Wissenschaft als totalitärer Gnadenakt – In Hessen entscheiden nun Juristen über wissenschaftliche Befunde
Wo bleibt der Aufschrei der Wissenschaftler in Deutschland?
Sofern es noch welche gibt.
Am 3. August 2020 wurde Ulrich Kutschera vor dem Amtsgericht Kassel von Amtsrichter Henning Leyhe zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 100 Euro verurteilt, und zwar wegen Beleidigung.
Als wir gestern bei Hadmut Danisch davon erfahren haben, war unsere erste Reaktion: Ein Justizskandal. Heute, nachdem wir Informationen zusammengetragen haben, uns mit Ulrich Kutschera ausgetauscht und ein paar Hintergrundinfos zum Verfahren gesammelt haben, sind wir der Ansicht: Ein Justizskandal.
Fangen wir hinten an:
“Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) erklärte, das Urteil zeige, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland funktioniere. „Sie findet ihre Grenzen dort, wo Menschen und ganze Menschengruppen beleidigt und verunglimpft werden.“
Jedes Bundesland bekommt, was es verdient. Hessen hat eine “Wissenschaftsministerin”, deren Berührungspunkte mit Wissenschaft in einem Studium der Psychologie in der stalinistisch besetzten Zone von Marburg bestehen. Was von diesem Studium zu halten ist, zeigt sich wohl am besten daran, dass Dorn bereits kurze Zeit nach dem Ende ihres Studiums das Dasein eines Landtagsabgeordneten dem Berufsleben vorgezogen hat. Wenn eine solche Person im Hinblick auf die Verurteilung eines 65jährigen Professors der Biologie derartigen Müll verbreitet, dann kann man sich eigentlich nur übergeben, ob der Anmaßung, die in dieser dämlichen Aussage zu Tage tritt.
Meinungsfreiheit besteht darin, seine Meinung zu sagen. Kein Staat und schon gar keine von den Grünen im Ministerium abgestellte Abgeordnete kann der Meinungsfreiheit Grenzen setzen. Man kann Menschen den Mund verbieten und hoffen, dass sie sich daran halten. Mehr aber nicht. Ein Staat kann auch auf totalitäre Weise versuchen, Menschen dafür zu bestrafen, dass sie sich den Mund nicht verbieten lassen und auf ihr NATURRECHT auf “free Speech” bestehen, mehr nicht. Leute wie die grüne Wissenschaftsministerin versuchen diesen entscheidenden Unterschied zu verwischen und so zu tun, als wären Aussagen, die von Menschen getroffen werden, nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt, als habe Meinungsfreiheit eine Grenze. Meinungsfreiheit hat KEINE Grenze. Politiker versuchen, Grenzen zu ziehen, und zwar aus ideologischen und allzu offensichtlichen Motiven und, da sind wir uns mit Hadmut Danisch einig, unter Beugung des bestehenden Rechts.
Der Anlass für das Verfahren vor dem Amtsgericht Kassel ist ein Interview, das Ulrich Kutschera kath.net gegeben hat. Darin hat er u.a. folgendes gesagt:
„Diese widersinnige Entscheidung (die Zulassung der Ehe für Alle) überrascht mich nicht, denn sie ist eine konsequente Fortführung der von John Money (1921–2006) im Jahr 1955 begründeten Gender-Ideologie, die von der These ausgeht, es gäbe ein „psychosoziales Geschlecht“ (Gender), welches unabhängig von der biologisch-genetischen Veranlagung des Menschen existiert und wandelbar ist.“
[…]
„Unsere naiven Politiker benutzen Begriffe aus der Biologie, ohne zu wissen, was diese überhaupt bedeuten. Bevölkerung heißt Population, und Populationen sind definiert als Fortpflanzungsgemeinschaften.“
[…]
„Homo-Paare, d. h. Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Verbindungen, sind sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial.“
[..]
„Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“[…]
„Im Lauf der Evolution der Säuger hat sich, über 150 Millionen Jahre hinweg, die Mutter-Kind-Bindung als stärkstes Band überhaupt herausgebildet. Entzieht man dem Kind somit vorsätzlich die Mutter als Bezugsperson (Homo-Männerpaare), oder versucht, den biologischen Erzeuger (Vater) durch eine Frau zu ersetzen, so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert.“
[…]
„Im Jahr 2012 hat der US-Soziologe Mark Regnerus eine umfangreiche Studie vorgelegt, die erschreckende Resultate zu Tage gefördert hat (2). So konnte ermittelt werden, dass nicht nur Jungs von ihren Homo-Vätern, sondern auch Mädchen von lesbischen Mutter-Duos mit 10-fach hoher Wahrscheinlichkeit sexuell berührt bzw. zu entsprechenden Handlungen genötigt worden sind, bezogen auf eine heteronormale Eltern-Gruppe. Insgesamt betrachtet zeigt diese seriöse Studie (2), dass Kinder ohne biologische Eltern (Vater und Mutter) häufiger unter Depressionen leiden, später wesentlich öfter auf Sozialhilfe angewiesen sind, häufiger kriminell werden, öfter Rauschmittel zu sich nehmen u.a. problematische Verhaltensweisen zeigen.“
Wie man unschwer erkennen kann, argumentiert hier ein Wissenschaftler auf Basis von wissenschaftlichen Befunden und der Forschung, die ihn seit Jahren beschäftigt. Dass eine Wissenschaftsministerin, die von Wissenschaft wohl ungefähr das Verständnis hat, das sie vom Impulserhaltungsgesetz hat (kleiner Tipp nach Frankfurt: Das Impulserhaltungsgesetz ist kein Gesetzbuch), diese Argumentation nicht versteht, ist das eine, dass sich ein – natürlich weisungsgebundener Staatsanwalt – diesem Unverständnis anschließt und es noch durch ein professionelles Unverständnis ergänzt, das ihn darin eine Volksverhetzung und eine Beleidigung erkennen lässt, ist das nicht tolerierbare Andere.
Warum ist es nicht tolerierbar?
Weil es der Gusto-Rechtsprechung, der Verurteilung wegen einer Abweichung von der Staatsideologie Tür und Tor öffnet. Wir hatten diese Art von Rechtsprechung in der DDR für etliche Jahrzehnte und im Dritten Reich für etliche Jahre und waren eigentlich der Ansicht, diese Form ideologischer Einflussnahme auf das Recht hinter uns zu haben. Die Nähe zur stalinistisch-besetzten Zone Marburg, in der Dorn ihr Psychologiestudium absolviert hat, tut Kassel offenkundig nicht gut.
Wie die HNA berichtet, macht die Staatsanwaltschaft Kassel, Staatsanwältin Josefine Köpf (auch der Gerichtsbarkeit hat der Feminismus großen Schaden zugefügt), Kutschera den Vorwurf “in dem Interview unter dem Vorwand angeblicher „biowissenschaftlicher Fakten“ homosexuellen Personen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern unterstellt zu haben.”
Darf man mit Blick auf Staatsanwälte von Knalltüten reden?
Lassen wir es bis zur Klärung. Die Staatsanwaltschaft Kassel maßt sich hier also an, über das zu entscheiden, was “wissenschaftliche Fakten” in diesem Fall “biowissenschaftliche Fakten” seien.
Wie viele Staatsanwälte wissen um die Problematik der Brückenhypothesen in Rational-Choice-Erklärungen? Wie viele sind in der Lage, die Prinzipien der Quantentheorie zu benennen? Wie viele Staatsanwälte wissen, dass ein Brain-Drain in der Rechtswissenschaft das ist, was eine Hangabtriebskraft in der Physik ist? Wie viele Staatsanwälte sind in der Lage, die Flugbahn eines Kometen zu berechnen oder haben eine Ahnung davon, wie Campbell, Walker und Yang Gamma Cephei Ab entdeckt haben?
Das alles sind Fragen, die man legitim stellen muss, denn Staatsanwälte wie Josefine Köpf maßen sich an, über die Richtigkeit von wissenschaftlichen Befunden entscheiden zu können. Das gab es schon einmal vor deutschen Gerichten, Passung mit den Aussagen des angeblich wissenschaftlichen Marxismus-Leninismus oder mit der Rassentheorie der Nazis waren damals die Grundlage für die Handlungen derer, die später als “furchtbare Juristen” beschrieben wurden.
Sind wir wieder soweit?
Offenkundig sind wir wieder soweit, denn Richter am Amtsgericht Henning Leyhe hat geurteilt, dass Ulrich Kutschera mit dem, was wir oben zitiert haben, Homosexuelle beleidigt habe. Vermutlich würde der Richter auch den Hinweis, dass die Prävalenz von HIV/AIDS unter Homosexuellen höher ist als unter Heterosexuellen als Beleidigung werten. Warum nicht? Jede Willkür ist schließlich Willkür.
“Während Staatsanwältin Josefine Köpf in ihrem Plädoyer davon ausging, dass neben dem Vorwurf der Beleidigung auch der Vorwurf der Volksverhetzung erfüllt worden sei, sah das der Richter anders. Die Öffentlichkeitswirksamkeit, eine Voraussetzung für Volksverhetzung, sei nicht nachweisbar gewesen, so Leyhe bei der Urteilsbegründung.
Für das Gericht stand allerdings fest, dass Kutschera mit seinen Äußerungen die Gruppe von Homosexuellen, die heiraten und Kinder haben wollen, durchaus beleidigt und herabgewürdigt habe.”
Das ist also das Urteil, das dieser Richter am Amtsgericht, dem offenkundig auch sein kurzes Gastspiel am OLG Frankfurt nicht dabei geholfen hat, der niedrigsten Instanz der Gerichtsbarkeit zu entkommen, gefällt hat. 60 Tagessätze á 100 Euro für einen unbescholtenen und international renommierten Wissenschaftler, weil er Aussagen trifft, die man auf Grundlage biologischer Fakten treffen kann.
Nun hat Hadmut Danisch bereits die Frage aufgeworfen, ob dieses Urteil ein politisches Urteil ist und darauf verwiesen, dass nach seiner Kenntnis eine Beleidigung einen konkreten Gegenstand benötigt. Er hat natürlich recht: Man kann nicht “die Homosexuellen” beleidigen, nur konkrete Homosexuelle, so wie man nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht “die Polizei oder die Polizisten” beleidigen kann, sondern nur konkrete Polizisten. Wir zitieren:
“a) Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, kann zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein. Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des Kollektivs geht. Jedoch ist es verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet.
b) Diesen Vorgaben wird das Urteil des Amtsgerichts nicht gerecht. Es fehlt an hinreichenden Feststellungen zu den Umständen, die die Beurteilung tragen könnten, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht. Nach den dargelegten Maßstäben reicht es nicht aus, dass die örtlichen Polizeikräfte eine Teilgruppe aller Polizisten und Polizistinnen sind. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Zuordnung, für die hier nichts ersichtlich ist. Es kann nicht angenommen werden, dass die dem Anstecker zu entnehmende Äußerung allein durch das Aufeinandertreffen der Beschwerdeführerin mit den kontrollierenden Polizeibeamten einen objektiv auf diese konkretisierten Aussagegehalt gewonnen hat. Der bloße Aufenthalt im öffentlichen Raum reicht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Benennung der Umstände nicht aus, die eine aus dem Wortlaut einer Äußerung nicht erkennbare Konkretisierung bewirken.
In diesem Urteil geht es um einen Polizisten, der sich beleidigt gefühlt hat, weil ein Demonstrant einen Anstecker mit “FCK CPS” getragen hat.
Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1036/14 ist am 25. Februar 2015 ergangen. Es dürfte die Grundlage sein, das ideologische Urteil aus Kassel, das wohl nur dann erklärt werden kann, wenn man annimmt, dass Politiker, die weniger wegen Qualifikation als wegen Parteibuch in das Amt eines Ministers gelangt sind, Druck auf die Staatsanwaltschaft und den Präsidenten des Amtsgerichts in Kassel ausgeübt haben, damit ein solches, an Absurdität kaum zu überbietendes Urteil, wie das in Kassel ergehen kann.
Dr. habil. Heike Diefenbach hat vor zwei Tagen die acht Kriterien des Totalismus, die das Abgleiten einer Gesellschaft in den Totalitarismus beschreiben, zusammengestellt, diese hier:
1. „Milieu Control“ oder Kontrolle des Milieus;
2. „Mystical Manipulation“ oder mystische Manipulation;
3. „The Demand for Purity“ oder die Forderung von Reinheit;
4. „The Cult of Confession“ oder der Kult des Beichtens bzw. des Geständnisses;
5. „The ‚Sacred Science‘“ oder die sakrale Wissenschaft;
6. „Loading the Language“ oder Ladung der Sprache;
7. „Doctrine Over Person“ oder Doktrin geht vor Mensch
8. „The Dispensing of Existence“ oder die differenzielle Zuschreibung von Existenz.
Gibt es eine Kriterium, das durch dieses Urteil nicht erfüllt wird?
Wenn nun Richter und Staatsanwälte über die Faktenlage in den Wissenschaften entscheiden wollen, dann können die wenigen Universitäten in Deutschland, die sich noch mit Erkenntnisgewinn befassen, schließen. Jede ihrer Erkenntnis kann von irgend einer Tröte als Beleidigung angesehen werden. Man bedenke nur den rassistischen Charakter, den mit Sicherheit einige Spinner bei der Forschung zu “black-body radiation” zu erkennen im Stande sind.
Der Schaden, den Personen, wie die, die auf den Posten des hessischen Wissenschaftsministers gehievt wurde, an der Wissenschaft anrichten, ist riesig. Aber natürlich entzieht sich der Schaden, den sie anrichten, ihrem Verständnis, ein Faktum, das mit Dunning-Krueger erklärt werden kann, die bekanntlich gezeigt haben, dass sich vor allem inkompetente Personen der Richtigkeit ihrer Überzeugungen sehr sicher sind.
Ulrich Kutschera wird gegen das Urteil vor das Landgericht Kassel ziehen. Er wird, wie er uns gesagt hat, Berufung einlegen. Bleibt zu hoffen, dass sich dort ein Landrichter findet, dem dass Rechtssystem Deutschlands bekannt und wichtiger ist als die politischen Launen, die in Wiesbaden und Frankfurt gepflegt werden, und es bleibt vor allem zu hoffen, dass sich vor dem Landgericht Kassel ein Richter in der Berufungsinstanz und ein Staatsanwalt einfinden, die beide ihre Grenzen kennen und wissen, dass sich wissenschaftliche Befunde und Fakten ihrer Rechtsprechung entziehen.
Und um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Wo bleibt die Empörung der Wissenschaftler, wo die Empörung der institutionellen Wissenschafter? Es geht hier um einen der ihren, der auf dem Altar politischer Korrektheit geopfert werden soll, weil ideologische Spinner gegen biologische Fakten anleben wollen. Die ideologisierte Rechtsprechung, deren Opfer Kutschera geworden ist, kann jeden treffen, jederzeit, überall. Besser man wehrt den Anfängen und schickt diejenigen, die Wissenschaft durch Ideologie ersetzen wollen, in die Wüste. But then, die institutionalisierte Wissenschaft hat in Deutschland keine besonders ermutigende Geschichte des Widerstands gegen ihre politische Einvernahme. Und so wiederholt sich Geschichte eben doch.
Hadmut Danisch geht in seinem Beitrag noch auf andere Rechtsfragen ein, hier nachlesbar.
In einer Gesellschaft, die in die Willkür abgleitet, wird rationaler Widerstand zur Pflicht!
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Wird man Channel4 und UNICEF jetzt auch verklagen?
https://www.channel4.com/press/news/pakistans-hidden-shame-documentary-air-channel-4
A 2010 UNICEF report suggests that traditional Pakistani cultural values of purity and the protection of women have contributed to men preying on boys.
https://ww w.oneindia.com/2010/02/19/95percent-of-pak-truckers-indulge-in-sex-with-boyhelper.html
Nö, man verklagt, wenn´s in den eigenen Kram passt.
Und wenn´s den richtigen – also den anderen – trifft.
Wenn nicht, dann läßt man es sein – egal ob´s in die gleiche Richtung geht oder nicht.
Willkür als Herrschaftsinstrument.
Wer ist denn in Hessen alles in der Regierung? Etwa nur die Grün#innen?
Oder warum wohl dürfen “deutsche” Haftbefehle in der Friedensunion nicht vollstreckt werden?
Na also.
Immer mehr Menschen knien. Kutschera steht aufrecht. Das ist mehr als man von vielen seiner Kollegen sagen kann. Man muss seine Meinungen und seinen Stil nicht schön finden, aber wenigstens zeigt er Ecken und Kanten. Eine Gesellschaft die einen Kutschera nicht aushält hat ein grobes Problem mit der Meinungsfreiheit und mit der Freiheit der Wissenschaft ist es sicher auch nicht mehr weit her.
Kutschera hat jahrelang Kreationisten und alles was er darunter einordnete bekämpft, sah sich in dieser Hinsicht als Verteidiger der Wissenschaft und Vernunft. Den wirklichen Angriff auf die Wissenschaft und ihre Institutionen in Form des Genderismus hat er aber auch erst spät bemerkt. Darin liegt eine gewisse Tragik. Aber immerhin hat Kutschera was bemerkt und mehr noch: Er macht den Mund auf.
“Immer mehr Menschen knien. Kutschera steht aufrecht. Das ist mehr als man von vielen seiner Kollegen sagen kann.”
Volltreffer! Genau so ist es! Andere Biologieprofessoren mit Ausnahme von Axel Meyer (“Adams Apfel und Evas Erben”) und Hans-Peter Klein (in einem Artikel oder Interview) haben nichts gegen DIE biologiefeindliche Ideologie unserer Zeit unternommen. Ansonsten: Schweigen im Walde.
Unser Berufsverband, der VBio, hat sich nicht von der Genderei, sondern von Ulrich Kutschera distanziert. Derselbe Verband hatte zwar Thilo Sarrazin kritisiert, aber die Gendersens lässt er. Dabei sind die viel einflussreicher als ein einzelner Autor.
Was machen die biologiedidaktischen Institute und die Schulen mit ihren Biologielehrern? Sie leisten nicht nur keinen Widerstand gegen den Genderwahn, sondern setzen ihn teils sogar aktiv um. Teils aus Überzeugung (Biolehrer sind meist weiblich und kennen sich mit dem Geschlechterthema definitiv nicht aus, ich hab genug von denen kennengelernt, um das zu sagen.), teils deshalb, weil sie eben “knien”.
Und im Kinderfernsehen kommt dann die Genderpropaganda.
Hier die URLS von Prof. Kutschera, für alle die lieber “stehen” als knien:
http://www.evolutionsbiologen.de
https://www.youtube.com/user/evolutionsbiologenDE
https://twitter.com/EvoUKut
Es gibt noch einen weiteren Grund, warum dies noch weniger eine Beleidigung sein kann, als z.B. “All Cops are…” oder “Soldaten sind…”.
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Denn Prof. Kutschera hat ja nicht einmal alle als Pädophile bezeichnet, sondern gesagt, dass Studien belegen, dass die Wahrscheinlichkeit eines sexuellen Missbrauchs 10-mal höher ist, daraus und in diesen Fällen aber staatlich geförderter Missbrauch entstünde oder diese Fälle solcher wären.
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Vergleichbar wäre also ein linker Demonstrant, der einem Polizisten entgegenschreien würde, dass “10-mal mehr … unter den Polizisten sind als in der übrigen Bevölkerung.” und er dabei hinzufügt “Das hat die Studie xy aus z von a,b und c ergeben”. Nur dass eine solche Studie, egal wobei es sich um “…” handelt, vermutlich nicht geben wird.
Wen wundert’s?
‘Justiz’ ist das Exegese-Monopol des Staates in puncto Ausübung der Regelgewalt.
Ursprünglich sollte zumindest vorgeblich der Schein gewahrt werden und eine gleichermaßen allgemeinverbindliche Kultur der Gerechtigkeit gepflegt werden zum Zwecke der Stabilisierung des Gemeinwesens.
Das ist schon seit längerem vorbei – spätestens seit 9/11.
Mittlerweile wird der immer häufiger praktizierte Missbrauch des Rechtswesens dazu eingesetzt die Ungerechtigkeit der Folgen politischer Verfehlungen zu kaschieren, um Regressansprüche im Keim zu ersticken.
(https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__75.html – der ‘Dienstherr’ ist das Volk!)
Was ist die Konsequenz von einer derart verfehlten Rechtstaktik?
Das ursprüngliche Ziel der Stabilisierung der Gesellschaftsform wandelt sich in ihr Gegenteil.
Unsicherheiten bezüglich Rechtsnormen dank Willkür befeuern die Erosion des beanspruchten Monopols.
Alle, die dem zuarbeiten, sind im Sinne ihres ‘eigenen’ Gesetzes Staatsfeinde.
Denn sie schädigen die Substanz und das Fundament des Gesellschaftsfriedens vorsätzlich und nachhaltig.
In diesem Sinne haben sie damit automatisch jegliches Direktivenmandat verwirkt.
Danke. Sie sollten vielleicht noch eine andere Parallele ziehen, die für die „geistige Herkunft“ der Kläger usw. besonders charakteristisch sein dürfte, und die heißt “Lyssenko & Mitschurin”. Deren Vererbungslehre war, stalinpassend und stalinbegrüßt, der reine Lamarckismus. Und sie war nicht nur stalinpassend, sondern ist heute auch genderpassend. Beide haben die biologische Wissenschaft in der SU bis auf den heutigen Tag weitgehend zerstört, beide haben viele Wissenschaftler auf dem Gewissen, inklusive Lager und Tod, bis in die 1960er Jahre hinein, als man (wie ich aus erster Hand erfahren habe) noch in der DDR Schwierigkeiten bekam, wenn man sich nicht dazu bekannte, beide haben Nahrungsmittelkrisen und Hungerkatastrophen in der SU zu verantworten, weil sie die Pflanzenzüchtung in die falsche Richtung gezwungen haben. Man sollte stärker herausstellen, dass derzeit eine stalinistische, lyssenkoförmige Transformation abläuft. Siehe auch die absurde Ablehnung der biologischen Rasseneinteilung, die inzwischen medizinisch-diagnostisch alltagsrelevant geworden ist. Lyssenko griff viel weiter als z.B. die NS-Rassenlehre. Ich empfehle als Buch: Medwedjew, „Der Fall Lyssenko. Eine Wissenschaft kapituliert“, dtv 1974.
Lange nicht alles, was der Herr Biologe von sich gegeben hat, ist „wissenschaftlich Fakt“ und wohl z.T. sogar unzutreffend. Das ändert aber weder etwas an der Freiheit der Lehre / Wissenschaft und Meinungsäußerung noch daran, daß Richter selbst prozessrechtlich keinerlei wissenschaftlichen Sachverstand „haben“, ja „zu haben haben“ und hierzu das Sachverständigenprozedere zurückgreifen können bzw müssen.
Die „Ehe“ – auch die für alle – ist kein biologisches Konstrukt, sondern ein staatliches, ersonnen zur genehmen Haltung von Untertanen durch Obrigkeit. Sie ist kein einvernehmlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, sondern ein vom Gewaltmonopol aufdiktiertes Konstrukt. Umso peinlicher ist, wenn heutige Menschen von einem „Recht auf Ehe“ fabulieren – weil es augenscheinlich mit Privilegien verbunden wurde, die nur welche sind, weil Menschen immer noch Unfreie. Nur (!) deshalb ist ja von Adoption die Rede, weil Adoption ein solches „Privileg“ scheint.
Niemand geht etwas an, wer mit wem Erwachsenen welchen Vertrag zur gemeinsamen Lebensgestaltung aushandelt – aber ebensowenig können beide aus ihrem Vertrag Forderungen gegen Dritte oder juristische Privilegien ableiten. So jedenfalls wäre es, wenn sog. „Bürger“ mal keine Leibeigenen des Staates mehr sind.
Kurioserweise wussten das schon die Gründer der USA und das Recht auf freie Heirat war sogar einer der Gründe für die Lossagung vom leibeigenschaftlichen Europa.
Meinetwegen können Leute ihren Toaster heiraten – oder ihr Auto – wenn sie damit glücklich sind. Es ist allein (!) ihre Sache. ihr pursuit of hapoiness.
Nichts davon geht mich irgend etwas an.
Wenn jemand ein Problem mit Adoptionsrecht hat, ist das ein völlig anderer Sachzusammenhang – es ist nicht das Ehe- sondern Adoptionsrecht, was in DE Adoptionen fast nur für staatliche Heiratsverkoppelte einräumt. Das hätte auch einem Wissenschaftler auffallen müssen, wenn schon den Ideologen nicht…
Drei Anmerkungen: (1) Es geht darum, dass Richter auf tatsächlich Sachverständige zurückgreifen, gerade das geschah nicht, und die Kläger sind nicht “sachverständig”, wenn das Wort überhaupt noch einen Sinn haben soll. Daher greift der Vorwurf der Inkompetenz voll und ganz, man kann auch inkompetent sein wollen, vielleicht aus Feigheit. (2) Es ging um die statistisch gesehen überproportional häufigen negativen Konsequenzen bestimmter Adoptionen für die Kinder, und das fiel dem Wissenschaftler in Herrn K. völlig korrekt auf. Man kann deshalb ganz legitimerweise „ein Problem mit dem Adoptionsrecht haben“. (3) Die biologischen Grenzen der Verhaltensplastizität finden sich z.B. in dem Klassiker „Die Biologie des menschlichen Verhaltens“ von Eibl-Eibesfeldt auf eine ganz unfanatische Weise dargelegt, der neueste Stand präzise und umfassend z.B. in Cartwright „Evolution and Human Behaviour. Darwinian Perspectives on the Human Condition“. Die Freiheit wird dort problematisch, wo sie auf Kosten Dritter geht, und das gilt es erst recht dort, wo es eine biologische Inklination zu etwas oder eine Reduktion von Inhibitionen gibt (siehe z.B. Inzestvermeidung). Das Verhalten z.B., Stiefkinder zu vernachlässigen oder umzubringen, das wir aus dem Tierreich vielfach kennen, hat seine genaue Widerspiegelung im Menschenreich in einem massiv (bis Faktor 100) erhöhten Gewalt-, Missbrauchs- und Todesrisiko für Stiefkinder. Man fand in den Studien generell den Grad der genetischen Verwandtschaft als entscheidend. Die von Herrn K. angeführten Daten deuten an, dass dies auch für Adoptivkinder gelten könnte. Das entschuldigt nichts, gehört aber m.E. berücksichtigt, wenn man Entscheidungen trifft, und darum geht es nach meiner Wahrnehmung Herr K., wenn auch manchmal etwas krude ausgedrückt.
Die Ehe ist keineswegs ein zwischen zwei Individuen getroffener freier Vertrag, den braucht es für das Zusammenleben nicht. Die Ehe ist vielmehr eine Erklärung, wie die Gemeinschaft (also die Exekutivbehörden) mit dem Paar zukünftig zu verfahren haben. Und dies trifft heute eben nicht mehr nur auf Fortpflanzungsgemeinschaften, sondern auf jede Form des Zusammenlebens erwachsener menschlicher Personen zu.
Der Punkt, der für die Homoehe spricht, ist neben der gemeinsamen Einkommensteuererklärung und der einfacheren Erklärung bei gemeinsamem Eigentum zweier beliebiger erwachsener Personen speziell das Vererben von Sachgütern. Unverheiratete Paare haben gegenüber Ehegemeinschaften einen massiven Nachteil bei der Erbschaftssteuer. Wenn einer wie Gzimek seine Schwiegertochter heiratete, dann sorgte er damit für deren Versorgung und dafür, daß sie, und nicht irgendwelche Nichten und Neffen erbberechtigt sind. Und wenn heute zwei Schwule oder zwei Lesben heiraten, ist dafür gesorgt, daß der klebrige Staat eben nicht mehr ganz so gierig bei der Steuer zulangen kann. In dieser Hinsicht finde ich die Homoehe gut — abgesehen von der grundsätzlichen Perversion der Erbschaftssteuer, aber das ist eine andere Geschichte. Wer sich also mit seinem Haustier oder einem Elektrogerät vergnügt ist da weiterhin ausgenommen, da diese ohnehin nicht erben können.
Und die Logik ist eben, daß wer heiraten kann, auch alle Rechte und Pflichten dieser Gemeinschaft gegenüber dem Staat hat und damit die Möglichkeit der Adoption greift. Natürlich kann in Fällen, wo zwei wohlhabende Gleichgeschlechtliche heiraten und dann das Kind des einen adoptieren durchaus für den Kind ein geldwerter Vorteil entstehen, spätestens beim Erbe.
Zu Herrn Kutschera und dem Verfahren gegen ihn haben diese ganzen Sachen aber keine Relevanz. Er geht von der biologischen Sicht aus, die nichts mit unserem aberwitzigen Steuerrecht zu tun hat.
“Der Punkt, der für die Homoehe spricht…> Steuerrecht.”
Bisher bin ich davon ausgegangen, das es sachdienlich ist, steuerrechtliche Probleme im Steuerrecht zu regeln.
Es ist schon ganz schön verrückt, die Kultur von Ehe und Familie kaputt zu machen wegen eines Steuervorteils und damit die wichtigsten Kinderrechte auf Null zu bringen.
Die Unabhängigkeit der Wissenschaftler an den Universitäten existiert nurmehr für Professoren mit alten Verträgen. (das wäre mal ein Thema) Die aber sterben aus oder werden weggeekelt.
Die neue Garde muß ihre politisch richtige Gesinnung ständig unter Beweis stellen, sonst steigt sie nicht auf oder wird “ausgesqueezt“! Diese Gesinnungsdiktatur besteht einfach schon.
Da daran nichts mehr unter dem AP-Kartell zu ändern ist bleibt Konformität zum Job-Erhalt angesagt oder aber man haut als guter Akademiker ab. Ein deja-vu a la DDR 1.0
Die Guten gehen, die Analphabeten und Kuscher kommen.
So geht´s den Bach runter – mit der Wissenschaft und dem Standort.
Das Schöne daran ist: ein Wissenschaftler findet in freieren Teilen der Welt eine adäquate Anstellung, eine deutsche PolitikerIN und insbesondere eine grüne PolitikerIN eher nicht.
Weder in ihrem „Beruf“ auf dem Papier noch in ihrer bevorzugten einzig sicheren Einkommensquelle.
Mal sehen wie lange überhaupt das hier noch gut geht und wer die ganzen Gehälter und Pensionen für die Vertreter dieses eifrigen Rechts-Staats in 15 Jahren bezahlt. Ähhhm – bezahlen müßte 🙂
Aber sind diese Ideologen nicht auch auf irgendeine Art schöpferisch. Meinungsfreiheit dadurch zu definieren, dass sie Grenzen hat, ist doch für den Zweck in diesem Fall genial. Ich wäre auf diese Idee erst gar nicht gekommen und hätte erst auf einen Einwand hin bestätigt, das die Meinungsfreiheit definierte Grenzen hat. Wobei es dabei dann ja aber nicht mehr um eine Meinung geht. Meinung, wissenschaftliche (belegte Erkenntis), Beleidigung sind ja eindeutig unterscheidbar.
Wie können Ideologien nach außen hin so stimmig formuliert werden, dass sie auf alles eine Antwort haben (auch wenn diese Antwort einer Analyse nicht standhält). Aber sie ist doch zunächst wie aus der Pistole geschossen Teil der Ideologie. Und es gibt genug die das schlucken. Und selbst wenn es niemand beeindruckt, es ist eine schöpferische Selbst-Rechtfertigung.
Wie schaffen die zumindest diese innere Konsistenz? Das kann ja nicht alles von der Bertelsmann-Stiftung vorgedacht sein. Ich meine, dass ein funktionierender Rechtsstaat sie machtlos machen würde ist das Eine, die Möglichkeit der inneren Konsistenz einer Ideologie das Andere.
Das hier diskutierte Problem liesse sich einfach lösen:
Böhmermann, jüngst das TAZ-Wesen u.a. hauen Beleidigungen unter`s Volk hemmungslos heraus. Sie verstehen sich als Satiriker und haben erreicht, dass sie alles dürfen und von der politischen Justiz nicht verfolgt werden. Kutschera ist Wissenschaftler, nimmt für sich in Anspruch, als solcher Erkenntnisse – und eben keine beleidigenden Meinungen – zu verbreiten. Das geht so nicht.
Die Regnerusstudie ist leider hinter einer knapp 40 USD paywall. Das: https://regnerusstudie.wordpress.com/
konnte ich finden.
Daß er explizit den möglichen Verbrecher John Money anspricht kommt selten vor. Wer die Tragödie der Reimer Brothers, den versuchten Umbau zu einem Mädchen nach einer fehlgeschlagenen Tech-Zirkumsation, nicht kennt sollte es nachholen.
Vorbestraft wäre er bei 90 Tagessätzen.
Was sind die Konsequenzen?
Selbst wenn der Widerspruch gelingen sollte, da wird wieder Geld in ein scheinbares Rechtssystem gepumpt.
Erst hatte ich den Fall der Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk und Weidner in Stuttgart und Leipzig.
https://www.ewb-rechtsanwaelte.de/anwaelte/
Zumindest im Verwaltungsrecht ist die Kanzlei zu groß. Einer, der sehr wahrscheinlich unqualifizierten, promovierten Anwälte beantragt eine Kontenpfändung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen und bekommt die. Die zugrundeliegende, scheinbar nicht bezahlte Rechnung war schon 14 Monate zuvor bezahlt worden.
Wenn ich mir die Anwälte der Kanzlei anschaue, so wird das Recht möglicherweise im Vorfeld festgelegt und die gerichtliche Anhörung (andere Fälle) dient nur dazu das Urteil auszuformulieren.
Vermutlich bei Wikimannia gab es eine Aussage wie durch Beförderungen die “unabhängigen” Richter die gewünschten Urteile fällen.
Solche Aussagen wie die von Prof Kutschera wird es, wenn überhaupt, nur noch ohne Namensnennung geben. Denn, welches Land ermöglicht es noch wissenschaftlich frei zu formulieren?
Die Meinungsfreiheit basiert gerade unter anderem darauf, dass man unbestimmte Gruppen (im Unterschied zu konkreten Personen) alles heißen kann. (Bekanntes Beispiel: ‘Soldaten sind Mörder’.)
Das hat Herr Kutschera nicht einmal gemacht. Aber wenn er es hätte — wie es vom Gericht fälschlicherweise hieß — wäre es von der Meinungsfreiheit elementar abgedeckt.
Interessant ist es auch, die hinter dem Urteil stehende Logik fortzuführen. Darwin beleidigte mit seiner Evolutionstheorie, speziell der Behauptung, dass der Mensch in die Reihe der durch Mutation und Selektion zustande gekommenen Lebewesen gehöre, so gut wie alle Gläubigen der damaligen Zeit und viele noch der heutigen Zeit, da sich unter Christen nach wie vor ein gewisser Anteil von Kreationisten findet und diese unter Mohammedanern weltweit die große Mehrzahl darstellen. Eigentlich hätte Darwin strafrechtlich verfolgt und seine Theorie als Volksverhetzung verboten werden müssen.
Was Hadmut Danisch auch schon mal in Bezug auf die Erforschung von SARS-CoV-2 und eines Impfstoffes angesprochen hatte, ist die Unmöglichkeit im derzeitigen politisch korrekten Klima der Fragestellung ob, und wenn ja, wie sich Ethnie auf Ansteckungsrisiko, Symptome und Krankheitsverlauf auswirkt. Therapien sollten so passgenau wie möglich sein, dementsprechend müssten auch die Unterschiede von Volksgruppen, die für die Erforschung von SARS-CoV-2 zu berücksichtigenden Eigenschaften von Volksgruppen erwägt werden. Aber das geht nicht, weil dann wieder irgendwelche Spinner Rassismus konstruieren würden, weil für diese Spinner das Sehen von Unterschieden bereits Rassismus konstituiert. Seinen Hinweis hat Hadmut Danisch noch vor der Aneignung der BLM-Thematik durch bundesdeutsche Politiker und Medien aufgeschrieben, noch bevor die Nachricht von Floyds Tod durch die Nachrichten gehetzt worden ist. Mit der politischen Aneignung der Thematik ist die Hürde für eine solche Fragestellung noch höher geworden.
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An der Stelle sei auch noch auf Naomi Seibt hingewiesen, die von einer staatlichen Medienbehörde in Deutschland dazu aufgefordert worden ist, ihre YouTube-Videos zu löschen, weil deren Inhalte nicht dem herrschenden Konsens entsprechen. Es sollte wohl/wird noch zu einer Verhandlung kommen. Mehr habe ich mich nicht mit dieser Sache beschäftigt, obschon mich die Entwicklung, dass unerwünschte Meinungen, Fakten, Forschung vermehrt richterlich abgewehrt wird, beschäftigt.
Die “personalisierende Zuordnung” war – nach Ansicht von Strafgerichten – gegeben für “die Angehörigen der GSG9” (OLG Köln), “alle im aktiven Dienst befindlichen Soldaten” (BGH) oder “die Gesamtheit der jetzt in Deutschland lebenden Juden” (BGH). [Th. Fischer in StGB vor §§ 185-200, Rn. 9 ff.]
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Wird das Landgericht nun objektiv zu klären in der Lage sein, ob die Gesamtheit aller adoptionswilligen homophilen Ehepaare (in Deutschland?) ein beleidigungsfähiges Kollektiv sind?
Nun… es wird wohl darauf ankommen, inwiefern die zwei Laien- und ein Berufsrichter der Berufungskammer dem öffentlichen Druck gewachsen sein werden. Der könnte aber bis zur Berufungsverhandlung merklich nachgelassen haben.
Der Skandal neben dem Skandal :
“Wo bleibt die Empörung der Wissenschaftler, wo die Empörung der institutionellen Wissenschafter?”
….aber nicht nur der Wissernschaftler, meine Verachtung !
Ansonsten Alles, was Verachtung und Beleidigung aus zu drücken vermag, ab nach Kassel, an diese furchtbaren Juristen.
Es ist halt so wie es ist hierzlande: die Meinungsfreiheit ist eine Einbahnstraße. Mithin unterscheidet sich die ‘deutsche’ Schein-Demokratie in keiner Weise von der ‘DDR’, von den Nazis oder von China. Die Sozies und Grün- Kommunisten bestimmen, was Sache ist und die Merkelisten stehen Spalier.
„Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“
Damit hat sich Kutschera für mich komplett erledigt. Jemand, der so einen Schwachsinn schreibt, hat die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten.
Das sind dämliche und böswillige Unterstellungen. Warum sollten nur Lesben oder Schwule Kinder adoptieren, um sie zu missbrauchen? Hetero-Paare machen das auch. Die zeugen sogar Kinder, die sie dann selbst missbrauchen bzw. zum Missbrauch durch andere “vermieten”. Und die katholische Kirche bzw. deren Bedienstete machten Jahrhundert lang an vorderster Front mit!