Statt Sternen gibt es Bändchen. Das neue 1000jährige Format der Uni Paderborn.

Als die Nationalsozialisten den Judenstern eingeführt haben, ging es ihnen vornehmlich darum, ein Wahrnehmungsproblem zu beheben. Einerseits waren Juden in der nationalsozialistischen Propaganda zum Volksschädling aufgebaut worden, zu Wesen entmenschlicht worden, deren einziges Ziel darin bestand, die guten deutschen Volksgenossen zu schädigen.

Andererseits gab es bei allen Rassegesetzen ein Problem. Juden als solche waren nicht auf Anhieb als nicht-deutsche Volksgenossen zu erkennen. Ergo bedurfte es eines Erkennungszeichens, um Juden als solche zu markieren.

Indes, diejenigen, die in der Geschichte des Dritten Reiches vielleicht nicht so firm sind, werden sich wundern, wie lange es gedauert hat, bis der “Judenstern” im täglichen Leben (also außerhalb von Konzentrationslagern) überhaupt eingeführt wurde. Noch im Jahre 1938 sind sowohl Goebbels als auch Heydrich mit entsprechenden Vorschlägen gescheitert, wohl ausgerechnet am Widerstand von Adolf Hitler. Noch im Mai 1940 als man sich, wo sonst als in Berlin, beim dortigen Arbeitsamt vorgewagt und eine äußerliche Kennzeichnung von Juden mit dem Davidsstern angeordnet hatte, wurde die Anordnung nach kurzer Zeit wieder von der Gestapo einkassiert. Erst im August 1940 gelang es einer Koalition aus Karl Hermann Frank, Wilhelm Stuckart und Joseph Goebbels, die Zustimmung “des Führers” für eine allgemeine Kennzeichnungspflicht von Juden zu erlangen. Mit der Polizeiverordnung über die Kennzeichung der Juden, die zum 1. September 1941 in Kraft getreten ist, wurde der Judenstern im gesamten Reichsgebiet für Juden zur Pflicht.

Diesem Abschluss einer massiven Diskriminierungskampagne gingen eine Vielzahl von anderen Maßnahmen, die darauf abzielten, Juden als solche zu markieren, voraus, z.B.:

Die Ausgrenzung einer ganzen Gruppe einer Gesellschaft erfolgt also nicht von heute auf morgen, sie war ein Prozess, der vornehmlich durch gesetzgeberisches Handeln gesteuert und getrieben wurde, dessen Umsetzung dann im täglichen Leben all den kleinen Rädchen oblag, die das faschistische System am Laufen halten und hielten.

Fast Forward ein paar Jahrzehnte.

Natürlich wiederholt sich Geschichte nicht – nicht inhaltlich.
Aber formal: Jede Gesellschaft, die menschliche Grundrechte zum Gegenstand staatlicher Reglementierung macht, kommt über kurz oder lang bei ihrer Form des Faschismus an. Manche langsamer, manche schneller, manche getrieben von einer großen Zahl ideologischer Eiferer und einer Welle des Mitläufertums, andere mit Hilfe von Zwang und Repression.

Urteilen Sie selbst, in welchem Stadium die deutsche Gesellschaft sich derzeit befindet. Urteilen Sie auf Grundlage eigener Erfahrung und auf Grundlage von Berichten wie dem folgenden von der Universität in Paderborn.

Schicken wir diesem Bericht aus Paderborn die wichtigste Information voraus:

Das Problem der Universitätsleitung in Paderborn besteht darin, dass die Unreinen unter den Studenten, diejenigen, die man als Schädlinge des Studentenkörpers bezeichnen könnte, die UNGEIMPFTEN, nicht als solche erkennbar sind. Um sie kenntlich zu machen, ist die Universitätsleitung zu einer Methode gekommen, die zur Methode, die aus dem Dritten Reich bekannt ist, insofern gegensätzlich ist, als die Markierung nicht durch Einschluss, sondern durch Ausschluss erfolgt. War der Judenstern dazu da, eine inklusive Gruppe der Juden zu schaffen, so werden in Paderborn nun Bändchen genutzt, jeden Tag in aktueller Tagesfarbe, vielleicht in der Hoffnung, dass besonders eifrige Studenten eine Art “Bändchen-Sammlung” anlegen, um die Paraphernalia in Zukunft auf dem kommenden Schwarzmarkt dunkler Zeiten gegen Zigaretten eintauschen zu können, Bändchen werden also genutzt, um die Gruppe der Volksschädlinge, der nicht 3G-Konformen, die weder geimpft, noch getestet, noch genesen sind, auszugrenzen und eine exklusive Gruppe derjenigen zu schaffen, die als gesund gelten und nicht dem Verdacht unterliegen, sie seien Träger eines Virus, von dem ihnen keine Gefahr droht, denn der Altersgruppe, in die Studenten in der Regel fallen, droht von SARS-CoV-2 so gut wie keine Gefahr.

Das moderne Problem besteht nicht darin, Menschen, die wie andere Menschen aussehen, als Angehörige einer religiösen Minderheit auszuweisen. Das moderne Problem besteht darin, die Gesunden unter den Gesunden, die zwar gesund, aber nicht zertifiziert gesund sind, zu identifizieren. Diese so genannten Cov-Idioten auszusondern, die darauf beharren, dass man nur krank sein könne, wenn man Symptome einer Krankheit zeige, jene Cov-Idioten, die den Ernst der Lage nicht erkennen und nicht einsehen wollen, dass man auch krank sein kann, wenn man gesund ist.

Wir präsentieren in der Folge die Art und Weise, in der die Verantwortlichen der Universität Paderborn diese Absurdität in Worte gefasst haben. Wir tun dies mit der Feststellung, dass Universitäten nun endgültig als Orte von Vernunft und Besonnenheit abgewirtschaftet und zu ideologischen Zentren manischer Phantasten verkommen sind, deren Einbildung jede Realität verdrängt, und wir tun das mit der Feststellung, dass wir nicht wissen, was schlimmer ist: Hirne die solche absurden Regelungen, wie die im Folgenden beschriebenen erfinden oder Studenten, die sich daran halten.

Um es noch einmal festzustellen: Studenten droht in aller Regel keinerlei Gefahr durch SARS-CoV-2. Sie erkranken nur in äußerst seltenen Fällen an COVID-19, noch viel seltener schwer und ein Todesrisiko gibt es für sie so gut wie nicht.

Nun also zum Text aus Paderborn:

An Lehrveranstaltungen sowie an Veranstaltungen mit Externen dürfen nur getestete oder immunisierte Personen teilnehmen (3G). Hierfür muss von allen Teilnehmenden

  • ein Nachweis über einen negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 48 Stunden, ein Selbsttest reicht nicht aus) oder
  • ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion mit positivem PCR-Test (mind. 28 Tage, max. sechs Monate alt) oder
  • ein Nachweis über eine abgeschlossene Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) (14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung)

vorgelegt werden. Es darf nur eine Sichtkontrolle erfolgen, ein Speichern der Daten ist nicht zulässig.

Die 3G-Nachweispflicht besteht auch für die Benutzung der Bibliothek und der Mensen.

Ein offiziell gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) ist für die 3G-Nachweispflicht ebenfalls vorzulegen. Studierendenausweise oder Krankenkassenkarten werden nicht anerkannt.

Die Kontrolle des 3G-Status wird zentral organisiert und auf dem Campus durch dafür vorgesehenes Personal vorgenommen. Dabei wird bei Erfüllung des 3G-Status ein Nachweis in Form eines Bändchens ausgestellt, sodass beim Zugang zu einzelnen Veranstaltungen dann nur noch eine Sichtkontrolle erforderlich ist. Auf diesem Lageplan sind die Orte auf dem Campus markiert, an denen die Kontrolle des 3G-Status und Ausgabe der Bändchen stattfinden. Es wird empfohlen, mindestens 45 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn auf dem Campus zu sein. Es werden tagesaktuelle andersfarbige Bändchen ausgegeben. Außerdem ist es möglich, freiwillig ein Dauer-Stoffbändchen mit Plombe zu erhalten, wenn der Nachweis über den 31. Dezember 2021 hinaus gültig ist. Dieses Bändchen kann jederzeit bei Abnutzung erneuert werden. Dazu bitte das alte Bändchen zu einer Kontrollstelle mitbringen, dann kann es nach einer erneuten Nachweis-Kontrolle gegen ein neues Bändchen ausgetauscht werden.

Die tagesaktuelle Bändchenfarbe wird hier veröffentlicht.

Öffnungszeiten der Kontrollstellen

Mo – Fr, 7 – 19 Uhr

  • Kontrollzelt vor Gebäude P4
  • Kontrollzelt vor dem Audimax
  • Kontrollstelle vor Gebäude SP2
  • Kontrollstelle an der Fürstenallee

sowie

Mo – Fr, 6 – 18 Uhr

  • Kontrollzelt vor Gebäude Q
  • Kontrollzelt am Dr.-Rose-Weg vor Gebäude K

Diese Öffnungszeiten gelten zunächst ab Montag, 4. Oktober bis Freitag, 15. Oktober. Die Zeiten können je nach Aufkommen und Start der (Lehr-)Veranstaltungen in den nächsten Wochen noch angepasst werden. Studierende höherer Semester, deren Lehrveranstaltungen am 11. Oktober beginnen, können auch bereits in der Orientierungsphase für Erstsemester-Studierende ab dem 4. Oktober zu den Kontrollstellen kommen, um sich ein Dauerbändchen abzuholen, sofern sie dies möchten.

Direkt vor Veranstaltungsbeginn werden die Sichtkontrollen vor großen Veranstaltungsräumen mit Unterstützung externen Personals durchgeführt. Für kleine Veranstaltungsräume übernehmen die Lehrenden die Sichtkontrolle.

Derzeit wird außerdem daran gearbeitet, den 3G-Status zukünftig in Form eines elektronischen Nachweises über eine App des AStAs zu erbringen und kontrollieren zu können. Die Universität Paderborn und der AStA werden entsprechend informieren, sobald dies möglich ist.

Ohne Bändchen erfolgt kein Einlass zu den Räumen der Universität, auch nicht zwischen zwei Veranstaltungen. Für Studierende, die keinen 3G-Status nachweisen können, wird kein digitales Ersatzangebot vorgehalten. Es ist zu beachten, dass das kostenlose Testangebot ab Mitte Oktober eingestellt werden soll.

Beschäftigte und Lehrende sind für die Einhaltung der 3G-Regelungen selbst verantwortlich und werden im Rahmen von Veranstaltungen auch kontrolliert.

Die Nachweispflicht entfällt, soweit die landesrechtlichen Vorgaben dies ermöglichen.

Im Dritten Reich gab es Fachbereiche und Universitäten (z.B. die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), die sich dem Nationalsozialismus widersetzt haben, die jede Möglichkeit genutzt haben, um sich nicht gemein zu machen. Heute: unvorstellbar!



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