Organgeschacher: Wie kommt ein Spenderorgan zum “richtigen” Nehmer?
Organspende steht, aus welchen Gründen auch immer, bei einer Reihe von Lobbyisten ganz oben auf der Agenda. Ob dies damit zu tun hat, dass mit Transplantationen viel Geld zu verdienen ist, sei – obwohl es die wahrscheinlichste aller Erklärungen ist – einmal dahingestellt. Natürlich kommt Organhandel nicht als großes Geschäft daher, sondern als mildtätige Veranstaltung, mit der die Leben von ansonsten zum Tode Verdammten, zunächst vielleicht gerettet und dann vielleicht verlängert werden können – vielleicht auch nicht.
Mit dem schönen Märchen von der Gabe, für den Spender zwischenzeitlich unnütz gewordener Organe, an einen Empfänger, dem selbst Gebrauchtorgane ein neues Leben ermöglichen, verbinden sich jedoch einige Probleme: Transplantationen sind mehr oder weniger erfolgreich, wobei die Erfolgsquote von der Frische und der Art des transplantierten Organs abhängig ist. Transplantationen ermöglichen kein neues Leben, sondern ein Leben mit gebrauchtem Organ, das in den meisten Fällen nur durch die dauerhafte Einnahme das Immunsystem schwächender Medikamente möglich ist.
Zu diesen rein materiellen Fragen des Transplantationsergebnisses gesellt sich eine Frage, die unlängst der Deutsche Ethikrat (ja, es gibt ihn noch) gestellt hat: Wie kommt das gespendete Organ zum richtigen Empfänger? Oder besser: Wie wird gewährleistet, dass die Verteilung der Organe nicht nach dem, “wer am besten zahlt gewinnt” oder “wer mich am besten schmiert gewinnt” Kriterium verteilt werden oder, in den Worten des Deutschen Ethikrats: Wie müssen die Verteilungskriterien für Spenderorgane beschaffen sein, damit sie nicht anstößig sind.
Dazu hat der Deutsche Ethikrat wie immer eine Reihe von Personen eingeladen, ihre Position vorzutragen und unter denen, die der Einladung gefolgt sind, ist Prof. Dr. Micha Werner vom Institut für Philosophie der Universität Greifswald. Er hat seinen Vortrag mit “Kriterien gerechter Organallokation (innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft)” überschrieben, wobei der Untertitel Fragen aufwirft, die man besser nicht an Philosophen richtet, obwohl es mich schon interessiert hätte, mich welcher sonstigen Vernunft Werner zu denken im Stande ist.
Egal. Werner beschäftigt sich also mit der Frage, wie teilt man eigentlich Gebrauchtorgane an Organsuchende zu, nach welchem Kriterium?: Nach der Erfolgswahrscheinlichkeit, also der Wahrscheinlichkeit, dass der Organsuchende das transplantierte Organ auch in sich behält?; Nach der Dringlichkeit, also der Überlebenswahrscheinlichkeit, bei der die Frage des Transplantationserfolgs zunächst außen vor bleibt? Nun, diese Fragen sind nicht einfach zu beantworten, vor allem, wenn man die Fragen noch mit Ansprüchen wie: Es darf keine soziale Diskriminierung stattfinden, verkompliziert.
Ein kleiner Einschub: Was fällt unter soziale Diskrminierung? so fragt Micha Werner im Verlauf seines Vortrags und beantwortet seine Frage mit: “religiöse und ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Bildungsgrad, Zahlungsfähigkeit? Staatsbürgerschaft?”. Na, fällt jemandem etwas auf? Dass etwas fehlt zum Beispiel? Wem nichts auffällt, der betrachte das Kriterium, das Wikipedia als allererstes Kriterium einfällt, wenn es um soziale Diskriminierung geht: … na? … Geschlecht! Richtig! Micha Werner hat Geschlecht vergessen. Ich habe einen neuen Helden, einen Philosophen aus Greifswald, dem nicht wie einem Sprechautomaten immer und überall “Geschlecht” einfällt. Überhaupt kommt Geschlecht in seinem Vortrag überhaupt nicht vor. Schon deshalb ist es ein guter Vortrag, aber nicht nur deshalb:
Keine Diskriminierung dürfe es geben und transparent müsse das Verfahren sein, stellt Werner fest und legt beide Kriterien an den Paragraphen 12 des Transplantationsgesetzes an, dort heißt es:
“Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln”. (“vermittlungspflichtige Organe”: eine interessante Formulierung; Gespendete Organe sind die einzigen Subjekte, denen eine Metamorphose vom Subjekt zum Objekt und zurück gelingt, wobei an der Metamorphose eine ganze Reihe von Günstlingen verdient…).
Zurück zu Werner, der sich fragt, was von dieser Passage im Gesetzestext zu halten ist und seine Frage mit: nichts in meiner Sprache beantwortet. Der Gesetzestext sei uneindeutig (Was sind geeignte Patienten? Wie bemisst sich die Erfolgsaussicht?), er stelle die Anwendung weiterer, nicht genannter Verteilungsregeln anheim, (z.B. Politiker bekommen immer sofort ein Organ und zwar so lange, bis eines gefunden ist, das selbst in einem Politiker bleiben will), eine Legitimation von Erfolgsaussicht und Dringlichkeit finde nicht statt und zudem vermittle der Gesetzestext den Eindruck, als seien die Kriterien der Dringlichkeit und der Erfolgsaussicht ausschließlich medizinische Kriterien, was sie jedoch dezidiert nicht sind.
Letzteres kann leicht nachvollzogen werden, wenn man sich fragt, wie sich z.B. Erfolgsaussicht bemisst:
- Als Annahme der transplantierten Organe durch den Körper des Empfängers der Organe?
- Als Maximimierung des Anteils aller angenommenen transplantierten Organe?
- Als menschenwürdiges Leben nach der Transplantation? (Was zwangsläufig die Frage aufwirft, was ein menschenwürdiges Leben ist).
- Als Wahrscheinlichkeit, mindestens 5 Jahre mit dem Organ zu überleben oder als Wahrscheinlichkeit, dass mindestens 90% der Organempfänger mindestens 5 Jahre mit dem transplantierten Organ überleben?
- Oder muss man am Ende die Kosten für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem berücksichtigen und fordern, dass die Kosten für die Beitragszahler so gering wie möglich gehalten werden, was letztlich dazu führt, dass nur dann Organe transplantiert werden, wenn die Aussichten einer erfolgreichen Transplantation besonders hoch sind?

Im Gutheitstaumel, der die Organspende umgibt, sind alle die genannten Fragen und noch viel mehr Fragen, die hier nicht genannt wurden, untergegangen bzw. nie gefragt worden. Insofern gebührt Micha Werner Hochachtung, Hochachtung dafür, dass er diese Fragen in die Diskussion beim Deutschen Ethikrat eingebracht hat (wenngleich ich den Eindruck habe, dass die Funktion des Deutschen Ethikrats darin besteht, die Möglichkeit zu schaffen, dass Fragen wie die von Micha Werner gestellt und dann vergessen werden können).
Was die Organspendepraxis in Deutschland angeht, so muss festgestellt werden, dass derzeit viel Geld mit Transplantationen verdient wird, es keinerlei transparente oder gar feste und regelgeleitete Form der Organverteilung gibt, dass alle moralischen und ethischen Fragen, die man an eine Organtransplantation stellen kann, weder gestellt noch beantwortet sind und dass es vor diesem Hintergrund nur eine vernünftige Entscheidung gibt, nämlich seine Organe für sich zu behalten, auch posthum.
Und selbst Micha Werner hat nicht gefragt, ob es eigentlich statthaft ist, Spenderorgane als “vermittlungspflichtige” Sachen zu behandeln, die nach Entnahme zu einer Art Gemeingut in staatlicher Verwaltung geworden sind, mit dem Dritte einen Verdienst erwirtschaften können. Und er hat sich nicht gefragt, ob es nicht moralisch notwendig wäre, Organspendern eine Mitsprache bei der weiteren Verwendung ihrer Organe einzuräumen, eine Art Widmung per Testament: Meine Niere geht nur an Männer über 50, oder: meine Organe dürfen nicht in Personen unter 15 Jahren eingebaut werden oder so. Ganz davon abgesehen, suggeriert der Begriff “Vermittlungspflicht” Menschen seien nach ihrem Tod (im besten Fall) ein Recyclinggegenstand, ein Gegenstand zum Ausschlachten und hätten mit ihrem Tod eine Metamorphose vom Individuum zum Allgemeingut vorgenommen, dessen sich Dritte nach Lust und Laune bedienen können (wie eine leerstehende Sozialwohnung) – eine moderne Form des Kannibalismus gewissermaßen.
Aber bis derartige Fragen in Deutschland diskutiert werden, wird es wohl noch einen Jahrtausendwechsel brauchen.
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Darf man seine Organe jemandem bestimmtes spenden? Also nur an Deutsche?
Oder an Familienangehörige?
Hierzu ein paar Zitate:
“Als ethisch besonders wichtig gibt man an, daß der Weg eines Organs vom Spender zum Empfänger anonym sein müsse. Obwohl Anonymität, die des Geldes, persönlicher Daten, von allem und jedem, hart, immer härter bekämpft und bestraft wird, angeblich um Transparenz willen, soll ausgerechnet bei Transplantationen von menschlichen Organen, immerhin nicht selten Entscheid über Leben oder Tod, institutionell, politisch, ethisch Intransparenz herrschen, gesetzlich garantiert werden.
Die Forderung von Anonymität ist auch deshalb pervers, weil Daten von Spender
wie Empfänger, Krankenversicherern ohnehin bekannt, ihnen zu freiem Gebrauch
zur Verfügung stehend, in Chips gespeichert, amtlich, polizeilich beliebig zugänglich, in Datenbanken erfaßt. Nur die es betrifft, sollen keine Kenntnis haben,
keinen Einfluß darauf, wer wem gibt, wer von wem erhält, Empfänger nicht wissen, wem er Spende verdankt, Geber nicht, wem sie zugeteilt.
BIN LADEN erhält ein neues Herz von einem, der dank eines Al-Kaida-Anschlags
nun als Spender in Frage kommt. Transplantationsethik ermöglicht dies, statt es
auszuschließen. Selbstverständlich muß man fragen dürfen, ob jemand einer
Spende würdig. Viele sind ihrer definitiv nicht würdig, erfüllen nicht die Voraussetzungen derart, daß die Qualität ihres Lebens auf Kosten des anderer aufrechterhalten oder verbessert werden müsse.
Wenn Spenden von Organen ethischem Urteil unterliegt, muß auch Empfangen
von Organen solchem Urteil unterworfen sein. Spende begründet eine notwendige Relation zwischen Spender und Empfänger sine qua non.
Ohne Spender kein Empfänger. Einschränkung der Menge der Empfänger für Spenderorgane aufgrund ihres Verhaltens ist in demselben Maße ethisch wie das Entgegennehmen von Organen aufgrund des Verhaltens der Spender. Des Spenders Verhalten muß dem des Empfängers entsprechen, wenn Moral nicht das Niveau dermaßen nach unten orientierter Ethik annehmen soll.
Jede Religion begünstigt Auserwählte. Spender wie Empfänger haben dasselbe
Recht, ganz und gar religiös, die einen zu verwerfen, die andern zu erheben. Der
erste Schritt zu Ethik des Organtransfers wäre das Recht derer, die Organe geben
oder nehmen, über diese zu entscheiden.
Eintragungen in Spenderausweisen müssen Ausschlußklauseln erlauben. Schließlich schließen bereits Blutwerte sehr viele Empfänger aus. Wenn potentieller Empfänger allein deswegen leer ausgeht, weil der Spender nicht seine Blutgruppe hat,
wieso kann er nicht auch deswegen leer ausgehen, weil er nicht seine Religion hat? Der Spender diskriminiert mit seiner Blutgruppe genauso wie mit seiner Religion oder damit, daß er aus andern Gründen dem einen Organe versagt, damit sie ein anderer erhält.
Umgekehrt muß auch der Empfänger sich gegen Organe unwillkommener Provenienz wehren können. Daß ihm nichts übrig bleibt, als das zu nehmen, was an dere aufgrund ihres Dafürhaltens ihm aufzwingen, ist mit liberaler Wahlfreiheit unvereinbar.
Biologische Qualität von Organen kann nicht nur unter dem Gesichtspunkt der
Transplantierbarkeit beurteilt werden. Es muß die genetische Bewertung hinzukommen, die Transplantation von genetischem Ausschuß, minderwertigem Organmaterial, das medizinisch zwar transplantierbar, dem biologischen Wert des Empfängers aber nicht entspricht, vermeidet.
Nach dem Vorbild von Versicherungen ist Selektion, Diskriminierung aufgrund
von Alter in vielen Bereichen rechtlich festgelegt, durch neue Gesetze verschärft.
Warum nicht auch aufgrund anderer Kriterien? Wenn es als verständlich gilt, daß dem dem Ende seines Lebens Zugehenden weniger Anspruch auf frische Organe zugemessen wird als Jüngeren, scheint es nicht ebenso verständlich, daß einer Feinde als Nutznießer seiner Organe ausschließen, bestimmte, genehme Gruppen von Menschen vorsehen will? Wenn versicherungsrechtlich korrekt bestimmte Altersgruppen als Empfänger oder Spender ausgeschlossen werden dürfen, warum nicht alle, die nicht gefallen?
Transplantationsethik ergänzt ihre Amoral dadurch, daß sie den Spender, dem sie
alles verdankt, ohne den es sie gar nicht gäbe, ohne den sie ins Nichts, aus dem
sie gekommen, zurückfiele, alles nimmt, das moralische Recht auf Integrität des
eigenen Körpers, die Verfügung über das, was er, sich selbst schädigend, teilweise
dadurch andern zeitlichen Vorteil verschaffend, eben deswegen nicht belohnen
will, ja die Belohnung dessen, daß er von sich selbst für andere gibt, auch noch
ethisch verurteilt.”
Zitiert aus C. ZIMMER: “Aufklärung ohne Dialektik”. 3., erw. Ed. 2013. S. 72-74.
Kap. “Geben und Nehmen, Hirntod und Organentnahme”.
In diesem E-Book gibt es noch sehr viele andere überaus interessante Kapitel, auf die ich hier gern hinweisen möchte.
Der Ausweis vom Honigman sollte eigentlich kackfrech (wie es ja klammheimlich auch die geltende Gesetzeslage ist) die Überschrift tragen:
“Ich bin kein Organspender und nehme bedarfsweise Ersatzorgane an.”
Den allein daran, daß die Frage der Gegenseitigkeit nicht die geringste Rolle spielt, sieht man bereits die sittliche Verkommenheit der Gesetzeslage. Beim Zuteilungsrang spielt es also keine Rolle, ob jemand sein ganzes Leben lang mit einem Spenderausweis unterwegs war oder nur eine Woche oder aus “religiösen Gründen”, leider, leider, nur nehmen aber nicht geben möchte. Es spielt auch keine Rolle, ob jemand mutwillig sein Organ durch Drogen zerstört hat oder durch einen Unfall.
Usw.
“Jede Religion begünstigt Auserwählte. Spender wie Empfänger haben dasselbe
Recht, ganz und gar religiös, die einen zu verwerfen, die andern zu erheben. …”
Nun ist das Christentum hier wohl eine Ausnahme, da es jegliches Sich-Hingeben für Fremde als fromme Tat anrecnet. Da bietet sich das Ausschlachten ja geradezu an.
Ob auch jene, die Ihresgleichen als “Gottes Auserwähltes Volk” und den Rest der Menschheit als “Tiere in Menschengestalt” definieren, die gleiche Ausgewogenheit pflegen, wage ich leise zu bezweifeln. Schon bei den Muselmanen soll es mit den interreligösen organischen Liebesgaben nicht so ganz klappen. – d.h. mit dem Nehmen klappt es schon ganz gut.
Das Diskriminieren ist also im Organspendegesetz durchaus eingebaut. Es sollen “die Richtigen” begünstigt und “die Richtigen” benachteiligt werden.
Nur sehen und benennen sollte man es nicht.
Und ein Riesengeschäft ist es allemal – anonym “gerecht” oder “ungerecht” verteilt.
(Ach Gottchen! Wer Geld hat, tut sich halt man in Isarel oder Saudi-Arabien um!)
Nur die Masse der dummen-dummen Schweine soll nicht sehen, daß sie allein für alles bluten müssen, das könnte geschäftsschädlich sein.