Kollektivismus – Basis von Sozialismus: A-moralisch, modern, krankhaft, zerstörerisch

Der folgende Text wurde im Jahr 1944 veröffentlicht. Er liest sich aus heutiger Sicht wie eine Vorwegnahme all dessen, was die angeblich demokratischen Gesellschaften der Gegenwart auszeichen:

  • Partikularismus,
  • Gruppentotalitarismus [denken Sie nur an all die angeblich benachteiligten Gruppen, die sich vornehmlich durch Neid und Hass auf die Mehrheitskultur auszeichnen],
  • krankhafte Zuordnung von Individuen zu Gruppen,
  • die Übernahme der Gruppenziele als eigene Ziele,
  • Hass gegenüber denen, die außerhalb der eigenen Gruppe stehen und die Gruppenziele nicht anstreben,
  • das Streben nach Macht, um der Macht willen, um sie über andere ausüben zu können,
  • das Unterordnen von Moral, Gewissen und Freiheit unter das Gruppenziel, das “Wohl des Ganzen”,
  • die Verrohung des menschlichen Miteinanders und Daseins und schließlich
  • Übergriffe des Staates und seiner Schergen in persönliche Freiheit, Zwang zum Wohlverhalten,
  • die Stufe zum Totalitarismus ist genommen.

In geradezu erschreckend klarer Weise hat der Autor, aus dessen 1944 erschienenem Buch wir zitieren, diese Entwicklung als Ergebnis des Versuchs, Sozialismus zu leben, als Ergebnis der kollektivistischen Krankheit, vorhergesehen.

Aber lesen Sie bitte selbst.

“Einer der unlösbaren Widersprüche der kollektivistischen Philosophie besteht darin, dass der Kollektivismus, der sich doch auf die vom Individualismus entwickelte humanistische Ethik stützt, in der Praxis nur innerhalb verhältnismäßig kleiner Gruppen möglich ist. Weil der Sozialismus in der Theorie zwar internationalistisch ist, aber sich in Nationalismus überschlägt, sobald er, wie in Russland oder in Deutschland, in die Tat umgesetzt wird, ist ein ‘liberaler Sozialismus’, wie ihn sich die meisten westlichen Länder vorstellen, reine Theorie, während die Praxis des Sozialismus überall totalitär ist. Im Kollektivismus ist kein Platz für das weitherzige Menschheitsideal des Liberalismus, sondern nur für den engen Partikularismus des totalen Staates.

Wenn die ‘Gemeinschaft’ oder der Staat dem Individuum vorgehen und sie ihre eigenen unabhängigen Ziele haben, hinter denen die Individuen zurückstehen müssen, dann können nur die für diese Ziele Arbeitenden als Glieder der Gemeinschaft angesehen werden. Daraus folgt notwendigerweise, dass jemand nur als Mitglied der Gruppe Ansehen genießt, d.h. nur, wenn und insoweit er für die anerkannten Kollektivziele arbeitet, und dass seine ganze Menschenwürde sich nur aus dieser Mitgliedschaft und nicht aus seiner Eigenschaft als Mensch ergibt. In der Tat sind die bloßen Begriffe der Menschheit und daher auch des Internationalismus in irgendeiner Form durch und durch Ergebnisse der individualistischen Auffassung vom Menschen, Begriffe, für die es in einer kollektivistischen Weltanschauung keinen Platz gibt.

Abgesehen von der fundamentalen Tatsache, dass die kollektivistische Gemeinschaft nur so weit reichen kann wie die Zielgemeinschaft der Individuen existiert oder geschaffen werden kann, gibt es verschiedene weitere Faktoren, welche die Tendenz des Kollektivismus, sich partikularistisch abzuschließen, noch verstärken. Dazu rechnet vor allem der Umstand, dass der Drang des Individuums, sich mit einer Gruppe zu identifizieren, sehr oft einem Unterlegenheitsgefühl entspringt, ein Drang, der daher nur befriedigt werden kann, wenn die Zugehörigkeit zu einer Gruppe eine gewisse Überlegenheit gegenüber dem Gruppenfremden verleiht. Gerade dass jene aggressiven Instinkte, die das Individuum, wie es wohl weiß, innerhalb der Gruppe unterdrücken muss, in der Kollektivaktion gegenüber dem Gruppenfremden sich frei auswirken können, scheint oft den Drang zum Aufgehen in der Gruppe zu verstärken. Es liegt eine tiefe Wahrheit in dem Titel des Buches des amerikanischen Theologen R. Niebuhr ‘Moral Man and Immoral Society’, so wenig wir dem Autor auch in den von ihm gezogenen Schlussfolgerungen zu folgen vermögen. In der Tat haben, wie er sagt, ‘die modernen Menschen in wachsendem Maße die Neigung, sich moralisch vorzukommen, weil sie ihre Laster immer größeren Gruppen überlassen haben’. Wenn die Menschen im Namen einer Gruppe handeln, so scheinen sie sich vieler moralischer Hemmungen zu entledigen, die ihr Verhalten als Individuen innerhalb der Gruppe bestimmen.

[…]

Während den großen Sozialphilosophen des Individualismus im 19. Jahrhundert von Lord Acton oder Jacob Burckhardt bis zu den Sozialisten der Gegenwart, wie Bernarnd Russell, auf die sich die liberale Tradition vererbt hat, die Macht als solche immer als das schlechthin Böse erschienen ist, ist sie für den doktrinären Kollektivisten Selbstzweck. Nicht nur entspringt, wie Russell so treffend ausgeführt hat, der Wunsch, das soziale Leben nach einem einheitlichen Plan zu organisieren, als solcher weitgehend einem Sehnen nach Macht, vielmehr ist er noch weit stärker darauf zurückzuführen, dass die Kollektivisten zur Erreichung ihres Zieles Macht in bisher unbekanntem Ausmaß schaffen müssen, d.h. Macht der einen Menschen über die anderen, und dass ihr Erfolg davon abhängen wird, in welchem Grad sie diese Macht zu erringen vermögen.

[…]

Wir haben früher gesehen, dass die Trennung der ökonomischen Ziele von den politischen eine wesentliche Garantie der persönlichen Freiheit ist und wie sie deshalb mit logischer Folgerichtigkeit von allen Kollektivisten angegriffen wird. Dem müssen wir nun hinzufügen, dass die heute so oft verlangte ‘Umwandlung der ökonomischen Macht in politische’ [genau das will Robert Habeck, wie wir gestern dargelegt haben] notwendigerweise hinausläuft auf die Umwandlung einer Macht, die immer begrenzt ist, in eine solche, aus der es kein Entrinnen gibt. Die so genannte wirtschaftliche Macht ist, so sehr sie zu einem Zwangsmittel werden kann, in der Hand von Privaten niemals eine uneingeschränkte oder vollkommene Macht und niemals eine solche über das gesamte Leben eines Menschen. Aber wird sie als Instrument der politischen Macht zentralisiert, so schafft sie einen Grad der Abhängigkeit, der kaum noch von Sklaverei zu unterscheiden ist.

Die beiden Brennpunkte jedes kollektivistischen Systems sind das Bedürfnis nach einem allgemein angenommenen Zielsystem der dominierenden Gruppe und der alles beherrschende Wunsch dieser Gruppe zur Erreichung ihrer Ziele die größtmögliche Mach zu verschaffen. Daraus entsteht ein bestimmtes Moralsystem, das in einigen Punkten mit dem unsrigen übereinstimmt und in anderen ihm kraß widerspricht. In einem einzigen aber weicht es so sehr von ihm ab, dass es zweifelhaft wird, ob wir es überhaupt noch ein Moralsystem nennen können, nämlich darin, dass es dem Gewissen des einzelnen nicht mehr die Freiheit lässt, sich an seine eigenen Richtlinien zu halten, und dass es nicht einmal irgendwelche allgemeinen Richtlinien kennt, die der einzelne unter allen Umständen innehalten muss oder darf. Dieser Umstand unterscheidet die kollektivistische Moral so sehr von allem, was wir bisher unter Moral verstanden haben, dass es nicht leicht ist, in ihr irgendein Prinzip zu entdecken, obwohl es ein solches gibt.

Das Prinzip, in dem sich die kollektivistische Moral von unserer bisherigen unterscheidet, ist demjenigen sehr ähnlich, das wir bereits im Zusammenhang mit dem Rechtsstaat untersucht haben. Gleich dem formalen Recht sind die Normen der individualistischen Ethik, so wenig präzise sie in mancher Hinsicht sein mögen, doch generell und absolut: sie verlangen oder verbieten ein allgemeines typisches Verhalten ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall das Endziel gut oder schlecht ist. Betrug, Diebstahl, Rohheit oder Vertrauensmissbrauch gelten als schlecht, ob daraus nun im Einzelfall ein Schaden entsteht oder nicht. Solche Handlungen bleiben auch dann schlecht, wenn im besonderen Fall niemand dadurch geschädigt wird oder wenn sie für einen höheren Zweck begangen werden. Wenn wir zuweilen auch genötigt sind, von zwei Übeln das kleinere zu wählen, so bleibt es doch ein Übel. Der Grundsatz, dass der Zweck die Mittel heiligt, erscheint nach der individualistischen Ethik als die Negierung jeder Moral, aber in der kollektivistischen Ethik wird er notwendigerweise zur obersten Norm. Es gibt buchstäblich keine Handlung, zu der der konsequente Kollektivist nicht bereit sein muss, wenn sie dem ‘Wohle des Ganzen’ dient, denn das ‘Wohl des Ganzen’ ist für ihn das einzige Kriterium des Sollens. Die Staatsraison in der die kollektivistische Ethik ihren deutlichsten Ausdruck gefunden hat, kennt keine andere Grenze als die der Zweckmäßigkeit, die sich danach bemißt, ob ein bestimmter Akt für das angestrebte Ziel geeignet ist. […] Es kann keine Grenze dafür geben, was sein [des Staates] Untertan nicht zu tun bereit sein muss, und keine Handlung, von der ihn sein Gewissen zurückhalten darf, wenn sie für ein Ziel notwendig ist, das sich die Gemeinschaft selbst gesteckt hat oder dessen Erreichung ihm seine Vorgesetzten befehlen.”

Das Zitierte findet sich auf den Seiten 179 bis 188 in der Ausgabe von “Der Weg zur Knechtschaft [besser wäre “in die Knechtschaft”]” aus dem Jahre 2014 von F. A. von Hayek.


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