Wissenschaft als totalitärer Gnadenakt – In Hessen entscheiden nun Juristen über wissenschaftliche Befunde

Wo bleibt der Aufschrei der Wissenschaftler in Deutschland?
Sofern es noch welche gibt.

Am 3. August 2020 wurde Ulrich Kutschera vor dem Amtsgericht Kassel von Amtsrichter Henning Leyhe zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 100 Euro verurteilt, und zwar wegen Beleidigung.

Als wir gestern bei Hadmut Danisch davon erfahren haben, war unsere erste Reaktion: Ein Justizskandal. Heute, nachdem wir Informationen zusammengetragen haben, uns mit Ulrich Kutschera ausgetauscht und ein paar Hintergrundinfos zum Verfahren gesammelt haben, sind wir der Ansicht: Ein Justizskandal.

Fangen wir hinten an:

“Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) erklärte, das Urteil zeige, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland funktioniere. „Sie findet ihre Grenzen dort, wo Menschen und ganze Menschengruppen beleidigt und verunglimpft werden.“

Jedes Bundesland bekommt, was es verdient. Hessen hat eine “Wissenschaftsministerin”, deren Berührungspunkte mit Wissenschaft in einem Studium der Psychologie in der stalinistisch besetzten Zone von Marburg bestehen. Was von diesem Studium zu halten ist, zeigt sich wohl am besten daran, dass Dorn bereits kurze Zeit nach dem Ende ihres Studiums das Dasein eines Landtagsabgeordneten dem Berufsleben vorgezogen hat. Wenn eine solche Person im Hinblick auf die Verurteilung eines 65jährigen Professors der Biologie derartigen Müll verbreitet, dann kann man sich eigentlich nur übergeben, ob der Anmaßung, die in dieser dämlichen Aussage zu Tage tritt.



Meinungsfreiheit besteht darin, seine Meinung zu sagen. Kein Staat und schon gar keine von den Grünen im Ministerium abgestellte Abgeordnete kann der Meinungsfreiheit Grenzen setzen. Man kann Menschen den Mund verbieten und hoffen, dass sie sich daran halten. Mehr aber nicht. Ein Staat kann auch auf totalitäre Weise versuchen, Menschen dafür zu bestrafen, dass sie sich den Mund nicht verbieten lassen und auf ihr NATURRECHT auf “free Speech” bestehen, mehr nicht. Leute wie die grüne Wissenschaftsministerin versuchen diesen entscheidenden Unterschied zu verwischen und so zu tun, als wären Aussagen, die von Menschen getroffen werden, nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt, als habe Meinungsfreiheit eine Grenze. Meinungsfreiheit hat KEINE Grenze. Politiker versuchen, Grenzen zu ziehen, und zwar aus ideologischen und allzu offensichtlichen Motiven und, da sind wir uns mit Hadmut Danisch einig, unter Beugung des bestehenden Rechts.

Der Anlass für das Verfahren vor dem Amtsgericht Kassel ist ein Interview, das Ulrich Kutschera kath.net gegeben hat. Darin hat er u.a. folgendes gesagt:

„Diese widersinnige Entscheidung (die Zulassung der Ehe für Alle) überrascht mich nicht, denn sie ist eine konsequente Fortführung der von John Money (1921–2006) im Jahr 1955 begründeten Gender-Ideologie, die von der These ausgeht, es gäbe ein „psychosoziales Geschlecht“ (Gender), welches unabhängig von der biologisch-genetischen Veranlagung des Menschen existiert und wandelbar ist.“
[…]
„Unsere naiven Politiker benutzen Begriffe aus der Biologie, ohne zu wissen, was diese überhaupt bedeuten. Bevölkerung heißt Population, und Populationen sind definiert als Fortpflanzungsgemeinschaften.“
[…]
„Homo-Paare, d. h. Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Verbindungen, sind sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial.“
[..]
„Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“[…]

„Im Lauf der Evolution der Säuger hat sich, über 150 Millionen Jahre hinweg, die Mutter-Kind-Bindung als stärkstes Band überhaupt herausgebildet. Entzieht man dem Kind somit vorsätzlich die Mutter als Bezugsperson (Homo-Männerpaare), oder versucht, den biologischen Erzeuger (Vater) durch eine Frau zu ersetzen, so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert.“
[…]

„Im Jahr 2012 hat der US-Soziologe Mark Regnerus eine umfangreiche Studie vorgelegt, die erschreckende Resultate zu Tage gefördert hat (2). So konnte ermittelt werden, dass nicht nur Jungs von ihren Homo-Vätern, sondern auch Mädchen von lesbischen Mutter-Duos mit 10-fach hoher Wahrscheinlichkeit sexuell berührt bzw. zu entsprechenden Handlungen genötigt worden sind, bezogen auf eine heteronormale Eltern-Gruppe. Insgesamt betrachtet zeigt diese seriöse Studie (2), dass Kinder ohne biologische Eltern (Vater und Mutter) häufiger unter Depressionen leiden, später wesentlich öfter auf Sozialhilfe angewiesen sind, häufiger kriminell werden, öfter Rauschmittel zu sich nehmen u.a. problematische Verhaltensweisen zeigen.“

Wie man unschwer erkennen kann, argumentiert hier ein Wissenschaftler auf Basis von wissenschaftlichen Befunden und der Forschung, die ihn seit Jahren beschäftigt. Dass eine Wissenschaftsministerin, die von Wissenschaft wohl ungefähr das Verständnis hat, das sie vom Impulserhaltungsgesetz hat (kleiner Tipp nach Frankfurt: Das Impulserhaltungsgesetz ist kein Gesetzbuch), diese Argumentation nicht versteht, ist das eine, dass sich ein – natürlich weisungsgebundener Staatsanwalt – diesem Unverständnis anschließt und es noch durch ein professionelles Unverständnis ergänzt, das ihn darin eine Volksverhetzung und eine Beleidigung erkennen lässt, ist das nicht tolerierbare Andere.



Warum ist es nicht tolerierbar?
Weil es der Gusto-Rechtsprechung, der Verurteilung wegen einer Abweichung von der Staatsideologie Tür und Tor öffnet. Wir hatten diese Art von Rechtsprechung in der DDR für etliche Jahrzehnte und im Dritten Reich für etliche Jahre und waren eigentlich der Ansicht, diese Form ideologischer Einflussnahme auf das Recht hinter uns zu haben. Die Nähe zur stalinistisch-besetzten Zone Marburg, in der Dorn ihr Psychologiestudium absolviert hat, tut Kassel offenkundig nicht gut.

Wie die HNA berichtet, macht die Staatsanwaltschaft Kassel, Staatsanwältin Josefine Köpf (auch der Gerichtsbarkeit hat der Feminismus großen Schaden zugefügt), Kutschera den Vorwurf “in dem Interview unter dem Vorwand angeblicher „biowissenschaftlicher Fakten“ homosexuellen Personen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern unterstellt zu haben.”

Darf man mit Blick auf Staatsanwälte von Knalltüten reden?

Lassen wir es bis zur Klärung. Die Staatsanwaltschaft Kassel maßt sich hier also an, über das zu entscheiden, was “wissenschaftliche Fakten” in diesem Fall “biowissenschaftliche Fakten” seien.

Wie viele Staatsanwälte wissen um die Problematik der Brückenhypothesen in Rational-Choice-Erklärungen? Wie viele sind in der Lage, die Prinzipien der Quantentheorie zu benennen? Wie viele Staatsanwälte wissen, dass ein Brain-Drain in der Rechtswissenschaft das ist, was eine Hangabtriebskraft in der Physik ist? Wie viele Staatsanwälte sind in der Lage, die Flugbahn eines Kometen zu berechnen oder haben eine Ahnung davon, wie Campbell, Walker und Yang Gamma Cephei Ab entdeckt haben?

Das alles sind Fragen, die man legitim stellen muss, denn Staatsanwälte wie Josefine Köpf maßen sich an, über die Richtigkeit von wissenschaftlichen Befunden entscheiden zu können. Das gab es schon einmal vor deutschen Gerichten, Passung mit den Aussagen des angeblich wissenschaftlichen Marxismus-Leninismus oder mit der Rassentheorie der Nazis waren damals die Grundlage für die Handlungen derer, die später alsfurchtbare Juristenbeschrieben wurden.

Sind wir wieder soweit?

Offenkundig sind wir wieder soweit, denn Richter am Amtsgericht Henning Leyhe hat geurteilt, dass Ulrich Kutschera mit dem, was wir oben zitiert haben, Homosexuelle beleidigt habe. Vermutlich würde der Richter auch den Hinweis, dass die Prävalenz von HIV/AIDS unter Homosexuellen höher ist als unter Heterosexuellen als Beleidigung werten. Warum nicht? Jede Willkür ist schließlich Willkür.

“Während Staatsanwältin Josefine Köpf in ihrem Plädoyer davon ausging, dass neben dem Vorwurf der Beleidigung auch der Vorwurf der Volksverhetzung erfüllt worden sei, sah das der Richter anders. Die Öffentlichkeitswirksamkeit, eine Voraussetzung für Volksverhetzung, sei nicht nachweisbar gewesen, so Leyhe bei der Urteilsbegründung.

Für das Gericht stand allerdings fest, dass Kutschera mit seinen Äußerungen die Gruppe von Homosexuellen, die heiraten und Kinder haben wollen, durchaus beleidigt und herabgewürdigt habe.”

Das ist also das Urteil, das dieser Richter am Amtsgericht, dem offenkundig auch sein kurzes Gastspiel am OLG Frankfurt nicht dabei geholfen hat, der niedrigsten Instanz der Gerichtsbarkeit zu entkommen, gefällt hat. 60 Tagessätze á 100 Euro für einen unbescholtenen und international renommierten Wissenschaftler, weil er Aussagen trifft, die man auf Grundlage biologischer Fakten treffen kann.

Nun hat Hadmut Danisch bereits die Frage aufgeworfen, ob dieses Urteil ein politisches Urteil ist und darauf verwiesen, dass nach seiner Kenntnis eine Beleidigung einen konkreten Gegenstand benötigt. Er hat natürlich recht: Man kann nicht “die Homosexuellen” beleidigen, nur konkrete Homosexuelle, so wie man nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht “die Polizei oder die Polizisten” beleidigen kann, sondern nur konkrete Polizisten. Wir zitieren:

“a) Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, kann zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein. Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des Kollektivs geht. Jedoch ist es verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet.

b) Diesen Vorgaben wird das Urteil des Amtsgerichts nicht gerecht. Es fehlt an hinreichenden Feststellungen zu den Umständen, die die Beurteilung tragen könnten, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht. Nach den dargelegten Maßstäben reicht es nicht aus, dass die örtlichen Polizeikräfte eine Teilgruppe aller Polizisten und Polizistinnen sind. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Zuordnung, für die hier nichts ersichtlich ist. Es kann nicht angenommen werden, dass die dem Anstecker zu entnehmende Äußerung allein durch das Aufeinandertreffen der Beschwerdeführerin mit den kontrollierenden Polizeibeamten einen objektiv auf diese konkretisierten Aussagegehalt gewonnen hat. Der bloße Aufenthalt im öffentlichen Raum reicht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Benennung der Umstände nicht aus, die eine aus dem Wortlaut einer Äußerung nicht erkennbare Konkretisierung bewirken.

In diesem Urteil geht es um einen Polizisten, der sich beleidigt gefühlt hat, weil ein Demonstrant einen Anstecker mit “FCK  CPS” getragen hat.

Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1036/14 ist am 25. Februar 2015 ergangen. Es dürfte die Grundlage sein, das ideologische Urteil aus Kassel, das wohl nur dann erklärt werden kann, wenn man annimmt, dass Politiker, die weniger wegen Qualifikation als wegen Parteibuch in das Amt eines Ministers gelangt sind, Druck auf die Staatsanwaltschaft und den Präsidenten des Amtsgerichts in Kassel ausgeübt haben, damit ein solches, an Absurdität kaum zu überbietendes Urteil, wie das in Kassel ergehen kann.



Dr. habil. Heike Diefenbach hat vor zwei Tagen die acht Kriterien des Totalismus, die das Abgleiten einer Gesellschaft in den Totalitarismus beschreiben, zusammengestellt, diese hier:

1. „Milieu Control“ oder Kontrolle des Milieus;
2. „Mystical Manipulation“ oder mystische Manipulation;
3. „The Demand for Purity“ oder die Forderung von Reinheit;
4. „The Cult of Confession“ oder der Kult des Beichtens bzw. des Geständnisses;
5. „The ‚Sacred Science‘“ oder die sakrale Wissenschaft;
6. „Loading the Language“ oder Ladung der Sprache;
7. „Doctrine Over Person“ oder Doktrin geht vor Mensch
8. „The Dispensing of Existence“ oder die differenzielle Zuschreibung von Existenz.

Gibt es eine Kriterium, das durch dieses Urteil nicht erfüllt wird?

Wenn nun Richter und Staatsanwälte über die Faktenlage in den Wissenschaften entscheiden wollen, dann können die wenigen Universitäten in Deutschland, die sich noch mit Erkenntnisgewinn befassen, schließen. Jede ihrer Erkenntnis kann von irgend einer Tröte als Beleidigung angesehen werden. Man bedenke nur den rassistischen Charakter, den mit Sicherheit einige Spinner bei der Forschung zu “black-body radiation” zu erkennen im Stande sind.

Der Schaden, den Personen, wie die, die auf den Posten des hessischen Wissenschaftsministers gehievt wurde, an der Wissenschaft anrichten, ist riesig. Aber natürlich entzieht sich der Schaden, den sie anrichten, ihrem Verständnis, ein Faktum, das mit Dunning-Krueger erklärt werden kann, die bekanntlich gezeigt haben, dass sich vor allem inkompetente Personen der Richtigkeit ihrer Überzeugungen sehr sicher sind.

Ulrich Kutschera wird gegen das Urteil vor das Landgericht Kassel ziehen. Er wird, wie er uns gesagt hat, Berufung einlegen. Bleibt zu hoffen, dass sich dort ein Landrichter findet, dem dass Rechtssystem Deutschlands bekannt und wichtiger ist als die politischen Launen, die in Wiesbaden und Frankfurt gepflegt werden, und es bleibt vor allem zu hoffen, dass sich vor dem Landgericht Kassel ein Richter in der Berufungsinstanz und ein Staatsanwalt einfinden, die beide ihre Grenzen kennen und wissen, dass sich wissenschaftliche Befunde und Fakten ihrer Rechtsprechung entziehen.

Und um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Wo bleibt die Empörung der Wissenschaftler, wo die Empörung der institutionellen Wissenschafter? Es geht hier um einen der ihren, der auf dem Altar politischer Korrektheit geopfert werden soll, weil ideologische Spinner gegen biologische Fakten anleben wollen. Die ideologisierte Rechtsprechung, deren Opfer Kutschera geworden ist, kann jeden treffen, jederzeit, überall. Besser man wehrt den Anfängen und schickt diejenigen, die Wissenschaft durch Ideologie ersetzen wollen, in die Wüste. But then, die institutionalisierte Wissenschaft hat in Deutschland keine besonders ermutigende Geschichte des Widerstands gegen ihre politische Einvernahme. Und so wiederholt sich Geschichte eben doch.

Hadmut Danisch geht in seinem Beitrag noch auf andere Rechtsfragen ein, hier nachlesbar.



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