Am Bundesgerichtshof werden Fehlschlüsse zu Urteilen
Logik für Bundesrichter.
Der Angeklagte:
Wolfgang Strauß, Richter am Landgericht Rostock. Vorsitzender der Zweiten Strafkammer.
Die Tatwaffe:
Ein t-Shirt.
Das t-Shirt um den Bierbauch des Landrichters wurde auf dessen Facebook-Seite zur Schau gestellt – öffentlich.
Der Tatvorwurf:
Befangenheit.
Der Verteidiger von Y, der wegen erpresserischem Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde, hat behauptet, das t-Shirt zeige, dass Wolfgang Strauß, der vorsitzende Richter der Strafkammer (also noch zwei weitere Richter), die über Y zu Gericht gesessen hat, verurteilen wolle, richtig verurteilungswütig sei und deshalb sei er befangen und das Urteil gegen seinen Mandanten müsse auf Kosten der Steuerzahler aufgehoben werden.
- Jörg-Peter Becker
- Jürgen Schäfer
- Jan Gericke
- Margret Spaniol
- Frank Tiemann
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes.
“Der Inhalt der öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite dokumentiert eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lässt, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. Die beschriebene Facebook-Seite enthält auch einen eindeutigen Hinweis auf die berufliche Tätigkeit des Vorsitzenden und betrifft deshalb nicht lediglich dessen persönliche Verhältnisse.”
Schuldig in allen Anklagepunkten: Wolfgang Strauß ist für die Bundesrichter ein bewiesener strafwütiger Richter, ausweislich seines t-Shirts.
Daraus kann muss man Folgendes schließen:
- Seien Sie vorsichtig, welche Aufschrift Ihr T-Shirt hat, es sagt viel über ihre innere Haltung aus, z.B. die Aufschrift “Boss” oder, wenn Sie das folgende T-Shirt in Gegenwart eines Richters der 3. Strafkammer des Bundesgerichtshofes tragen, dann könnte dies Folgen für Sie haben:
Es könnte Folgen haben, weil
- Bundesrichter der Dritten Kammer des Bundesgerichtshofes keine Logik zu können scheinen. Wie sonst soll man den offensichtlichen Fehlschluss der Bejahung des Konsequenz, den die fünf Berobten aus Karlsruhe da niedergeschrieben haben, werten?
Der Fehlschluss der Bejahung des Konsequens wird in der Regel anhand des folgenden Schulbeispiels erklärt:
(P): Wenn es regnet, dann ist die Straße nass.
(B): Die Straße ist nass.
(K): Es hat geregnet.
Selbst Bundesrichtern müsste einsichtig sein, dass die Straße nicht nur dann nass ist, wenn es geregnet hat. Sie kann auch nass sein, weil sie gerade gereinigt wurde. Kurz: (K) ist nicht zwingend, der zwingende Schluss von der nassen Straße auf den vorausgehenden Regen ist falsch. Wer ihn dennoch zieht, begeht den Fehlschluss der Bejahung des Konsequens.
Nun zur Anwendung:
(P): Wer strafwütig ist, der trägt ein t-Shirt mit dem Aufdruck: “Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause, JVA”.
(B): Wolfgang Strauß trägt ein entsprechendes t-Shirt.
(K): Wolfgang Strauß ist strafwütig.
(Kh): Wer strafwütig ist, ist als Richter befangen.
Der Fehlschluss ist offensichtlich. Man kann das entsprechende t-Shirt auch tragen, wenn man nicht strafwütig ist, z.B. weil es einem gefällt oder weil man es witzig findet. Überhaupt tragen die meisten Menschen t-Shirts, weil sie ihnen gefallen, nicht, weil sie strafwütig sind. Und viele tragen t-Shirts, damit sie überhaupt etwas anhaben und ebenfalls nicht, weil sie strafwütig sind. Dass Bundesrichter in ihrer Einschätzung der t-Shirt-Tragegewohnheiten hier so weit von der Normalität abweichen, ist bedenklich.
Aber es kommt noch schlimmer.
Im Schulbeispiel wird von einer Beobachtung “nasse Straße” auf eine beobachtbare Begebenheit “es hat geregnet” fehlgeschlossen. Die Bundesrichter schließen von einem t-Shirt, also einem wahrnehmbaren Objekt auf ein nicht wahrnehmbares Konstrukt ihrer Phantasie, das sie “innere Haltung” nennen. Mit anderen Worten, sie führen einen Fehlschluss aus, um die Existenz eines Hirngespinsts zu belegen.
Dafür gibt es in der modernen Logik keinen Fehlschluss, denn die Logik geht von gewissen Annahmen über den menschlichen Intellekt aus. Dass jemand von etwas, was er wahrnehmen kann, auf etwas schließen könnte, was er sich einbildet, erinnert doch sehr an den Gottesbeweis und die entsprechenden Verrenkungen, die z.B. Anselm von Canterbury – allerdings auf deutlich höherem Niveau unternommen hat.
Man sollte eigentlich denken, dass die Frage, ob die Existenz Gottes bewiesen werden kann, in einer säkularen Gesellschaft und unter denjenigen, die sich wie die Bundesrichter zur intellektuellen Elite einer Gesellschaft zählen (wollen), verschwunden ist.
Ist sie aber nicht.
Bundesrichter in Karlsruhe huldigen den von ihnen eingebildeten Entitäten und schließen munter fehl. Alles auf Kosten der Steuerzahler versteht sich.
Wetten, dass in der nächsten Verhandlung gegen Y dasselbe Urteil herauskommt, dieses Mal von einem Vorsitzenden einer Strafkammer in Stralsund verkündet, der schon des öfteren im Anzug gesehen wurde. Und was bedeutet das wohl für seine richterliche Unabhängigkeit, wenn er sich an überkommene Konventionen und Standards von Kleidung hält? Am Ende ist der Richter ein Verfechter der harten Hand, denn die, die die harte Hand in der Justiz befürwortet haben, die hatten auch immer einen Anzug an!
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Bundesrichter wird man vor allem mit dem richtigen Parteibuch s. Stichwort “Richterwahlausschuß” in Wikipedia.
Da in vorliegendem Fall offenkundig die Logik fehlt, besteht der Verdacht der Gesinnungsjustiz.
Na sowas, ein Deja-vu:
http://www.focus.de/politik/videos/kurz-vor-prozessbeginn-richter-sorgt-mit-sultan-mehmet-shirt-fuer-wirbel_id_4415053.html
Hat das damals eigentlich zu Konsequenzen geführt, außer dem – Vorsicht spekuliert – Freispruch, weil der Terrorist beim Geheimdienst angestellt war?
Ich vermute mal stark, dass das JVA T-Shirt sowas wie ein scherzhaftes Geburtstags- oder Amtjubiläumsgeschenk war als eine Aussage zur autoritären Mentalität (Bier+Spass-T-Shirt implizieren eher das Gegenteil). War das Mehmet T-Shirt ein Mitbringsel aus dem letzten Türkeiurlaub?
Aber wenn ein Bundesverfassungsrichter sich vor seiner Ernennung sagt, dass die NPD verboten gehört, ist er natürlich nicht befangen und darf darüber mitentscheiden, ob die NPD verboten wird oder nicht. So funktioneren Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im 21. Jahrhundert.
Ich empfinde das Urteil des BGHs schon als allgemeingefährlich.
Der Artikel geht an der Sache völlig vorbei. Grund ist die offenkundige mangelnde juristische Sachkenntnis. Den Richtern ist kein Mangel an Logik vorzuwerfen.
Das Gericht hat nicht behauptet, dass die “Strafwütigkeit” des in Frage stehenden Richters bewiesen sei. Es hat geurteilt, dass dergleichen bei verständiger Würdigung zu “besorgen” sei (m.a.W. die Besorgnis bestehen würde), was hier bedeutet, dass eine entsprechende Befürchtung mindestens nachvollziehbar ist. Damit ist nicht die Behauptung verbunden, dass sie zutreffen muss.
Ein Richter hat nicht nur die Befangenheit zu vermeiden, sondern eben bereits die Besorgnis der Befangenheit.
Der Richter ist im betreffenden Prozess übrigens auch nicht der “Angeklagte”.
Man würde sich mehr Sorgfalt bei solchen Themen wünschen. Sie beschädigen Ihre Glaubwürdigkeit.
Herr Schultze,
es ist immer wieder erfrischend Sophismus in Aktion zu sehen.
So, so. Die Richter haben also gar keinen Fehlschluss begangen, sondern nur gedacht, andere würden diesen Fehlschluss begehen. Also nicht die Richter sind zur Logik unfähig, sondern von den Richtern eingebildete Dritte, denen Sie die entsprechende Unfähigkeit unterschieben.
Wissen Sie, das macht eigentlich überhaupt keinen Unterschied. Ob die Richter selbst logische Analphabeten sind oder meinen, andere wären es, Fakt ist, sie können sich einen Fehlschluss vorstellen und sie zögern nicht, einen Fehlschluss zur Grundlage eines Urteils zu machen.
Warum, haben die Bundesrichter sich nicht zu Anwälten der Logik gemacht und argumentiert, dass es für jeden normalen Menschen einsichtig ist, dass das t-Shirt keinerlei Schluss auf eine phantasierte innere Haltung zulässt?
Ist es einfacher, sich dadurch selbst zu erhöhen, dass man andere für dumm hält oder haben sind die Richter selbst so dumm, dass sie den Fehlschluss nicht erkennen.
Wie dem auch sei, es läuft auf dasselbe heraus.
Gibt es eigentlich ein schlechtes Managementhandbuch, in dem steht, dass man zu Beginn von Beiträgen immer apodiktisch auftreten soll? Wenn ja, dann ist das ein ziemlicher Unsinn, denn mit apodiktischen Feststellungen wie “Der Artikel geht an der Sache völlig vorbei”, macht man andere nur ärgerlich und provoziert die Nachfrage: Auf Grundlage welcher Qualifikation wollen Sie in der Lage sein, das apodiktisch erklären zu können?
ja, Michael, ich stimme Dir zu und muss sagen, dass ich es immer wieder erschreckend finde, wie Leute auftreten zu können glauben, die die allereinfachsten Kommunikations- und rhetorischen Regeln nicht kennen.
Ich kann nur hoffen, dass Klaus Schultze – oder wer auch immer sich hinter diesem Namen verbirgt – von der Justiz (und am besten von jeder öffentlichen Funktion) weit, weit, weit entfernt ist – und bleibt!
Er scheint zu den Menschen zu gehören, die einfach nicht verstehen können, dass es genau diese Art von Formalismus und Paternalismus ist, die Institutionen bzw. die Angestellten an Institutionen in der Augen der Bürger diskreditieren.
Und ihre Reaktionen auf entsprechende Kritik sind hilflos, nämlich einfach wieder formalistisch und paternalistisch. Sie können nichts anderes, und deshalb geraten die ohnehin schon diskreditierten Institutionen immer weiter ins Abseits, werden immer mehr zur Lachplatte.
Dieser Prozess ist doch eigentlich nicht so schwierig zu durchschauen! Muss man wirklich Soziologie, Sozialpsychologe, Anthropologe … sein, um das zu verstehen?!?!?
Liebe Heike, hast Du hier ein neues soziales Gesetz entdeckt: die Anbiederungs-Spirale?
Lieber Michael,
ja, ich denke, das, wavon ich oben geschrieben habe, ist ein Gesetz. Aber ich würde es nicht die “Anbiederungsspirale” nennen, obwohl ich vermute, ich weiß, was Du damit meinst 🙂
Ich würde eher von einer Diskreditierungsspirale sprechen, die ich kurz und anschaulich wie folgt beschreiben würde:
1. Z.B. ein Richter tritt paternalistisch auf, versucht, mit Leuten von oben herab zu sprechen, sie zu korrigieren etc., merkt aber nicht, dass er dabei die einfachsten logischen und Formulierungsfehler macht und durch unangebrachten Formalismus seinen Mangel an lebensweltlichem Urteilsvermögen kundtut.
2. Die Leute lachen über ihn.
3. Das ärgert den Richter. In seiner Hilflosigkeit angesichts seiner real existierenden Beschränkungen kann er nur zu dem Mittel greifen, das er hat: Paternalismus, Überheblichkeit, pseudointellektuelles Geschwafel …
4. Die Leute lachen nun noch mehr, weil sie sehen, dass der Richter tatsächlich über keine anderen Mittel verfügt als diese und tatsächlich der Pinsel ist, für den sie ihn anfänglich probeweise gehalten haben.
Eine Rehabilitation wäre bis dahin möglich gewesen, hätte aber erfordert, dass der Richter sich in irgendeiner Weise bewegt, also sich z.B. entschuldigt oder zugesteht, dass die Sache ihre andere, vielleicht humorvolle Seite hat, o.ä. Wenn der Richter der Pinsel ist, als den er sich anfänglich dargestellt hat, wird er natürlich den Teufel tun (können), sich intelligent, großmütig, humorvoll, kreativ zu zeigen – oder sonst etwas, was Abstand von den Dingen ausdrücken würde.
…
X. An irgendeinem Punkt meint der Richter, “denen” müsse er es zeigen und verliert jede Form des Anstands oder der Zurückhaltung. Sein vielleicht vorhanderer Rest von Urteilsvermögen wird unter der psychologischen Last des Dominieren-Müssens erdrückt. Er liefert sich nun völlig aus:
Y. Bestenfalls lachen die Leute noch mehr als zuvor, schlimmstenfalls meinen sie, jetzt reiche es aber wirklich mit dem, wie sich dieser Pinsel geriert.
Damit tritt zur Diskreditierungsspirale das Gesetz der Reaktanz hinzu: es wird nicht nur immer sichtbarer für die Leute, wie wenig ernstzunehmen der Richter ist; sie sind inzwischen so verärgert, dass sie Reaktanz zeigen, also nicht mehr nur den pinselhaften Richter, sondern sein Amt oder seine Institution als Ganze diskreditiert sehen.
Z ist erreicht – verhärtete Fronten, irreparabler Vertrauensverlust – das war’s dann für die Institution,
Traurig ist das. Das wird so lange so gehen, so lange jemand meint, er könne anderen Menschen irgendetwas aufzwingen, vielleicht sogar, er könne ihnen aufzwingen, dass Aufgezwungene irgendwie gut oder richtig oder notwendig zu finden. Bei manchen mag das ja auch (zeitweise) funktionieren, aber auch hier würde ich wagen, gesetzesmäßig zu behaupten: es funktioniert mittel- bis langfristig niemals.
Naja – jedenfalls fürchte ich, dass so ungefähr tatsächlich die Prozesse von Vertrauensverlust ablaufen, und vielleicht kann man wirklich sagen, dass sehr viele, wenn nicht alle, Prozesse von Vertrauensverlust in Institutionen keine inhärente Tragik haben, sondern einfach der Tatsache geschuldet sind, dass die Personen, die die Institution vertreten sollen, ihr ganzes Selbstbewußtsein aus der Anstellung an der Institution nehmen, statt eine personale Identität mitzubringen, die sie ihr Amt erst sinnvoll und eigenverantwortlich gestalten lassen kann.
Oder salopp gesagt:
Wer nur Pinsel hat, wird nur nach gusto Bildchen malen können und dabei produzieren, was manche für Kunst halten, andere für Flecken, die dringend beseitigt werden müssen. Sicherlich wird dabei nichts produziert, was ein Fundament für eine einheitliche und vertrauenschaffende Beurteilung von irgendetwas abgibt. So unvollkommen wie der Rechenschieber sein mag, so hat er so betrachtet gegenüber dem Pinsel doch erhebliche Vorteile 🙂
Ein Blick ins Gesetz ist nicht schwer:
§ 42
Ablehnung eines Richters
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
Analog zu Ihrem Beispiel der nassen Straße, genügt es also, wenn es geregnet haben könnte….
Siehe schon zuvor die Sache mit dem passiven Wahlrecht. Sie sollten mit der Juristerei vorsichtig umgehen, es scheint nicht ihr Fachgebiet zu sein.
Die Entscheidung ist richtig, es liegt kein juristischer Logikfehler vor.
Was ändert die Tatsache, dass, wie Sie sagen, der Fehlschluss bereits im Gesetzestext gemacht wird, daran, dass die Bundesrichter den Fehlschluss auch machen?
Sind manche Juristen eigentlich lernresistent?
@Mika
Ihre Einschätzung ist falsch, ebenso wie die Entscheidung, denn:
Es gibt keine Logik außer der Logik, d.h. keine “juristische[…] Logik…”, keine Arbeitsamtslogik, keine Christenlogik, was auch immer.
Man kann nicht von den eigenen Befürchtungen auf die Emotionen oder Gedanken oder Absichten anderer Menschen schließen. Das ist nicht möglich. Wer meint, er könne das, begeht einen Fehlschluss. Als ich klein war, war das noch allgemein bekannt und in aller Munde: man kann nicht von sich auf andere schließen!
Wenn ein Land dermaßen kognitiv unfähiges Personal in öffentlichen Ämtern hat, dass es möglich ist, in einen Text, der ein Gesetzestext sein soll, einen solchen Schwachsinn hineinzuschreiben, wie den, dass das doch möglich sei, dann hat dieses Land mein aufrichtiges Mitleid.
Wenn ein Land darüber hinaus dermaßen kognitiv unfähiges Personal in öffentlichen Ämtern in den Folgegenerationen hat, dass nicht bemerkt wird, was für ein grandioser Schwachsinn Eingang in einen Text, der ein Gesetzestext sein soll, gefunden hat, dann bin ich versucht zu empfehlen, dieses Land zuzuschütten und neu aufzubauen.
Wenn ein Land darüber hinaus dermaßen kognitiv unfähige Bürger hat, dass sie meinen, ein Fehlschluss sei gar keiner, wenn er schon einmal von kognitiv unfähigem Personal in öffentlichen Ämtern in einem Text formuliert wurde, der ein Gesetzestext sein soll, dann macht mich das sprachlos.
Merke:
Ein Fehlschluss ist ein logisch falscher Schluss bzw. ein Schluss, der unter Verletzung der Regeln der Logik gezogen wurde bzw. ein Irrtum.
That’s it.
Das ist eine hinreichende Definition.
Wer sich entblödet, einen solchen Schluss zu formulieren, macht einen logischen Fehler.
Und es ist vollkommen gleichgültig, wer das ist, in welcher Funktion er das tut, oder ob Gott persönlich ihn mit eiserner Klinge irgendwo eingeritzt hat.
In jedem Fall ist er als Schluss ein Fehlschluss, und Urteile auf Fehlschlüsse gründen zu wollen, ist bestenfalls dumm, schlimmstenfalls gefährlich.
@Klaus Schultze
Der Kommentar geht an der Sache völlig vorbei.
Grund ist der offenkundige Mangel an Fähigkeit zum logischen Denken und an Vorstellungsvermögen, dass bei einem erwachsenen Menschen eigentlich hinreichen sollte, um absehen zu können, dass eine Justiz, die eher an Gesinnung als an logisch korrektem Schlussfolgern interessiert ist, von Bürgern nicht ernstgenommen werden kann, weil ihr bei der Anwendung von Gesetzen und der Verhängung von Strafen sowohl das Urteilsvermögen fehlt als auch die Fähigkeit, auf logisch korrekte Weise Transferübungen zu lösen.
Man würde sich beim Leser von Sciencefiles mehr Vorstellungsvermögen und weniger – nun, sagen wir: Anpassungsbereitschaft wünschen.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, den oben formulierten Gedanken nachzuvollziehen, dann beschädigen Sie weit mehr als Ihre Glaubwürdigkeit.
Über eines bin ich mir aber sicher:
Der Stil Ihres Kommentars ist ein schlechter Stil, weil unnötig aggressiv, kleinlich und außerdem semantisch falsch formuliert:
Was, meinen Sie, lernt jemand aus Ihrem Kommentar? Dass Ihnen irgendetwas nicht passt, weswegen Sie kleine Korinthen aus dem Kuchen sammeln wollen und daran herummäkeln, dass “[d]er Richter im betreffenden Prozess übrigens [wieso “übrigens”? Sie haben doch sonst nichts argumentiert!?!?] auch nicht der ‘Angeklagte’ [wieso “auch”? wer war sonst noch nicht der angeklagt?]” war.
Lernen kann man aus diesem Kommentar also wirklich nur, dass es Leute gibt, die unbedingt herausposauen müssen, dass ihnen etwas nicht passt, dass sie aber nicht wissen, was genau es ist und warum es nicht passt, und dass sie dabei nur für jeden Leser erkennbar machen, welche kognitiven und sprachlichen Mängel sie selbst aufweisen.
Ersparen Sie sich und uns das bitte, und erhöhen Sie Ihr Argumentations- und Formulierungsniveau, wenn Sie hier kommentieren wollen!
Oder kurz: Wir wünschen uns deutlich mehr Sorgfalt von Ihnen als Kommentator!
Richter hat nur die Wahrheit über das System gesagt, deswegen soll er in den Knast!
Auf dem T-Shirt steht ja nur zum Schluss JVA !
Ein Richter arbeitet….ääähhhh….ist bedienstet bei einem Gericht und nicht in einer JVA.
Also ist das Urteil von seinen einäugigen Kollegen voll unsachlich und willkürlich.
Allerdings ist es mir völlig Egal wie die Justizzombies sich selbst ans Bein pissen, denn da kann man am besten sehen das es nur Willkür gibt und keine Gerechtigkeit, denn die meisten Gesetze haben absolut nichts mit Gerechtigkeit zutun und sind nur dazu da um das Volksvieh im Saustall unter Kontrolle zuhalten !!!
Also, bei der Steuerfahndung NRW gibt es Kaffeetassen mit der Aufschrift: Wir machen auch Hausbesuch. oder Wir geben Ihrem Schwarzgeld ein Zuhause.
Ich finde, diese Beamten gehören ebenfalls schwer bestraft.
Sind aber keine Richter, nur brave Staatsdiener 🙂
Diese Geschichte wirft ein Licht auf noch etwas viel bedenklicheres:
Ein Richter ist beruflich mit einer Strafsache befasst. Dieser Richter ist neben seinem Beruf auch noch ein ganz normaler Mensch “wie Du und ich”, der im normalen Leben steht, auch gerne mal ein Bier trinkt und Humor hat. Und nicht nur das, er hat auch die gleichen Rechte “wie Du und ich”, denn er darf als privater Mensch an den sogenannten Social Media teilnehmen, Jeans oder Jogginghose oder eben ein lustiges T-Shirt tragen und dies – genauso wie viele andere Menschen – im Rahmen seiner privaten Seiten seinen Freunden mitteilen.
Ein Anwalt ist beruflich mit einer Strafsache befasst. Ich unterstelle dem Anwalt jetzt mal wohlwollend, dass dieser während des Gerichtsverfahrens alles ihm mögliche getan hat, um seinem Mandanten einen fairen Prozess zuteil werden zu lassen. Das Gerichtsverfahren endet mit einem Urteil, mit dem sich scheinbar weder der Anwalt noch sein Mandant zufrieden geben wollen.
Statt weiterer juristischer Schritte (nächste Instanz, erneute Beweisaufnahme, weitere Zeugen, neue Untersuchungsergebnisse, etc.) thematisiert der Anwalt das Privatleben des Richters und strebt darauf basierend, dass dieser Richter “ein Mensch wie Du und ich” ist, eine Ablehnung wegen Befangenheit an. Wie auch immer man das Themenfeld der richterlichen Befangenheit betrachten und im speziellen Fall bewerten möchte, eines ist dabei nach meiner Meinung bis jetzt nicht ausreichend beleuchtet worden:
Der Anwalt hat durch das ins Spiel bringen des Privatlebens des Richters nicht nur den davon völlig unabhängigen Fall der eigentlichen Strafsache beeinflusst, sondern auch die grundsätzliche berufliche Qualifikation des Richters angezweifelt und stellt auf Umwegen dessen Recht auf ein nach persönlichen Vorlieben gestaltetes Privatleben in Frage.
Man könnte den Eindruck gewinnen, eine unnahbare und völlig überhöhte Richterfigur ohne jegliche menschliche Regungen sei diesem Anwalt viel lieber. Fragt sich nur, nach welchem persönlichen Gewissen solch eine rein funktionale Kunstfigur entscheiden solle. Eine derart ent-menschlichte Rechtsfunktion könnte wahrscheinlich auch von Computern mit entsprechender Software ausgefüllt werden. Die erwischt man dann auch nicht im T-Shirt bei einem Bier.
Na ganz so einfach ist nicht: Sicher hat der Richter ein Anspruch auf Privatleben wie “Du und ich”. Aber ausgehend von dem Artikel hat er das Foto auf seiner facebook-Seite mit Hinweis auf seine berufliche Tätigkeit veröffentlicht! Ich kann Sie nur fragen: Würden Sie gerne vor einem solchen Richter erscheinen müssen? Juristische Qualifikationen hin oder her? Der Richter hat sein Privatleben ins Spiel gebracht, indem er ein für ein Richter unangebrachtes T-Shirt offenbar mit Hinweis auf seine berufliche Tätigkeit veröffentlicht hat. Und der Angeklagte ist bislang – nach unserem Rechtsverständnis – unschuldig, denn der BGH hat das Urteil ja aufgehoben. Also noch einmal die Frage: Sollen Richter, die sich so positioniert haben, in einem Fall urteilen dürfen oder nicht? Und wie würden Sie entscheiden, wenn er ein solches T-Shirt in der Verhandlung trägt und man es z.B. sieht, wenn er in der Verhandlungspause die Robe öffnet?
Womit wir wieder bei der ursprünglichen Frage wären: Kann ich auf die berufliche Kompetenz eines Richters – zu der per se auch die Fähigkeit zur Unparteilichkeit gehören sollte – alleine daraus schließen, ob und wenn ja, welches T-Shirt er in seiner Freizeit trägt?
Gehen wir noch einen Schritt weiter und nehmen wir an, ein Richter würde in seiner Freizeit nie T-Shirts mit irgendwelchen lustigen Sprüche tragen (oder das zumindest nicht nachweisbar dokumentieren). Kann ich dann sicher gehen, dass dieser Richter nicht ein noch viel härterer Knochen ist und Menschen “gerne” in den Knast schickt?
In einem muss ich ihnen beipflichten. Wäre ich der Angeklagte in einem Prozess und der Richter würde in der Verhandlungspause die Robe öffnen und diesen Spruch offenbaren, dann wäre ich darüber sicher nicht erfreut.
Aber wie wir es drehen und wenden, wir können den Leuten nicht in den Kopf schauen. Darum ist es ja auch üblich, ein Urteil entsprechend ausführlich zu begründen. Ausschließlich die Urteilsbegründung selbst könnte überhaupt einen Rückschluss auf die Beweggründe eines Richters zulassen, warum er im Fall X eine Strafe von Y verhängt hat. Aber von dieser Urteilsbegründung war zumindest aus meiner Sicht nichts in die Argumentation eingeflossen. Stattdessen wurde ein Foto aus des Richters Privatleben herangezogen.
Selbst wenn man alle Urteilsbegründungen dieses Richters – und evt. noch die von ein paar Kollegen zum Vergleich – auswerten würde, dann könnte dabei nur heraus kommen, dass Richter ganz normale Menschen sind und Tendenzen aufweisen. Der eine zu etwas härteren, der andere zu etwas milderen Urteilen. Und das nehmen wir in Kauf, solange wir Menschen auf solche Posten setzen.
Da haben Sie natürlich recht. Im Grunde geht es beim Befangenheitsrecht nicht darum, ob der Richter befangen ist oder nicht. Das kann man nur herausfinden, wenn er es selbst offenbart. (Vorliegend hat der Richter diesen Vorwurf verneint, weswegen die Sache zum BGH kam).Aber das Gesetz fragt deswegen aus gutem Grund nach der Besorgnis der Befangenheit. Mehr kann man ja auch nicht feststellen. Deswegen erwarte ich von Richtern auch in ihrer Freizeit Zurückhaltung. (M.E. kann der Richter ein solches T-Shirt tragen, ohne befangen zu sein. Es auf facebook zu posten wirkt dann aber auf mich wie ein statement nach dem Motto: Komm Du in mein Gericht…)
Wenn ich dieser Logik folge: müsste ich mir dann nicht noch die Unterhose des Richters anschauen? Vielleicht trägt er Boss oder Klein? Also eine verdeckte Befangenheit, die ja aufzudecken wäre.
Lässt sich ab infinitum weiterführen bis zur völligen Sinnfreiheit. 🙂
Der Slogan auf dem T-Shirt ist angelehnt an einen alten Werbeslogan einer Bausparkasse, der in der Fernsehwerbung in den 80ern rauf und runter gespielt wurde.
Einzig der Name der Bausparkasse “LBS” ist durch das Wort “JVA” ersetzt worden.
Jeder, der diese Zeit irgendwie miterlebt hat, wird das erkennen.
Und wenn man dann noch weiß, dass der Träger des T-Shirts bei der Justiz beschäftigt ist, wird man das oben abgebildete T-Shirt sofort als das verstehen, was es ist: ein Witz.
Von einem Witz auf eine ernst gemeinte Haltung zu schließen ist kurios.
Denn ein Witz ist das Gegenteil einer ernst gemeinten Haltung.
Wer ist “man” in ihrem Artikel, der den Slogan als Witz versteht? Der Angeklagte? Nur, wenn er den Slogan aus den 80ern kennt oder in jedem Fall? Die Bewertung liegt doch ziemlich im Auge des Betrachters, oder?
Wieso werfen Sie anderen vor, dass Sie Aussagen über die Wahrscheinlichkeit machen, dass Dritte etwas wissen. Sie machen das doch auch ständig, wenn Sie darauf bestehen, dass die Welt voller Deppen ist, die besorgt sind, ein Richter mit einem Witz-t-Shirt würde sie unangemessen heftig bestrafen. Dieses Kunstkonstrukt, des Grundes zur Sorge, hilft nicht darüber hinweg, dass Richter sich anmaßen, über Dritte bestimmen zu dürfen, welchen Intellekt dieselben haben und welchen Grund zur Sorge sie entsprechend haben. Es ist wirklich erstaunlich, dass viele Leser eher bereit sind, Bundesrichtern wilde Phantasien und logische Fehlschlüsse durchgehen zu lassen, als dass sie auch nur einen Moment lang die Annahme erwägen, dass die Intelligenz unter Nicht-Richtern durchaus normalverteilt ist, während man nicht genau sagen kann, ob die Intelligenz unter Richtern normalverteilt ist.
Aber es geht doch nur mittelbar um den/die Richter: Der Angeklagte hat den Richter im vorliegenden Fall (in der 1. Instanz) wegen des Vorwurfs der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Gesetz (und an das muss sich der Richter doch halten, oder? fragt jetzt, ob dieser eine konkrete Angeklagte subjektiv diese Besorgnis haben durfte (schließlich geht es um seinen Kopf)? Es geht nicht darum, ob die ganze Welt das T-Shirt missversteht. Und wer soll das sonst entscheiden, wenn nicht das im Instanzenzug übergeordnete Gericht? Und bin ich ein Depp (s.o.), wenn ich im Verfahren vor diesem Richter besorgt wäre, er wäre mir gegenüber nicht fair? Oder würden Sie mir im Falle der Verurteilung sagen, das sei schon in Ordnung, schließlich war das T-Shirt witzig?
Wenn Sie besorgt über so einen Richter wären, dann sind Sie nach eigener Aussage ein Depp, denn Sie machen einen Fehlschluss zur Grundlage ihrer Besorgnis. Warum sind Sie nicht über Richter besorgt, die an Bundesgerichten Fehlschlüsse begehen? Ist das nicht das größere Problem? Wie wollen Sie sicher sein, dass Bundesrichter in der Lage sind, einfach Verbindungen zwischen Fakten herzustellen, wenn sie nachgewiesener Weise nicht in der Lage sind einen uralten logischen Fehlschluss als solchen zu erkennen?
Wie steht es mit Ihrer Besorgnis darüber, dass Verfassungsrichter Parteimitglieder sind. Sind die deshalb befangen? Was heißt das für all die Richter, die Mitglied von SPD oder CDU sind, wenn sie einen Angeklagten vor sich haben, der Mitglied der NPD ist? Alle befangen?
Und wenn ein Richter bei ALDI einkauft und es ein Bild von ihm gibt, in dem er die Economics of Crime liest, in denen steht, dass die Preise für Produkt höher sind, als sie sein müssten, weil Unternehmen Ladendiebstahl mit einkalkulieren. Was dann, wenn er einen Ladendiebt in seinem Gerichtssaal hat, der wegen mehrfachem Diebstahls u.a. bei ALDI angeklagt ist, ist der Richter dann befangen?
Es wird Zeit, wieder auf der Erde zu landen.
@GeorgeVI
Es ging darum festzustellen, inwiefern der Richter befangen ist und zur Vorverurteilung neigt. Das T-Shirt scheint dafür ein zentrales Beweismittel gewesen zu sein. Dem Verteidiger des Y. liegt es natürlich frei das Urteil gegen seinen Mandanten anzufechten, da nicht in jedem Fall anzunehmen ist, dass er den Witz als solchen versteht. Selbst wenn dem Verteidiger des Y. der Witz bekannt gewesen sein sollte, wäre dies sein gutes Recht, denn der Richter selbst hat sich sicherlich mit seiner Facebookseite mehr oder weniger angreifbar gemacht, da der Inhalt offensichtlich missverständlich ist.
Sollte das T-Shirt allein jedoch als Hauptbeweismittel zur Verurteilung des Richters und zur Aufhebung des Urteils gegen Y. geführt haben, so ist dies schwer verständlich.
Denn das T-Shirt und seine ironische Bedeutung sollten im Verfahren gegen den Richter zur Sprache gekommen sein.
Bedenkt man jetzt noch den Tatvorwurf gegen Y. , ist es absolut bedenklich, dass ein banaler T-Shirt Aufdruck ein Verfahren wegen “erpresserischem Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung” auszuhebeln vermag.
Seit ich letztens den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Herrn Voßkuhle, im Interview hörte, wundert mich nichts mehr. Er meinte (25:00 ff.) dass die Souveränität eines Staates über seine Grenzen ein Konstrukt des 19 Jhs sei.
„Die klassische Vorstellung, dass Staaten … ein festes Territorium haben …. das ist 19tes Jahrhundert“ Gut zu wissen, nicht? Wie ging das noch: Ich mache mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt …