Ihre Gebühren bei der Arbeit.
In der linksidentitären Erzählung sind Computerspiele etwas, das vornehmlich männliche Jugendliche nutzen. Schon deshalb sind Computerspiele schlecht. Sie werden in den MS-Medien als gewaltverherrlichend, als Killerspiele und vieles mehr dargestellt, sie machen ihre Nutzer „Computer süchtig“ oder, wenn man mit dem Smartphone spielt „Smartphone süchtig“. Der Phantasie linksidentitärer Gutmenschen sind keine Grenzen gesetzt.
Und natürlich tragen Computerspiele eine Schuld daran, dass „Aggression als schick“ gilt, die Gesellschaft verroht uvm.
Es sei denn, es sei denn, es passt den linken Gutmenschen gerade in den Kram, Gewalt zu verherrlichen und Polizeibeamte dabei zu zeigen, wie sie Bürger, die die Treppe zum Reichstag mit einer Deutschlandfahne oder einer Reichskriegsflagge hinauflaufen, mit einem klassischen Karate-Kick dieselbe wieder hinunter zu befördern. Die durchaus realistische Darstellung, die die drei legendären Verteidiger des Reichstags in Aktion gegen Bürger zeigt, findet sich unter Reichtstag-defender.de.
Damit Sie sich einen Eindruck machen können:
Verantwortlich für diese neuerliche Niederung des Geschmacks ist der SWR, der Südwest-Rundfunk, dessen Intendant kein anderer als Kai Gniffke ist, der Mann, der als Verantwortlicher der ARD-Tagesschau nicht über den Mord an einem Offenburger Arzt berichten wollte.
§131 des Strafgesetzbuches bedroht mit Geld- bzw. Freiheitsstrafe, wer
eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten menschenähnlicher Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
2.einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien
a) einer Person unter achtzehn Jahren oder
b) der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Das oben dargestellte Spiel, zeigt „menschenähnliche Wesen“, bei denen jeder weiß, um wen es sich im richtigen Leben handelt, und verherrlicht oder verharmlost die Gewalt, die in diesem Fall von Figuren, die real existierenden Polizeibeamten nachempfunden sind, ausgeübt wird, die mit Fußtritten virtuelle Bürger, die nichts anderes tun, als eine Fahne die Treppe hinaufzutragen, dieselbe wieder hinunter befördern. Der Titel, „Reichstag-Defender“, dieses Spiels, lässt keinen Zweifel daran, dass es darum geht, Gewalt von Polizeibeamten gegenüber Bürgern zu simulieren. Es handelt sich nach unserer Ansicht um ein Spiel, das den Straftatbestand von § 131 Abs. 2. StGB erfüllt. Wer eine Anzeige erstatten will, soll sich nicht davon abhalten lassen.
Die letzte Qualitätsleistung der Gebührenschmarotzer von Browser Ballett bestand darin, ein Kinderspiel zu entwickeln, in dem Kinder eine „Armee von Vollidioten“ aus dem Weg räumen mussten. Offenkundig sind bei Browser Ballett intellektuelle Minderleister dabei, ihren Hass auf die sie umgebende Welt von Gebührenzahlern finanziert, in Geschmacklosigkeiten zu transferieren.
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