Das Patriarchat – Teil III
von Dr. habil. Heike Diefenbach
3. Das Patriarchat als gesellschaftliche Organisationsform postindustrieller, moderner Staaten oder der Weltbevölkerung insgesamt
Die Auffassung, dass derzeit ein Patriarchat in mehr oder weniger allen Gesellschaften der Erde herrsche oder „zählebige [patriarchalische] Grundstrukturen“ (Klenner 2002) (nahezu) überall auf der Welt, auch in postindustriellen, modernen Gesellschaften, Frauen systematisch benachteiligten, ist die Basis des Staatsfeminismus, wie er nicht nur von einzelnen Staatsregierungen, insbesondere in der westlichen Welt, seit den 1960er-Jahren institutionalisiert worden ist, sondern als leitende sozialpolitische Idee auch in internationalen Organisationen (wie z.B. der EU) etabliert ist.[1] Ein Nachweis darüber, dass diese Auffassung in der Realität zutrifft, erfolgt im Rahmen des Staatsfeminismus nicht. Anscheinend wird aus der Tatsache, dass Frauenpolitik weltweit in staatlichen Organisationen verankert ist, geschlossen, dass sie notwendig sein müsse, und von dieser Notwendigkeit wiederum wird auf die Existenz umfassender patriarchalischer Strukturen geschlossen. Deren Behauptung soll Fördermaßnahmen für Frauen begründen wie z.B. die Einrichtung von Positionen für Frauenbeauftragte in öffentlichen Verwaltungen und an Hochschulen und eine Vielzahl von Mentoring- und Coachingprogrammen für Frauen.
Kritik:
Wenn von der Verankerung von Frauenpolitik in staatlichen Organisationen auf ihre Notwendigkeit oder auch nur Erwünschtheit durch die Bevölkerung (und insbesondere die weibliche Bevölkerung) geschlossen wird, und hieraus wiederum geschlossen wird, dass patriarchalische Strukturen vorliegen müssen, und schließlich weiter geschlossen wird, dass (mehr) Fördermaßnahmen für Frauen notwendig wären, weswegen die Verankerung von Frauenpolitik notwendig war und weiterhin notwendig ist, dann handelt es sich um einen Zirkelschluss bzw. eine Tautologie, also um eine logisch nicht akzeptable Begründung. Ein alternativer Nachweis patriarchalischer Strukturen wird im Rahmen des Staatsfeminismus aber nicht geführt.
Wenn man diejenigen Indikatoren heranzieht, die normalerweise herangezogen wurden, wenn man ein Patriarchat oder Matriarchat identifizieren wollte, insbesondere Abstammungs- und Erbfolgeregeln sowie rechtliche Ungleichstellung von Frauen und Männern, dann lässt sich festhalten, dass heute in weiten Teilen der Erde und jedenfalls in der westlichen Welt von einem Patriarchat oder patriarchalischen Strukturen keine Rede sein kann: Sowohl die väterliche als auch die mütterliche Abstammungslinie werden anerkannt, Menschen erben sowohl von ihren Müttern als auch von ihren Vätern, und Männer und Frauen sind rechtlich gleichgestellt und werden in der Regel auch so behandelt. Es gibt keine Hindernisse für Frauen mit Bezug auf ihre Bildung oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, und ein großer Teil von Frauen ist erwerbstätig. Der Lohn aus ihrer Erwerbstätigkeit ist ihr Eigentum, das ihnen eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung erlaubt. Ab 18 Jahren sind Frauen ebenso wie Männer volljährig, vertragsfähig und rechtlich von ihren Eltern unabhängig. Bei Eheschließung geht das Eigentum einer Frau nicht in den Besitz des Mannes über, sie hat ebenso wie der Mann das Recht, sich scheiden zu lassen, und sie hat eine Vielzahl von Rechtsansprüchen gegenüber ihrem Mann und dem Steuerzahler im Fall der Scheidung und im Hinblick auf die Aufzucht von Kindern. Frauen, die nie oder nur für kurze Zeit vollzeit oder überhaupt nie erwerbstätig waren, hatten und haben Ansprüche auf die Renten, die sich ihre Ehemänner durch Erwerbstätigkeit erworben haben, und außerdem werden auch Ausbildungs- und Erziehungszeiten mit Bezug auf Rentenansprüche anerkannt.
Es verwundert daher nicht, dass der Staatsfeminismus sich schwer tut, in der westlichen Welt und den meisten nicht-westlichen Staaten Elemente dessen festzustellen, was als Teil patriarchalischer Strukturen gelten könnte. Er hat sich dementsprechend darauf zurückgezogen, die Wirkung aktueller oder vergangener patriarchalischer Strukturen überall dort zu behaupten, wo ein gesellschaftliches Gut nicht zu mindestens fünfzig Prozent auf Frauen entfällt, und konsequenterweise ist das wichtigste Schlagwort des Staatsfeminismus im öffentlichen Diskurs auch nicht mehr das „Patriarchat“, sondern die „Geschlechtergleichstellung“ bzw. die Ergebnisgleichheit für die Geschlechter. Es geht nicht mehr um die Beseitigung von Herrschaft von Männern über Frauen, sondern um „den Abbau noch bestehender sozialer
Fussnoten:
[1] Im ersten Band der „Routledge International Encyclopedia of Women“ wird Staatsfeminismus oder „state feminism“ wie folgt definiert: „… state feminism refers to mobilization within and through formal government organizations charged with attending to women’s interests, such as the Women’s Bureau of the U.S. Department of Labor …. State feminism includes mobilization within international quasi-governmental organizations such as the United Nations and the European Union“ (Routledge International Encyclopedia of Women 2000: 10/11).
[2] Eine solche Feststellung mag das ein oder andere Gemüt erregen. Dabei kann dies bereits durch die Durchsicht eines einzigen, beliebigen Dokumentes des Staatsfeminismus gezeigt werden. Und weil auch diese Feststellung voraussichtlich das ein oder andere Gemüt erregen wird, folgt hier der – notwendigerweise etwas längere – Nachweis, und zwar anhand des ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2011):
Bereits im Titel des Berichtes wird versucht, Chancengleichheit und Gleichstellung in eins zu setzen. er lautet: „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht“. Eine solche In-Eins-Setzung ist aber logisch unmöglich, denn gleiche Chancen sind nur wichtig im Rahmen von Verteilungen, die nach einem Gerechtigkeitsprinzip vorgenommen werden sollen. Z.B. muss jeder dieselbe Chance auf Bildung haben, wenn mehr oder weniger angenehme und lohnende Arbeitsplätze nach dem meritokratischen Prinzip in Bezug auf das, was man im Bereich der eigenen Bildung geleistet hat, verteilt werden sollen. Wenn dagegen alle Personen unabhängig davon, was sie in Sachen Bildung geleistet haben, Arbeitsplätze erhalten sollen oder alle Arbeitsplätze mit derselben Lohnzahlung verbunden werden, also alle im Ergebnis gleich gestellt (nicht: im Verlauf eines Entscheidungs- oder Verteilungsprozesses gleichermaßen nach bestimmten Kriterien behandelt!) werden sollen, dann ist das Konzept der Chancengleichheit völlig überflüssig. Wenn beschlossen ist, dass 100 Euro unter 10 Personen gleich verteilt werden sollen – die Personen sollen bei der Auszahlung also gleichgestellt werden –, dann ist die Chance per definitionem für jeden gleich. Oder besser: Von Chancen zu reden, macht überhaupt keine Sinn mehr, denn zur In-Empfangnahme einer vorher festgelegten (gleichen) Auszahlung für jede/n ist keinerlei „Chance“ auf irgendetwas mehr notwendig.
An einer anderen Stelle, auf Seite 46, wird darauf hingewiesen, dass in „anderen für Beschäftigung und Karrieren zuständigen Systemen […] Effizienzkriterien [dominieren]“, in denen „nur mühsam vermittelbar [sei], dass Gleichstellung etwa auch in der Forschung oder in Entscheidungsgremien der Wirtschaft kein Gegensatz zu Effizienz und Innovationsfähigkeit ist, sondern innovative Gesellschaften sich durch die Ausschöpfung aller Begabungspotenziale auszeichnen“. Hier wird – implizit – angesprochen, dass Effizienzkriterien Gerechtigkeitskriterien zugrunde liegen, dass es also z.B. effizient ist, diejenigen Personen einzustellen, die nach meritokratischen Kriterien diejenigen sind, die am besten für die Position geeignet sind. Gerechtigkeitskriterien sind aber notwendigerweise individualbezogen und stehen (schon) deshalb im Gegensatz zur Vorstellung, Gleichverteilungen für Gruppen erreichen zu wollen. Im Bericht wird der Gegensatz offensichtlich gesehen, und es wird versucht, diesen Gegensatz „aufzulösen“, indem behauptet wird, dass diejenigen, die z.B. aufgrund von Quoten die Positionen besetzen, die in Abwesenheit von Quoten durch diejenigen besetzt worden wären, die für die Position am besten geeignet wären, nicht nur (bislang anscheinend unentdeckte) Begabungspotenziale darstellen würden, sondern diese Begabungen in der Realität vorhanden wären oder mit der Zeit entwickelt würden, dass sich also Potenziale irgendwie und irgendwann in Realität transformieren würden. Idealerweise würden sich in allen quotierten oder quotierbaren Bevölkerungsgruppen gleiche Verteilungen von Begabungen oder Interessen zeigen, aber die Wahrscheinlichkeit hierfür ist gering, denn selbst dann, wenn in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen gleich viele und gleichermaßen Begabte zu finden wären, so würden sie einander hinsichtlich ihrer Präferenzen kaum so entsprechen, dass sich am Ende eine Gleichverteilung nach Geschlecht ergäbe. Kurz: Solange es Individuen gibt, wird man mit Verteilungs- bzw. Ergebnisungleichheit rechnen müssen, aber Verteilungsgerechtigkeit herstellen können. Im Kollektivismus wird man Verteilungs- oder Ergebnisgleichheit vorgeben können, damit aber auf jede Form von Verteilungsgerechtigkeit verzichten. Im Kollektivismus wird die Gerechtigkeit für das „lumpige Individuum“ (um mit Engels zu sprechen) der Gleichheit für als homogen und real existierend vorgestellte Gruppen geopfert.
Bereits die zitierten Stellen aus einem einzigen Dokument des Staatsfeminismus lassen also erkennen, dass sich dessen Vertreter klar darüber sind, dass sie einen Umbau der Gesellschaft in Richtung Kollektivismus und Ergebnisgleichheit (und weg von Individualismus und Verteilungsgerechtigkeit) anstreben, der auf einigen Widerstand trifft, und dass es notwendig sein wird, die bisher wirksamen Werte, Normen, Standards und Verfahrensweisen zu diskreditieren (wie bestimmte Auffassungen von Männlichkeit) oder zu vereinnahmen (wie Gerechtigkeitsprinzipien und Effizienzkriterien), um diesen Umbau zu erreichen.
[3] Was die Einschätzung der zitierten Autorin zur Geschlechtergleichheit betrifft, so ist sie zunächst der Auffassung: „Von Geschlechtergleichheit kann in Deutschland derzeit nicht die Rede sein“, besinnt sich aber im folgenden Absatz darauf, dass „[d]ie Situation […] widersprüchlich [sei]. Einerseits gibt es Veränderungen in Richtung von mehr Egalität zwischen den Geschlechtern. … Auf der anderen Seite sind die Fakten ebenso wenig bestreitbar, die eine erhebliche Schlechterstellung von Frauen belegen: Erwerbsbeteiligung, Erwerbsmuster und -verläufe unterscheiden sich zwischen Frauen und Männern nach wie vor beträchtlich. Bei den Erwerbseinkommen haben sich die Relationen nur unwesentlich verbessert. In Führungspositionen dringen Frauen trotz der Qualifikationsgewinne erheblich seltener vor. Der größte Teil der Haus- und Familienarbeit wird weiterhin von Frauen erbracht, und ihr Arbeitslosigkeits- und Verarmungsrisiko ist größer als das von Männern. Die Partizipation von Frauen im politischen Bereich ist keineswegs paritätisch“ (Klenner 2002).
Diese Argumentation ist natürlich eine willkürliche: Die „Schlechterstellung“ von Frauen darin besteht, dass bestimmte Güter oder Risiken zu unterschiedlichen Anteilen auf Frauen und Männer verteilt sind. Selbstverständlich ließe sich ebenso gut eine Reihe von Fällen anfügen, in denen ein geringerer Anteil gesellschaftlich hochgeschätzter Güter auf Männer als auf Frauen entfällt (z.B. die Lebenserwartung) oder Männer deutlich größere Risiken haben als Frauen (wie z.B. das Unfallrisiko, die Selbstmordrate oder die Beschäftigung in gefährlichen oder bekanntermaßen gesundheitsgefährdenden Berufen). Wollte man dem Beispiel von Klenners Argumentation folgen, müsste man daher eine Schlechterstellung von Männern gegenüber Frauen in der Gesellschaft und damit einen Mangel an Geschlechtergleichheit zuungunsten von Männern konstatieren und deshalb für eine bessere Männerpolitik oder gar Staatsmaskulismus eintreten.
[4] Freie Willensentscheidungen, die zu unterschiedlichen Verteilungen von Gütern auf Männer und auf Frauen führen, müssen im Rahmen des Staatsfeminismus als Ergebnisse falschen Bewusstseins im Sinne von Marx interpretiert werden. Ungeachtet der Frage, wie es zu unterschiedlichen Verteilungen von Gütern auf Frauen und Männer kommt, muss man sich mit Karin Gottschall fragen, ob „[a]ngesichts zunehmender sozialer Differenzierungen unter Frauen… Geschlechtszugehörigkeit als ein dauerhafter und alle gesellschaftlichen Bereiche gleichermaßen prägender sozialer Platzanweiser noch angemessen ist“ (Gottschall 2000: 15/16).
[5] So liest man z.B. in Ursula Meyers „Einführung in die feministische Philosophie“ die folgenden Sätze: „Die feministische Vernunftkritik weist nach, dass das rationale Subjekt, das auch in der modernen Philosophie als Grundprinzip der Erkenntnis und der Moral gilt, in Abgrenzung zur Natur und Sinnlichkeit und damit zur Weiblichkeit definiert wird. … Aus dieser Situation resultieren auch die Schwierigkeiten von Frauen mit der patriarchal geprägten Vernunft“ (Meyers 2004: 33; Hervorhebung d.d.A.). Man kann sich vorstellen, was Vertreterinnen der frühen Frauenbewegung, die sie als emanzipatorische Bewegung verstanden, oder deren Vorläuferinnen dazu gesagt hätten, dass man ihnen einhundert oder gar zweihundert Jahre später von feministischer Seite „Schwierigkeiten mit der [als Rationalität gefassten] … Vernunft“ attestiert. Vgl. hierzu Wollstonecraft 1796: u.a. 62, 122, 210).
[6] Der Feminismus ist in großen Teilen geprägt von Rationalitäts- und Individuen- sowie Wissenschaftsfeindlichkeit, wobei offenbar davon ausgegangen wird, dass man, nur, weil man weiblichen oder männlichen Geschlechts ist, unterschiedlich empfinde, denke und funktioniere, also von einer Wesensdifferenz von Männern und Frauen auszugehen scheint, was wiederum den Feminismus in weiten Teilen als essentialistische Ideologie ausweist. Einige Beispiele hierfür sind: Konnertz 1991; Krüll 1990; Ostner & Lichtblau 1992; Schaeffer-Hegel & Watson-Franke 1989; Schwickert 2000.
Literatur
Abelung, Johann Christoph, 1777: Versuch eines vollständigen grammatisch-kritischen Wöterbuches der hochdeutschen Mundart, mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Dritter Theil, von L-Scha. Leipzig: Johann Gottlieb Immanuel Breitkopf.
Adams, Kathleen M., 1997: Ethnic Tourism and the Renegotiation of Tradition in Tana Toraja (Sulawesi, Indonesia). Ethnology 36, 4: 309-320.
Bachofen, Johann Jakob, 1975[1861]: Das Mutterrecht. Eine Untersuchung über die Gynaikokratie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur. Eine Auswahl herausgegeben von Hans-Jürgen Heinrichs. Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Bebel, August, 1974[1879]: Die Frau und der Sozialismus. Als Beitrag zur Emanzipation unserer Gesellschaft, bearbeitet und kommentiert von Monika Seifert. Stuttgart: Dietz.
Bernhard, J. Gary, 1988: Primates in the Classroom. An Evolutionary Perspective on Children’s Education. Amherst: The University of Massachusetts Press.
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht. Berlin: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 2011;
Burkart, Günter, 2008: Familiensoziologie. Konstanz: UVK.
Coerver, Don M., Pasztor, Susanne B. & Buffington, Robert, 2004: Mexico: An Encyclopedia of Contemporary Culture and History. Santa Barbara: ABC-CLIO, 199-203.
Eller, Cynthia, 2011: Gentlemen and Amazons. The Myth of Matriarchal Prehistory, 1861-1900. Berkeley: University of California Press.
Engels, Friedrich, 1984[1884]: Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats. Im Anschluss an Lewis H. Morgans Forschungen. Berlin: Dietz Verlag.
Fedigan, Linda Marie, 1986: The Changing Role of Women in Models of Human Evolution. Annual Review of Anthropology,15: 26-66.
Gemünden, Jürgen, 1996: Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften. Ein Vergleich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen auf der Basis einer kritischen Auswertung empirischer Untersuchungen. Marburg: Tectum.
Gottschall, Karin, 2000: Soziale Ungleichheit und Geschlecht. Kontinuitäten und Brüche, Sackgassen und Erkenntnispotentiale im deutschen soziologischen Diskurs. Opladen: Leske+Budrich.
Haley, Brian D. & Wilcoxon, Larry R., 1997: Anthropology and the Making of Chumah Tradition. Current Anthropology 38, 5: 761-794.
Hanson, Allan, 1989: The Making of the Maori. Culture Invention and its Logic. American Anthropologist 91, 4: 890-902.
Harris, Marvin, 1989: Kulturanthropologie. Ein Lehrbuch. Frankfurt/M.: Campus.
Hillmann, Karl-Heinz, 1994: Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart: Alfred Kröner.
Hobsbawm, Eric & Ranger, Terence (Hrsg.), 2012: The Invention of Tradition. Cambridge: Cambridge University Press.
Klenner, Christina, 2002: Geschlechtergleichheit in Deutschland? Aus Politik und Zeitgeschichte B33-34/2002.
http://www.bpb.de/apuz/26768/geschlechtergleichheit-in-deutschland?p=all
Konnertz, Ursula (Hrsg.), 1991: Grenzen der Moral. Ansätze feministischer Vernunftkritik. Tübingen: edition diskord.
Krüll, Marianne, 1990: Wege aus der männlichen Wissenschaft. Perspektiven feministischer Erkenntnistheorie. Pfaffenweiler: Centaurus.
Kuznar, Lawrence A., 2008: Reclaiming a Scientific Anthropology. Lanham: Altamira Press.
Linnekin, Jocelyn S., 1983: Defining Tradition: Variations on the Hawaiian Identity. American Ethnologist 11, 2: 241-252.
Mann, Barbara Alice, 2004: Iroquoian Women. The Gantowisas. New York: Lang.
Meyers, Ursula I., 2004: Einführung in die feministische Philosophie. Aachen: ein-FACH-verlag.
Mies, Maria, 1998: Patriarchy & Accumulation on a World Scale. Women in the International Division of Labour. London: Zed Books.
Morgan, Lewis Henry, 1878: Ancient Society or Researches in the Lines of Human Progress from Savagery through Barbarism to Civilization. New York: Henry Holt & Co.
Nauck, Bernhard, 1985: ‚Heimliches Matriarchat‘ in Familien türkischer Arbeitsmigranten? Empirische Ergebnisse zu Veränderungen der Entscheidungsmacht und Aufgabenallokation. Zeitschrift für Soziologie 14,6: 450-465.
Ostner, Ilona & Lichtblau, Klaus (Hrsg.), 1992: Feministische Vernunftkritik. Ansätze und Traditionen. Frankfurt/M.: Campus.
Panoff, Michel & Perrin, Michel, 1992: Taschen-Wörterbuch der Ethnologie. Begriffe und Definitionen zur Einführung. Berlin: Dietrich Reimer.
Radcliffe-Brown, Alfred R., 1965[1952]: Structure and Function in Primitive Society. Essays and Addresses. With a Foreword by E. E. Evans-Pritchard and Fred Eggan. New York: The Free Press.
Routledge International Encyclopedia of Women. Global Women’s Issues and Knowledge. Volume 1: Ability to Education: Globalization. New York: Routledge, 2000.
Schaeffer-Hegel, Barbara & Watson-Franke, Maria-Barbara (Hrsg.), 1989: Männer Mythos Wissenschaft. Grundlagentexte zur feministischen Wissenschaftskritik. Pfaffenweiler: Centaurus.
Schwickert, Eva-Maria, 2000: Feminismus und Gerechtigkeit. Über eine Ethik von Verantwortund und Diskurs. Berlin: Akademie Verlag.
Shafer, Ann Eastlack, 1990: „The Status of Iroquois Women“. In: Spittal, Wm. Guy (Hrsg.): Iroquois Women. An Anthology. Ohsweken: Iroqrafts, 71-135.
Srivastava, A. R. N., 2005: Essentials of Cultural Anthropology. New Delhi: Prentice Hall of India.
Sutton, David Evan, 2000: Memories Cast in Stone. The Relevance of the Past in Everyday Life. Oxford: Berg, 102-105.
Uberoi, Patricia, 2003: Problems with Patriarchy: Conceputal Issues in Anthropology and Feminism. In: Rege, Sharmila (Hrsg.): Sociology of Gender. The Challenge of Feminist Sociological Knowledge. New Delhi: Sage Publications India, 88-125.
Walby, Sylvia, 1989: Theorising Patriarchy. Sociology 23, 2: 213-234.
Wollstonecraft, Mary, 1796: A Vindication of the Rights of Woman. With Strictures on Political and Moral Subjects. London: Joseph Johnson.
Womack, Mari, 1998: Being Human. An Introduction to Cultural Anthropology. Upper Saddle River: Prentice Hall.
Zimmer, Jürgen, 1986: Die vermauerte Kindheit. Bemerkungen zum Verhältnis von Verschulung und Entschulung. Weinheim: Beltz.