu prellen, denn sie wenden Zeit und (finanzielle) Ressourcen auf, um sich auf drei Stellen zu bewerben, auf die berufen zu werden, sie keinerlei Aussicht haben.

Vor diesem Hintergrund rufen wir männliche Bewerber, deren Profil auf die ausgeschriebenen Stellen passt, dazu auf, sich zu bewerben und sich nach Abschluss des Verfahrens und Berufung eines weiblichen Bewerbers zum einen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden, zum anderen die Medizinische Hochschule Hannover auf Schadensersatz zu verklagen, denn der Ausschreibungstext erfüllt unseren Erachtens alle Kriterien einer arglistigen Täuschung.

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