Es gibt keinen Staat und kein Gesetz

Über die letzten Wochen waren wir gelegentlich mit Kommentatoren konfrontiert, die sich durch einen seltsamen Glauben an abstrakte Begriffe ausgezeichnet haben, die der Ansicht sind, es gebe einen real existierenden Staat und dieser Staat sei eine Art Übervater, besser: Übermutter, der/die für seine/ihre Schäfchen sorgt, oder es gebe ein real existierendes Gesetz, z.B. als Strafgesetzbuch und darin sei unverrückbar niedergeschrieben, was es über Straftaten zu wissen gibt, so wie in den 10 Geboten niedergeschrieben ist, was es über katholische Straftaten zu wissen gibt.

Wie kann man derart kuriose und religiöse Vorstellungen über die Welt mit sich herumtragen, obwohl es bislang noch niemandem gelungen ist, ein Gesetz oder einen Staat zu materialisieren?

Commentments CommentsUm diese Frage zu beantworten, muss man weit in die Vergangenheit zurückgehen und den Universalienstreit neu führen, den Streit, den Scholastiker, Realisten und Nominalisten, miteinander geführt haben, und in dem sie die Frage untersucht haben, ob abstrakte Begriffe wie Gott, Mensch, Natur, eine Existenz außerhalb menschlicher Gehirne haben oder nicht. Anders formuliert: Gibt es etwas, was man nicht mit den Menschen eigenen Sinnesorganen warhnehmen kann oder noch allgemeiner und unabhängig von Menschen: Ist etwas, was nicht wahrnehmbar ist, existent.

Gibt es Sozialismus, Kommunismus, Nationalismus, Dysmorphie, Resilienz, Modernisierung, Rechtsextremismus, Klimawandel, den Historikerstreit, Menschen, Tiere?

Diese Frage, in allgemeinerer Form haben sich u.a. David Hume und Thomas Hobbes gestellt. Hobbes ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es nur Einzeldinge geben kann und dass alle abstrakten Begriffe, Formationen des menschlichen Geistes sind, die in der Wirklichkeit nicht vorkommen.

Hume unterscheidet zwei Quellen der Information: (1) Eindrücke (impressions), die auf sinnlichen Erfahrungen basieren, und (2) Vorstellungen (ideas), die er als „Abbilder unserer Eindrücke“ beschreibt. Dem menschlichen Geist ist die Fähigkeit eigen, den Stoff, den uns Sinne und Erfahrung liefern, zu kombinieren, umzustellen, zu vermehren oder zu vermindern, Ideen zu entwickeln. Die Qualität zusammengesetzter Vorstellungen hängt davon ab, ob es gelingt, sie mit Eindrücken in Verbindung zu bringen, was häufig nicht der Fall ist:

„Haben wir daher Verdacht, dass ein philosophischer Ausdruck ohne irgendeinen Sinn oder eine Vorstellung gebraucht werde, was nur zu häufig ist, so brauchen wir bloß nachzuforschen, von welchem Eindruck stammt diese angebliche Vorstellung her?“ (Hume, 1984: 22).

Hume treatiseVon hier gelangt Hume bekanntlich zu seiner Zerstörung der Kausalität, in dem er zeigt, dass Vorstellungen, Ergebnisse von Verstandestätigkeit sind, die auf Annahmen über Ursache und Wirkung basieren, die nicht belegt werden können. Das Humesche Problem hat Karl Raimund Popper mit seinem Falsifikationismus dahingehend gelöst, dass aus abstrakten Vorstellungen, singuläre oder Einzelaussagen abgeleitet werden müssen, die wiederum genutzt werden können, um zu prüfen, ob die abstrakte Vorstellung einen Widerhall in der Realität findet.

Soweit so gut.

Was bedeutet das nun für die Frage, ob Gesetz oder Staat existent sind.

Für Hobbes können beide nicht existent sein, denn sie sind abstrakte Begriffe, die in der Natur nicht vorkommen. Folglich ist er Rechtspositivist und sieht Gesetze als menschliche Konventionen an, ähnlich wie Staaten erst durch einen Gesellschaftsvertrag und somit als eine Anwendung menschlicher Konventionen gegründet werden können. Ausgangspunkt für beides, Gesetz wie Staat ist für Hobbes der Einzelne.

Für Hume und Popper sind Gesetze und Staaten Vorstellungen, die keinerlei Verbindung zur Realität aufweisen und deren Sinn deshalb, wie Popper argumentiert, an der Wirklichkeit getestet werden muss.

Dass Gesetze und Staaten entsprechend geprüft werden müssen, setzt voraus, dass man sich ein Bild davon macht, zu welchem Zweck Gesetze und Staaten denn als die sprachlichen Konventionen, die sie darstellen, geschaffen wurden.

Zunächst zu Gesetzen:

Gesetze sind sprachliche Konventionen über Verhaltensweisen.

law1Gesetze wie z.B. das Strafgesetzbuch dienen dem Zweck, bestimmte Verhaltensweisen, die denjenigen, die die Gesetze verabschiedet haben, missfallen, unter Strafe zu stellen oder zu regulieren. Folglich sind Gesetze in ihrer Formulierung vom aktuellen Wissen und vom aktuellen Geschmack im Hinblick auf missliebige Verhaltensweisen abhängig. Deutlich sichtbar an der Entkriminalisierung von z.B. Homosexualität. Aber da Gesetze sprachliche Konventionen darstellen, die zwischen Menschen ausgehandelt werden müssen, sind Gesetze auch immer ein Ausdruck der Herrschaftsverhältnisse, der Fähigkeit z.B. kleiner Gruppen der Mehrheit ihren Willen aufzuzwingen, sichtbar z.B. in der gesetzlichen Verpflichtung zu einer Frauenquote in den Aufsichtsräten großer Unternehmen.

Weil dem so ist, wäre es eigentlich die Aufgabe von Sozialwissenschaftlern, die vorhandenen Gesetze auf ihre Zweckerfüllung, die darin abgebildete Machtstruktur und ihre Übereinstimmung mit dem Mehrheitswillen zu überprüfen. Das haben Sozialwissenschaftler in den 1970er und 1980er Jahren auch getan. Aber seither haben sie kapituliert und das Feld den vielen Lobbyisten überlassen, die ihre Sichtweise darüber, was z.B. strafbar sein soll und was nicht, anderen aufzwingen wollen. Vielleicht denken deshalb manche, dass Gesetze in Stein gemeißelt und auf Bergen verteilt werden, dass sie Existenzen in eigenem Recht sind und eben nicht geschaffene Konventionen, die keinerlei empirische Existenz haben.

Und der Staat?

Der Staat ist eine Denkfigur. Es gibt ihn nicht. Man kann den Staat weder greifen noch schmecken noch riechen. Es gibt Individuen, die behaupten, für den Staat zu arbeiten, deren Arbeitsvertrag von nicht existenten, aber per Konvention geschaffenen Entitäten wie dem Land Baden-Württemberg ausgestellt wird, das aber, weil es nicht vorhanden ist, nicht selbst unterschreiben kann und entsprechend den Referenten im Personalamt unterschreiben lässt. Letztlich lassen sich alle Institutionen des Staates auf einzelne Individuen zurückführen, die im Rahmen von Konventionen, die wieder andere Individuen, die sich als Vertreter des Souveräns, also der Wähler, und eben nicht des Staates aufführen, von wiederum ihren Referenten haben schreiben lassen, um sie verabschieden zu können.

AbgeordnetendiaetenAbermals finden sich im Kern dessen, was behauptet, Staat zu sein, Gruppen von Individuen, die versuchen, ihre Interessen durchzusetzen und anderen aufzuzwingen. Das besondere am “Staat” ist, dass er eine bifurkale Existenz führt: Er ist einerseits das Gesamt der Wähler und derjenigen, die innerhalb eines bestimmten räumlichen Gebietes leben, andererseits ist er die Sammelstelle für die Interessen, die Lobbyisten aus Parteien, Gewerkschaften und Verbänden in seinem Namen durchsetzen und dem angeblichen Souverän, also allen Bürgern im räumlichen Gebiet, aufzwingen wollen. Und um die Absurdität noch ins schier Unermessliche zu steigern, dürfen ein Teil der Bürger dafür, dass ihnen die Interessen von Lobbyisten aufgezwungen werden, auch noch selbst über ihre Steuern bezahlen, wobei Finanzbeamten die Aufgabe zugeteilt wird, ihre Mitbürger im Namen eines Staates und somit als Helfer all der Lobbyisten, die gerade den Ton angeben, auszupressen.

Kurz: Es gibt weder ein Gesetz noch einen Staat, das/der unabhängig von Machtstrukturen in einer menschlichen Gesellschaft denkbar ist. Gesetze sind in Konventionen gegossene Machtverhältnisse, Staaten sind durch Konventionen geschaffene Abstrakta, unter deren Dach sich eine Menge von Lobbyisten einfindet, um ihre Interessen durchzusetzen und – nicht zu vergessen – um sich von denen, denen die Interessen aufgezwungen werden sollen, bezahlen zu lassen.

Dass sich Staaten überhaupt als gedachte Entität halten können, die all denen, die von sich behaupten, dem Staat zu dienen, ein erquickliches Auskommen verschafft, liegt an einem Trick, den man als Doublebind bezeichnen kann. Für Hobbes waren Staaten eine von Bürger eingesetzte Macht. Um diese Macht einzustzen, haben diese Bürger auf ihre natürlichen Rechte, z.B. das natürliche Recht zu töten, verzichtet und ihrem Staat die entsprechende Gewalt übertragen, um nach außen zu schützen und nach innen Eigentum und Sicherheit zu garantieren. Moderne Staaten nutzen diese Basis aus, um einen Wust von Aufgaben an vermeintliche Staaten zu verteilen, die alle eines gemeinsam haben, sie sind mit Kosten für die Bürger verbunden, garantieren nicht deren Freiheiten und Rechte, sondern schränken beide ein und erlauben es einer Industrie von Nutznießern, sich ein Auskommen zu verschaffen.

Wie man vor diesem Hintergrund denken kann, Gesetze wären allgegenwärtige, ja heilige Texte, vor allem existente Entitäten, die von Gott oder Azathoth den Menschen geschenkt wurden oder Staaten seien große physisch greifbare Pater, die über ihre Familias herrschen, wie Moses über seine Schäfchen, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Aber natürlich ist dieser religiöse Glaube für all diejenigen nützlich, die darauf aufbauen, die anderen vorgaukeln wollen, sie würden deren Interessen vertreten, während sie sich einen eigenen Vorteil verschaffen.

Hume, David (1984). Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand. Hamburg: Meiner.

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