Anleitung zum Meinungskampf: Die Lex „Pfotenhauer“ – von furchtbaren zu furchtsamen Juristen?
von Michael Klein
Die Stellungnahme von Dr. habil. Heike Diefenbach zum Urteil des Richters am Landgericht „Pfotenhauer“, bei dem es mich generell juckt, ihm auf die Pfoten zu hauen, will ich an dieser Stelle durch eine eigene „Würdigung“ des Urteils ergänzen, die sich, wie jede Beurteilung eines Schüleraufsatzes oder der Arbeit eines Studenten, von den formalen zu den inhaltlichen Aspekten vorarbeitet, eine generelle Würdigung anschließt und dem Urteil dann die Crux, wie sie für die weitere Verwendung von Bedeutung ist, entnimmt.
Vorwegschicken will ich, dass sich seit meiner Zeit als Gerichtsreporter, die ich u.a. an den Landgerichten in Chemnitz, Leipzig und München verbracht habe, offenkundig einiges an Landgerichten geändert hat. Zum einen ist die vielbeschworene richterliche Unabhängigkeit offensichtlich und vermutlich in weiten Teilen nur noch ein Begriff, der seiner Bedeutung entkleidet wurde, denn Unabhängigkeit setzt nicht nur die Willigkeit voraus, den vorhandenen Spielraum auch zu nutzen, sie setzt auch die Fähigkeit voraus, unabhängig zu sein. Beides scheinen mir Qualitäten zu sein, die bei Richtern zunehmend verloren gehen, was auch kein Wunder ist, denn bislang haben sich deutsche Richter, jenseits aller Unabhängigkeit, sei es in der DDR, sei es im Dritten Reich, noch immer beeilt, dem System, dem Zeitgeist oder beidem dienlich zu sein. Zum anderen hat die Qualität dessen, was ich als richterliche Beurteilung, als Urteil kennengelernt habe, doch in den letzten beiden Jahrzehnten heftig gelitten. Das bringt mich zu den formalen Aspekten des Marburger Urteils.
Formale Aspekte
Ich habe selten ein so schlechtes Urteil gesehen. Die sprachlichen, grammatischen, Syntax- und Rechtschreibfehler sind Legion und machen es fast unmöglich, das Urteil, das ohnehin in einer Sprache verfasst ist, die man bestenfalls als passiv gestelzte Schriftform beschreiben kann, zu lesen. So kommt der Begriff „sciencefiles.org“, insgesamt 13 Mal im Text vor, 12 Mal davon ist er falsch geschrieben. Richter Pfotenhauer kann sich nicht zwischen „sciencefiels.org“, „sciencsfiles.org“ und „sciensfiles.com“, alle drei gleichermaßen falsch, entscheiden, so dass man feststellen muss, hier urteilt ein Richter über etwas, das er offenkundig nicht einmal richtig schreiben kann. Besonders spaßig wird diese Unfähigkeit dann, wenn sie in einem Absatz vorkommt, in dem sich Richter Pfotenhauer darüber beklagt, dass es bei ScienceFiles kein den „üblichen Gepflogenheiten für die Urheberangabe“ entsprechendes Impressum gebe und dies mit dem falschen Link „http://sciencsfiles.org/sciensefiles/Impressum/” belegen will, was sicherlich nicht den richterlichen Gepflogenheiten von und Anforderungen an die Sorgfaltspflicht, mit denen ein Urteil abzufassen ist, entspricht. Zuweilen geht die Verwirrung des Landrichters, der sein Dasein in der Präsidialkammer fristen muss, soweit, dass er nicht mehr weiß, ob er nun über die Klägerin oder die Beklagte schreibt. Ich veröffentliche hier eine repräsentative Seite aus dem Urteil, die ich korrigiert haben (ohne Anspruch darauf, alle Fehler angestrichen zu haben, es reicht auch so zur sechs).
Formal muss man also feststellen, dass es sich um ein hingekotztes Urteil handelt, das entweder nebenbei geschrieben wurde oder von einem Richter geschrieben wurde, der es nicht besser kann. Egal, wie sich die Dinge verhalten, beides ist erschreckend.
Inhaltliche Würdigung
Für diejenigen, die nicht mehr in Erinnerung haben, warum Dr. habil. Heike Diefenbach auf Unterlassung geklagt hat, hier die komprimierte Form. Eine aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Auftragsschreiberin aus Marburg, Näser-Lather mit Namen, hat behauptet, Dr. habil. Heike Diefenbach bilde „aktiv rechts-extreme Netzwerke“, wobei das aktive Bilden von Netzwerken dadurch belegt werden sollte, dass Texte von Dr. Diefenbach von Freie Welt und eigentümlich frei übernommen worden seien und Dr. Diefenbach Mitbetreiber von ScienceFiles sei.
Der Richter am Landgericht Marburg hat nun eine interessante Weise ausgeknobelt, um die damit verbundene Kuh vom Eis zu bringen und die Behauptung zu einer nicht zu beanstandenden Behauptung zu machen. Zunächst weicht er das Original „right-wing“ so auf, dass sich sein Bedeutungsgehalt von konservativ bis rechtsgerichtet verändert und erweitert. Sodann macht er jeden Blogbeitrag, den wir auf ScienceFiles veröffentlichen zu einer Netzwerkbildung. Die entsprechende Formulierung muss man gelesen haben, sonst glaubt man sie nicht:
„Durch die unstreitige Veröffentlichung auf der Plattform sciencsfiles.org tritt die Klägerin plangemäß in Austausch mit zahlreichen Rezipienten, was die tatsächlichen Voraussetzungen einer Netzwerkbildung erfüllt. Die Klägerin tritt mit ihren Veröffentlichungen in geistigen Kontakt zu ihren Lesern“.
Ich muss feststellen, dass ich einen solchen Unsinn nicht mehr gelesen habe, seit ich mir ein Buch über den Vril-Kult zugemutet habe. Auch die Mitglieder des Vril-Kults sind der Ansicht, dass man mit Wort und Schrift einen „geistigen Kontakt“ herstellen kann, zu seinesgleichen und zu höheren Mächten. Es ist schon überraschend derartiges Gedankengut, von dem man der Meinung sein könnte, es sei right-wing, und zwar in der durch Pfotenhauer erweiterten Bedeutung – oder auch nicht – in einem Urteil eines Landrichters zu lesen. Dass es sich dabei um keinen Ausrutscher des Landrichters handelt, kann man daran erkennen, dass für ihn eine Petition, namentlich unsere Petition mit Werner J. Patzelt, einen „Appell an die Außenwelt“ darstellt. Damit nicht genug, Landrichter Pfotenhauer sieht uns ihm „Meinungskampf“, spricht von einer Resonanz bei „solchen Rezipienten, die eine kritische Haltung zur Genderwissenschaft und eine als populistisch oder rechtsgerichtete politische Weltsicht verbinden“ und offenbart damit eindrücklich, in welcher Zeitgeistkammer er gefangen ist. Diese Sichtweise ist, sagen wir, ziemlich beschränkt, beschränkt natürlich im Sinne von eingeengt, nicht breit, nicht umfassend …
In welchem geistigen Gefängnis muss Landrichter Pfotenhauer nur leben?
Doch zurück zum Urteil.
Da jeder Blogbeitrag auf ScienceFiles nach Ansicht von Richter Pfotenhauer als „planmäßiger Austausch und Netzwerkbildung“ angesehen werden kann, und „right-wing“, rechtsgerichtet, konservativ, halt irgend etwas bedeuten kann, ist es nicht mehr verwunderlich, dass er an der Behauptung von Näser-Lather nichts Beanstandenswertes mehr findet. Da er damit explizit feststellt, dass diese Behauptung ohnehin nicht ernstzunehmen sei, ihr keinerlei Status über der reinen Meinungsäußerung zukommt, kann ich damit leben. Steuerzahler sollten sich fragen, ob sie dabei zusehen wollen, wie Ministerien Steuergelder verpulvern um Personen an Hochschulen dafür zu finanzieren, dass sie ihre nun richterlich für irrelevant erklärte Meinung von sich geben. Hinzukommt, dass Landrichter Pfotenhauer auf Seite 11 seines Urteils den Marburgern attestiert, dass ihre Behauptungen den „wissenschaftlichen Leistungen der Klägerin [Dr. Diefenbach] in Gänze“ nichts anhaben können, also irrelevant sind. Und damit hat er sicher recht. Immerhin ein Punkt, in dem er Recht hat.
Bleibt die Gesamtwürdigung, die ich an dieser Stelle als Anleitung zum Meinungskampf zusammenstelle (morgen gibt es dann ein Anwendungsbeispiel):
- Ausgangspunkt ist hier der Versuch, die wohl profilierteste Kritikerin der Gender Studies, Dr. habil. Heike Diefenbach als rechts, rechtsgerichtet, konservativ, was auch immer, Landrichter Pfotenhauer lässt es offen oder weiß es nicht, darzustellen, sagen wir daher, mit einem ideologischen Möglichkeitsraum in Verbindung zu bringen.
- Im nächsten Schritt sammeln Sie Textstellen, die Sie zuschreiben können, von denen Sie behaupten, X habe sie verfasst.
- Nehmen Sie die Textstellen zur Grundlage, um die Bewertung abzugeben, die Sie abgeben wollten, also rechts, rechtsaffin, rechtsgerichtet, konservativ, linksextrem was auch immer.
- Lassen Sie sich von der Bewertung auch nicht dadurch abbringen, dass sich die Textstellen, die sie gesammelt haben, alle als falsch erweisen, wie dies bei den Texten der Fall war, die Näser-Lather Dr. habil. Heike Diefenbach zugeschrieben hat.
- Suchen sie nach weiteren Texten, denn Texte sind Kommunikation und Kommunikation ist Netzwerkbildung, das hat Landrichter Pfotenhauer in seiner Lex „Pfotenhauer“ so bestimmt.
- Zeigen Sie, dass die Texte, von Rechten oder Populisten oder von wem auch immer gelesen werden, folgern Sie daraus eine Resonanz und bewerten Sie das Ganze, in einer teleologisch-zirkulären Weise als Beleg für die Richtigkeit ihrer Ausgangsunterstellung, auf deren Grundlage sie erst nach Lesern Ausschau gehalten haben.
Fertig ist die aktive [ideologische Ausrichtung einsetzen] Netzwerkbildung.
Die Lex „Pfotenhauer“ ist in einem Urteilstext unter dem Aktenzeichen 1 O 168/19 festgeschrieben. Es kann sich also jederzeit darauf berufen werden. Wir selbst werden, wie gesagt, morgen ein Beispiel für die Anwendung der Lex „Pfotenhauer“ geben.
Einstweilen ziehen wir uns zurück, um einerseits in schallendes Gelächter auszubrechen und uns andererseits mit Normalität zu umgeben, also mit nichtdeutschen Dingen, z.B. einem Kung Fu Film aus HongKong…
ScienceFiles ist ein privates Blog, das u.a. auf Grundlage der Spenden unserer Leser betrieben wird.
Unterstützen Sie unseren Fortbestand als freies Medium.
Vielen Dank!
[wpedon id=66988]
- ScienceFiles-Spendenkonto (einfach klicken)
- Sponsern Sie ScienceFiles oder Artikel von ScienceFiles (einfach klicken)
Folgen Sie uns auf TELEGRAM
Bleiben Sie mit uns in Kontakt.
Wenn Sie ScienceFiles abonnieren, erhalten Sie bei jeder Veröffentlichung eine Benachrichtigung in die Mailbox.
ScienceFiles-Shop
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Donorbox
Unterstützen Sie ScienceFiles
Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto:
HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
„Durch die unstreitige Veröffentlichung auf der Plattform sciencsfiles.org tritt die Klägerin plangemäß in Austausch mit zahlreichen Rezipienten, was die tatsächlichen Voraussetzungen einer Netzwerkbildung erfüllt. Die Klägerin tritt mit ihren Veröffentlichungen in geistigen Kontakt zu ihren Lesern“. Zitat Ende
Das hat der Pfotenhauer wahrscheinlich bei Wikipedia abgekupfert und ein wenig verfremdet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kollusion_(Recht)#Kollusion_im_Strafrecht
Zitat daraus: “Nach nunmehr ganz herrschender Meinung bedarf es allerdings lediglich eines Hervorrufens des Tatentschlusses im Wege des offenen geistigen Kontaktes.” Zitat Ende
Allerdings ist es schlichtweg irre hier zu unterstellen, man trete mit dem Leser in offenen geistigen Kontakt um ihn zu Straftaten anzustiften oder rechtsextreme Netzwerke zu bilden. Demnach wäre jedes Publizieren einer wissenschaftlichen Kritik am herrschenden Klimawahnsinn, im Sinne einer rechtsextremen Netzwerkbildung im Zuge des offenen geistigen Kontakts zu interpretieren. Und zwar auch dann, wenn das ein Lehrstuhlinhaber an einer Uni auf seiner hochschulinternen Website veröffentlicht. Ich habe jetzt nicht weiter reingelesen und kenne den Verfahrensstand nicht. Aber wenn es dagegen Rechtsmittel gibt, sollte man diesen Stuss doch von der nächsten Instanz prüfen lassen.
@Nihil Baxter
“Aber wenn es dagegen Rechtsmittel gibt, sollte man diesen Stuss doch von der nächsten Instanz prüfen lassen.”
… aber warum denn?! Natürlich ist das Stuss, aber es ist doch wunderbar, wenn Stuss offiziell als Stuss eingeordnet wird (wenn auch durch weiteren Stuss); man sagt nicht umsonst, dass Wahnsinnige am Rädchen drehen, womit wohl gemeint ist, dass es die Tendenz von Unsinn gibt, sich selbst aufzuheben – oder vielleicht ist auch etwas ganz anderes damit gemeint. Nach der Lex Pfotenhauer dürfte das ja nahezu beliebig interpretierbar sein … Jedenfalls interpretiere ich das so wie oben beschrieben.
Ich bin kein Jurist, aber ein Urteil wie dieses stellt erstklassig den geistigen und sittlichen Verfall dar. Wenn dieses Urteil nicht auf Eigeninitiative (ins eigene Fleich geschnitten – schließlich fußen alle Verhandlungen in einem Wettsteit der Experten) kassiert wird, hat damit die Beliebigkeit aller Orten jegliche Kausalität überrannt:
Lex „Pfotenhauer“
Bittel lesen Sie die heutige Kolumne über Sarrazins Parteiausschluß und erstzen im Geiste Thilo Sarrazin durch Frau Dr. habil. Heike Diefenbach… frappierend:
“Dass Thilo Sarrazin zum „Wortführer rechtsextremer Parolen“ und sogar „Rassisten“ gestempelt wurde, folgte zu keinem Zeitpunkt alleine taktischen Gründen, um seinen infamen Parteiausschlusses irgendwie zu legitimieren. Nein: Die bezweckte Stigmatisierung, die Belegung mit dröhendem martialischen Vokabular der behaupteten NS-Nähe und Menschenfeindlichkeit findet sich inzwischen auf allen gesellschaftlichen Ebenen, um die Rechtfertigung zu liefern, Menschen auszugrenzen, zu isolieren, sie außerhalb der Gemeinschaft zu stellen und ihr die Teilhabe am öffentlichen Diskurs, am Meinungsaustausch zu stellen.
Dabei ist es überhaupt nicht entscheidend, was an den Vorwürfen dran ist oder ob es sich – wie im Fall Sarrazins – um haltlose, frei erfundene Etikettierungen handelt, die den Betroffenen ehrabschneiderisch verpasst werden, um sie so als Untermenschen zu kennzeichnen. ” etc.pp.
https://www.journalistenwatch.com/2020/01/23/sarrazins-parteiausschluss-der/
“Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden…
Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.”
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, 1982
Ein Staat, in dem grundsätzlich nie die Rechtslage eindeutig ist, wo die Ausnahme vom Gesetzestext stets die Regel ist, kann kein Rechtsstaat sein.
Gesetze und Gesetzestexte, die grundsätzlich von Gerichten so ausgelegt werden, als wären sie die Ausnahme einer eindeutigen Konstellation, müssten grundsätzlich geändert werden und die Rechtsprechung dementsprechend maximal verbindlich.
„Augustinus von Hippo:
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“
Da wird also die Herstellung eines “geistigen Kontaktes” beklagt. Oha, entweder ist das schon magisches Denken, dann hoffe ich, das sie uns nicht eines Tages, des magischen Handelns anklagen. Alles schon dagewesen. Oder es ist die Anerkennung, daß neugierige Menschen gerne in einen geistigen Austausch treten, um zu lernen? Der Herr Richter Pfotenhauer wirkt ein wenig verwirrt. Hab ich was nicht mitgekriegt, seit Mitte der Neunziger ist Networking das Ding. Ich vernetze mich seit zwei Jahrzehnten. Heute ein Fall für die Justiz, in einer Demokratie? Das Internet auch für Richter, noch Neuland.
Frau Dr. habil. Heike Diefenbach, das war listig. Von Herzen – Danke.
@Anke Zimmermannn
… danke! Ja, das war’s; nicht schlecht, was!?
Aber auch wieder nicht soooooo bemerkenswert, denn die Gegenseite ist ja extrem leicht einzuschätzen und sagen wir: indirekt beeinflussbar gewesen. Man kennt die Irrationalität, die Emotionalität und die niederen Instinkte dieser Leute und kann sich darauf verlassen, dass sie sie ausleben, ohne zu bemerken, dass alles seinen Preis hat.
Sparen Sie sich Ihre Würdigung, hier mangelt es nämlich etwas an Würde, um nicht zu sagen, hier geht die Tendenz in Richtung würdelos. Das ist meine Meinung. Jederzeit würde ich einem Richter zugestehen, sich !angemessene! Hilfe zu holen, wenn er in irgendeiner Form überfordert ist. Aber wer die Adresszeile einer Internetseite nicht schreiben kann, weil er gar nicht weiß, was der Name darin bedeutet, der kann sie auch nicht selbst besucht haben. Das belegt aber maximal, sich nicht ausreichend mit dem Gegenstand beschäftigt zu haben. Nennt sich dann vermutlich “nach Aktenlage”. Das macht es keinesfalls besser. Aber ich will hier kein Bashing machen. Das passiert dem Richter nicht ein zweites Mal. Das würde dann doch arg am eigenen Ego kratzen. Zumal man als Richter nicht nur die Eigenschaft “gnadenlos” und ähnliche erhalten könnte, sondern auch – Gott bewahre – “ahnungslos”, was formale Anforderungen, wie korrekte Eigennamen bzw. Adressen und Rechtschreibung betrifft.
Post W. Busch:
Ist der Kleingeist oben auf,
Setzt der Jurist noch einen drauf.
Wie kommt es eigentlich zu diesen in letzter Zeit vermehrten Korrelationen zwischen Namen und Charakter von öffentlichen Figuren? Ist das interner schwarzerHumor oder Sadomasochismus, daß man Leute mit solchen Namen bevorzugt? Es fehlt wirklich nicht mehr viel, daß der nächste Finanzminister Ulrike Steuer-Schwendt heißt.
Wenn Freiheit rechts verortet wird, kann man man wohl davon ausgehen, daß die Sklaverei eine linke Eigenschaft ist und dies bei Linken anscheinend auch nicht umstritten ist.