Totalitäres Zündeln: Regulierung der Meinungsfreiheit
Sinkende Umfragewerte haben nun auch die CDU/CSU Fraktion im Bundestag dazu veranlasst, auf den Hate Speech Zug aufzuspringen. Unter dem Titel: „Demokratie braucht Debatten ohne Hass und Verzerrung – Zur Lage in den sozialen Medien“ veranstaltet die Fraktion derzeit eine groteske Veranstaltung, deren Zweck wohl darin besteht, die Dämonisierung der sozialen Netzwerke, auf die Parteien und Mainstream-Medien so gar keinen Einfluss haben, voranzutreiben.
Mit von der Partei ist Dr. Ralf Schwartmann, der an der Technischen Hochschule in Köln eine Professur für Wirtschaftsrecht und bürgerliches Recht innehat. Schwartmann brilliert mit Aussagen wie der folgenden:
„(1) Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verliert derzeit rasant an Legitimation. In den sozialen Netzwerken ist es zum (2) Vorwand für Ehrverletzung und gezielte Desinformation geworden. Ethische und rechtliche Verantwortung spielen kaum eine Rolle. Wir können das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aber nur erhalten, wenn dessen Grenzen auch in den sozialen Medien gewahrt bleiben.“
#HassimNetz Prof. Schwartmann spricht sich für Regulierung der Meinungsfreiheit aus, um sie aktiv zu schützen. @cducsubt pic.twitter.com/oorVKtzgIA
— C. Storch (@Storch_i) January 18, 2017
Die wenigen Aussagen sind voller Widersprüche und Probleme:
(1) Uns sind keine Studien bekannt, aus denen hervorgehen würde, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken rasant an Legitimation verlieren würde. Da es mit ziemlicher Sicherheit keine Daten gibt, die das zeigen, schon weil es eine Bewertung und keine empirische Aussage darstellt, müssen wir feststellen, dass Schwartmann wohl versucht, als Hassprediger gegen den Hass auf dem Trittbrett des entsprechenden Zuges mitzufahren.
(2) Uns sind auch keine Studien bekannt, aus denen hervorgehen würde, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken rasanter an Legitimation verlieren würde, als es das z.B. in Tageszeitungen oder im Deutschen Bundestag tut. Die Feststellung vom Ende des vorherigen Abschnittes muss daher wiederholt werden: Schwartmann ist wohl als Trittbrettfahrer unterwegs.
(3) Es gibt in Deutschland ein Strafrecht, in dem die Ehrverletzung in bestimmten Grenzen, z.B. im Rahmen einer Beleidigung oder einer Verleumdung unter Strafe gestellt ist. Allein, dass es notwendig gewesen zu sein scheint, Beleidigung und Verleumdung als Straftatbestand zu erfassen und unter Strafe zu stellen, und zwar seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten, spricht dafür, dass Schwartmann Unsinn erzählt, denn Meinungsfreiheit wird offensichtlich schon lange vor der Erfindung des Internets und der sozialen Netzwerke dazu genutzt, um andere zu beleidigen oder zu verleumden. Das ist entsprechend nichts Neues. Neu ist nicht einmal, dass Professoren als Trittbrettfahrer auf ideologischen Zügen politischer Parteien mitfahren.
(4) Dass ethische und rechtliche Verantwortung immer weniger eine Rolle im öffentlichen Diskurs spielen, ist abermals nicht die Schuld der sozialen Netzwerke. Im Dritten Reich gab es einen Stürmer, in der DDR den Klassenfeind und in der BRD gibt es Zeitschriften wie die Rote Fahne, mole oder „Ins Herz der Bestie“. Sie alle zeichnen sich weder durch ethische noch durch rechtliche Verantwortung aus. So wenig wie man bei Politikern, die ihre Bürger als Wutbürger, Problembürger oder Pack beschimpfen, von einer Wahrnehmung ethischer oder rechtlicher Verantwortung sprechen kann (wo Politiker doch Vorbild sein wollen). Wenn also in sozialen Netzwerken ethische und rechtliche Verantwortung kaum eine Rolle spielen, wie Schwartmann mutmaßt, dann sind soziale Netzwerke nicht die Ursache dieses Verfalls, sondern ein Spiegel eines gesamtgesellschaftlichen Verfalls. Ob es allerdings so ist, dass ethische und rechtliche Verantwortung in sozialen Medien, wie Schwartmann behauptet, kaum eine Rolle spielen, ist ungeklärt. Abermals gibt es dazu keine Daten, schon weil es sich wiederum um eine Bewertung von Schwartmann handelt. Er fährt wohl gut, auf seinem Trittbrett.
Das alles ist nur das Schwartmannsche Warmlaufen für den absoluten Tiefschlag, den Schwartmann der Logik zu verpassen gedenkt: „Wir können das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aber nur erhalten, wenn dessen Grenzen auch in den sozialen Medien gewahrt bleiben“.
Das ist nicht nur starker Tobak. Es ist absoluter Unsinn (Es kommt selten vor, dass wir Worte wie „absolut“ benutzen. Hier ist „absolut“ absolut angebracht).
Meinungsfreiheit ist ein Naturrecht von Menschen. Niemand kann Menschen daran hindern, das zu denken, was sie denken, die Meinung zu formen, die sie formen oder die Meinung zum Ausdruck zu bringen, die sie zum Ausdruck bringen. Meinungsfreiheit ist ein unbedingtes Recht. Das gilt selbst für die Meinung von Schwartmann. Im menschlichen Zusammenleben hat sich nun herausgestellt, dass manche Meinungen dem Zusammenleben zuträglicher sind als andere. Entsprechend wurde versucht, die Meinungen, die weniger zuträglich sind, zu sanktionieren. Deshalb gibt es Strafgesetze, die z.B. Beleidigung und Verleumdung unter Strafe stellen. Sie stellen nicht Meinungsfreiheit unter Strafe und sie setzen Meinungsfreiheit auch keine Grenzen.
Da es sich bei Meinungsfreiheit um ein Naturrecht handelt (schon weil niemand als Sklave geboren wird), auf das Staaten nur in der Weise einwirken können, dass sie den Meinungsträger erschießen lassen, um seine Meinung zu unterbinden, kann man Meinungsfreiheit auch keine Grenzen setzen. Was man kann, ist bestimmte Formen von Meinungsfreiheit mit Kosten zu versehen, so dass jeder, der sein Recht auf Meinungsfreiheit nutzt, um einen anderen zu beleidigen oder zu verleumden oder zu denunzieren, wie das heute so modisch geworden ist, weil von Ministerien aus Steuermitteln finanzierte angebliche Stiftungen wie die Amadeu Antonio Stiftung dazu aufrufen, weiß, dass ihm Kosten drohen. Wie hoch die Kosten sind, davon kann er sich jederzeit durch eine Lektüre des Strafrechts informieren.
Wenn Schwartmann also behauptet, dass Meinungsfreiheit Grenzen habe, dann redet er wohl Ideologen nach dem Mund, denn als Wissenschaftler sollte er es besser wissen. Und wenn er es schon als Wissenschaftler nicht besser weiß, dann vielleicht als logisch denkender Mensch, denn, Freiheit ist definiert als die Möglichkeit, seinen eigenen Willen ungehindert umzusetzen. Wenn man – welche Freiheit auch immer – begrenzen will, dann hat man sie damit beseitigt. Aus diesem Grund sind Menschen seit Jahrhunderten den Weg über Strafgesetze gegangen. Nicht die Freiheit zu tun und zu sagen, was man will, wurde mit Grenzen versehen, sondern die Nutzung der Freiheit wurde mit Kosten versehen, was notwendig voraussetzt, dass die Uneinschränkbarkeit, die Unbegrenzbarkeit von Freiheit anerkannt wird.
Da es derzeit Mode geworden ist, logischen Unsinn zu verbreiten, wie den, dass man ein Freiheitsrecht einschränken müsse, um es zu schützen, zeigt sich, dass nicht alle Entwicklung immer zum Besseren voranschreitet. Offensichtlich unterliegt die kognitive Entwicklung bei denjenigen, die sich im öffentlichen Diskurs plustern einem Regress.
Man kann Freiheit gleich welcher Art entweder als Freiheit anerkennen. Dann muss man damit leben, dass sie auch genutzt. Was man nicht kann, ist Grenzen von Freiheit zu behaupten oder zu definieren und so zu tun, als hätte das, was innerhalb dieser Grenzen getan und gedacht werden darf, noch irgendetwas mit Freiheit zu tun. Wer so argumentiert, hat das Problem, erklären zu müssen, wieso er in Gefängnissen Orte der Freiheit sieht. Denn ein Gefängnis ist ein Ort, in dem im Rahmen der gewährten Freiheit jeder tun und lassen kann, was er mag.
Diese Form von Freiheit, von Meinungsfreiheit, schwebt offensichtlich auch Schwartmann vor, der auf einem Trittbrett der neuen Brave New World entgegenfährt, in der Dritte die Grenzen dessen definieren zu können glauben, was von Bürgern gedacht, gesagt und getan werden darf. Derartige Versuche, totalitäre Herrschaft zu etablieren, sind regelmäßig in Katastrophen geendet, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das dieses Mal anders sein wird. Insofern ist Schwartmann wohl nicht nur als ein Trittbrettfahrer auf dem Zug der hysterischen Politiker anzusehen, die die Informations-Deutungshoheit über die deutsche Bevölkerung bereits verloren haben und fürchten, auch noch ihr Mandat, also ihr Pöstchen zu verlieren, er zündelt mit einem Feuer, von dem man auch ohne den Flächenbrand abzuwarten bereits sagen kann, dass es Schwartmann nicht wird löschen können.
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“Das Prinzip der Meinungsfreiheit beschäftigt sich nicht mit dem Inhalt der Rede eines Menschen und schützt nicht nur die Äußerung guter Ideen, sondern aller Ideen. Wenn es anders wäre, wer würde dann bestimmen, welche Ideen gut wären und welche verboten sind? Die Regierung?” – Ayn Rand
Es ist so traurig, wenn man sieht, dass sich ein Mann, der im Rheinland als “Schwadmann” (https://www.youtube.com/watch?v=FMn6yHdfmNY) treffend bezeichnet wäre, hergibt, um elementare Menschenrechte zu relativieren. Ich suche noch die Partei, die elementar unsere Grundrechte (die berühmten ersten Artikel des Grundgesetzes) als höchstes Ziel unserer Demokratie verteidigt und nicht abbaut, wie es das Maasmännchen vor hat und sich dieser Trittbrettfahrer als Kronzeugen bedient.
Da werden Sie vergeblich suchen. Schreiben sie doch einmal dem Maasmännchen und fragen nach, was er sich dabei denkt.
Ich habe schon an viele Politiker geschrieben, auch sehr ausführliche Antworten bekommen und manchmal glaube ich sogar, dass sie über meine Zeilen auch nachdenken.
So ließen es auf jeden Fall die Antworten erkennen.
Nur , es gibt eben viel zu wenige, die sich auf ihren Arsch setzen und schreiben.
So sehr ich diesem Artikel und seinem Tenor auch zustimme, juristisch betrachtet hat die Meinungsfreiheit durchaus Grenzen, wie sie sich eben aus Art. 5 Abs. 2 GG ergeben.
Insofern argumentiert Schwartmann diesbezüglich korrekt. Und selbstverständlich kann und muss man juristisch der Freiheit Grenzen setzen, um dieser Geltung zu verschaffen, das ist das Wesen eines Rechtsstaates. Sieht man am besten anhand des zentralen Grundrechtes, der allgmeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG. Die muss notwendigerweise spätestens dort enden, wo Rechte anderer verletzt werden (“Das Recht zum Schwingen der Faust endet vor der Nase des Gegenüber”). Dass dies nicht deckungsgleich mit einem naturalistischen Freiheitsbegriff ist, geschenkt. Dann wären wir aber auch im Zustand der Hobbesschen Anarchie, des Bellum omnium contra omnes.
Ändert aber nichts daran, dass Schwartmann sich viel zu weit aus dem Fenster lehnt und offensichtlich auf der Welle der Ganzgroßkoalition-Empörung über freie Meinungsäußerung im Internet surft.
Wer hat denn das GG in Stein gemeißelt?
Art 5, 2GG: (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Es ist nicht meine Auffassung von Wissenschaft, dass sich Wissenschaft auf das Nachplappern politischer Inhalte oder Aussagen beschränken sollte, die noch dazu falsch sind. Das Recht findet nicht seine Grenze, diejenigen, die ihre Meinungsfreiheit ausüben, finden ihre Grenze (sofern sie sie annerkennen) in den angegebenen Gesetzen.
Wer (außer den Juristen) sagt denn, das Jura eine Wissenschaft ist?
Nichtsdestotrotz ist dies eben der rechtliche Rahmen, in dem wir alle uns bewegen. Ich sehe nicht, wo ich hier politische Inhalte oder Aussagen nachgeplappert hätte. Und natürlich findet juristisch das Recht hier seine Grenzen, da Individuen diesbezüglich nichts anderes als Rechtsträger (Rechtssubjekte) sind.
Das genau ist der Punkt. Der rechtliche Rahmen ist, wie im Text dargelegt, aufgesetzt. Die Rechte, die Menschen von Natur aus haben, kann kein Staat vergeben oder regeln. Ein Staat kann versuchen, die Verwendung der Naturrechte zu beeinflussen, z.B. durch ein Strafrecht und natürlich kann ein Staat auch diejenigen, die auf ihre Naturrechte bestehen, erschießen…
Irgendwie geht das hier in eine seltsame Richtung, aber nochmal, was Ihnen vorzuschweben scheint, ist nichts anderes als eine Hobbessche Anarchie. “And the life of man, solitary, poor, nasty, brutish, and short.” “Der Staat” regelt keine Naturrechte, sondern die Menschen beschließen in einem Gesellschaftsvertrag zum gegenseitigen Nutzen, dass sie Teile ihrer Naturrechte an den Staat abgeben, welcher somit u.a. ein Gewaltmonopol erhält um diese Ordnung durchzusetzen. Das nennt sich dann Verfassung oder in Deutschland eben Grundgesetz.
Mit Hobbes liegen Sie richtig und wie Hobbes vertraue ich auf die Vernunft. Gesetze sind letztlich Regelungen, die auf der Einsicht basieren, dann man selbst besser gestellt ist, wenn man sie einhält. Das ist die Crux davon. Das ändert aber nichts daran, dass das Naturrecht grundlegender ist und nicht abgegeben wird, sondern nur ausgesetzt und, wie Hobbes ja ausführlich beschreibt, kann die Auszeit jederzeit beendet werden, wenn der Leviathan seine Macht missbraucht oder schlicht nicht funktioniert.
Mit Anarchie hat das nichts zu tun.
Na ja, damit habe ich jetzt überhaupt keine Probleme. Nur, vertrauen Sie nie auf die Vernunft der Menschen, subjektive Rationalität hat zuweilen bestenfalls tangentiale Schnittstellen zur objektiven Rationalität :-).
Ich bin erleichtert. Da, wo es an die eigene Haut geht, setzt gewöhnlich auch Vernunft ein. Objektive Rationalität ist, abgesehen davon, ein Idealtypus, von dem zumindest seine Erfinder nie gedacht haben, dass es ihn in der Realität gibt. Dort gibt es mehr oder weniger große Schnittstellen, gäbe es nur tangentiale Berührung, dann könnten wir kaum miteinander kommunizieren.
Wenn Meinungsfreiheit so umstritten ist, liegt es möglicherweise an deren Vieldeutigkeit. Der Begriffsteil “Freiheit” kann sowohl heißen, dass jemand in seiner Meinung, also auch von einer Meinung frei ist. Letzteres ist, wie sich zeigt, vorrangiges Ziel der Politiker. Um sich die Wählerschaft zurechtrücken zu können, sind Meinungen schädlich, Stimmungen jedoch nützlich.
Das wiederum unterlegt die Bedeutung des Begriffsteil “Meinung”. Weil Meinung nicht darin besteht, Aufgenommenes lediglich wiederzugeben, sondern davon auch überzeugt zu sein, daran zu glauben oder es zu wissen, ist Meinung wesentlicher Teil der Identität, weniger der Stimmung.
Stimmungsmache ist aber Hoheitsgebiet von Regierung und Politik und für das Wahlverhalten wichtiger, als Meinungsbildung. Wenn Meinungsbildung die von ihr angestrebte Stimmung konterkariert, darf Meinungsfreiheit nur Meinungslosigkeit bedeuten.
Wer sich auf die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG beruft, hat also entweder von dem, was er sagt überzeugt zu sein, oder zu tolerieren, dass man ihm eine Meinung abspricht und somit das Wort verbietet, weil das von ihm Gesagte nicht gemeint ist und somit nur Stimmungsmache sein kann.
Prof. Schwartmann bedient sich des Angriffs auf die Meinungsfreiheit, um die Stimmungsmache wieder ausschließlich in die Hände von Regierung und Politik zu legen. Ein Tauschhandel – ihr behaltet eure Meinungen und wir entscheiden, welche uns davon gerade wichtig ist.
Der Staat hält sich doch nicht mal an seine eigenen Gesetz. Und man kann ihn deswegen nicht einmal anklagen.
Lesen Sie einmal:”Über die Pflicht, zum Ungehorsam gegen den Staat. ” H.D. Thoreau
Wie einfach es doch ist, Ihnen ohne Gewaltandrohung irgendwelche Pflichten aufzuerlegen.
Sie wollen doch nicht den logischen Unsinn verbreiten, dass man ein Freiheitsrecht einschränken müsse, um es zu schützen?
“Unter dem Titel: „Demokratie braucht Debatten-” HALT! Genau so weit würde ich der CDU/CSU Fraktion folgen wollen aber nicht weiter. Wieso? Ganz einfach: Wie ist es denn um die Debattenfähigkeit (auch) dieser Fraktion bestellt? Wenn eine rethorisch und politisch minderbegabte Frau Reden hält deren Inhalte durchgängig weniger Sinn und Gehalt haben als die Wasserstandsmeldungen oder der Segelflug-Wetterbericht und DANN auch noch 11 Minuten lang Ceaucescumäßig beklatscht wird, sollte diese Fraktion doch erstmal über ihre EIGENE Debattenfähigkeit nachdenken.
Das tolle an diesem Irrsinn ist ja, das die nackte Panik nicht nur sichtbarer sondern auch die Reaktionen radikaler werden. Das hat den Effekt, das sich immer mehr Menschen mit ihrer kognitiven Dissonanz mit ihrem Anspruch von Wunsch und Wirklichkeit von der Politik in diesem Land auseinander setzen und entweder gezwungen sind sich damit kritisch zu befassen oder damit leben müssen.
Und solange das Schwert der Demokratie noch nicht zerstört wurde ist das letze Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Das gibt mir die Hoffnung das diese fast quasi endlose Talfahrt des Grauens nach unten zur Zeit noch umkehrbar ist.
Das drohende Gesetz gegen fake news sprich gegen Meinungsfreiheit dürfte u.a. Grundlagen bieten, Nicht-Regierungsorganisationen in die Hand sorgfältig ausgewählter linker Kader zu ermächtigen, die die Drecksarbeit an mind-control an der Basis leisten sollen. Anders formuliert: Erscheinungen wie die Kahane-Truppe sollen die Funktion von Rating-Agenturen der Finanzwelt übertragen werden. Sie sollen verbindliche Ratings-Chiffren für „Wahrheit“ vergeben.
Stichpunkte hierzu: Willkür, Ideologie statt Wahrheit, Blockwartsystem, Einschüchterung,
Beihilfe zu Existenzvernichtung …
Ich fürchte, dass ein Bundespräsident später „Denunziantenorden“ an „Helden der Demokratie“ vergeben wird. Mein Pessimismus ist eben unüberbietbar: Die Meinungs- und Redefreiheit des GG wird Zug um Zug für alle Andersgläubigen außer Kraft gesetzt werden.
Hels Heer wächst monatlich.