LMU-München zahlt Kopfprämie

LMU_LogoGerade haben wir unsere Blacklist veröffentlicht, in der wir Universitäten benennen, in denen männliche Bewerber auf Lehrstühle oder Mitarbeiterstellen offen diskriminiert werden, da hat uns die folgende Information erreicht. Arne Hoffmann hat uns auf ein Programm an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München aufmerksam gemacht, das männliche Bewerber zwar nicht offen diskriminiert, aber dazu führt, dass weibliche Bewerber einen Startvorteil gegenüber männlichen Bewerbern haben, denn die LMU zahlt eine Kopfprämie, ein Kopfgeld für jeden berufenen weiblichen Bewerber auf eine W1, W2 oder W3-Professur:

Das Equal Opportunities Concept der Exzellenzinitiaitve besteht hauptsächlich aus drei Maßnahmen, dem Mentoringprogramm, der Bonuszahlung und der Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Im Berichtszeitraum wurde zur Begleitung der inhaltlichen Planung und Umsetzung ein Gleichstellungsausschuss eingerichtet, dem der Präsident vorsitzt und dem die Frauenbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen aus den vier Fachgebieten der LMU und VertreterInnen von SuE angehören. Die inhaltliche Entwicklung des Mentoringprogramms LMUMentoring sowie die Kooperation mit dem externen Familienservice (vgl. 6.1) lag und liegt federführend bei der Frauenbeauftragten. Die Bonuszahlungen wurden im Gleichstellungsausschuss auf 25.000 Euro pro Berufung einer Frau auf eine Professur (W1,2,3) festgesetzt; die Entscheidung über die Verwendung der Gelder wurde den Fakultäten übertragen. Damit ist jedoch die Erwartung verbunden, dass die Bonuszahlung zur Unterstützung der berufenen Frau verwendet wird. 2007 erfolgten 4, 2008 bislang 7 Bonuszahlungen. 8. Senatsbericht der Universitätsfrauenbeauftragten
Berichtszeitraum Oktober 2006 bis September 2008

Und weiter gehts:

Das Equal Opportunities Concept der Exzellenzinitiative besteht hauptsächlich aus drei Maßnahmen: den Bonuszahlungen, dem Mentoringprogramm und der Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Im Berichtszeitraum konnten diese Maßnahmen weiter fortgeführt und verbessert werden, wobei die inhaltliche Weiterentwicklung und Umsetzung vom Gleichstellungsausschuss, dem der Präsident vorsitzt und dem die Frauenbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen aus den vier Fachgebieten der LMU und Vertreterinnen von SuE angehören, begleitet wird. Die inhaltliche Weiterentwicklung des Mentoringprogramms LMUMentoring sowie die Intensivierung der Kooperation mit dem externen Familienservice (vgl. 5.1) lagen und liegen federführend bei der Frauenbeauftragten. Die Bonuszahlungen in Höhe von 25.000 Euro pro Berufung einer Frau auf eine Professur (W1,2,3) wurden in beiden Berichtszeiträumen nicht im erwarteten Maß (ca. 20 pro Jahr) abgerufen, weil gar nicht so viele Frauen berufen wurden. Auch boten die Bonuszahlungen ganz offensichtlich nicht den erhofften Anreiz, Frauen gezielt zu suchen und einzuladen. Festzuhalten ist aber, dass alle gewährten Bonuszahlungen, die von den Fakultäten beantragt werden mussten und an diese mit der Erwartung ausbezahlt wurden, die berufene Professorin zu unterstützen, tatsächlich in vollem Umfang unmittelbar der berufenen Professorin zugute kamen. Seit Einführung der Bonuszahlungen im Jahr 2007 wurden diese vier Mal im Jahr 2007, neun Mal im Jahr 2008, zehn Mal im Jahr 2009 und bis zur Berichtsabfassung sieben Mal im Jahr 2010 gewährt.9. Senatsbericht der Universitätsfrauenbeauftragten
Berichtszeitraum Oktober 2008 bis September 2010

Und da aller unguten Dinge bekanntlich drei sind:

Das Equal Opportunities Concept der ersten Exzellenzinitiative besteht aus den drei bekannten Maßnahmen: den Bonuszahlungen, dem Mentoringprogramm und der Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Im Berichtszeitraum konnten diese Maßnahmen weiter fortgeführt und bis auf die Bonuszahlungen verbessert werden, wobei die inhaltliche Weiterentwicklung und Umsetzung vom Gleichstellungsausschuss, dem der Präsident vorsitzt und dem die Frauenbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen aus den vier Fachgebieten der LMU und eine Vertreterin von Stabsstelle Strategie und Entwicklung angehören, begleitet wurde. Die inhaltliche Weiterentwicklung des Mentoringprogramms LMUMentoring sowie die Intensivierung der Kooperation mit dem externen Familienservice (vgl. 5.1) lagen und liegen federführend in der Verantwortung der Frauenbeauftragten. Die Bonuszahlungen in Höhe von 25.000 Euro pro Berufung einer Frau auf eine Professur (W1, 2, 3) wurden im Berichtszeitraum erneut nicht im erwarteten Maß (ca. 20 pro Jahr) abgerufen. Da die Bonuszahlungen ganz offensichtlich wiederum nicht den erhofften Anreiz, Frauen gezielt zu suchen und zur Bewerbung einzuladen. Festzuhalten ist aber, dass alle gewährten Bonuszahlungen, die auf Antrag der Fakultäten Bericht der Frauenbeauftragten der LMU 2010-2012 an diese mit der Erwartung ausbezahlt wurden, die berufene Professorin zu unterstützen, tatsächlich in vollem Umfang der berufenen Professorin zugutekamen. Seit Einführung der Bonuszahlungen im Jahr 2007 wurden diese vier Mal im Jahr 2007, neun Mal im Jahr 2008, zehn Mal im Jahr 2009 geleistet; im Berichtszeitraum erfolgten sieben Bonuszahlungen im Jahr 2010, acht im Jahr 2011 und bereits zwölf im Jahr 2012 bei Abschluß des Berichtes” (24) 10. Senatsbericht der Universitätsfrauenbeauftragten
Berichtszeitraum Oktober 2010 bis September 2012

briberyAn der LMU wird demnach versucht, die Mitglieder von Berufungskommissionen zu bestechen. Es wird mit (fast) allen Mitteln gearbeitet, um weiblichen Bewerbern einen Vorteil gegenüber männlichen Bewerbern zu verschaffen. Wie dies mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar sein soll, ist mir nicht nachvollziehbar, aber die Schweine in Animal Farm haben ja auch immer von sich gesagt, sie seien gleich. Männliche Bewerber auf von der Exzellenz-Universität Münchens, der LMU, ausgeschriebene Stellen, müssen also damit rechnen, diskriminiert zu werden. Ob die 25.000 Euro Kopfprämie, die von der LMU-Administration auf die Einstellung eines weiblichen Bewerbers ausgesetzt sind, von der jeweiligen Fakultät faktisch als Schmerzensgeld betrachtet werden, ist eine Frage, die an dieser Stelle nicht erörtert werden kann.

Ich muss mich bei den Lesern für die langen und ermüdenden Zitate entschuldigen, aber ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, zu demonstrieren, dass an deutschen Universitäten “Beauftrage” vorhanden sind, deren Zweck einzig und allein darin zu bestehen scheint, eine Form der rhythmischen Gymnastik zu veranstalten und wiederkehrende, inhaltsgleiche Texte zu produzieren (ok, zuweilen werden die Tippfehler korrigiert), die sich aus Textbausteinen zusammensetzen und einzig dazu gedacht sind, als Material für Lobbygruppen zu dienen. Es ist an der Zeit zu fragen, ob der finanzielle Schaden, den solche “Beauftragte” anrichten, den bislang noch zu prüfenden Nutzen, den sie für sich reklamieren, nicht um Längen übersteigt.

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