Systematische Zerstörung des Rechtssystems und die Antidiskriminierungsstelle als nutzloser Steuergeldfresser
Erinnern Sie sich noch an unsere letzte Leichenbeschau, die den MCorpus Genderista zum Gegenstand hatte.
Die Ewiggestrigen der Brandenburgische Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) haben die Stelle einer MINT-Botschafterin ausgeschrieben, “IN” ist hier als Zusatz notwendig, denn die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an weibliche Bewerber. Ein eklatanter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, den wir nicht nur zum Anlass genommen haben, um darüber zu schreiben, sondern auch dazu, Leser aufzufordern, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit diesem Vorgang zu konfrontieren. Etliche Leser sind dieser Aufforderung gefolgt. Ergo uist es uns möglich, an dieser Stelle eine Hommage an die dem Dienst am individuellen Bürger verpflichtete, unglaublich effiziente und so sehr dem deutschen Rechtssystem verschriebene Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu bringen (Das war Ironie, für die, die es nicht bemerkt haben).
Denn, wie sich zeigen wird, ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nichts anderes als ein weiterer Parkplatz für unnütze Hochschulabsolventen, die mit ihrem Abschluss (NICHT MINT) keinen Blumentopf gewinnen können und deshalb in eigens für sie geschaffenen Überfluss-Stellen geparkt werden, auf dass sie sich wichtig fühlen, den Steuerzahlern auf der Tasche liegen und keinerlei gesellschaftlichen Nutzen bereitsstellen können.
Die Antidiskriminierungsstelle dient derzeit dazu, 30 Beamte und 2 Angestellte durchzufüttern,
was Steuerzahler im Jahr 4,7 Millionen Euro plus 800.000 Euro, die unter separatem Haushaltsposten als freie Verfügungsmaße dem Leiter der ADS bereitgestellt werden (Kapitel 1711), kostet, also 5,5 Millionen Euro. Geld, das man auch sinnvoll einsetzen könnte.
Bevor wir zu dem kommen, was die ADS für 5,5 Millionen zu leisten im Stande ist, ein Wort zum deutschen Rechtssystem.
Uns erreichen täglich Kommentare, eMails etc., in denen Leser ihre Ansicht zum Ausdruck bringen, dass rechliche Regelungen das Papier, auf dem sie festgeschrieben sind, nicht wert sind. Wenn sie die Polit-Darsteller dabei stören, ihre Agenda zu verfolgen, dann würden die entsprechenden Regeln eben ignoriert oder gestrichen, so der Tenor der Meldungen.
In der Tat ist das deutsche Rechtssystem, seit es Heiko Maas mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu Grabe getragen hat, mehr und mehr von Willkür ersetzt worden. Willkür, die dafür sorgt, dass weitgehend friedliche Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Berlin verboten werden, während ein linksextremer Mob durch Leipzig ziehen darf, um die Innenstadt in Schutt und Asche zu legen. Die selbe Willkür sorgt dafür, dass ein Mörder, der ein Kind vor einen einfahrenden Zug gestoßen hat, damit rechnen darf, dass an ihm alle nur erdenklichen Möglichkeiten, einer Strafminderung oder verminderten Schuldfähigkeit ausprobiert werden, während ein normaler Bürger, der seinem Ärger über einen wie er meint: Pimmel mit eben diesem Wort Ausdruck verliehen hat, mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei gestraft wird. Willkür in Reinkultur herrscht da, wo Gesetze dann NICHT angewendet werden, wenn bestimmte gesellschaftliche Gruppen betroffen sind, deren Schutz gerade nicht opportun ist.
Man kann die Liste weiter fortsetzen.
Eine Kanzlerin, die Hetzjagden erfindet, weil sie ihr politisch in den Kram passen, tritt den Leichnam des Rechtssystem ebenso, wie eine widerholte Wahl, deren Ausgang politisch nicht genehm war, das demokratische System und die Grundsätze, auf denen es aufbaut, zerstört. Wenn Merkel als Manchuarian Candidate platziert wurde, um den deutschen demokratischen Versuch zu zerstören, dann kann der Planer, der dahintersteht, einigen Erfolg für sich in Anspruch nehmen.
Indes macht es keinen Sinn, der Zerstörung das Rechtssystems beizuwohnen und dann zum Leichenschmaus überzugehen, um mit vollem Mund über das schlimme Schicksal, das dessen Ableben nun als Zukunft vorbereitet hat, zu lamentieren. Jeder, der lamentiert, anstatt etwas zu tun, ändert nichts, sorgt, im Gegenteil dafür, dass diejenigen, die sich zur Wehr setzen wollten, oder setzen, entmutigt werden, ob der fehlenden Unterstützung. Defätismus ist schlimmer als Unterdrückung, denn er erstickt jeden Versuch im Keim und reduziert somit sukzessive jede Chance, etwas zu ändern. Defätismus ist insbesondere ärgerlich, weil Widerstand, wenn er systematisch ausgeübt wird, keine Waffen und keine Strumtruppen benötigt, die als schwarzer Block maskiert durch Innenstädte randallieren.
In Britannien kennt jeder den Slogan “Every little helps”. Wenn jeder an seiner Stelle in nur einem oder zwei kleinen Punkten NICHT mehr gefügig ist, sich weigert, die staatliche Erwartung 1 zu erfüllen, oder die staatliche Forderung 2 zu bezahlen oder gar so mutig ist, sich öffentlich als vom Mainstream abweichend darzustellen, dann ist das mehr als ein Anfang. Jeder, der sich entschließt, etwas zu tun, reduziert die Hemmschwelle bei anderen, auch etwas zu tun. Jeder, der sich öffentlich defätistisch äußert, erhöht die Hemmschwelle.
Das nur eingeschoben, präsentieren wir nun die Antwort der Antidiskriminierungsstelle, die an zwei unserer Leser, die sich beide, mit unterschiedlichen Schreiben und abweichenden Texten an die Antidiskriminierungsstelle gewendet haben, um darauf hinzuweisen, dass an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz nicht nur geplant, sondern in die Tat umgesetzt wurde. Die divers-variablen Antworten der Antidiskriminierungsstelle, die von Lara Pfeilsticker, Referentin, Referat ADS-3 Beratung, erstellt wurden, und die sich durch ihren individuellen Zuschnitt in der Anrede unterscheiden, zeigen sehr deutlich, dass die Antidiskriminierungsstelle reine Geldverschwendung ist, eine steuergeldfressende Unnötigkeit, die lediglich dazu dient, 30 Beamte und 2 Angstellte durchzufüttern.
Links sehen Sie das Antwortschreiben auf eine Email unseres Lesers T.
Rechts sehen Sie das Antwortschreiben auf eine Email unseres Lesers S.
Zwischen der Email von T und der von S liegen acht Tage.
Beide Emails sind in Art, Inhalt und Länge voneinander verschieden.
Sehr … T.
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, mit der Sie uns auf eine nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stelle aufmerksam machen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt sehen. Hierbei informieren wir über Ansprüche und wie Betroffene gegen solche Benachteiligungen vorgehen können. Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen vor allem im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften (sogenannte Massengeschäfte).
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat keine Befugnisse, Stellenausschreibungen zu überwachen oder in Diskriminierungsfällen einzuschreiten. Es gibt in diesem Sinne keine Diskriminierungsaufsicht über Stellenausschreibungen in Deutschland. Die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sind auf Klagen der jeweils betroffenen abgelehnten Bewerber*innen beschränkt.
Wie Sie richtig ausgeführt haben, müssen Stellenausschreibungen nach § 11 AGG diskriminierungsfrei und damit geschlechtsneutral formuliert werden. Ein Verstoß gegen § 11 AGG ist wesentlich für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG, welche abgelehnte Bewerber*innen gegen Arbeitgeber*innen geltend machen können.
Ob die Ansprüche erfolgreich durchsetzbar sind, hängt häufig davon ab, dass sogenannte Indizien für Diskriminierung vorliegen. Das sind Anhaltspunkte und Tatsachen, welche den Rückschluss auf eine diskriminierende Motivation nahelegen. Eine geschlechtsdiskriminierend formulierte Stellenausschreibung begründet ein Indiz, dass eine Bewerbungsabsage diskriminierend wegen des Geschlechts erfolgt ist. Ein Verstoß gegen § 11 AGG kann insofern aber nur im Zusammenhang mit einer konkreten Bewerbungsabsage rechtlich verfolgt werden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 8 AGG unterschiedliche Behandlungen zulässig sind, wenn der Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Da die Stelle u.a. darauf ausgelegt ist, Ansprechperson sowie Vorbild für weibliche Studierende im MINT-Bereich zu sein, könnte dies hier einschlägig sein.
Weiterhin kann nach § 5 AGG eine unterschiedliche Behandlung zulässig sein, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile – beispielsweise wegen des Geschlechts – verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Solche positiven Maßnahmen sind dem ersten Anschein nach zwar diskriminierend, können aber in der Folge dazu führen, dass faktisch bestehende Missverhältnisse beseitigt oder zumindest verringert werden.
Bei Programmen, die speziell Frauen fördern, kann es sich um eine solche positive Maßnahme handeln. Frauen sind nach wie vor von struktureller Diskriminierung betroffen, d.h. sie verdienen in denselben Positionen oft weniger als männliche Kollegen oder werden nicht oder nicht so zügig befördert wie diese. Bei der von Ihnen übersandten Stellenanzeige wird eine Person gesucht, die zukünftig Schülerinnen und Studentinnen dazu motivieren soll, sich für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) einzuschreiben, da Frauen in den entsprechenden Berufen nach wie vor stark unterrepräsentiert sind. Ob die von Ihnen übersandte Stellenanzeige unzulässig ist, oder aber ob es sich nicht vielmehr um eine positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG handelt, müsste im konkreten Einzelfall eines abgelehnten Bewerbers durch die zuständigen unabhängigen Gerichte abschließend geklärt werden.
Wir hoffen, dass unsere Hinweise hilfreich für Sie sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lara Pfeilsticker
Referentin
Referat ADS-3 Beratung
—————————————————————-
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Postadresse: Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 18555-1855 (vorübergehend nicht erreichbar)
Fax: 030 18555-41855
E-Mail: beratung@ads.bund.de
Sehr … S.
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, mit der Sie uns auf eine nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stelle aufmerksam machen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt sehen. Hierbei informieren wir über Ansprüche und wie Betroffene gegen solche Benachteiligungen vorgehen können. Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen vor allem im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften (sogenannte Massengeschäfte).
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat keine Befugnisse, Stellenausschreibungen zu überwachen oder in Diskriminierungsfällen einzuschreiten. Es gibt in diesem Sinne keine Diskriminierungsaufsicht über Stellenausschreibungen in Deutschland. Die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sind auf Klagen der jeweils betroffenen abgelehnten Bewerber*innen beschränkt.
Wie Sie richtig ausgeführt haben, müssen Stellenausschreibungen nach § 11 AGG diskriminierungsfrei und damit geschlechtsneutral formuliert werden. Ein Verstoß gegen § 11 AGG ist wesentlich für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG, welche abgelehnte Bewerber*innen gegen Arbeitgeber*innen geltend machen können.
Ob die Ansprüche erfolgreich durchsetzbar sind, hängt häufig davon ab, dass sogenannte Indizien für Diskriminierung vorliegen. Das sind Anhaltspunkte und Tatsachen, welche den Rückschluss auf eine diskriminierende Motivation nahelegen. Eine geschlechtsdiskriminierend formulierte Stellenausschreibung begründet ein Indiz, dass eine Bewerbungsabsage diskriminierend wegen des Geschlechts erfolgt ist. Ein Verstoß gegen § 11 AGG kann insofern aber nur im Zusammenhang mit einer konkreten Bewerbungsabsage rechtlich verfolgt werden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 8 AGG unterschiedliche Behandlungen zulässig sind, wenn der Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Da die Stelle u.a. darauf ausgelegt ist, Ansprechperson sowie Vorbild für weibliche Studierende im MINT-Bereich zu sein, könnte dies hier einschlägig sein.
Weiterhin kann nach § 5 AGG eine unterschiedliche Behandlung zulässig sein, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile – beispielsweise wegen des Geschlechts – verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Solche positiven Maßnahmen sind dem ersten Anschein nach zwar diskriminierend, können aber in der Folge dazu führen, dass faktisch bestehende Missverhältnisse beseitigt oder zumindest verringert werden.
Bei Programmen, die speziell Frauen fördern, kann es sich um eine solche positive Maßnahme handeln. Frauen sind nach wie vor von struktureller Diskriminierung betroffen, d.h. sie verdienen in denselben Positionen oft weniger als männliche Kollegen oder werden nicht oder nicht so zügig befördert wie diese. Bei der von Ihnen übersandten Stellenanzeige wird eine Person gesucht, die zukünftig Schülerinnen und Studentinnen dazu motivieren soll, sich für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) einzuschreiben, da Frauen in den entsprechenden Berufen nach wie vor stark unterrepräsentiert sind. Ob die von Ihnen übersandte Stellenanzeige unzulässig ist, oder aber ob es sich nicht vielmehr um eine positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG handelt, müsste im konkreten Einzelfall eines abgelehnten Bewerbers durch die zuständigen unabhängigen Gerichte abschließend geklärt werden.
Wir hoffen, dass unsere Hinweise hilfreich für Sie sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lara Pfeilsticker
Referentin
Referat ADS-3 Beratung
Um unterschiedlichen Bürgern gleichlautendes Gesülze zu schicken, das in seiner Allgemein- und Belanglosigkeit nicht zu übertreffen ist und in keiner Weise in auch nur irgend einem Verhältnis zur angefragten Leistung steht, sind keine 30 Beamte und 2 Angestellte, ist nicht einmal eine Antidiskriminierungsstelle notwendig. Und da man sich bei der Antidiskriminierungsstelle offenkundig weigert, gegen eklatante Verstöße gegen das Gesetz, das die Arbeitsgrundlage der Antidiskriminierungsstelle bildet, vorzugehen, ist es an der Zeit, das überflüssige Amt zu schließen und die 5,5 Millionen Euro einer sinnvollen Verwendung zuzuführen.
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Man muss freilich berücksichtigen, dass das AGG individuelle Rechte gewährt, man also einen konkret Betroffenen braucht. Die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind, wie ganz oben auch dargestellt, eben auf die Unterstützung eines bereits benachteiligten Individuums (Ziff. 1) oder die Verhinderung (Ziff. 3) gerichtet, im Übrigen auf Berichterstattung. Als Einrichtung des Bundes ist ihre Tätigkeit dann möglicherweise auch noch auf Diskriminierungen durch Bundesbehörden begrenzt.
Hätte es sich bei den Briefschreibern um Bewerber gehandelt, hätte die Sache anders ausgesehen. Wobei die Gerichte beim AGG mittlerweile recht genau hinsehen und nicht auf die bloße Behauptung hin, man sei diskriminiert worden, zu Gunsten des Bewerbers urteilen. Ich finde das auch richtig, denn das AGG ist, wie alle Gesinnungs-Gesetze, in der praktischen Umsetzung hochproblematisch und hat Anfangs eine Menge sogenannter AGG-Surfer, also Absahner von angeblichen Schadensersatzansprüchen, auf den Platz gerufen.
Die Frage ist eher: warum gibt es diese Stelle auf Bundesebene, wenn sie von vorneherein so eingerichtet wird, dass sie kaum ein praktisch für den Bürger sinnvolles Tätigkeitsfeld hat? Sondern vor allem “Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Berichterstattung” betreibt, m.a.W. Propaganda für das Gesinnungsgesetz AGG betreibt und Beschäftigungsmöglichkeiten für Sinnlosfach-Studenten schafft.
5,5 Mio EUR verteilt auf 32 Köpfe ergeben ca. 171.000 EUR pro Kopf. Für den Staat wäre es deutlich günstiger, diese Leute auf Hartz IV durchzufüttern. Es ist also ein Beispiel für verdeckte Arbeitslosigkeit.
Ich habe in den 1980-er Jahren ein “männliches” Studium absolviert und kann mit Sicherheit sagen, dass ich nie benachteiligt, nie diskriminiert, nie auch nur unterschätzt wurde. Dass meine Noten gut waren, lag eher an mir selber. Ferner gehörte ich zu der winzigen Minderheit junger Frauen an den Unis, die stets mit Respekt behandelt und nie belästigt wurde . . . WAS, WIR SIND GAR NICHT SO EINE WINZIGE MINDERHEIT? DAS GEHT NICHT, DAS FÜHRT ZU VERLETZTER EITELKEIT! – und zwar um so mehr, je weniger “wir” an eine Uni gehören und entsprechend auf antidiskriminatorische, um nicht zu sagen, links-intersektionell begründete Förderung angewiesen sind. Aber zugegeben, an einem so sicheren und abgefederten Posten wie dem in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann man/frau/i??? auf eine Pension zu schlafen, die sehr viel sicherer und fetter ausfällt als die des Handwerkers, der mit der Instandhaltung der Kanalisation verhindert, dass die halbe Stadt an der Cholera stirbt. Die Pension nimmt sich sogar noch erstrebenswerter aus, wenn man sie mit den paar Euronen für eine ältere Frau vergleicht, die drei Kinder aufgezogen, später ihre Enkel mit betreut und so nebenher halbtags als Verkäuferin gearbeitet hat. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gehört zu den Adressen, die das erarbeitete Geld der steuerpflichtigen Bevölkerung von unten nach oben umverteilen. Das ist ganz doll krass widerständig, links-oppositionell und sorgt für wahre Gleichberechtigung nicht nur der Männer, Frauen und Diversen, sondern auch derer, die arbeiten und Steuern zahlen und derer, die das Geld für eine Antidiskriminierungsstelle abschöpfen. Wer das bezweifelt, ist rächz.
Perfekt
Das Beamtentum wurde unter Ludwig XIV eingeführt, der Verwaltungsbeamte brauchte, die nicht unter die Knute des ihm nicht wohlgesonnenen Adels geraten durften, vor allem Steuereintreiber und Richter ;-). Friedrich der Große hat es übernommen, er hat Beamte eingestellt, die ihm und den von ihm ausgearbeiteten Gesetzen treu ergeben waren und das hat besser funktioniert als das feudale system, in dem der Adel Richter Steuereintreiber und Exekutive war.
Ein moderner Staat braucht Verwaltungsfachleute und wenn sie verbeamtet sind, bietet das einen gewissen Schutz vor unnötigen Klagen. Der Katalog für die Bestrafung von Beamten ist übrigens recht lang und umfangreich, korrupte Beamte kann man theoretisch rechtlich also recht gut zur Verwantwortung ziehen.. Das Problem ist nur, dass der Staat korrupt ist und diese Gesetze nicht gegen Beamte anwendet, die ihn, also einen korrupten Staat, stützen.
Jetzt spielt der Staat folgendes Spielchen: im Bildungswesen wurde die Pflicht der Beamten, guten Unterricht vorzubereiten und durchzuführen ersetzt durch die Pflicht, Ergebnisse zu erzielen. Also weg von der Input-Kontrolle hin zur Output-Kontrolle. Jetzt gibt es Schüler, die auch im besten Unterricht nicht lernen: weil sie es nicht gewohnt sind, weil sie westliche Lehrer für verweichlichte Ungläubige halten, weil es zu Hause sehr schwierig ist usw. Der Lehrer soll für jeden Schüler individuelle Förderung machen, wohlgemert, nicht die Vorbereitung der individuellen Förderung zählt, sondern das Ergebnis. Theoretisch läuft das auf die Vorbereitung von individueller Förderung von 30 Schülern pro Klasse bei 5-11 Klassen hinaus, die ein Lehrer bei Volzeitstelle (ca. 30-34 Unterrichtsstunden) hat. Das ist unmöglich. Das wissen die Lehrer und halten die Klappe, um nicht in Disziplinarverfahren hineinzugeraten, die man als Lehrer bei diesen Vorgaben nur verlieren kann. Gewinnen kann nur der Lehrer, der erstens tut was man ihm sagt, zweitens die Klappe hält, drittens die Anforderungen für manche Schüler so niedrig ansetzt, dass seine “individuelle Förderung” gar nicht versagen kann und der viertens das ganze System auch noch lobt. Und bunte Organigramme im Schuleingang zum ganzen “Fördersystem” der Schule machen sich auch noch gut. Obs wirklich funktioniert, einem Schüler einen Hauptschulabschluss zu geben, den der nicht verdient hat, ob der wirklich damit eine Lehrstelle bekommt, interessiert nicht und wird nicht gefragt und wer fragt, hat seine Karriere effektiv beendet.
Als der Finanzminister Friedrich dem Großen eine Steuererhöhung zwecks Abzahlung der Staatsschulden vorgeschlagen hat, die den Steuersatz für Bürger auf gut 50% erhöhen würde, hat Friedrich der Große diesem Mann das Gehalt um 50% gekürzt und ihm den Auftrag gegeben, ihm zu sagen, ob der Privathaushalt des Finanzministers in einem Jahr schuldenfrei sei. Das würde heute nicht mehr passieren.
Zur Ablenkung diskutieren manche Politiker lieber, ob und wie z.B. solche Beamte in eine Bürgerversicherung (KV, RV) einzahlen sollten, zur Rettung des Systems. Wohl wissend, dass jegliche Einzahlung dann indirekt auch wieder aus Steuern kommen muss.
“Jeder, der sich entschließt, etwas zu tun, reduziert die Hemmschwelle bei anderen, auch etwas zu tun. Jeder, der sich öffentlich defätistisch äußert, erhöht die Hemmschwelle.”
Nun, Realismus ist kein Defätismus. Aber realistisch betrachtet, ist die Menschheit eben nicht mehr zu retten, spätestens seit 2020, dem Kipppunkt. Natürlich muss man Widerstand leisten, frei nach Kant in etwas anderem Zusammenhang:
“Eben so muß der entschlossenste Fatalist, der es ist, so lange er sich der bloßen Speculation ergiebt, dennoch, so bald es ihm um Weisheit und Pflicht zu thun ist, jederzeit so handeln, als ob er frei wäre, und diese Idee bringt auch wirklich die damit einstimmige That hervor und kann sie auch allein hervorbringen. Es ist schwer, den Menschen ganz abzulegen.”
Aber, es wird nicht helfen gegen die geballte Masse an Idioten bzw. i.w.S. auch die 99,9%+ und die ungeheuerlich Finanzmacht, die das ganze antreibt. Die Corona Plandemie ist nicht allein das Problem, es ist nur der 1. Schritt neben der Fälschung der US-Wahl hin zum Corporate Facism (exakter: Corporation Facism) und weiter in den absoluten Totalitarismus und das Ende der Menschheit und Menschen, wie wir sie kennen. Das wird kein ziviler Widerstand verhindern, selbst Gandhi hat Indien nicht befreit. Hitler, Stalin, Pol Pot usw., ja auch Napoleon wurden nicht durch zivilen Widerstand beseitigt. Und es ist keiner in Sicht, der dieser Entwicklung Einhalt gebieten könnte. Es gibt nicht einmal ein stringentes Konzept für die Zukunft, Marx bzw. der Kommunismus, Hayek bzw. der Neoliberalismus, der Great Reset oder China sind es jedenfalls garantiert nicht. Die KPCh ist auch nichts anderes als eine spezielle Corporation. Und selbst die Antifa kämpft im Land der führenden Idioten mittlerweile mit und für den Faschismus, grotesk pervers.
Die EU ist zudem ein schlechter Witz. EU Bürger dürfen nicht einmal ohne Test reisen, wenn sie überhaupt reisen dürfen. Als ob die Bürger in Italien, Spanien oder Österreich ansteckender wären als in Deutschland und umgekehrt. Da sind zumindest die USA der EU um Welten voraus. Wo bleiben da die Gerichte, auch die der EU. Sinnlos, die Justiz hat sich ergeben bzw. ist gekauft, dem Merkelismus und seinen Tafeln sei “Dank”. Sobald man als EU Bürger zudem die Grenze seines eigenen Landes überschreitet, kann man an Drittstaaten ausgeliefert werden, z.B. in die USA. Das ist der größte Witz der ganzen, scheinheiligen EU.
Es ist vorbei, Widerstand hin oder her. Man kann quasi nur auf ein Wunder hoffen. Und da es keinen Gott gibt, hilft den Gläubigen auch Beten nicht. Vielleicht schickt uns das Universum ja eine große Katastrophe für einen Neuanfang, eine 2. Chance. Oder irgendjemand drückt doch noch den roten Knopf. Es gibt etliche Denk-Optionen, aber der zivile Widerstand ist keine, die es verhindern wird. Alles andere ist naiv, dezent formuliert, und eine Mitursache dafür, dass es so weiter läuft. Bevor man etwas ändern will, muss man zuerst aufwachen und sich darüber klar werden. Dann heißt es aber Konsequenzen zu ziehen, die fast keiner bereit wäre, hier mitzutragen.
Also, warten auf ein “Wunder”. Bis dahin kann man seinen persönlichen Widerstand leisten, damit man sich nicht mitschuldig macht und morgens in den Spiegel sehen kann. Mehr geht nicht.
Eine Antidiskriminierungsstelle, die nichts gegen die Diskrimierung von Männern unternehmen kann? 30 BeamtInnen und noch zwei Leuten, die sonst zu nichts zu gebrauchen wären, bekommen 5.5 Millionen Euro pro Jahr nachgeworfen. Das kann eigentlich nur ein schlechter Witz sein, wenn es nicht hier zu lesen wäre.
Da diese 32 Personen also offenbar wirklich völlig überflüssig sind und von Frauendiskrimierung schwätzen, während sie gleichzeitig nichts gegen die Diskrimierung von Männern bei einem Stellenangebot tun, kann man diese ADS doch getrost schließen und den Leuten da mitteilen, das sie sich einen anderen Job suchen sollen.
Wieder nicht veröffentlicht. Ich frage mich, wieso ich überhaupt noch Kommentare schreibe. Das ist ungefähr so sinnlos, als wollte ich versuchen, einen Fußball auf den Mond zu schießen.
Sie enttäuschen mich. Ihre Seite ist gut, aber sie selber scheinen nicht alle Tassen im Schrank zu haben. Sie können sich ja bei mir per E-Mail beschweren wenn sie das wollen.
Sie duerfen sich gerne fuer Ihren Flegelton entschuldigen. Jeder, der standing seine IP wechselt, muss warten, bis sein Kommentar moderiert wurde. 25 Minuten in Ihrem Fall.
Wo ist die Diskriminierungsstelle an die ich mich als alter, weißer, biodeutscher Mann, ohne Migrationshintergrund noch dazu heterosexuell und auch ansonsten ganz Normal wenden kann?
ADS dienen dazu, Leuten das Leben schwierig zu machen, die dem Chef oder den Kollegen nicht passen und die man nur schwer züchtigen oder kündigen kann.
Ich habe neulich wegen einer anstehenden Schwerbehinderung den Schwerbehindertenbeauftragen angeschrieben, der war nur 3 Wochen im Urlaub (sei ihm gegönnt) und hatte auch nicht viel mehr Ahnung als die Vertretung, von der ich netterweise eine nichtssagende Email innerhalb von 48 Std bekommen habe. Tja, deutsches Steuergeld bei der Arbeit.
Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises gestaltet sich übrigens so schwierig, dass viele Leute dabei auf gemeinnützige Sozialvereine zurückgreifen, die den Antrag auf Schwerbehinderung zusammenstellen und einreichen und dafür eine Vereinsmitgliedschaft für gut 70€ fordern. Dafür Arbeiten die Leute in diesen halb-ehrenamtlichen Teilzeitstellen dann auch für eine miserable Teilzeitvergütung.
Früher konnte man mit dem ganzen ärztlichen Papierstoß aufs Amt gehen und die Beamten haben es ausgefüllt und geordnet. Seit den Einsparungen in der Bürokratie gibt es mehr Berater, die man dann eben über Sozialvereins-Mitgliedschaften bezahlen muss statt über Steuern.
Gleiches Spielchen bei den Patientenvertretern eines Krankenhauses einer mittelgroßen Mittelstadt. Beide an mehreren Tagen zu den angegebenen Sprechzeiten telefonisch nicht erreichbar. Ich kenne die Vergütung nicht, aber das Krankenhaus spart so bestimmt Geld, weil sie dafür niemanden auf eine ordentliche Teilzeit- oder Vollzeitstelle einstellen müssen und auch die Chefs der Ärzte den Patienten in Zweifelsfällen nicht mehr Rede und Antwort stehen müssen, da verweist man dann an die Patientenvertreter, die pro Tag höchstens 3-4 Stunden Sprechzeit haben und ähnliche Späßchen.
Colin Crouch beschrieb in seinem Buch “Postdemokratie”, dass staatliche Angestellten- und Beamtenstellen an NGOs oder britisch “Quangos” ausgelagert werden, so dass diese Stellen nicht mehr als Stellen in staatlichen Einrichtungen gezählt werden, sie werden zwar über Steuergelder bezahlt, aber das fällt nicht so auf, weil das in staatlichen Zuschüssen für karitative Einrichtungen versteckt ist, außerdem spart der Staat so Geld, weil er erstens wenig zahlt und zweitens die NGOs und Quangos um Spenden betteln müssen, beim Staat und beim Bürger, und somit sehr abhängig sind, Leistungen entsprechend miserabel.
Schon in den 90ern gab es feinste britische Satire über das Vortäuschen Einsparungen beim Staatsbudget:
yes minsiter Sir Arnold Robinson (John Nettleton) Gives Advice on increasing wages:
Gibt’s die Person so überhaupt?
Das mit den Hausdurchsuchungen ist schon ein Skandal. Die erste Durchsuchung war ja angeblich zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, dazu noch nicht einmal bei dem Beschuldigten zu Hause, sondern bei seiner Ex. Das ist gleich mehrfach rechtswidrig. Eine nächtliche Durchsuchung darf nur beim Beschuldigten selbst durchgeführt werden und nur dann, wenn es um digitale Endgeräte geht, wenn man erwarten kann, dass er diese gerade benutzt und sie momentan dadurch zugänglich sind. Hat er allerdings Geräte einer anderen Person benutzt, ist eine Durchsuchung und Beschlagnahmung generell illegal und Rechtsbeugung. Auch wenn er nur das WLAN einer anderen Person benutzt hat, erlaubt das keine Durchsuchung bei dieser anderen Person. Es gibt keine Störerhaftung für WLAN-Betreiber. Es gab also im Fall Pimmel-Gate keine Rechtsgrundlage für die Durchsuchung. Er war nicht dort, er hatte kein Endgerät in Betrieb, es war nicht einmal seine Wohnung, es war Nachts, was besondere Auflagen mit sich bringt, sollte er über die IP ermittelt worden sein, reicht das nicht für eine Durchsuchung, wenn die IP zu einem fremden Anschluss gehört, sollte er ein nicht eigenes Endgerät benutzt haben, ist jede Beschlagnahmung ausgeschlossen.
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Im zweiten Fall, Kermit-Gate, dürfte es sich ebenfalls um Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch handeln. Hier wurden mehrere Endgeräte beschlagnahmt, obwohl nur eines das Tatmittel sein kann. Welches das Tatmittel war, dürfte anhand der Serverprotokolle eindeutig zu klären gewesen sein mittels Browser-Identifizierung bzw. ob eine App verwendet wurde. Die Beschlagnahmung ist eindeutig Schikane und rechtswidrig, auch deshalb, weil der Tatbestand der Beleidigung keineswegs sicher von einem Gericht bejaht wird und eine Beschlagnahmung eine Nebenstrafe ist. Wenn jemand mit einem Auto Fahrerflucht begangen hat, kann man das betreffende Auto, das entsprechende Spuren aufweist, als Beweissicherung beschlagnahmen. Der Person aber ebenfalls das Fahrrad, Motorrad und den LKW zu beschlagnahmen, ist Willkür und Schikane. Feine Verbrecher haben wir da in Hamburg und Wuppertag (oder war es Hagen), die sich um StGB und StPO einen Dreck scheren und ihr Willkür-Regime betreiben. Hoffen wir, dass jeder einzelne dafür nicht nur den Job verlieren wird, sondern auch im Knast landet.