Bayern: Kontinuierlicher Diebstahl von Eigentum und bürgerlicher Freiheit: Katastrophenzustand mit “Ukraine”-Vorwand

Den Seinen stiehlt’s der Söder am hellichten Tag…

Wenn eine zur Katastrophe aufgebauschte Sache nicht mehr viel hergibt, um von Polit-Darstellern ausgenutzt zu werden, weil eben bekannt geworden ist, dass die Sache aufgebauscht wird, dann muss die Regierung, deren Anliegen es in erster Linie ist, sich mit Befugnissen auszustatten, die einen Übergriff auf Privatpersonen unter dem Vorwand der Katastrophe ermöglichen, eben eine neue Katastrophe erfinden oder eine neue Sache zu einer Katastrophe aufbauschen.

Und während die Bayern auf der einen Seite die Corona-Pandemie als Mohr, der seine Schuldigkeit getan hat, aus der Tür komplementieren, wird auf der anderen Seite, die neue Katastrophe hereingeführt, um nun anstelle von SARS-CoV-2 ausgenutzt zu werden: Die Ukraine-Krise.

So geschehen mit der Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 168, die Veröffentlichung BayMBl. Nr. 790 um die Wörter “Ukraine-Krise” ergänzt.
Beginnen wir hinten (Link):

Das ist die Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Ministeriums des Innern, für Sport und Integration, die am 10. November 2021 in Kraft gesetzt wurde und die Katastrophe, damals noch die Corona-Katastrophe für Bayern ausgerufen hat. Wie zu lesen, wurde die damalige Katastrophe auf dem Papier, damit begründet, dass die Gefahr bestehe, dass SARS-CoV-2 dazu führen könne, dass sich Intensivstationen füllten und deshalb eine Situation entstehen würde, in der das Bayerische Gesundheitssystem überlastet sein könnte. Ein Konstruktion in Konjunktiv die freilich nie zum Präsens zur Beschreibung tatsächlicher Verhältnisse geworden ist, aber eine Verwaltungsvorschrift, die die bayerischen Zuträger von Landesfürst Söder mit einer Machtfülle ausgestattet hat, die sie offenkundig lieb gewonnen haben, dass sie nun die Katastrophe, die in der Vergangenheit ausgeblieben ist, mit der Begründung “Ukraine-Krieg” herbeisehnen wollen.

“Der Zustrom von Flüchtlingen”, so beginnt die neue Konstruktion in Konjunktiv, könnte, da sich unter den Zuströmenden auch viele Ungeimpfte befinden könnten, die von Infizierten ergänzt werden könnten, die wiederum selbst erkranken  oder das Virus, so sie es haben, übertragen könnten dazu führen, dass – kopieren wir der Einfachheit halber: die Gefahr bestehe, dass SARS-CoV-2 dazu führen könne, dass sich Intensivstationen füllten und deshalb eine Situation entstehen würde, in der das Bayerische Gesundheitssystem überlastet sein könnte. Um diese Gefahr, die vielleicht bestehen könne abzuwehren, werde, ab jetzt im Präsens: Der Katastrophenfall ausgerufen bzw. dessen Ausrufung vom 10. November 2021 weitergeführt.

Bayern ist eine kontiuierliche Katastrophe, eine Katastrophe, die sich aufgrund jahrzehntelanger Einparteienkorruption in Verbindung mit narzisstischer Machtlust ergibt (Link).

Warum, so stellt sich die Frage, sind bayerische Polit-Darsteller so versessen, das Wort, das uns hier zuerst eingefallen ist, haben wir gestrichen, warum sind sie so versessen darauf, einen Katastrophenfall zu inszenieren, der nicht vorhanden ist, warum ist es ihnen so wichtig, eine Katastrophe im Konjunktiv zu beschwören und in Echtzeit umzusetzen. Die Antwort findet sich im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz, z.B. im Artikel 9:

Art. 9

Inanspruchnahme Dritter
(1) 1Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen sowie die Inanspruchnahme von Sachen anordnen. 2 Art. 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr in Verzug dürfen die eingesetzten Kräfte Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen.

Mit anderen Worten: Die Bayerische Regierung bzw. die auf Grundlage des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ermächtigten “Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration” haben die Möglichkeit, privaten Wohnraum, Hotels oder Gastroniebetriebe mit Übernachtungsmöglichkeiten oder Ferienhäuser und dergleichen für Flüchtlinge aus der Ukraine zu konfiszieren, und sie können darüber hinaus verfügen, dass lokale Unternehmen und Betriebe Dienstleistungen für diese Flüchtlinge erbringen, die irgendwann in der Zukunft auf Basis der im Gesetz enthaltenen Entschädigungsregel (siehe Artikel 14 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes) entgolten wird oder werden könnte.

Damit nicht genug, bietet das Katastrophenschutzgesetz die Möglichkeit, bürgerliche Freiheiten, wie die Versammlungsfreiheit einzuschränken bzw. auszusetzen:

Art. 10
Platzverweisung und Räumung
Die Katastrophenschutzbehörde kann das Betreten des Katastrophengebiets verbieten, Personen von dort verweisen und das Katastrophengebiet sperren und räumen, wenn das zur Katastrophenabwehr erforderlich ist. Von der Katastrophenschutzbehörde hierzu beauftragte eingesetzte Kräfte haben diese Befugnis bei Gefahr im Verzug, soweit Polizei nicht zur Verfügung steht.

Also besser, Sie planen nicht, gegen Flüchtlinge zu demonstrieren, egal, wo diese Flüchtlinge herkommen.

Es ist offenkundig, dass die Regierungen in Deutschland, egal, ob es die Vasallenschar von Landesfürten oder die Laienspielschar ist, die Kanzler Olaf um sich versammelt hat, die Rechte, die sie Bürgern mit dem Vorwand “Pandemie” gestohlen haben, nicht mehr zurückgeben wollen. Die einzige Möglichkeit, diese Personen von der Macht, in deren Besitz sie sich mit Bezug auf das Leben von Bürgern wähnen, zu entfernen, besteht darin, sie aus den Posten, an denen ihr Ego und ihre Existenz so gänzlich hängen, zu beseitigen. Je schneller, desto besser.



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