Verwaltungsgericht: Auch Priester müssen Mord, Pornographie und Feminismus GEZ-bezahlen

GEZ-Gebühren sind Pflicht: Wer wohnt, der bezahlt. Es gibt keine Möglichkeit, der Besteuerung durch die GEZ zu entgehen. Nicht-Zahler werden nicht toleriert. Der GEZ-Inkasso-Eintreiber akzeptiert keinerlei Begründungen, die gegen eine Entrichtung der GEZ-Steuer vorgebracht werden: Ich nutze keine öffentlich-rechtlichen Sender. Egal, es wird bezahlt. Der Auftrag zur Vielfalt und Volkserziehung den öffentlich-rechtliche Sender wie alle Propaganda-Organisationen in totalitären Staaten haben, muss finanziert werden, von allen, über Steuern, GEZ-Steuern. Keine Ausnahme. Nicht einmal Gewissensgründe können eine Ausnahme begründen.

Solche hat ein Pastor einer freikirchlichen Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in der Pfalz geltend gemacht: „Für ihn als Pastor seien Familie, Ehe und das Heil von Menschen allgemein heilige Werte, auf die das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm einen zerstörerischen Einfluss habe. Ein großer Teil des Unterhaltungsprogramms präsentiere einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen, gottlosen, unmoralischen und damit zerstörerischen Lebensstil. […] Es sei dem Kläger nicht zuzumuten, die aus seiner Sicht schädigenden Inhalte des öffentlich-rechtlichen Programms mitzufinanzieren. […] Weiter beanstandet der Kläger, die Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien exzessiv. Es könne nicht die Aufgabe jedes Beitragspflichtigen sein, die maßlos überbewerteten Fußballsendungen und die jede vernünftige Dimension sprengenden Einkommen der Showmaster und Intendanten zu finanzieren“.

So wird in der Urteilsbegründung die Position des mutigen Pastors zusammengefasst, auf deren Grundlage er eine Befreiung von der GEZ-Zwangssteuer aus religiösen Gründen oder Gewissensgründen verlangt – ein Verlangen, das die fünf Richterinnen der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zurückgewiesen haben.

Die Begründung kann man in Kürze wie folgt zusammenfassen: Der Pastor ist kein sozialer Härtefall, er lebt in „keinem Funkloch“, wie die Richterinnen in voller Kenntnis der terrestrischen Übertragungssituation in Rheinland-Pfalz schreiben und eine Befreiung aus religiösen oder Gewissensgründen komme nicht in Betracht, denn, so schreiben die Fünf vom Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße „[d]ie Sendetätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist gerade geprägt vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltsicherung und der Programmfreiheit der Rundfunkanstalten“ und noch etwas gehässiger an anderer Stelle: „Angesichts der vorhandenen Programmvielfalt der öffentlich-rechtlichen Sender wird der Kläger auf der anderen Seite nicht in Abrede stellen können, dass es auch eine Fülle von Sendungen geben wird, die durchaus mit seinen Wertmaßstäben in Einklang zu bringen sind“.

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Die komplette Urteilsbegründung gibt’s per Klick

Also Herr Pastor haben sie sich nicht so, akzeptieren Sie die Programmvielfalt, die Mord, Totschlag, feministischen Unsinn, homosexuelle Serienhelden und Pornographie zum Alltag macht, sehen Sie darüber hinweg, akzeptieren und tolerieren sie diese öffentlich-rechtlichen Auswüchse und freuen Sie sich auf das Wort zum Sonntag, das nur für Sie produziert wird. Mehr können Sie auch nicht tun, denn ihre Einwände werden weder akzeptiert noch toleriert. Öffentlich-rechtliche Programmvielfalt ist zu finanzieren, Verweigerung wird nicht toleriert, sondern mit Inkasso und Erzwingungshaft bestraft.

Es ist ein Zeichen totalitärer Gesellschaften, dass sie von dem, was angeblich richtig ist, keine Ausnahme mehr zulassen, nicht einmal für Menschen, die für sich glaubhaft versichern können, dass sie mit dem öffentlich-rechtlichen Programm aufgrund ihrer Position im Leben Probleme haben. Ein demokratisches System kennt hier die Ausnahme und begründet sie mit der religiösen Überzeugung des Pastoren.

Horkheimer FamiileEs ist ein weiteres Zeichen totalitärer Gesellschaften, dass Frauen die entsprechende Gesellschaften stabil und aufrechthalten. Die familiensoziologischen Studien der Frankfurter Schule unter Max Horkheimer, also der Frankfurter Schule, die noch ernst zu nehmen war, haben deutlich gezeigt, wie wichtig Ehefrauen für die Aufrechterhaltung des Herrschaftssystems sind, und zwar dadurch, dass sie ihre Ehemänner davon abhalten, gegen Unrecht zu opponieren. Die entsprechende stabilisierende Funktion kann man heute in übertragener Form von fünf Richterinnen am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wiederfinden.

Unserem Pastoren bleiben drei Möglichkeiten: Er kann an die Antidiskriminierungsstelle schreiben, schließlich wurde die Stelle für Fälle wie den seinen eingerichtet. Er kann vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, in der Hoffnung, dass es dort eine Männerquote unter Richtern gibt, und er kann sagen, dass er homosexuell ist und sich diskriminiert fühlt. Das sollte seine Erfolgsaussichten exponentiell steigern.

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