TU-Berlin sucht Verantwortliche für unzulässige Genderisierungsauflage an Studierende

Nachdem klar ist, dass an der TU-Berlin über Jahre hinweg von Studenten ohne Rechtsgrundlage verlangt wurde, ihre Schriftsprache mit “Innen”, “*”, “_” und sonstigen Phantasiegebilden zu verunstalten und man deshalb offensichtlich kalte Füße bekommt, wird seit heute der Schwarze Peter herumgereicht.

Tu BerlinSo hat uns gerade eine, nein es haben uns gleich zwei eMails eines Dr. Klaus Richter erreicht, der sich zwar nicht erklärt und keinerlei Hinweis dazu gibt, wer er eigentlich ist, welche Funktion er erfüllt und welche Grundlage seine eMail hat, uns aufgefordert den Vornamen einer Tutorin zu entfernen, weil diese nur Studentin sei und darauf hinzuweisen, dass nicht … “die Rechtsabteilung der TU Berlin” die von uns zitierte Auskunft erteilt hat, sondern “die Abt. I Studierendenservice”.

Offensichtlich ist Herr Dr. Richter der Ansicht, Studenten der TU-Berlin seien verpflichtet, das Organigramm der TU-Berlin auswendig zu lernen und müssten in der Lage sein, die einzelnen Mitarbeiter den entsprechenden Abteilungen zu zu ordnen, um dann zu erkennen, dass “die Leiterin Studien-Info-Service, Expertin für Satzungen aus Studium und Lehre” nicht wie Sebastian Zidek schon aufgrund seines Anschreibens angenommen hat, der Rechtsabteilung und somit der Abt. II angehört, sondern der Abteilung I. Wir haben dies hiermit richtig gestellt, es war ein Experte aus Abteilung I nicht II!

Wie dem auch sei, es sei an dieser Stelle ausdrücklich festgestellt, dass Dr. Richter, wer auch immer er sein mag, an der Rechtsauskunft der “Leiterin Studien-Info-Service” nichts auszusetzen hat. Es scheint ihm einzig darum zu gehen, im Verwantwortlichkeitskeitgeschacher, das an der TU-Berlin ausgebrochen ist, nicht der zu sein, der am Schluss mit dem Schwarzen Peter in der Hand dasitzt. Obwohl man sich natürlich fragen muss, was die Angestellten einer Rechtsabteilung so den lieben langen Tag machen, wenn nicht, Richtlinien, wie die des Seminars “Einführung in das Verkehrswesen” zu lesen, die immerhin mit einem Rechtsgültigkeitsanspruch veröffentlicht werden:

“Auch die korrekte Verwendung von männlichen und weiblichen Ausdrucksformen und somit einer gendersensiblen Sprache wird in einer wissenschaftlichen Arbeit erwartet. Allgemein bedeutet Gender Mainstreaming „bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.” BMFSFJ 2012″

Die Behauptung, dass eine nach den Vorstellungen der Genderisten verunstaltete Sprache an der TU-Berlin Pflicht ist, die wiederum nicht nur unbegründet, sondern falsch ist, konnte offensichtlich unter den geschlossenen Augen der Rechtsabteilung verbreitet werden.

Damit auch jeder weiß: Abteilung I, nicht II, nicht III oder gar IV ist schuld am Leak.
Damit auch jeder weiß: Abteilung I, nicht II, nicht III oder gar IV ist schuld am Leak.

Wie immer, wenn man Post von deutschen Verwaltungsmenschen erhält, die denken, weil sie bei einer Verwaltung angestellt sind, fallen alle eMail-Empfänger vor Ehrfurcht auf die Knie, so ist auch der Dr. Richter nicht ganz aufmerksam in dem, was er schreibt. So geht es ihm in seiner eMail vornehmlich darum, dass wir den Vornamen der Tutorin, die Sebastian Zidek vollkommen unmissverständlich und mit der Inbrunst der Überzeugung, auf der Seite der Guten zu stehen, erklärt hat, dass er entweder seine Schriftsprache an die Sprachgewohnheiten der Gendersekte anpasst, oder mit Punkteabzug zu rechnen hat, aus unseren Posts streichen. Warum?

Keine Ahnung. Vielleicht ist er mit der Tutorin verwandt.

Wie dem auch sei, er schreibt in seiner eMail, die wir als offizielle eMail ansehen müssen:

“Bitte entfernen Sie den Namen [gemeint ist ein Vorname] „…“ aus dem o.g. Beitrag. Die Genannte ist nicht, wie von Ihnen dargestellt, Dozentin, sondern sie ist Tutorin, d.h., sie ist studentische Mitarbeitern am Fachgebiet Verkehrswesen. Wenn sie die Auskunft, die Sie in dem Blogeintrag zitieren, Herrn Zidek tatsächlich gegeben haben soll, so hat sie sicher nicht aus eigener Verantwortung gehandelt, sondern auf Anweisung. Es besteht daher überhaupt kein Anlass und auch keine Berechtigung, den Namen der Mitarbeiterin – und sei es auch nur der Vorname – in Ihrem Blog, vor allem in der obigen Form, zu nennen und sie damit ihr damit in der öffentlichen Diskussion eine Verantwortung und Rolle aufzubürden, die sie nicht trägt [Rechtschreibfehler sind vermutlich der Richterschen Aufregung geschuldet. Die Hervorhebung ist von uns.].”

Da uns, im Gegensatz zu Dr. Richter, die eMail der Tutorin vorliegt, müssen wir nicht in Zweifel ziehen, dass sich die Tutorin so wie von uns zitiert geäußert hat. Aber: Wir wollen Dr. Richter entgegenkommen, auch wenn wir nicht wissen, wer er ist, und erklären und deshalb gerne bereit, den Blogeintrag unter Nennung des tatsächlich Veranwtortlichen, der die Tutorin angewiesen hat, sich in der von uns zitierten Form gegenüber Sebastian Zidek zu äußern und der sich nun hinter ihr zu verstecken scheint, zu aktualisieren.

Schwarzer PeterIn Berlin, an der dortigen TU ist mit dem Dienstbeginn am Montagmorgen Bewegung in die Verwaltung gekommen.

Mit anderen Worten: Es gibt in Berlin Verwaltungsbeamte, die sich bewegen. Unglaublich – auch wenn sie weitgehend damit beschäftigt sind, den Schwarzen Peter weiterzugeben.

Wir sind schon gespannt, wer am Ende als Schuldiger herausgedeutet wird, wem die Verantwortung dafür aufgebürdet wird, dass Genderisten sich zur Legislative erklären und Studenten rechtswidrig zu Gender-Sprachregelungen zwingen oder besser: Wer für die jahrelange rechtswidrige Praxis, die an der TU-Dresden gepflegt wurde, verantwortlich gemacht wird.

Das Beispiel aus Berlin zeigt wieder einmal die Gefahren, die daraus erwachsen, dass man sich zum willfährigen Wasserträger von Ideologien macht und bereitwillig bei deren Durchsetzung und Verbreitung hilft.

Schließlich können wir allen Studenten, die in den letzten Jahren einen Abschluss in Verkehrswesen an der TU-Berlin gemacht haben, nur raten, ihre Abschlussnote prüfen zu lassen. Möglicherweise sind sie zu schlecht bewertet worden, weil sie nicht gegendert haben.

P.S. Wie sich zwischenzeitilch durch die Bemühungen eines Lesers gezeigt hat, handelt es sich bei dem ominösen Klaus Richter aus der Abteilung II der TU-Berlin wohl um den Justiziar der TU-Berlin. Insofern ist festzustellen, dass es dem Justiziar der TU-Berlin wichtiger ist, Vornamen aus Posts zu entfernen als Stellung zu den unglaublichen Vorgängen an der TU-Berlin zu nehmen, wo Genderisten sich zur Legislative aufspielen. Bemerkenswert!

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