Schmutzige Tricks: Bundesregierung versteckt Raub von Grundrechten in Stiftungsrecht – Infektionsschutz als Teil des Stiftungsrechts

Es wird mit allen Mitteln gearbeitet. Kein Trick scheint der Bunderegierung derzeit schmutzig genug, um die Öffentlichkeit über die Absichten, die sie im Schilde führt, hinwegzutäuschen.

Eine Beschlussempfehlung (Drucksache 19/30928) aus dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist uns gerade auf den Tisch gekommen. Normalerweise interessieren wir uns nicht für Beschlussempfehlungen. Dieses Mal haben wir eine Ausnahme gemacht …

Und siehe da … berichten wir in Reihenfolge.

Es beginnt mit Bundestags-Drucksache 19/28173. Gegenstand dieser Drucksache ist: „Gesetzentwurf der Bundesregierung –
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“. Das Stiftungsrecht, so liest man, es sei ausgefleddert. Jedes Bundesland koche seinen eigenen Brei. Zeit, die Breie zu vereinheitlichen und gemeinsam einen anzurühren. Das schaffe Transparenz, so heißt es im Gesetzentwurf und angesichts dessen, was jetzt kommt, weiß man nicht, ob man sich über die Unverfrorenheit aufregen oder darüber lachen soll.

Wie dem auch sei. Der Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von Seiten, nämlich 122, die wir uns an dieser Stelle sparen. Wichtig ist lediglich Seite 27, die das Ende des Gesetzestext beinhaltet. Sie hat das folgende Aussehen:

In dieser Form ist der Gesetzesentwurf in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegangen und von dort als Bundestags-Drucksache 19/30938 zurückgekehrt, als Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Regierung der nun urplötzlich nicht mehr nur das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, sondern zudem zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umfasst. Hier soll unter der Hand eine Änderung durchgeführt werden, mit dem offensichtlichen Ziel, die Öffentlichkeit zu täuschen. Die Änderung wird dem Gesetz zur Änderung des Stiftungsrechts einfach angefügt, und zwar als Artikel 9 und 10, die den folgenden Wortlaut haben:

Artikel 9 legt fest, dass die Bundesregierung, so wie die Präsidialkabinette Brüning I und II, von Papen und von Schleicher in der Weimarer Republik per Rechtsverordnung / Notverordnung und ohne demokratische Legitimation durch den Bundestag (Reichstag) Freiheitsrechte von Personen, die AUS DEM AUSLAND nach Deutschland einreisen, also die z.B. aus einem Urlaub zurückkehren, erheblich einschränken und sie unter Überwachung stellen oder in Quarantäne stecken kann. Bislang ist diese Ermächtigung der Bundesregierung daran gekoppelt, dass der Bundestag eine Epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt hat. Durch die Änderung, die im Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts versteckt ist, wird die Dauer der Ermächtung auf ein Jahr nach Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ausgeweitet. Ein Unding, das mit nichts zu rechtfertigen ist.

Artikel 10 bezieht sich auf das Inkrafttreten der Regelungen und verschiebt das Inkrafttreten einiger Artikel des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts um ein Jahr. Weiterehin stellt Artikel 10 fest, dass Artikel 9 die 

  • Freiheit der Person,
  • die Freizügigkeit,
  • die Unverletzlichkeit der Wohnung
  • und die körperliche Unversehrtheit von Bürgern einschränkt (also zumindest zeitweise abschafft).

Sowohl die beschriebene Einschränkung der Grundrechte als auch der Blankoschein für die Bundesregierung auch nach dem Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite nach eigenem Gutdünken und ohne demokratische Kontrolle nach Herzenslust Grundrechte einschränken zu können, treten mit Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. 

Ein solcher Raub von Grundrechte, der unter der Hand erfolgt, ist ein in der Geschichte des demokratischen Nachkriegsdeutschland bislang nicht gesehener Akt, der in einem normalen demokratischen Land das Ende der Regierungsclique einläuten würde. In Deutschland führt diese Form von Ermächtigungsgesetz dazu, dass die AfD dagegen stimmt und sich die Abgeordneten von FDP, Grüne/B90 und LINKE enthalten, so nämlich haben sie im Ausschuss für Recht und Verbraucherfragen abgestimmt. Die Abstimmung im Bundestag wird nicht anders ausfallen.

Wer Freiheit nicht verteidigt, der verdient auch keine!



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35Comments

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  1. 1
    Sonja

    Und darüber hinaus ist die Aufhebung der körperlichen Unversehrtheit noch bei hinzugekommen!!!! Das ist eine Impfpflicht durch die Hintertür.
    Und beraten wird das Ganze um 21,10 Uhr.

    Es ist eine bodenlose Frechheit!!!

  2. 4
    Jannick Walther

    Am 26. September 2021 wird keine Partei gewählt, die im Bundestag mehrheitlich dieser Verlängerung des Notstandsregimes zugestimmt hat.

    Am 26. September 2021 wird kein Kandidat einer Partei gewählt, der im Bundestag dieser Verlängerung des Notstandsregimes zugestimmt oder sich der Stimme enthalten hat.

    Am 26. September 2021 wird kein Kandidat gewählt, der sich im Vorfeld der Wahl, also im Juli und August, nicht öffentlich und glaubwürdig gegen die Verlängerung des Notstandsregimes geäußert hat.

    Diese drei Punkte sind das demokratische Minimum.

    • 5
      eugen richter

      Träume weiter. Die meisten wissen nichts davon, wollen nichts wissen, halten das für übertrieben. Noch vor 4Monaten wurde mir gesagt, es sei unvorstellbar, dass die deutsche Regierung etwas schlechtes gegen Wirtschaft und Bürger tun würde. So etwas kann es nicht geben. das sagen Erwachsene nach 45 Berufsjahren und sind so stolz auf ihr Land. Diese Leute halten Politiker ernsthaft für schlauer und weiser als sie es je selbst sein könnten. Zuerst dachte ich, das sei Satire, nein, völlig erst gemeint. Aber solche Leute sind kein Problem für Ostberlin. Es geht nur gegen diejenigen, die noch selbst denken.

    • 7
      Tannenherz

      High, es werden wohl mit den best-möglichen leeren Verprechen die Corona-Schandtaten zu überdecken versucht. Obama hatte so etwas ähnliches geschafft. Freundlichst Fiete

  3. 10
    Hüeru Tiitsch

    Frage an die Juristen: Kann so ein „Trojanisches-Pferd-Gesetz“ überhaupt Gültigkeit erlangen? Das ist ja schwerwiegender als jeder Formfehler. Wobei – spielt das noch eine Rolle? Ein mir bekannter Rechtsanwalt meinte neulich, Recht und Gesetz gäbe es in Deutschland nur noch auf dem Papier. „Sie“ würden scham- und hemmungslos machen, was sie wollen. Scheint leider so, dass niemand mehr um die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Fackeln und Mistgabeln weiß…

    • 17
      Tannenherz

      High, auch wenn es schon umständlicher wird, können wir wenigstens noch weg. Wie lange das noch möglich ist, weiss ich aber nicht. Nur, dass dort auch bald ein Riegel vorrgeschoben werden wird, ist absehbar. Freundlichst Fiete

      • 18
        Westler

        Dass man nicht weg kann, obwohl man möchte, das gab’s doch noch vor ein paar Jahren (und 40 Jahre lang) in einer deutschen demokratischen Republik.

    • 19
      Fiete Appelsnuut

      Bruhigen Sie sich, auch diejjenigen, die nicht zu lange geschlafen haben, die die Chose genau beobachteten und die Konsequenzen richtig bewerteten und in allerlei Formaten im Netz aufzeig(t)en, haben nichts dagegen getan. Es ist halt so, der Deutsche braucht die Knut, sonst ist im nicht wohl. WIR werden auch diese Suppe, die uns Politganoven und Idiologen eingebrockt haben, auslöffeln müssen und es sogar wollen. Dieses Mal haben WIR nichts davon, da stehen andere Nutznießer bereit, die importierte Entourage derer, die UNS eben diese Suppe eingebrockt haben. Dieses Land ist für die Indigenen nicht mehr ohne Selbstaufgabe bewohnbar,

  4. 20
    Tannenherz

    High, das ist noch lange nicht der Schluss. Niemand klagt an. Also wird dieser anti-demokratische Weg weiter beschritten. Nur, dass es immer schnellere und größere Schritte sein werden. Freundlichst Fiete

  5. 22
    Markus

    Es ist wohl schon so wie in China: die meisten Bürger sind von dem, was aus Berlin kommt, begeistert und machen überzeugt mit. Da hat man es als denkender Bürger schwer. Sehr schwer.

  6. 23
    Heimreisender

    In Israel wären der Spahn und der Scholz wegen Korruption längst im Visier des Generalstaatsanwaltes, in der BRD aber dürfen die noch rotzfrech in die Kameras grinsen und einen Zuwachs an diktatorischer Macht verbuchen.

  7. 24
    MasedPringle

    „… auf ein Jahr nach Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ausgeweitet.“
    Da wäre selbst der krudeste Verschwörungstheoretiker nicht drauf gekommen, Respekt.
    Aber das geht halt auch nicht anders, wenn das Klima nicht so richtig in die Pötte kommt.

  8. 27
    Wilhelm Jans

    Was hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Gesetz übe das Stiftungsrecht zu suchen? Nichts. Die Regierung versteht es meisterhaft, die Dinge zu vernebeln. Über das Gestrüpp im Finanzbereich der zunehmenden Garantien zum Erhalt des Euro sieht niemand mehr durch und für die Finanzskandale (Wirecard, cum ex) ist niemand verantwortlich. Es ist halt ein neues Verständnis von Transparenz.

  9. 28
    Bill Miller

    Ist auch dem fefe aufgefallen: http://blog.fefe.de/?ts=9e2a4034
    Mal ehrlich so etwas ist eine absolute Schweinerei. Das ist nicht aus Versehen passiert, das war böse Absicht. Und damit ist auch klar, dass die Formulierungen zu Bösem gedacht sind.
    Da ich, aus innerem Widerwillen, kaum noch MSM nutze, kann mir jemand sagen ob das dort kommentiert wurde?

  10. 30
    Heike

    Nee, lieber Bill, wurde es nicht. Ich gucke auch nicht mehr MSM, erhalte aber tägliche Zusammenfassungen der Tagespresse (sic!).
    Es ist tatsächlich eine bodenlose Schweinerei, aber so wurde das in D schon immer gemacht, siehe die Übergabe der Weimarer Republik. Seitdem hat sich nichts geändert, Gesetzesänderungen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Welcher StiNo (stinknormal) hat denn die Zeit, sich das anzutun?
    Ab dem 1.7. ist die Bundespressekonferenz nicht mehr öffentlich. Kollegen werfen dem Reitschuster vor, dass er der Verursacher wäre. Wir leben in dunkler werdenden Zeiten.

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