Nürnberger Kodex – Freiwillige, informierte Zustimmung zu Impfungen in Theorie und Praxis

Er ist nie in irgend einem Land dieser Erde Gesetz geworden.

Straßenschild in Südafrika

Die Rede ist vom Nürnberger Kodex aus dem Jahre 1947, der im Kontext des so genannten Nürnberger Ärzteprozesses (Dezember 1946 bis August 1947) entstanden ist, wobei die Autorenschaft lange umstritten war und man sich mittlerweile geeinigt hat, dass es eine gemeinschaftliche Arbeit von drei US-Amerikanern ist, nämlich Harold Selbing (einer der drei US-Richter, die am Prozess beteiligt waren) und den beiden Ärzten, Leo Alexander und Andrew Ivy, die die wichtigsten medizinischen Gutachter waren, die im Rahmen des Ärzte-Prozesses als Zeugen ausgesagt haben.

Das Zentrum des Kodex besteht in dem für alle Handlungen am Patienten unerlässlichen Grundsatz der freiwilligen und informierten Zustimmung zur Behandlung. Der Entstehungskontext des Nürnberger Kodex hat dazu geführt, dass er im Hinblick auf medizinische Experimente formuliert wurde, denn die medizinischen Experimente, die Ärzte im Dritten Reich durchgeführt haben, in Konzentrationslagern, Anstalten für geistig Behinderte und in Krankenhäusern, in den allermeisten Fällen ohne das Einverständnis der Versuchspersonen, sie waren Gegenstand des Nürnberger Ärzteprozesses. Die Erzählung geht, dass Andrew Ivy in massive Unruhe versetzt wurde, als er feststellte, dass es weltweit keinerlei Standards für medizinische Experimente am lebenden Subjekt gibt.

Vor diesem Hintergrund ist der Nürnberger Kodex entstanden. Er war in einer sehr knappen und unmissverständlichen Weise Bestandteil des Urteils, das im Ärzteprozess gesprochen wurde, d.h. der schriftlichen Urteilsbegründung. Sein erster Absatz lässt keinerlei Deutung zu:

  1. The voluntary consent of the human subject is absolutely essential. [Die freiwillige Einwilligung des menschlichen Subjekts ist unverzichtbar.]

In seiner ausführlichen Fassung ergänzt der Nürnberger Kodex diesen ersten Punkt um die Kriterien, die eingehalten werden müssen, damit von einem “informed consent”, einer informierten und freiwilligen Einwilligung gesprochen werden kann:

“Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.”

Weiter werden Experimente unter eine Reihe von Bedingungen gestellt, darunter:

  • Der Versuch am Menschen muss einen angebbaren, messbaren Nutzen für die Gesellschaft erbringen;
  • Das Risiko, das mit einem Versuch verbunden ist, darf niemals den zu erwartenden Nutzen übersteigen;
  • Jede Versuchsperson muss jederzeit das Recht haben, den Versuch abzubrechen;

Obschon die ursprüngliche Formulierung des Nürnberger Kodex auf die Durchführung von medizinischen Experimenten mit Menschen gerichtet ist und der Kodex in keinem Land zu einem Gesetz geworden ist, gibt es doch Länder, die Gesetze auf der Grundlage des Nürnberger Kodex erlassen haben. Allen voran die USA, in deren “Code of Federal Regulation, Title 45, Part 46 der Nürnberger Kodex Eingang gefunden hat. Der Kodex ist auch Teil des “International Convenant on Civil and Political Rights”, den die UN im Jahre 1966 verabschiedet hat. Artikel 7 des Convenant lautet wie folgt:

“No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment. In particular, no one shall be subjected without his free consent to medical or scientific experimentation.”

Auch die Erklärung von Helsinki, der World Medical Association (WMA DECLARATION OF HELSINKI – ETHICAL PRINCIPLES FOR MEDICAL RESEARCH INVOLVING HUMAN SUBJECT), der Standesvertretung aller Ärzte, enthält einen Passus, der direkt auf den Nürnberger Kodex zurückgeht. Er lautet:

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“25. Participation by individuals capable of giving informed consent as subjects in medical research must be voluntary. Although it may be appropriate to consult family members or community leaders, no individual capable of giving informed consent may be enrolled in a research study unless he or she freely agrees.

26. In medical research involving human subjects capable of giving informed consent, each potential subject must be adequately informed of the aims, methods, sources of funding, any possible conflicts of interest, institutional affiliations of the researcher, the anticipated benefits and potential risks of the study and the discomfort it may entail, post-study provisions and any other relevant aspects of the study. The potential subject must be informed of the right to refuse to participate in the study or to withdraw consent to participate at any time without reprisal. Special attention should be given to the specific information needs of individual potential subjects as well as to the methods used to deliver the information.

After ensuring that the potential subject has understood the information, the physician or another appropriately qualified individual must then seek the potential subject’s freely-given informed consent, preferably in writing. If the consent cannot be expressed in writing, the non-written consent must be formally documented and witnessed.

All medical research subjects should be given the option of being informed about the general outcome and results of the study.

27. When seeking informed consent for participation in a research study the physician must be particularly cautious if the potential subject is in a dependent relationship with the physician or may consent under duress. In such situations the informed consent must be sought by an appropriately qualified individual who is completely independent of this relationship.

28. For a potential research subject who is incapable of giving informed consent, the physician must seek informed consent from the legally authorised representative. These individuals must not be included in a research study that has no likelihood of benefit for them unless it is intended to promote the health of the group represented by the potential subject, the research cannot instead be performed with persons capable of providing informed consent, and the research entails only minimal risk and minimal burden.”

Das ist im Wesentlichen eine Langfassung von Artikel 1 des Nürnberger Kodex, der oben zitiert wurde. In einer Neufasung des Nürnberger Kodex, die 1997 von den “Internationalen Ärzten zur Verhütung von Atomkriegen – Ärzte in Sozialer Verantwortung” verabschiedet wurde, heißt es unter Punkt 2:

“Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (“informed consent”) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen, aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.”

Demnach ist eine freiwillige Einwilligung zu einer Behandlung, die darauf basiert, dass ein Patient versteht, worauf er sich einlässt, die unverzichtbare Grundlage jeder Behandlung. Kein Patient darf zu einer Behandlung gezwungen, überredet oder so manipuliert werden, dass er sich auf eine Behandlung einlässt, die er nicht ohne die Einflussnahme hätte durchführen lassen. Es ist darüber hinaus notwendig, dass er weiß, welche Risiken, Nebenwirkungen, Schäden, eine medizinische Behandlung nach sich ziehen kann und welcher Nutzen dieser Behandlung gegenübersteht. Schließlich muss er ausführliche Informationen zu den Mitteln und Methoden, die zu seiner Behandlung eingesetzt werden, haben.

Testen Sie sich im Hinblick auf die Impfung mit COVID-19-Impfstoffen:

  • Wissen Sie, welche Nebenwirkungen die Impfung bei Ihnen hervorrufen kann?
  • Wissen Sie, welche Langzeitfolgen die Impfung nach sich ziehen kann?
  • Wissen Sie, welchen Schutz die Impfung tatsächlich bietet?
  • Wie lange hält ein Schutz vor Ansteckung mit SARS-CoV-2, sofern er sich einstellt, vor?
  • Was ist der konkrete gesellschaftliche Nutzen Ihrer COVID-19 Impfung?
  • Ist für Sie der Nutzen einer Impfung größer als die mit einer Impfung verbundenen Kosten?
  • Wie wirkt eine COVID-19-Impfung?
  • Welche Stoffe kommen in COVID-19-Impfstoffen zum Einsatz?
  • Fühlen Sie sich unter Druck, sich impfen zu lassen?
  • Werden manipulative Mittel eingesetzt, um eine Impfung im Vergleich zur Nichtimpfung attraktiver zu machen, sie mit Privilegien zu versehen?
  • Wird Zwang, dass Sie sich impfen lassen, eingesetzt?
  • Sind Sie der Ansicht, dass Sie sich ein informiertes Urteil über die Vor- und Nachteile einer Impfung bilden können?
  • Sind Sie der Ansicht, dass Sie sich ein unbeeinflusstes Urteil über die Vor- und Nachteile einer Impfung bilden können?

Wenn Sie entweder die Nebenwirkungen nicht kennen oder die Langzeitfolgen nicht kennen oder den Schutz, der durch eine Impfung bereitgestellt wird, nicht benennen können oder die Dauer des Schutzes nicht angeben können oder den gesellschaftlichen Nutzen nicht eindeutig benennen können oder ihren konkreten Nutzen durch die Impfung nicht kennen oder die Art und Weise der Wirkung des Impfstoffes nicht parat haben oder die Inhaltsstoffe der Impfstoffe nicht kennen oder das Gefühl haben, unter Druck in eine Impfung einzuwilligen oder sich zu einer Impfung gezwungen sehen oder denken, dass sie zu ihrer Einwilligung zur Impfung manipuliert werden sollen oder denken, dass sie sich weder ein informiertes Urteil noch ein unbeeinflusstes Urteil über die Vor- und Nachteile einer Impfung bilden können, dann sollten Sie von einer Impfung absehen, denn dann verstößt die Impfung gegen den Nürnberger Kodex.

Übrigens bleibt in allen Regeln, die wir hier berücksichtigt haben, die Verantwortung für die Information über und die Durchführung der medizinische Behandlung bei den Ärzten, was vor allem vor dem Hintergrund vollständig unbekannter Langzeitwirkungen der derzeit verimpften Stoffe, eine gewisse Sprengkraft entfalten könnte.



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