LMU-München zahlt Kopfprämie
Gerade haben wir unsere Blacklist veröffentlicht, in der wir Universitäten benennen, in denen männliche Bewerber auf Lehrstühle oder Mitarbeiterstellen offen diskriminiert werden, da hat uns die folgende Information erreicht. Arne Hoffmann hat uns auf ein Programm an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München aufmerksam gemacht, das männliche Bewerber zwar nicht offen diskriminiert, aber dazu führt, dass weibliche Bewerber einen Startvorteil gegenüber männlichen Bewerbern haben, denn die LMU zahlt eine Kopfprämie, ein Kopfgeld für jeden berufenen weiblichen Bewerber auf eine W1, W2 oder W3-Professur:
Das Equal Opportunities Concept der Exzellenzinitiaitve besteht hauptsächlich aus drei Maßnahmen, dem Mentoringprogramm, der Bonuszahlung und der Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Im Berichtszeitraum wurde zur Begleitung der inhaltlichen Planung und Umsetzung ein Gleichstellungsausschuss eingerichtet, dem der Präsident vorsitzt und dem die Frauenbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen aus den vier Fachgebieten der LMU und VertreterInnen von SuE angehören. Die inhaltliche Entwicklung des Mentoringprogramms LMUMentoring sowie die Kooperation mit dem externen Familienservice (vgl. 6.1) lag und liegt federführend bei der Frauenbeauftragten. Die Bonuszahlungen wurden im Gleichstellungsausschuss auf 25.000 Euro pro Berufung einer Frau auf eine Professur (W1,2,3) festgesetzt; die Entscheidung über die Verwendung der Gelder wurde den Fakultäten übertragen. Damit ist jedoch die Erwartung verbunden, dass die Bonuszahlung zur Unterstützung der berufenen Frau verwendet wird. 2007 erfolgten 4, 2008 bislang 7 Bonuszahlungen. 8. Senatsbericht der Universitätsfrauenbeauftragten
Berichtszeitraum Oktober 2006 bis September 2008
Und weiter gehts:
Das Equal Opportunities Concept der Exzellenzinitiative besteht hauptsächlich aus drei Maßnahmen: den Bonuszahlungen, dem Mentoringprogramm und der Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Im Berichtszeitraum konnten diese Maßnahmen weiter fortgeführt und verbessert werden, wobei die inhaltliche Weiterentwicklung und Umsetzung vom Gleichstellungsausschuss, dem der Präsident vorsitzt und dem die Frauenbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen aus den vier Fachgebieten der LMU und Vertreterinnen von SuE angehören, begleitet wird. Die inhaltliche Weiterentwicklung des Mentoringprogramms LMUMentoring sowie die Intensivierung der Kooperation mit dem externen Familienservice (vgl. 5.1) lagen und liegen federführend bei der Frauenbeauftragten. Die Bonuszahlungen in Höhe von 25.000 Euro pro Berufung einer Frau auf eine Professur (W1,2,3) wurden in beiden Berichtszeiträumen nicht im erwarteten Maß (ca. 20 pro Jahr) abgerufen, weil gar nicht so viele Frauen berufen wurden. Auch boten die Bonuszahlungen ganz offensichtlich nicht den erhofften Anreiz, Frauen gezielt zu suchen und einzuladen. Festzuhalten ist aber, dass alle gewährten Bonuszahlungen, die von den Fakultäten beantragt werden mussten und an diese mit der Erwartung ausbezahlt wurden, die berufene Professorin zu unterstützen, tatsächlich in vollem Umfang unmittelbar der berufenen Professorin zugute kamen. Seit Einführung der Bonuszahlungen im Jahr 2007 wurden diese vier Mal im Jahr 2007, neun Mal im Jahr 2008, zehn Mal im Jahr 2009 und bis zur Berichtsabfassung sieben Mal im Jahr 2010 gewährt.9. Senatsbericht der Universitätsfrauenbeauftragten
Berichtszeitraum Oktober 2008 bis September 2010
Und da aller unguten Dinge bekanntlich drei sind:
Das Equal Opportunities Concept der ersten Exzellenzinitiative besteht aus den drei bekannten Maßnahmen: den Bonuszahlungen, dem Mentoringprogramm und der Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Im Berichtszeitraum konnten diese Maßnahmen weiter fortgeführt und bis auf die Bonuszahlungen verbessert werden, wobei die inhaltliche Weiterentwicklung und Umsetzung vom Gleichstellungsausschuss, dem der Präsident vorsitzt und dem die Frauenbeauftragte sowie Wissenschaftlerinnen aus den vier Fachgebieten der LMU und eine Vertreterin von Stabsstelle Strategie und Entwicklung angehören, begleitet wurde. Die inhaltliche Weiterentwicklung des Mentoringprogramms LMUMentoring sowie die Intensivierung der Kooperation mit dem externen Familienservice (vgl. 5.1) lagen und liegen federführend in der Verantwortung der Frauenbeauftragten. Die Bonuszahlungen in Höhe von 25.000 Euro pro Berufung einer Frau auf eine Professur (W1, 2, 3) wurden im Berichtszeitraum erneut nicht im erwarteten Maß (ca. 20 pro Jahr) abgerufen. Da die Bonuszahlungen ganz offensichtlich wiederum nicht den erhofften Anreiz, Frauen gezielt zu suchen und zur Bewerbung einzuladen. Festzuhalten ist aber, dass alle gewährten Bonuszahlungen, die auf Antrag der Fakultäten Bericht der Frauenbeauftragten der LMU 2010-2012 an diese mit der Erwartung ausbezahlt wurden, die berufene Professorin zu unterstützen, tatsächlich in vollem Umfang der berufenen Professorin zugutekamen. Seit Einführung der Bonuszahlungen im Jahr 2007 wurden diese vier Mal im Jahr 2007, neun Mal im Jahr 2008, zehn Mal im Jahr 2009 geleistet; im Berichtszeitraum erfolgten sieben Bonuszahlungen im Jahr 2010, acht im Jahr 2011 und bereits zwölf im Jahr 2012 bei Abschluß des Berichtes” (24) 10. Senatsbericht der Universitätsfrauenbeauftragten
Berichtszeitraum Oktober 2010 bis September 2012
An der LMU wird demnach versucht, die Mitglieder von Berufungskommissionen zu bestechen. Es wird mit (fast) allen Mitteln gearbeitet, um weiblichen Bewerbern einen Vorteil gegenüber männlichen Bewerbern zu verschaffen. Wie dies mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar sein soll, ist mir nicht nachvollziehbar, aber die Schweine in Animal Farm haben ja auch immer von sich gesagt, sie seien gleich. Männliche Bewerber auf von der Exzellenz-Universität Münchens, der LMU, ausgeschriebene Stellen, müssen also damit rechnen, diskriminiert zu werden. Ob die 25.000 Euro Kopfprämie, die von der LMU-Administration auf die Einstellung eines weiblichen Bewerbers ausgesetzt sind, von der jeweiligen Fakultät faktisch als Schmerzensgeld betrachtet werden, ist eine Frage, die an dieser Stelle nicht erörtert werden kann.
Ich muss mich bei den Lesern für die langen und ermüdenden Zitate entschuldigen, aber ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, zu demonstrieren, dass an deutschen Universitäten “Beauftrage” vorhanden sind, deren Zweck einzig und allein darin zu bestehen scheint, eine Form der rhythmischen Gymnastik zu veranstalten und wiederkehrende, inhaltsgleiche Texte zu produzieren (ok, zuweilen werden die Tippfehler korrigiert), die sich aus Textbausteinen zusammensetzen und einzig dazu gedacht sind, als Material für Lobbygruppen zu dienen. Es ist an der Zeit zu fragen, ob der finanzielle Schaden, den solche “Beauftragte” anrichten, den bislang noch zu prüfenden Nutzen, den sie für sich reklamieren, nicht um Längen übersteigt.
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Super! Und Jungen/Männer, die ohnehin schon seit Jahrzehnten mit tatsächlicher Diskriminierung fertig werden mußten/müssen, werden von Quoten auch noch gejagt, wenn sie ihre eigene Show unter erschwerten Bedingungen auch noch selber zahlen.
Aber an deren Ergebnisse wollen die Quoten natürlich zum Nulltarif gern rankommen und sie für ihre eigenen ausgeben.
Der Genderwahnsinn treibt immer erschreckendere Blüten – mir fehlen die Worte !!
Hier stelt sich die Frage, ob nicht der Rechtstatbestand der Korruption erfüllt ist.
Seien Sie mir nicht böse, Herr Klein, aber an dieser von Herrn Hoffmann übermittelten Schweinerei muss Ihnen doch endlich klar geworden sein, dass in der Sphäre der “Geschlechtergerechtigkeit” nicht mehr mit den Maßstäben der Rechtlichkeit behördlichen Handelns umzugehen sein kann. Art. 3 GG, AGG, diverse Richtlinien EU und Menschrechtskonvention. Eine positive Maßnahme nach Par. 5 ist hier auch eindeutig nicht gegeben, weil entsprechende Nachteile weiblicher Bewerber nachweislich (schon nach Geltung der o.g. Bestimmungen!) nicht bestehen und daher auch nicht verhindert oder ausgeglichen werden müssten. Dies wäre als Tatbestand nur dann denkbar, wenn die LMU sich gleichzeitig der strukturellen Diskriminierung beschuldigen würde und daher “ausgleichend” tätig werden müsste. Aufgrund der Identität der Rechtspersönlichkeit der LMU (außer der ausschreibenden Stelle diskriminiert ja im Ausschreibungsverfahren keiner) und aufgrund des Willkürverbots, dessen Geltung im Behördenhandeln zu unterstellen ist, ist das aber nicht möglich.
Es handelt sich also um Amtsmissbrauch. Kein Jurist wird da irgend etwas anderes feststellen.
Trotzdem wird weder ein Staatsanwalt noch ein Verwaltungsgericht, noch eine Dienstaufichtsbehörde tätig werden.
Es sind also politische Maßnahme notwendig, um die Verantwortlichen aus ihrer Verantwortung zu befördern.
Hat denn schon jemand eine Anzeige zumindest versucht?
@Habi
Falls ja, dann wissen wir (noch) nichts davon. Aber angesichts von Überlegungen, wie sie “Rudolf Augstein” (zurecht oder zuunrecht) bereits im Vorfeld anstellt, ist, so fürchte ich, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand diesen Schritt macht und es einfach einmal ausprobiert und seinen Anwalt ggf. dazu motiviert, neue Wege zu finden, um die Angelegenheit juristisch relevant zu machen, leider, leider gering.
M.E. verstehen viel zu viele Leute nicht, dass es hier (zunächst) nicht unbedingt vorrangig um das Ziel, also den Ausgang einer entsprechenden Klage, gehen würde, sondern darum zu erzwingen, dass das Anliegen gehört und die Diskriminierung von Männern möglichst breit und außenwirksam diskutiert wird – in der Öffentlichkeit, an den Universitäten, unter Wissenschaftlern, unter Juristen, in den Institutionen, die die Diskriminierung von Männern zu verantworten haben, in der Männerbewegung und und und …. Bekanntermaßen ergeben sich dann Synergieeffekte oder schlicht: Vernetzungen und hieraus resultierend Dinge, die niemand vorher erwarten oder planen konnte (Stichwort: “Schmetterlingseffekt”), und damit wiederum neue Möglichkeiten, juristische oder nicht-juristische Wege zu gehen.
Nur eines ist sicher: Wenn niemand etwas einfach einmal ausprobiert, weil er bereits im Vorfeld die Chancen, etwas zu erreichen, für null erklärt, dann ändert sich natürlich überhaupt nichts. Insofern frage ich mich, welche Agenda “Rudolf Augstein” hier eigentlich verfolgt ….
KLAGEN: Das wird sicher noch kommen. Erst einmal waren wir alle kleine Schweine, die hilflos in Stellenanzeigen das berühmte “bei gleicher Qualifikation…” lasen und “Frauen bevorzugt”, jeder für sich in seinem Eck, über sich ein drohendes ungewisses Etwas. Hier hat jetzt Einer angefangen zu sammeln, das diffuse Etwas wird konkret und man sieht, es ist überall, aber es ist nicht rechtmäßig. Es wird konkret. Es wird bekämpfbar.
Ich schätze, es wird noch dauern, bis einer klagt, ein paar Jahre vielleicht sogar, wenn man bedenkt, wie lange solche Verfahren dauern können und dass keiner klagen wird, der noch die Hoffnung hat, irgendwo anders…
Aber die erste Klage wird kommen. Vielleicht nicht schon morgen, aber sicher.
Es sei denn, jemand hinreichend Qualifizierter, der gleichwohl vorrangig am Geld interessiert wäre, nutzt die Chance, vor Gericht das Geld für Diskriminierung einzuzocken. Der müsste sich dann sogar noch bedanken für diese Unrechtmäßigkeiten bei den zuständigen Stellen: Für so jemand wäre das leicht verdientes Geld.
Die Prämie für Frauenbevorzugung könnte sich dann bald umwandeln in ein Diskriminierungshonorar für rechtsfähige Männer.
Sehr geehrte Frau Dieffenbach, ich bin kein Agent der Gleichstellungslobby, das dürfte doch aus meinen Ausführungen hervorgehen. Im Grunde sind wir uns über die Einschätzung der Lage recht einig, davon gehe ich zumindest aus.
Wie Sie darauf kommen, dass ich Mutlosigkeit verbreiten wolle, ist mir nicht klar. Ich spreche doch davon, dass politische Maßnahmen notwendig sind. Klagen halte ich nicht für eine politische Maßnahme, wenn das im Rahmen einer so stark politisierten Rechtssprechung und einer als Normal empfundenen Praxis des Amtsmissbrauchs geschieht. Man gibt dabei dem Gegner nur Gelegenheit zu unangenehmen Grundsatzurteilen, die dann in weiterer Folge jeden politischen Handlungsspielraum beschränken.
Die Raserei, mit der Herr Klein auf diesen vorsichtigen Einwand reagiert hat, und Ihre Verdächtigungen zeigen mir, dass Sie sich an den “argumentativen” und den juristischen Widerstand klammern. Meine Agenda wäre lediglich die, den Blick auch für andere Maßnahmen zu öffnen.
Nun, es dürfte beides richtig sein. Nicht Klagen heißt hinnehmen. Also klagen, juristisch und öffentlich! Daß die Rechtsprechung dieses Landes schon tief in Widersprüche verwickelt ist, so tief, daß sie selbst nicht mehr klarsieht, sollte davon nicht abhalten sondern ermutigen, diese Widersprüche immer wieder aufzuzeigen. Letztlich ist das Land, der behauptete Rechtsstaat, nicht mehr reparierbar. Es muß etwas neues entstehen. Nur ein Neubeginn kann da noch helfen, zu verworren ist die Lage.
Grundsatzurteile — ha, gibt es in Deutschland doch nicht! Im Notfall sind alles Einzelfälle, die einer konkreten Würdigung bedürfen — das ist die Standardausrede. Unter anderem deshalb gibt es auch keine Rechtssicherheit.
Carsten
—
Bärchenwurst
http://ruthe.de/cartoons/strip_0398.jpg
Man darf noch eines anmerken:
All dies geschieht in Deutschland, obwohl im Grundgesetz nur von Gleichberechtigung die Rede ist.
Wenn aber erst einmal die EU-Richtlinien einschlagen, die nicht von “Gleichberechtigung” sprechen, sondern von “Gleichheit” und “Gleichstellung” (wie in der sogenannten “Europäischen Verfassung”), dann werden sich so manche noch verwundert die Augen reiben, was man alles noch durchgendern kann. Dagegen wird der obere Artikel harmlos scheinen.
Übrigens glaube ich nicht, dass das Ganze ein Ausläufer des Feminismus ist, sondern dass das Problem viel tiefer sitzt.
Artikel 3, wurde damals von der SPD prophylaktisch verferkelt.
Die EU wird so lange zum Brunnen gehen bis sie bricht. Die ersten Erscheinungen sind schon da, und es wird schlimmer, nicht besser, das bedeutet, das System will nicht lernen, es hat keine Funktion dafür, es will nur Macht erhalten und sie ausbauen. Selbstbeschränkung gibt es nicht, beschränken tut nur der Widerstand, der war bisher schwach, es geht bis zum Knall, dann hat sich Paneuropa erstmal erledigt. Vernunft? Nicht mit uns!
Das Problem sitzt tiefer, ’68, ’23, und so weiter. (Frankfurter Schule…)
Carsten
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Da schwant mir doch was — sprach die Ente
“Übrigens glaube ich nicht, dass das Ganze ein Ausläufer des Feminismus ist, sondern dass das Problem viel tiefer sitzt.”
Ja, irgendwie, so ein Gefühl habe ich auch. ABER: vielleicht ginge es noch genauer?
FÜR DIE BLACKLIST:
Drei Ausschreibungen aus Fulda, die unterste will ins Professorinnenprogramm. (Die beiden letzten streben audrücklich eine Erhöhung der Zahl der Professorinnen in vor zwei Jahren noch nicht vorstelbar deutlicher Formulierung an:)
http://www.fh-fulda.de/index.php?id=3207
UND GLEICH NOCH EINE:
http://www.uni-muenster.de/Philologie/fachbereich/stellenausschreibungen/professuren.html