Organspende steht, aus welchen Gründen auch immer, bei einer Reihe von Lobbyisten ganz oben auf der Agenda. Ob dies damit zu tun hat, dass mit Transplantationen viel Geld zu verdienen ist, sei – obwohl es die wahrscheinlichste aller Erklärungen ist – einmal dahingestellt. Natürlich kommt Organhandel nicht als großes Geschäft daher, sondern als mildtätige Veranstaltung, mit der die Leben von ansonsten zum Tode Verdammten, zunächst vielleicht gerettet und dann vielleicht verlängert werden können – vielleicht auch nicht.
Zu diesen rein materiellen Fragen des Transplantationsergebnisses gesellt sich eine Frage, die unlängst der Deutsche Ethikrat (ja, es gibt ihn noch) gestellt hat: Wie kommt das gespendete Organ zum richtigen Empfänger? Oder besser: Wie wird gewährleistet, dass die Verteilung der Organe nicht nach dem, „wer am besten zahlt gewinnt“ oder „wer mich am besten schmiert gewinnt“ Kriterium verteilt werden oder, in den Worten des Deutschen Ethikrats: Wie müssen die Verteilungskriterien für Spenderorgane beschaffen sein, damit sie nicht anstößig sind.
Dazu hat der Deutsche Ethikrat wie immer eine Reihe von Personen eingeladen, ihre Position vorzutragen und unter denen, die der Einladung gefolgt sind, ist Prof. Dr. Micha Werner vom Institut für Philosophie der Universität Greifswald. Er hat seinen Vortrag mit „Kriterien gerechter Organallokation (innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft)“ überschrieben, wobei der Untertitel Fragen aufwirft, die man besser nicht an Philosophen richtet, obwohl es mich schon interessiert hätte, mich welcher sonstigen Vernunft Werner zu denken im Stande ist.
Ein kleiner Einschub: Was fällt unter soziale Diskrminierung? so fragt Micha Werner im Verlauf seines Vortrags und beantwortet seine Frage mit: „religiöse und ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Bildungsgrad, Zahlungsfähigkeit? Staatsbürgerschaft?“. Na, fällt jemandem etwas auf? Dass etwas fehlt zum Beispiel? Wem nichts auffällt, der betrachte das Kriterium, das Wikipedia als allererstes Kriterium einfällt, wenn es um soziale Diskriminierung geht: … na? … Geschlecht! Richtig! Micha Werner hat Geschlecht vergessen. Ich habe einen neuen Helden, einen Philosophen aus Greifswald, dem nicht wie einem Sprechautomaten immer und überall „Geschlecht“ einfällt. Überhaupt kommt Geschlecht in seinem Vortrag überhaupt nicht vor. Schon deshalb ist es ein guter Vortrag, aber nicht nur deshalb:
Keine Diskriminierung dürfe es geben und transparent müsse das Verfahren sein, stellt Werner fest und legt beide Kriterien an den Paragraphen 12 des Transplantationsgesetzes an, dort heißt es:
„Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln“. („vermittlungspflichtige Organe“: eine interessante Formulierung; Gespendete Organe sind die einzigen Subjekte, denen eine Metamorphose vom Subjekt zum Objekt und zurück gelingt, wobei an der Metamorphose eine ganze Reihe von Günstlingen verdient…).
Letzteres kann leicht nachvollzogen werden, wenn man sich fragt, wie sich z.B. Erfolgsaussicht bemisst:
- Als Annahme der transplantierten Organe durch den Körper des Empfängers der Organe?
- Als Maximimierung des Anteils aller angenommenen transplantierten Organe?
- Als menschenwürdiges Leben nach der Transplantation? (Was zwangsläufig die Frage aufwirft, was ein menschenwürdiges Leben ist).
- Als Wahrscheinlichkeit, mindestens 5 Jahre mit dem Organ zu überleben oder als Wahrscheinlichkeit, dass mindestens 90% der Organempfänger mindestens 5 Jahre mit dem transplantierten Organ überleben?
- Oder muss man am Ende die Kosten für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem berücksichtigen und fordern, dass die Kosten für die Beitragszahler so gering wie möglich gehalten werden, was letztlich dazu führt, dass nur dann Organe transplantiert werden, wenn die Aussichten einer erfolgreichen Transplantation besonders hoch sind?
Im Gutheitstaumel, der die Organspende umgibt, sind alle die genannten Fragen und noch viel mehr Fragen, die hier nicht genannt wurden, untergegangen bzw. nie gefragt worden. Insofern gebührt Micha Werner Hochachtung, Hochachtung dafür, dass er diese Fragen in die Diskussion beim Deutschen Ethikrat eingebracht hat (wenngleich ich den Eindruck habe, dass die Funktion des Deutschen Ethikrats darin besteht, die Möglichkeit zu schaffen, dass Fragen wie die von Micha Werner gestellt und dann vergessen werden können).
Was die Organspendepraxis in Deutschland angeht, so muss festgestellt werden, dass derzeit viel Geld mit Transplantationen verdient wird, es keinerlei transparente oder gar feste und regelgeleitete Form der Organverteilung gibt, dass alle moralischen und ethischen Fragen, die man an eine Organtransplantation stellen kann, weder gestellt noch beantwortet sind und dass es vor diesem Hintergrund nur eine vernünftige Entscheidung gibt, nämlich seine Organe für sich zu behalten, auch posthum.
Aber bis derartige Fragen in Deutschland diskutiert werden, wird es wohl noch einen Jahrtausendwechsel brauchen.
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