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Staatsversagen und „Marktversagen“

Staatliche Regulierer rechtfertigen ihre Eingriffe in den Markt gerne mit dem geflügelten Wort des Marktversagens. Marktversagen liegt, so könnte man lakonisch feststellen, immer dann vor, wenn ein paternalistisch Inspierierter in einen freien Markt eingreifen will, weil er sich durch die Regulierung des Marktes Vorteile verspricht. Aber selbstverständlich sind staatliche Regulierer nie von egoistischen oder partikularen Interessen getrieben und eben gerade kein Beispiel für den homo oeconomicus, der in all seinen Handlungen nach dem maximalen Nutzen strebt. Nein, Regulierer sind weitgehend allwissende Altruisten, die genau wissen, wo es hapert, was es zu regulieren gilt, wie es das „Was“ zu regulieren gilt, und was unser aller Vorteil durch die Regulierung ist.

Zum Marktversagen hat jeder etwas zu sagen. Die EU-Kommission bemängelt die Energieeffizienz von Gebäuden und erkennt darin ein Marktversagen. Knappe Wohnungen und entsprechend hohe Mietpreise und Maklercourtagen sind für Anjes Tjarks, GAL-Wirtschaftsprüfer in Hamburg ein Marktversagen, in der Schweiz tobt derzeit ein Streit darüber, ob die Buchpreisbindung, also das künstliche Hochhalten des Buchpreises, durch ein Marktversagen gerechtfertigt ist, das eintreten würde, gäbe es keine Buchpreisbindung, und der Benzinpreis, die regelmäßigen und fast konzertierten Erhöhungen des Benzinpreises, alles Marktversagen – oder nicht?

Prinzipiell kann man vier Gründe unterscheiden, die von Regulierern vorgebracht werden, wenn sie einen Markteingriff mit Marktversagen begründen wollen:

Prinzipiell kann man jedem der Gründe, die Markteingriffe wegen Marktversagens begründen sollen, mit einem Verweis auf Staatsversagen, das besonders bei Eingriffen wegen Marktversagen endemisch ist, begegnen:

Die Darstellung zeigt, dass staatliche Interventionen in Märkte dem Versuch gleichen, den Teufel mit dem Beltzebub auszutreiben, wobei sicher ist, dass der Beltzebub als Kur vorgesehen ist und weniger sicher ist, ob es überhaupt einen Teufel gegeben hat. Da sich staatliche Interventionen immer an irgendwelchen Interessen ausrichten und diese Interessen notwendiger Weise partikulare Interessen sein müssen, wäre es höchst verwunderlich, wenn durch einen staatlichen Eingriff, der ein Marktversagen heilen will, etwas produziert würde, was dem Gemeinwohl förderlich ist. Wer das glaubt, der glaubt vermutlich auch an den Weihnachtsmann.

Dass staatliche Regulation auch dann daneben geht, wenn eine Kernaufgabe der Gewährleistung der freien Marktordnung, nämlich die Verhinderung von Preisabsprachen und olipolistischen Strukturen betrifft, zeigt ein Beitrag von Siegfried Berninghaus, Michael Hesch und Andreas Hildenbrand im Wirtschaftsdienst (2012). Wie das Bundeskartellamt festgestellt hat, zeichnet sich der Treibstoffmarkt durch eine zu große Transparenz aus (auch das gibt es). Die „zu große Transparenz“ hat zur Folge, dass alle Wettbewerber nicht nur die Preissetzung ihrer Konkurrenten kennen, sondern auch deren Produktionskosten. Folglich bleibt wenig Spielraum für Konkurrenz und das, was man im Bertrand-Modell erwarten würde, nämlich eine Preissetzung entlang der Grenzkosten findet nicht statt. Folgerichtig hat das Bundeskartellamt auch geschlossen, dass die Preise für Benzin höher sind als sie es wären, wäre der Wettbewerb nicht so transparent wie er es ist. Was tun? Regulieren!

Reguliert haben die Österreicher. Preisänderungen an österreichischen Tankstellen müssen von allen Wettbewerbern zur selben Zeit vorgenommen werden, und sie dürfen maximal einmal pro Tag vorgenommen werden. Damit erhoffen sich die österreichischen Behörden ein Mehr an Wettbewerb und einen geringeren Verkaufspreis. Doch die Hoffnung trügt, wie Berninghaus, Hesch und Hiledenbrand zeigen können: Die Preise, die mit der österreichischen Regulationsmethode erreicht werden können, sind noch höher als sie es ohne die Intervention des Staates gewesen sind. Abermals zeigt sich, dass ein staatlicher Eingriff unter dem Vorwand des Marktversagens mehr schadet als er nutzt und daraus kann man nur schließen, dass es besser ist, den Markt weitgehend von staatlichen Eingriffen frei zu halten.

Literatur

Baumol, William J. & Blinder, Alan S. (1988). Economics. Principles and Policy. San Diego: Harcourt Brace Jovanovich.

Berninghaus, Siegfried, Hesch, Michael & Hildenbrand, Andreas (2012). Zur Wirkung regulatorischer Preiseingriffe auf dem Tankstellenmarkt. Wirtschaftsdienst 1: 46-50.

Coase, Ronald H. (1960). The Problem of Social Cost. Journal of Law and Economics 3(October): 1-44.

EU Commission [Commission of the European Communities] (2006). Community Framework For State Aid For Research And Development and Innovation. Official Journal of the European Union C323/1, 30.12.2006.

Molitor, Bruno (2006). Wirtschaftspolitik. München: Oldenbourg.

Pigou, Arthur C., 1920: The Economics of Welfare.

Schulenburg, Johann-Matthias Graf von der (2005). Versicherungsökonomik: Ein Leitfaden für Studium und Praxis. Karlsruhe: Verlag Versicherungswirtschaft.

Stephan, Gunter & Ahlheim, Michael (1996). Ökonomische Ökologie. Berlin: Springer.

Tullock, Gordon (2005). The Rent-seeking Society. Indianapolis: The Liberty Fund.

Varian, Hal R. (2001). Grundzüge der Mikroökonomik. München: Oldenbourg.

Bildnachweis

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