Landesverwaltung Brandenburg verstößt gegen Bundesgesetze

Genderthemen sind bei uns etwas in den Hintergrund getreten.

Das hat zum einen Pietät und Ethik zur Ursache: Wir treten nicht gerne auf Leichen, und Genderismus ist eine Leiche, die von ältlichen Zombies durch Hochschulen getragen wird.
Zum anderen: Wir haben Wichtigeres zu tun.

Das heißt jedoch nicht, dass man uns nicht gelegentlich mit bestimmten Informationen dazu motivieren kann, wieder einmal eine Leichenbeschau, eine Autopsie durchzuführen.

Unsere heutige Leichenbeschau führt uns nach Brandenburg. An die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU). Und sie betrifft drei Ausschreibungen im Rahmen des Professorinnenprogramms. Wenn wir auf die Beiträge zurückblicken, die wir zum Thema “Professorinnenprogramm” geschrieben haben, vor allem zur Arglist, mit der mit Ausschreibungen im Rahmen des Professorinnenprogramms versucht wurde, männliche Bewerber zu täuschen, sie zum einen dazu zu bringen, sich zu bewerben, obschon bereist im Vorfeld bekannt ist, dass ein männlicher Bewerber die Stelle nicht erhalten kann, denn die Stelle wird aus dem Professorinnenprogramm finanziert. Das Professorinnenprogramm finanziert jeden Hanswurst, so lange er weiblich ist. Männliche Bewerber bleiben außen vor. Das kann man jedoch nicht zugeben. Denn würde man es zugeben, es wäre ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Also wurde eine mehr oder minder primitive Mimikry geschaffen, um dem Professorinnenprogramm den Anschein zu geben, es wäre gesetzeskonform und irgend etwas anderes als eine aktive und mutwillige Diskriminierung von männlichen Bewerbern.

Denn, wie heißt es so schön in Paragraph 11 des Gleichbehandlungsgesetzes:

Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.

Und wie heißt es so schön in Paragraph 7 Abs. 1:

“1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.”

Und wie heißt es so schön in Paragraph 1:

“Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen”

Diskriminierungen aus anderen Gründen sind somit erlaubt?!

Um so erstaunlicher, dass die Landesverwaltung Brandenburg, ein Bundesland, das von den Blockparteien, SPD, CDU und Bündnis90/Grüne regiert wird, sich über Bundesgesetze hinwegsetzt. Denn: so hat Peter Trier, einer unserer treuesten Leser, der wohl schon seit wir im April 2011 begonnen haben, dabei ist, ausgegraben, in einer Ausschreibung der BTU, deren Ziel darin besteht, “MINT-Botschafterinnen” anzuwerben, steht unmissverständlich der folgende eklatante Gesetzesbruch:

“Da die Stelle aus Mitteln des Professorinnenprogramms III finanziert wird, richtet sich die Ausschreibung ausschließlich an weibliche Bewerberinnen.” (Seit wir das gelesen haben, rätseln wir, was wohl das Gegenteil von weiblichen Bewerberinnen ist… Irrsinn hat eben keine Grenzen und in Brandenburg wird er nun ganz offen ausgelebt.)

Das ist eine eindeutige Diskriminierung männlicher Bewerber, und ein Verstoß gegen die Paragraphen 11, 7 Absatz 1 und 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Rechtsbruch ist alt, so alt wie das Professorinnenprogramm. Seit dessen Einführung gilt, dass das richtige Geschlechtsteil wichtiger ist als Kompetenz, Kenntnisse und Wissen. Das Professorinnenprogramm ist mit ein Grund dafür, dass die Hochschulen in Deutschland den Niedergang genommen haben, den sie genommen haben. Wer Geschlechtsteile auf Positionen beruft, erhält genau das: Geschlechtsteile. Wenn die Position eigentlich dazu gedacht ist, weiter oben im menschlichen Körper zu findende Organe zu benutzen, dann ist das misslich…

Ob der Rechtsbruch in Brandenburg ungeahndet bleiben wird, das ist eine Frage, zu der wir sehr gerne die Antidiskriminierungsstelle befragen würden. Aus der Vergangenheit wissen wir jedoch, dass die dortigen Beschäftigten nicht so gut auf uns zu sprechen sind (wir machen Arbeit). Deshalb wäre es schön, wenn sich ein Leser, zwei Leser, viele Leser finden, die diesen Vorgang der Antidiskriminierungsstelle zur Kenntnis bringen, denn zur Kenntnis bringen muss man diese Vorgänge, da die Herrschaften Antidiskriminierer von sich aus nicht tätig werden können, wohl zu gehemmt sind, sich gegen die diskriminierenden Horden in Deutschland auf das Schlachtfeld zu werfen und die dort zahlreich versammelten diskriminierten Opfer zu bergen. Nein, das machen die Antidiskriminierer nur, wenn die Opfer zu ihnen kommen und an einem mehrere Minuten langen gemeinsamen Heulprogramm teilgenommen haben. Lange Rede kurzer Sinn: hier ist die eMail-Adresse der Antidiskriminierungsstelle: beratung@ads.bund.de und hier der Diskriminierungstext, der als Ausschreibung durchgehen soll. Wir haben die Ausschreibung unten auch noch als PDF, für diejenigen, die sie mitschicken wollen.

Bleibt noch darauf hinzuweisen, dass auch dieses Mal die Ausschreibung einen eklatanten Widerspruch in sich enthält, denn man würde denken, jemand, von dem erwartet wird, dass er “Schülerinnen noch aktiver akquiriert” als dies bisher geschehen ist (dazu muss man wissen, dass es alle MINT-Programme, die seit mehreren Jahrzehnten Unmengen von Personen durchgefüttert haben, nicht geschafft haben, den Anteil von Frauen unter den MINT-Studenten relevant zu erhöhen), dass sich also ein aktiver Akquirierer dadurch auszeichnet, dass er eine Ahnung von MINT hat. Zwar ist ein “erfolgreich abgeschlossenes Studium im MINT-Bereich” eine der Forderungen, aber die Inhalte, die dabei vermittelt worden sein könnten, sie spielen keine Rolle, denn die Bewerberin sie soll “Arbeitserfahrung im Bereich Gleichstellung und/oder Diversity an einer Hochschule oder im Wissenschaftsbereich” gesammelt haben.

Nun ist, wie jeder weiß, Genderismus das Antonym zu MINT. Entweder man ist Genderist oder man studiert MINT. Die MINT-Botschafter der Fakultät 1 der BTU sind also bereits vor Einsatz zum Scheitern verurteilt, einfach deshalb, weil man Schülerinnen nicht für etwas “aktiv akquirieren” kann, von dem man keine Ahnung hat. Hätten sie wiederum Ahnung von MINT, dann hätten sie es nicht notwendig, Gender-Trash zu verbreiten.




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