Neue Euronorm in Irrsinn: Datenschutzgrundverordnung

So langsam spricht sich herum, dass die Datenschutzgrundverordnung, an der federführend deutsche Grüne beteiligt waren, z.B. Jan Philipp Albrecht, undurchführbarer Irrsinn ist, der droht, das öffentliche Leben zum Erliegen zu bringen.

Jeder Soziologiestudent im ersten Semester (früher war das so) hat schon einmal etwas von unbeabsichtigten Folgen gehört, also von den Nebenfolgen, zuweilen auch Katastrophen, die sich zumeist unerwünscht einstellen und in manchen Fällen das ganze Werk, das man in so guter Absicht zu Wege gebracht zu haben glaubt, zum Einsturz bringen und in sein Gegenteil verkehren.

In der Technik gibt es aus diesem Grund die Technikfolgenabschätzung, einen Versuch, z.B. die Folgen von neuen Technologien abzuschätzen. In der Soziologie und in anderen Sozialwissenschaften, also in den immer kleiner werdenden Teilen, die noch der Realität und ihrer Erklärung und nicht dem Geschwätz und der wilden Fabulation verpflichtet sind, gibt es das weite Feld der Evaluationsforschung, in dem versucht wird, Folgen von Regelungen im Sozialen, den Erfolg von Projekten und vieles mehr dingfest zu machen, sofern es etwas gibt, das sich dingfest machen lässt.

Eigentlich wollten wir diesen Post mit einem Bild von Jean-Claude Juncker bebildern, aber wir konnten seine Einwilligung, die nach der Datenschutzgrundverordnung notwendig ist, nicht rechtzeitig einholen. Also haben wir versucht, etwas zu finden, das programmatisch für Juncker zu stehen scheint, das an Juncker erinnert, bei dem jeder an Juncker denkt…

Mehr hier: Wohl bekomms!

Aber ausgerechnet dann, wenn es um Gesetze geht, ausgerechnet dann, wenn es um Regelungen geht, die alle betreffen, die in das Leben von Bürgern eingreifen, die sich auf das Leben der meisten direkt auswirken, ausgerechnet dann scheint es jedem Dilettanten, der von sich überzeugt ist, dass er eine gute Intention hat und daraus die Mission ableitet, anderen Gutes zu tun, möglich zu sein, an Gesetzen mitzuschreiben und seinen undurchdachten Irrsinn in Gesetzestexte zu gießen.

Schon vor Jahren hat sich Amtsrichter Kallenbach in Chemnitz über das Arbeitnehmerentsendegesetz, drei Seiten sinnloses Geschwätz, geärgert, Landrichter Ommeln aus Leipzig ist am Sozialgesetzbuch und den vielen Verweisen von § 188x ins Nichts oder auf einen anderen Paragraphen, der zwischenzeitlich gelöscht, entfernt oder bei der Neuauflage vergessen wurde, verzweifelt. Schon vor Jahren waren Gesetze, das, was man im Englischen „rubbisch“ nennt.

Die EU hat Gesetzesmüll neu definiert und mit der Datenschutzgrundverordnung einen nicht durchdachten Irrsinn erlassen, an dem sich noch viel Ärger entzünden wird, ob der Unmöglichkeit, der Regelungswut genüge zu tun und aufgrund der vorhersehbaren Tatsache, dass sich dieses Gesetz wie eine Schleimschicht lähmend auf die Initiative in der Bevölkerung und besonders in der Wirtschaft legen wird. Wenn es das Ziel derer war, die die Datenschutzgrundverordnung zusammengeschrieben haben, Rechtsprechung lächerlich und unternehmerische Initiative weitgehend unmöglich zu machen, dann haben sie ihr Ziel erreicht.

Zum Thema: Unbeabsichtigte Folgen eines irrsinnigen Gesetzes, hier ein paar der vielen Beispiele, die es mittlerweile gibt:

Gute Nachrichten kommen aus Großbritannien: Priester dürfen in Totenmessen nach wie vor die Namen derer nennen, für die sie beten. Und Demente, die mit Essen auf Rädern versorgt werden, müssen nicht jedes Mal einwilligen, um mit dem entsprechenden Tagesessen versorgt werden zu können.

Wer schützt Europa vor denen, die sich in europäischen Parlamenten zusammenfinden, um von dort aus Irrsinn zu verbreiten?

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