„Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert“, sagte Richterin Anke Grudda zu Beginn der Urteilsbegründung. Hanning sei bewusst gewesen, „dass in Auschwitz tagtäglich unschuldige Menschen in Gaskammern ermordet wurden“.
Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät. #Auschwitz https://t.co/80Hy2MJwyX
— Heiko Maas (@HeikoMaas) June 17, 2016
Strafen, es mag den ein oder anderen überraschen, sind kein Selbstzweck. Vielmehr ist mit Strafen ein Zweck verbunden. Kriminologen sprechen in diesem Zusammenhang von der General- und der Spezialprävention.
Die Spezialprävention dient dem Zweck oder soll dem Zweck dienen, einen Straftäter von weiteren Straftaten abzuschrecken. Im Falle von Reinhold Hanning kann Spezialprävention als Zweck der Verurteilung ausgeschlossen werden, denn dass der 94-Jährige in absehbarer Zukunft abermals Wachmann in einem Konzentrationslager sein wird, ist ausgeschlossen. Dazu ist er zu alt (für jüngere Richterinnen ist dies anders).
Der Zweck von Generalprävention besteht darin, Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Straftat zu verüben, die Folgen der entsprechenden Straftat aufzuzeigen. Auch hierzu scheint das Urteil der Strafkammer am Landgericht Detmold nichts beizutragen, denn die Anzahl derer, die Wächter in einem Konzentrationslager sein wollen, ist schon deshalb gering, weil Deutschland derzeit keine unterhält.
Wenn die Prävention von Straftaten ausscheidet, bleibt als Zweck einer Verurteilung nur noch die reine Strafe, das reine Bestrafen-Wollen übrig. Nun nehmen pönale Systeme und die Jurisdiktion für sich regelmäßig in Anspruch, moralisch einem Straftäter überlegen zu sein. So soll z.B. eine lebenslange Inhaftierung für Mord, die nach 25 Jahren in der Regel mit der Entlassung des als Mörder Verurteilten endet, gerade zeigen, dass das Strafsystem moralisch über dem Täter angesiedelt ist. Letzterer hat ein Leben unabänderlich beendet, Ersteres hat ihm dennoch einen neuen Anlauf in ein straffreies Leben nach einer entsprechenden Wartezeit gewährt. Christian Klar kommt gerade in den Genuss dieser milden Seite des Strafrechts, die auf der Idee basiert, dass Menschen zu Reue und zum Lernen fähig sind.
Seltsamerweise wird das deutsche Strafsystem zum rachsüchtigen System, wenn es um Straftaten geht, die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich begangen wurden. Dabei ist die Rachsucht so ausgeprägt, dass selbst diejenigen, die wie Reinhold Hanning Reue zeigen und die man als Mitläufer und nicht als Verantwortliche bezeichnen kann, mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden, ganz so, als gäbe es eine besondere Befriedigung daraus zu ziehen, dass ein 94-Jähriger nunmehr für 5 Jahre inhaftiert wird.
Für Heiko Mass, der sich am Justizministerium versucht, ist dieses Urteil späte Gerechtigkeit, was die Frage aufwirft: Gerechtigkeit wem oder was gegenüber? Gerechtigkeit basiert auf der Vorstellung einer Schieflage. Jemand hat mehr geleistet als jemand anderes, erhält aber weniger Lohn als der andere. Das ist ein Beispiel für Ungerechtigkeit. Jemand arbeitet 50 Jahre und zahlt in die Rentenkasse, eine andere setzt vier Kinder in die Welt und arbeitet 10 Jahre, erhält aber eine höhere Rente. Das ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Gerechtigkeit. Wo aber liegt der Verstoß gegen Gerechtigkeitsvorstellungen, der es gerecht machen könnte, einen 94 Jährigen wegen Beihilfe zum Mord nach 71 Jahren zu einer Haftstrafe von 5 Jahren zu verurteilen? Wem gegenüber ist dieses Urteil gerecht? Gegenüber den 170.000 Opfern, für deren Tod Wachmann Hanning mindestens mitverantwortlich ist oder sein soll?
Wohl kaum.
Die Gerechtigkeit, die Heiko Maas hier sieht, sie müsste ein diffuses Etwas sein, das man dadurch herstellt, dass man auch 71 Jahre nach dem Ende von Ausschwitz noch uralte Männer, die bereits mit einem Fuß im Grab stehen, verfolgt. Es müsste eine Gerechtigkeit sein, die Strafe an sich als Gerechtigkeit ansieht, ohne Sinn und Zweck. Das ist aber keine Gerechtigkeit.
Also ist das, was Heiko Maas für Gerechtigkeit hält, keine Gerechtigkeit. Es ist simple Vergeltung und somit etwas, das gerade durch die Einführung eines pönalen Systems überwunden werden sollte. Überhaupt passt das Motiv der Vergeltung, das sehr schnell zum Motiv der Rache wird, nicht zum Anspruch moralischer Überlegenheit, der mit einem pönalen System geltend gemacht wird. Vielmehr stellen sich Richter und Justizminister, die darauf bestehen, auch noch im Jahre 71+ Vergeltung zu üben, auf eine Stufe mit denen, gegen die sie Vergeltung üben wollen.
Bleibt noch zu klären, warum sie das wollen. Richterin Grudda wird wohl geltend machen, sie sei an geltendes Recht gebunden (so wie Hanning an geltendes Recht gebunden war). Was aber macht Heiko Mass geltend? Vermutlich kann er nicht mehr für sich ins Feld führen als eine tiefe Befriedigung darüber, dass ein 94 Jähriger, der vor mehr als 71 Jahren Wachmann in Auschwitz war, ins Gefängnis geschickt wird, um dort zu sterben.
Das jedoch ist ein niedriges Motiv, denn Hanning hat Maas nichts getan. Maas kann auch keine legitime Befriedigung daraus ziehen, dass eine Straftat, die begangen wurde, als er noch nicht einmal geboren war, gesühnt ist. Er kann über die Strafe also solche befriedigt sein, weil ihm das Strafen als solches, dann, wenn es sich gegen Personen richtet, die er aus ideologischen oder aus anderen Gründen nicht mag, gefällt. Die Freuden des kleines Mannes, sie haben aber nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
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