SF-Faktenfinder: Ist die EU für Handelsbeziehungen unverzichtbar?

Die Tageszeitung tut sich durch eine besondere Form von Unkenntnis hervor, wenn es um den Brexit geht.

So schreibt eine Ulrike Herrmann, Qualifikation in Ökonomie nicht ersichtlich:

„Premierministerin Theresa May hat ihre Regierung auf einen angeblich „weichen“ Brexit verpflichtet: Sie will ein Freihandelsabkommen, bei dem die EU-Standards gelten sollen. Diese neue Route ist aber kein Entgegenkommen an die Europäer, sondern zeugt von Pragmatismus.

Zumindest May hat eingesehen, dass das Umgekehrte unmöglich ist. Niemals werden 27 EU-Staaten brav die Handelsvorgaben der Briten übernehmen. Die Standards im Warenverkehr müssen aber weitgehend identisch sein, damit keine Zollschranken zwischen Großbritannien und Nordirland hochgehen.“

Während sich in London die Zeichen mehren, dass die Tage von Theresa May gezählt sind, wird in der Taz der Eindruck erweckt, May habe erkannt, dass es nur einen freien Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben könne, wenn Letzteres Mitglied Gemeinsamen Markt bliebe, den sogenannten „Acquis communautaire“ buchstabengetreu umsetzt und dort weiterhin als Nettozahler fungieren würde.

Das ist so atemberaubender Unsinn, dass man sich fragt, nach welchen Kriterien bei der Taz diejenigen bestimmt werden, die angeblich fähig sein sollen, einen zumutbaren Zeitungstext zu verfassen.

Hier die Fakten.

Wenn sich die EU und das Vereinigte Königreich nicht darüber einigen können, wie die Handelsbeziehungen im Nach-Brexit-Zeitalter aussehen, dann erfolgt das, was (hoffentlich) immer wahrscheinlicher wird und als „Hard Brexit“ bezeichnet wird. Ein Austritt ohne Einigung.

Und dann?

Dann wird sich plötzlich die Erkenntnis einstellen, dass man auch ohne das Zutun der Brüsseler Aktenwälzer mit einander handeln kann, ganz ohne Regulation EU(2010) 2918/1.xxx und all die andere Tausend Regulationen, die es noch gibt.

Denn:

Die EU ist Mitglied der World Trade Organisation.

Alle Mitgliedsstaaten der EU sind Mitglied der World Trade Organisation.

Das Vereinigte Königreich ist Mitglied der World Trade Organisation.

Die World Trade Organisation hat eine Reihe von Prinzipien, die den Handel zwischen ihren Mitgliedern regeln, sofern sich nicht ein Verwaltungsmonster wie die EU mit dem Ziel dazwischen klemmt, Handeln in erster Linie zu erschweren und in zweiter Linie zu verteuern.

Die Prinzipien lauten:

Trade without Discrimination (Gleicher Zugang zum jeweiligen Markt der WTO-Mitglieder). Niedergeschrieben in den General Agreements on Tarifs and Trade (GATT), den General Agreements on Trade in Services (GATS) und den General Agreements on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS). Darin explizit vorgesehen: Die Möglichkeit, einen Freien Markt nur für bestimmte Güter zu schaffen und darin explizit verankert, die Pflicht, Ausländer (aus der EU) und Inländer (aus dem UK) gleich zu behandeln. Ziel ist, einen Handel ohne jegliche Restriktionen zu bewirken.

Es gibt also tatsächlich Handel ohne die EU.

Tatsächlich ist Handel ohne die EU ein freier Handel, ein Handel ohne bürokratische Hemmnisse mit dem Ziel, die Wohlfahrt der Bürger der handelnden Nationen zu befördern, nicht die Wohlfahrt von Bürokraten.

Ein solcher Freier Handel bietet natürlich auch denen, die immer noch glauben, sie könnten einen Handel planen, keine Möglichkeit, sozialistischen Schaden anzurichten und ihre jeweilige Klientel auf Kosten aller anderen zu bereichern (das nennt man rent seeking bzw. politischen Favoritismus). Vermutlich sind deshalb die Mainstream-Politiker auf dem Kontinent dem BREXIT gegenüber weitgehend feindlich eingestellt. Wo kämen wir hin, wenn Bürger Waren einfach so kaufen könnten, ohne dass sie durch eine bürokratische Unbedenklichkeitskontrolle gegangen wären, die allen Formen politischer Korruption förderlich ist? Richtig: In den Freien Markt, wie er in den Grundsätzen der WTO beschrieben ist.

Schlimmer noch, man kann auf Grundlage der WTO-Prinzipien nationale Souveränität unabhängig von der EU beanspruchen und tatsächlich bilaterale Handelsabkommen schließen, jedenfalls dann, wenn man die nationale Eigenständigkeit nicht vollständig an die EU verscherbelt hat.

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