Es wird mit allen Mitteln gearbeitet. Kein Trick scheint der Bunderegierung derzeit schmutzig genug, um die Öffentlichkeit über die Absichten, die sie im Schilde führt, hinwegzutäuschen.
Eine Beschlussempfehlung (Drucksache 19/30928) aus dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist uns gerade auf den Tisch gekommen. Normalerweise interessieren wir uns nicht für Beschlussempfehlungen. Dieses Mal haben wir eine Ausnahme gemacht …
Und siehe da … berichten wir in Reihenfolge.
Es beginnt mit Bundestags-Drucksache 19/28173. Gegenstand dieser Drucksache ist: “Gesetzentwurf der Bundesregierung –
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts”. Das Stiftungsrecht, so liest man, es sei ausgefleddert. Jedes Bundesland koche seinen eigenen Brei. Zeit, die Breie zu vereinheitlichen und gemeinsam einen anzurühren. Das schaffe Transparenz, so heißt es im Gesetzentwurf und angesichts dessen, was jetzt kommt, weiß man nicht, ob man sich über die Unverfrorenheit aufregen oder darüber lachen soll.
Wie dem auch sei. Der Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von Seiten, nämlich 122, die wir uns an dieser Stelle sparen. Wichtig ist lediglich Seite 27, die das Ende des Gesetzestext beinhaltet. Sie hat das folgende Aussehen:
In dieser Form ist der Gesetzesentwurf in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegangen und von dort als Bundestags-Drucksache 19/30938 zurückgekehrt, als Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Regierung der nun urplötzlich nicht mehr nur das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, sondern zudem zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umfasst. Hier soll unter der Hand eine Änderung durchgeführt werden, mit dem offensichtlichen Ziel, die Öffentlichkeit zu täuschen. Die Änderung wird dem Gesetz zur Änderung des Stiftungsrechts einfach angefügt, und zwar als Artikel 9 und 10, die den folgenden Wortlaut haben:
Artikel 10 bezieht sich auf das Inkrafttreten der Regelungen und verschiebt das Inkrafttreten einiger Artikel des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts um ein Jahr. Weiterehin stellt Artikel 10 fest, dass Artikel 9 die
- Freiheit der Person,
- die Freizügigkeit,
- die Unverletzlichkeit der Wohnung
- und die körperliche Unversehrtheit von Bürgern einschränkt (also zumindest zeitweise abschafft).
Sowohl die beschriebene Einschränkung der Grundrechte als auch der Blankoschein für die Bundesregierung auch nach dem Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite nach eigenem Gutdünken und ohne demokratische Kontrolle nach Herzenslust Grundrechte einschränken zu können, treten mit Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ein solcher Raub von Grundrechte, der unter der Hand erfolgt, ist ein in der Geschichte des demokratischen Nachkriegsdeutschland bislang nicht gesehener Akt, der in einem normalen demokratischen Land das Ende der Regierungsclique einläuten würde. In Deutschland führt diese Form von Ermächtigungsgesetz dazu, dass die AfD dagegen stimmt und sich die Abgeordneten von FDP, Grüne/B90 und LINKE enthalten, so nämlich haben sie im Ausschuss für Recht und Verbraucherfragen abgestimmt. Die Abstimmung im Bundestag wird nicht anders ausfallen.
Wer Freiheit nicht verteidigt, der verdient auch keine!
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