Die Sehnsucht der Tagesschau nach dem starken Staat: Wir sollten wohl wieder einen Führer haben?

Zu Zeiten der Pandemie droht sich der Blick der Öffentlichkeit auf das Wesentliche zu richten. Unwesentliches oder ideologischer Blödsinn, der zwar einer kleine Gemeinde von Kostgängern das Überleben sichert, aber im täglichen Leben kaum oder keine Rolle spielt, fällt dabei durch den Rost. Genderkrempel ist ebenso in der von Irrelevanz ausgelösten Versenkung verschwunden, wie Klimawandel-Hysteriker oder Feinstaub-Profiteure, letztere könnten gar dem Supergau entgegen sehen, wenn sich bestätigt, was in Würzburg bereits gemessen wurde: Kein Verkehr und dennoch schlechte Luftqualität. In Krisenzeiten fliegt so mancher erfundene Zusammenhang auf.

Damit den Rechtsextremismus-Profiteuren nicht passiert, was der Genderista und den Feinstaub-Profiteuren widerfahren ist, wird seit Tagen, zumeist unter Aufbietung des Allzweck-Schwätzperten Matthias Quent, versucht, gegenzusteuern und die Bedeutung der Gefahr, das megalomanische Risikio, das der deutschen Gesellschaft von Seiten der Rechten, den Rechtsextremisten und neuerdings von seiten des “schwachen Staates” droht, der Rechtsextreme gewähren lässt, beschworen.



“Der schwache Staat” steht über einem schwachen (zuweilen schwachsinnigen) Text, den Anna Tillack und Anna Klühspies, zwei Koryphäen einer Profession, die nicht Journalismus ist, welche auch immer das sein mag, zusammengeschrieben haben. Der Jammertext dient vornehmlich dazu, die Behauptung zu verbreiten, die Justiz und die Polizei seien auf dem rechten Auge blind, verfolgten Taten von Rechtsextremen nicht “angemessen”, ließen Täter ungeschoren davonkommen, ladiladilada. Das übliche Geschwätz, ohne Hand, ohne Fuß und ohne jeden Beleg, eben das, was die zwei Annas zu leisten im Stande sind.

Damit sie nicht ganz auf sich allein gestellt sind, haben sich die beiden Annas Unterstützung geholt, zwei Helden des Alltags: Sebastian Scharmer, ein “gefragter Mann”, wie die beiden Annas wissen, und Matthias Quent, offensichtlich kein gefragter Mann, und dieses Mal auch kein Soziologe, sondern ein “Extremismusforscher”. Der Mitarbeiter der Amadeu-Antonio-Stiftung aus Jena ist wohl das, was man das Chamäleon unter den Schwätzperten nennen kann. Er passt seine “Dienstbezeichnung” dem Anlass an, wird vom Soziologen, zum Rechtextremismus-, Extremismus- und sonstigen Experten – je nach Situation.

Bleiben wir zunächst beim “gefragten Mann”. Außer bei den beiden Annas ist er auch bei “Opfern rechter Gewalt” gefragt, wie die beiden Annas behaupten, um das Problem “Rechtsextremismus” in seinem gigantischen Ausmaß zu suggerieren. Er wird auf tagesschau.de mit den folgenden Aussagen zitiert:

“Immer wieder hatte der Anwalt in den vergangenen Jahren Ärger mit der Staatsanwaltschaft; wie im Falle einer jungen Frau aus Halle, die am helllichten Tag von Neonazis überfallen wurde. Sie war mit ihrer Wandergruppe schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort unterwegs. Doch nach dem Wunsch der Staatsanwaltschaft sollte der Prozess lediglich am Amtsgericht verhandelt werden, der niedrigsten Instanz für Strafgerichtsverfahren.

“Da werden zum Beispiel auch so Bagatellvorwürfe verhandelt wie Schwarzfahren, geringe Mengen vom Betäubungsmittelbesitz, aber sicherlich nicht gefährliche Körperverletzung an mehreren Stellen mit mehreren Personen und Waffen beziehungsweise gefährlichen Gegenständen bei rechtsextremer Gesinnung”, erklärt Scharmer.


Der Mann ist Anwalt, will Anwalt sein, hat aber offenkundig noch nie etwas von Schöffengerichten gehört. Diese gibt es bei Amtsgerichten für Erwachsene und vor allem für Jugendliche. Amtsgerichte sind in Deutschland Strafgerichte der Ersten Instanz, die über bestimmte Strafrahmen zu verhandeln haben. Was der gefragte Mann an Beispielen aufzählt, sind Vergehen, die in der Regel von einem Einzelrichter verhandelt werden. Indes sind Einzelrichter an Amtsgerichten nicht auf Vergehen beschränkt. Sie lockern ihr tägliches tristes Dasein mit der gelegentlichen fahrlässigen Tötung, mit der gefährlichen Körperverletzung, ja selbst mit einfachem Raub auf. Und was nach Ansicht eines Staatsanwalts für einen Einzelrichter zu groß ist, das klagt er beim Schöffengericht des Amtsgerichts an. Dort muss er alles anklagen, was

zur mittleren Kriminalität zählt, bei der der Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren Freiheitsstrafe liegt.

“In der Regel geht es daher vor dem Schöffengericht um Verbrechen oder um Fälle, für die Straferwartung bei mindestens 2 Jahren liegt. Bei bis zu 2 Jahren Straferwartung und wenn kein Verbrechen angeklagt wird, entscheidet sonst der Strafrichter alleine.”

Ein schwerer Raub (§ 250 StGB) wird mit einem Strafmaß von mindestens drei Jahren bedroht. Er fällt somit in die Zuständigkeit eines Schöffengerichts bei einem Amtsgericht. Ein schwerer Raub wird mit Waffen oder von mehreren ausgeführt oder hat eine erhebliche Verletzung des Opfers zur Folge. Die Anklage vor einem Amtsgericht ist somit vollkommen in Ordnung und darüber hinaus der normale Gang der Dinge. Landgerichte verhandeln in Erster Instanz in der Regel Anklagen wegen Mordes, wegen schwerer Bandenkriminalität oder Wirtschaftsstraftaten. Entweder der bei den Annas gefragte Mann weiß das nicht, oder er will die Leser der Tagesschau bewusst hinter’s Licht führen, bewusst einen falschen Eindruck erwecken, einen Eindruck, von dem nichtzuletzt er, als Opferanwalt von Leuten, die behaupten, sie seien von Rechtsextremen angegriffen worden, profitiert. Man erinnere sich daran, dass selbst in Deutschland gilt, dass ein Angeklagter so lange als unschuldig gilt, so lange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Von Rechtsextremismus profitiert auch Matthias Quent, der ein Auskommen als u.a. “Extremismusexperte” hat. Gäbe es keinen Rechtsextremismus, wäre das Auskommen futsch. Das Vorzeigemännchen der öffentlich-rechtlichen, das Schwätzperten-Chamäleon, es darf Folgendes unwidersprochen von sich geben:

“Recherchen von SWR und BR für die “Story im Ersten” zeigen: Häufig kommt es in Fällen rechter Gewalt weder zu Anklagen noch zu angemessenen Urteilen.

Der Extremismusforscher Matthias Quent sagt: “Man scheut hier womöglich die Auseinandersetzung mit den ideologischen politischen Tatmotiven.” Es sei hochproblematisch, wenn Richter und Staatsanwälte das, was die Gesetzgebung als Reaktion auf die gewachsene Gefahr von rechtsextremer Gewalt vorgesehen hat, nicht umsetzten. “Das stellt für Betroffene das Vertrauen in den Rechtsstaat auf die Probe.”

Das Konzept des “angemessenen Urteils”, wohl eine Erfindung der beiden Annas, ist nicht wirklich eine Erfindung, “angemessene Urteile”, die ja Urteile sind, die als angemessen bewertet werden, finden sich z.B. in Stalins Sowjetunion, in der Stalin es durchaus angemessen gefunden hat, seine Kritiker zu ermorden oder nach Sibirien zu schicken. Auch in der DDR gab es angemessene Strafen: Erschießen an der Innerdeutschen Grenze für versuchte Republikflucht war eine davon. Die beiden Annas wissen nicht wovon sie schwätzen, und Quent weiß es auch nicht, denn er kennt offenkundig die Unterscheidung zwischen Straftat und Tatmotiv nicht. Tatmotive kommen erst dann ins Spiel, wenn es zur Festsetzung der Strafe kommt. Rechtsextreme Gewalt als solche ist im Strafgesetzbuch nicht vorhanden. Dort finden sich Körperverletzung in leichter und gefährlicher Form, Mord, Totschlag, Raub und vieles mehr, aber bei keiner Straftat findet sich der Zusatz “rechtsextremistisch”, wie rechtsextremistischer Raub oder rechtsextremistische Körperverletzung. Es findet sich auch kein Zusatz “linksextremistisch”, etwas bei versuchter Brandstiftung, Diebstahl oder schwerer Bandenkriminalität.

Was Quent hier vorschwebt ist eine Gesinnungsjustiz, in der nicht mehr über die Straftat, sondern über die Motivation der Täter verhandelt wird. Auch das gab es schon einmal in Deutschland, genau in der Zeit zwischen 1933 und 1945.

Es ist einerseits erschreckend, was die Panik, die Rechtsextremismus-Profiteure ergriffen hat, angesichts der völligen Bedeutungslosigkeit, in die sie als nicht-systemrelevante Arbeiter und im Gegensatz zu Ärzten, Pflegern, Kraftfahrer und Mitarbeitern der städtischen Müllabfuhr von COVID-19 verbannt wurden, so an die Oberfläche spült, dass es ausgesprochen werden muss. Andererseits ist es ein Maß für das Ausmaß an Panik, das sie ergriffen haben muss. Die Gesellschaft, die nach Ostern aus dem Lockdown kommt, wird eine andere sein als die, die in den Lockdown gegangen ist. Für Schwätzperten, Genderista und andere Steuergeld-Profiteure wird sehr deutlich geworden sein, dass sie für das Funktionieren einer Gesellschaft irrelevant sind. Es wäre daher der logisch nächste Schritt, sie schlichtweg nicht mehr zu fördern.

Das sorgte erst für Panik!

Vor allem unter den Angestellten der JobCenter, die mit einer Flut von schwer Vermittelbaren konfrontiert wären.




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