Bundesverwaltungsgericht: Toilette ist Ort beamtlicher Dienstleistung

Ein Beamter ist ein schützenswertes Gut, selbst dann, wenn er seine Notdurft verrichtet.

Entsprechend muss ein Beamter auch auf der Toilette vor den Unbillen des Lebens und vor allem vor sich selbst und zuweilen auch vor seiner eigenen Dummheit geschützt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun klargestellt: Der Dienstherr haftet auch für das, was seine Beamten auf der Toilette so treiben.

Ausgangspunkt ist die Klage einer Beamtin. Wer schon einmal Zeuge des weiblichen Rudellaufs zur Toilette kurz vor Dienstschluss in einer Behörde wurde, der wundert sich nicht über das „in“ und auch nicht darüber, dass man sich auf Toiletten in öffentlichen Behörden stark blutende Platzwunden am Kopf zuziehen kann.

In den Worten des Bundesverwaltungsgerichts:

bverwg-toilettenurteil“ Die Klägerin ist Beamtin des Landes Berlin. Während ihrer regulären Dienstzeit suchte sie die im Dienstgebäude gelegene Toilette auf. Dabei stieß sie mit dem Kopf gegen den Flügel eines Fensters und zog sich eine stark blutende Platzwunde zu. Das beklagte Land lehnte die Anerkennung dieses Ereignisses als Dienstunfall mit der Begründung ab, es handele sich bei der Nutzung der Toilette nicht um Dienst, sondern um eine private Angelegenheit der Beamtin.“

Berlin!
Noch Fragen?

Ja?
Nach der Begründung?

Es ist wie mit den Eltern, die für ihre Kinder haften. Genauso haftet der Dienstherr für seinen Beamten. Das gilt, nach den Worten des Bundesverwaltungsgerichts „insbesondere für den Dienstort, an dem der Beamte entsprechend der Vorgaben des Dienstherrn seine Dienstleistung zu erbringen hat, wenn dieser Ort zum räumlichen Machtbereich des Dienstherrn gehört.“

Jetzt fragen wir uns seit wir das gelesen haben, welche Dienstleistung erbrachte die Beamtin auf der Toilette und welchen Vorgaben ihres Dienstherren kam sie durch den Besuch der Toilette nach?

Any ideas?

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
12 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen