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Stiftungen, die keine sind oder: Wer finanziert eigentlich politische Vereine wie die Heinrich-Böll-Stiftung

Wie vieles, so ist auch die „Stiftung“ bzw. das, was als Stiftung gilt, im Bürgerlichen Gesetzbuch und dort in den §§80 bis 88 akribisch geregelt: Eine rechtsfähige Stiftung bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde eines Bundeslandes, sie ist durch die entsprechende Behörde anzuerkennen, wenn „das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des §81 Abs. 1 genügt, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet“ (§80 Abs. 2). In §81 Abs. 1 wiederum ist aufgelistet, was alles notwendig ist, um eine Stiftung ins Leben zu rufen, nämlich Regelungen über „1. den Namen der Stiftung, 2. den Sitz der Stiftung, 3. den Zweck der Stiftung, 4. das Vermögen der Stiftung, 5. die Bildung des Vorstands der Stiftung. Des weiteren regelt §82 folgendes:

Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt, so ist der Stifter verpflichtet, das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen.

Nimmt man die Benennung von Stiftungen als Anhaltspunkt, dann würde man nunmehr vermuten, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung um das Vermögen von Friedrich Ebert herum gegründet wurde, die Konrad-Adenauer-Stiftung um das Vermögen von Konrad Adenauer, dass Heinrich Böll seine Tantiemen in die namensgleiche Heinrich Böll Stiftung investiert hat, während die Erbstreitigkeiten um die Reste des Vermögens von Rosa Luxemburg die gleichnamige Stiftung zum Ergebnis hatten.  Weit gefehlt: „Obwohl alle sechs Organisationen den Begriff ‚Stiftung‘ in ihrem Namen tragen, trifft dies aus juristischer Sicht nur auf die Friedrich-Naumann-Stiftung zu. Sie ist eine Stiftung des privaten Rechts. Die anderen politischen Stiftungen sind ihrer rechtlichen Organisationsform zufolge ‚eingetragene Vereine‘ (Die fünf falschen Stiftungen sind: Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung).

Wenn den eingetragenen Vereinen, die als Stiftung auftreten, kein Stiftervermögen eigen ist, dann stellt sich die Frage, wo das Geld, das die entsprechenden Stiftungen mit vollen Händen ausgeben (Abbildung), herkommt. Eine Antwort auf beide Fragen gibt der Bundesrechnungshof auf den Seiten 161 und 162 seiner Bemerkungen 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes: „Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien unterhalten auf Bundesebene ihnen nahestehende sogenannte ‚Politische Stiftungen‘. Diese Stiftungen erhalten aus dem Bundeshaushalt u.a. institutionelle Zuwendungen als sogenannte ‚Globalzuschüsse‘ … Zusätzlich erhalten sie sogenannte Bauglobalmittel sowie weitere Bundeszuwendungen vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für ihre Projekte“.

Die „finanziellen Zuwendungen“, die aus Steuereinnahmen finanziert, an die politischen Stiftungs-Vereine e.V. überwiesen werden, sind beträchtlich: „Die Zuwendungen des Bundes an die Politischen Stiftungen stiegen von 295 Mio. Euro im Jahr 2000 um 42,5% auf 421 Mio. Euro im Jahr 2010“. Im selben Zeitraum ist die deutsche Wirtschaft nach Angaben der OECD um 9,7% gewachsen. Die Zuwendungen an politische Stiftungen sind demnach viermal so schnell gewachsen wie die deutsche Wirtschaft, was insofern nicht verwunderlich ist, als die Höhe der Zuwendungen vom Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag bestimmt wird. Anders formuliert: hier bestimmen die Ziegen und nicht der Gärtner über die tägliche Möhrenration.

Die Verwendung der Zuwendungen, die so reichlich an „politische StiftungsVereine e.V.“ fließen, unterliegt natürlich harten Kriterien: So müssen die öffentlich finanzierten Projekte der politischen Stiftungen im öffentlichen Interesse liegen, dürfen aber keine Aufgaben umfassen, die vom Staat selbst wahrgenommen werden, die politische Stiftung muss dem verfassungsrechtlichen Leitbild entsprechen und ansonsten sind die politischen Stiftungs-Vereine e.V. weitgehend darin frei, die Steuermittel al gusto einzusetzen.

Wie die Heinrich-Böll-Stiftung die Mittel im öffentlichen Interesse einsetzt, war bereits Gegenstand der Erörterung in diesem Blog, daher mag es an dieser Stelle genügen, ein paar Grunddaten finanzieller Üppigkeit zusammenzustellen (Daten aus dem Jahresbericht der Heinrich-Böll-Stiftung):

Zusammenfassend kann man somit sagen, dass sich Parteien mit politischen Stiftungen Möglichkeiten geschaffen haben, um ehemalige Getreue und andere, die es zu versorgen gilt, mit einer Anstellung zu versorgen, dass sie über den Umfang dieser Parteisoldatentreueaktion selbst bestimmen und dass sie, damit es nicht auffällt, gerne bereit sind, im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die gendergerechte Erziehung in einem Kindergarten in Burkina Faso zu überwachen. All das ist natürlich im öffentlichen Interesse und weit davon entfernt, ein Selbstbedienungsladen zu sein.

Mehr zu politischen „Stiftungen“ auf ScienceFiles:
Politische Stiftungen: spekulieren auf und mit Steuergeldern



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