Neue Euronorm in Irrsinn: Datenschutzgrundverordnung
So langsam spricht sich herum, dass die Datenschutzgrundverordnung, an der federführend deutsche Grüne beteiligt waren, z.B. Jan Philipp Albrecht, undurchführbarer Irrsinn ist, der droht, das öffentliche Leben zum Erliegen zu bringen.
Jeder Soziologiestudent im ersten Semester (früher war das so) hat schon einmal etwas von unbeabsichtigten Folgen gehört, also von den Nebenfolgen, zuweilen auch Katastrophen, die sich zumeist unerwünscht einstellen und in manchen Fällen das ganze Werk, das man in so guter Absicht zu Wege gebracht zu haben glaubt, zum Einsturz bringen und in sein Gegenteil verkehren.
In der Technik gibt es aus diesem Grund die Technikfolgenabschätzung, einen Versuch, z.B. die Folgen von neuen Technologien abzuschätzen. In der Soziologie und in anderen Sozialwissenschaften, also in den immer kleiner werdenden Teilen, die noch der Realität und ihrer Erklärung und nicht dem Geschwätz und der wilden Fabulation verpflichtet sind, gibt es das weite Feld der Evaluationsforschung, in dem versucht wird, Folgen von Regelungen im Sozialen, den Erfolg von Projekten und vieles mehr dingfest zu machen, sofern es etwas gibt, das sich dingfest machen lässt.
Eigentlich wollten wir diesen Post mit einem Bild von Jean-Claude Juncker bebildern, aber wir konnten seine Einwilligung, die nach der Datenschutzgrundverordnung notwendig ist, nicht rechtzeitig einholen. Also haben wir versucht, etwas zu finden, das programmatisch für Juncker zu stehen scheint, das an Juncker erinnert, bei dem jeder an Juncker denkt…
Aber ausgerechnet dann, wenn es um Gesetze geht, ausgerechnet dann, wenn es um Regelungen geht, die alle betreffen, die in das Leben von Bürgern eingreifen, die sich auf das Leben der meisten direkt auswirken, ausgerechnet dann scheint es jedem Dilettanten, der von sich überzeugt ist, dass er eine gute Intention hat und daraus die Mission ableitet, anderen Gutes zu tun, möglich zu sein, an Gesetzen mitzuschreiben und seinen undurchdachten Irrsinn in Gesetzestexte zu gießen.
Schon vor Jahren hat sich Amtsrichter Kallenbach in Chemnitz über das Arbeitnehmerentsendegesetz, drei Seiten sinnloses Geschwätz, geärgert, Landrichter Ommeln aus Leipzig ist am Sozialgesetzbuch und den vielen Verweisen von § 188x ins Nichts oder auf einen anderen Paragraphen, der zwischenzeitlich gelöscht, entfernt oder bei der Neuauflage vergessen wurde, verzweifelt. Schon vor Jahren waren Gesetze, das, was man im Englischen „rubbisch“ nennt.
Die EU hat Gesetzesmüll neu definiert und mit der Datenschutzgrundverordnung einen nicht durchdachten Irrsinn erlassen, an dem sich noch viel Ärger entzünden wird, ob der Unmöglichkeit, der Regelungswut genüge zu tun und aufgrund der vorhersehbaren Tatsache, dass sich dieses Gesetz wie eine Schleimschicht lähmend auf die Initiative in der Bevölkerung und besonders in der Wirtschaft legen wird. Wenn es das Ziel derer war, die die Datenschutzgrundverordnung zusammengeschrieben haben, Rechtsprechung lächerlich und unternehmerische Initiative weitgehend unmöglich zu machen, dann haben sie ihr Ziel erreicht.
Zum Thema: Unbeabsichtigte Folgen eines irrsinnigen Gesetzes, hier ein paar der vielen Beispiele, die es mittlerweile gibt:
Gute Nachrichten kommen aus Großbritannien: Priester dürfen in Totenmessen nach wie vor die Namen derer nennen, für die sie beten. Und Demente, die mit Essen auf Rädern versorgt werden, müssen nicht jedes Mal einwilligen, um mit dem entsprechenden Tagesessen versorgt werden zu können.
Wer schützt Europa vor denen, die sich in europäischen Parlamenten zusammenfinden, um von dort aus Irrsinn zu verbreiten?
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Auf Grund der Gesichtsfarbe hätte ich bei Juncker eher auf Roten getippt, aber handelt es sich bei dermaßen präziser Benennung der Konsumgewohnheiten nicht um eine neuerdings ungenehmigte Veröffentlichung persönlicher Daten.
Als ich in den 90er Jahren Einsicht in meine Stasiakte bekam, war dort auch u.a. der Name meines (Ex-)Ehemannes geschwärzt. Vielleicht saßen in der damaligen Gauck-Behörde Vorläufer der heutigen DSGVO.
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Zweifellos gibt es Missbrauch, gab es auch, bevor wir von Daten sprachen. Gab und gibt es beim Telefon und bei der klassischen Post. Das Problem ist die kostenarme weltweite Internetkriminalität. Post, Telefon hat man nicht eindämmen können, im Netz wird man auch scheitern.
Die Opfer zu entschädigen wäre viel wichtiger! Aber wer hat schon gehört, dass unberechtigte Abfragen bei der Bank sanktioniert wurden?
Das kommt heraus, wenn sich Grüne einer Sache annehmen.
Das nennt man auch Jungle Law oder Monkey Business ;-))
Welch herrliche Konkurrenz zum Postillon !
Auf Grund der Gesichtsfarbe hätte ich bei Juncker eher auf Roten getippt, aber handelt es sich bei dermaßen präziser Benennung der Konsumgewohnheiten nicht um eine neuerdings ungenehmigte Veröffentlichung persönlicher Daten.
Nicht, wenn die Daten durch einfaches Hinsehen gewonnen werden können. :))
Als ich in den 90er Jahren Einsicht in meine Stasiakte bekam, war dort auch u.a. der Name meines (Ex-)Ehemannes geschwärzt. Vielleicht saßen in der damaligen Gauck-Behörde Vorläufer der heutigen DSGVO.