Gesundheitsdiktatur: Von der Kollektivierung der Eigenverantwortung
Der Trick besteht darin Sie für die Gesundheit anderer verantwortlich zu machen. Ganz so als trügen Sie die Verantwortung dafür, dass sich Hans F nicht mit etwas ansteckt. Der Trick liegt all dem zugrunde, was Polit-Darsteller derzeit an Maßnahmen erfinden und umsetzen, zum Schutz der Bevölkerung versteht sich. Und zu diesem Schutz, so wird erklärt, sei Solidarität notwendig, und es sei notwendig, das eigene Verhalten an der Gesundheit anderer auszurichten und natürlich sei es ganz besonders notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die die Verbreitung von Krankheiten zwischen Personen unterbinden, tatsächlich also Maßnahmen, von denen behauptet wird, dass sie das tun, wobei alle Belege, die es zu den entsprechenden Non Pharmaceutical Interventions gibt von Masken über Kontaktbeschränkungen, Handhygiene bis zum Lockdown eine ganz andere Sprache sprechen: Sie nutzen herzlich wenig, um das zu erreichen, was angeblich mit ihnen erreicht werden soll.
Dass dem so ist, darüber besteht kein Zweifel mehr. Allein auf ScienceFiles haben wir eine große Zahl von Studien zusammengesammelt, die alle die Nutzlosigkeit der beschriebenen Maßnahmen zeigen. Dass dieser ganze Krempel nichts nutzt, das ist übrigens lange bekannt. Anfang 2020 haben Xiao et al. (2020) Ergebnisse zur Effektivität von Non Pharmaceutical Measures aus der wissenschaftlichen Literatur “vor SARS-CoV-2” – für Influenza zusammengestellt. Ergebnis: Kein Effekt nachweisbar.
Xiao, Jingyi, Eunice YC Shiu, Huizhi Gao, Jessica Y. Wong, Min W. Fong, Sukhyun Ryu, and Benjamin J. Cowling. (2020). Nonpharmaceutical measures for pandemic influenza in nonhealthcare settings—personal protective and environmental measures.” Emerging infectious diseases 26(5): 967.
Warum gab es diese Maßnahmen dennoch?
Die Antwort auf diese Frage ist sicher vielschichtig, für uns der wichtigste Punkt dabei ist die Möglichkeit, Individuen aufeinander zu verpflichten, ihnen eine Sorgfaltspflicht für die Gesundheit anderer, die über ein normales Maß, also darüber, dass man andere nicht ABSICHTLICH schädigt, hinausgeht. Alle beschriebenen Non Pharmaceutical Interventions haben gemeinsam, dass sie die Meldung: “Sie müssen den Kontakt mit anderen meiden, damit sie andere nicht anstecken können und andere sie nicht anstecken können” transportieren und mit ihr die neuerfundende Verantwortung für die Gesundheit anderer.
Rollen wir das Feld von drei Aussagen her auf:
Verantwortung für die Gesundheit anderer gibt es nicht.
Es gibt eine Verpflichtung, andere mit ABSICHTSVOLLER Handlung nicht zu schädigen.
Niemand kann andere jenseits ABSICHTSVOLLER Handlungen für die eigene Gesundheit verantwortlich machen.
Offenkundig ist die zweite Aussage der Nukleus, aus dem sich der Rest ergibt. Letztlich ist damit nichts anderes als vorsätzliche Körperverletzung oder Tötung beschrieben. In einer Gesellschaft, die sich Regeln des gegenseitigen Umgangs miteinander gegeben hat, sind derartige Handlungen untersagt. Es gibt sie natürlich dennoch, was zeigt, dass Gesellschaften artifizielle Bedingungen schaffen, die nicht dem entsprechend, was Thomas Hobbes den Naturzustand genannt hat. Aus dem Gesagten leitet sich ab, dass es zwar ein Recht gibt, vor absichtlichen Handlungen zum eigenen Schaden, geschützt zu werden, aber keines, vor unabsichtlichen Handlungen zum eigenen Schaden geschützt zu werden.
Die letzte Konsequenz ist eigentlich so offensichtlich, dass es erschreckend ist, sie benennen zu müssen. Niemand von uns kann Unfälle, Situationen, in denen Dritte zu Schaden kommen ausschließen. Wie viele Bürger wurden über die letzten Jahrzehnte von Mitbürgern in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Influenza angesteckt, ohne dass der Anstecker dies beabsichtigt hat? Wie viele Eltern hatten im fortgeschrittenen Alter Masern, weil ihr Kind die Masern aus dem Kindergarten mitgebracht hat? In keinem dieser Fälle käme jemand auf die Idee, die Quelle der Ansteckung wegen absichtlicher Verbreitung von Viren in die Pflicht zu nehmen. Warum nicht: Weil man sich als Mensch nicht vor allem schützen kann, weil ein gewisses Risiko zum Leben gehört, weil Grippeinfekte oder Kinderkrankheiten nicht ausgeschlossen werden können, weil es – mit anderen Worten, keinen Rechtsanspruch gibt, von anderen gesund erhalten zu werden, weil andere nicht die Verantwortung für die eigene Gesundheit haben, weil Eigenverantwortung nicht kollektiviert werden kann.
Dessen ungeachtet ist genau das im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 geschehen. Plötzlich gab es eine Verantwortung für die Gesundheit anderer, eine, die unter Solidarität gerahmt wurde und mit der Perversion einherging, dass Menschen, die keinerlei Symptome einer Erkrankung haben, die nach allem, was vor SARS-CoV-2 galt, als gesund anzusehen sind, für die Gesundheit anderer Gesunder in die Pflicht genommen, für deren Gesundheit verantwortlich gemacht wurden.
Das ist eine Perversion sozialer Interaktion sondersgleichen: Einem Gesunden wird erzählt, er könne nicht wissen, ob er morgen auch noch gesund sei und müsse deshalb den Kontakt zu einem anderen Gesunden meiden, für den dieselbe Unsicherheit gilt, denn beide tragen nicht nur die Verantwortung für die eigene Gesundheit, sie tragen auch die Verantwortung für die Gesundheit anderer und diese Verantwortung tragen sie selbst dann, wenn es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass die eigene Gesundheit und die anderer gefährdet ist.
Vor 20 Jahren hätten wir geglaubt, dass man mit einer derartigen Perversion menschlicher Beziehungen keinen Blumentopf gewinnen kann. Heute sind wir klüger, und der Grund dafür, dass man das kann, der findet sich in linksidentitärem Unsinn. Denn die beschriebene Kollektivierung von Eigenverantwortung, sie hat damit begonnen, dass urplötzlich Leute behauptet haben, aufgrund einer Einbildung oder einer anderen Deformierung seien sie des besonderen Schutzes bedürftig, weshalb andere sich in ihrer Gegenwart nicht normal verhalten dürften, sondern die Dinge unterlassen müssten, die diese fragilen Wesen in ihren Seelchen verletzten könnten. Und die Menge der Dinge, die diese fragilen Existenzen verletzten können, ist schier endlos, sie reicht von Worten, deren Bedeutung sie missbiligen, über Autoren, die diese Worte benutzt haben, in vielen Fällen vor hunderten von Jahren benutzt haben, bis zu Menschen, die ihnen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung (heterosexuell) oder Hautfarbe (weiß) psychische Schmerzen bereiten.
Die beschriebene Perversion ist dieselbe, die im Rahmen der Pandemie zum Einsatz gekommen ist. Die Eigenverantwortung: “Wenn Du nicht erträgst, was Kant geschrieben hat, dann lies nicht, was er geschrieben hat. Wenn Du nicht erträgst, dass Kant zentraler Lehrstoff an Hochschulen ist, dann bleib’ Hochschulen fern” wurde ausgehebelt und kollektiviert. Plötzlich sind Andere für das Wohlergehen von X verantwortlich, nicht etwa, weil sie absichtlich Dinge tun, die die physische Gesundheit von X schädigen, sondern weil sie etwas tun, von dem sich X einbildet, dass es ihn schädigen würde.
Übertragen wir das ganze auf SARS-CoV-2, dann wird daraus derselbe Schuh, denn: Wer Angst hat, sich bei Arbeitskollegen anzustecken, der kann zuhause bleiben und auf lange Sicht kündigen. Wer erwartet, dass andere alle Risiken, die ihm in seinem Leben begegnen könnten, aus dem Weg räumen, damit er, König X, unversehrt durch das Leben gehen kann, der sollte sich in Watte wickeln und auf sein Ende warten. Wer Angst vor Kontakt mit Menschen hat, der soll diesen Kontakt meiden.
Niemand hat ein Recht, von anderen, die diese Ängste nicht teilen, zu erwarten, dass sie Kontakt meiden, ein Leben ohne Risiken leben wollen, der Arbeit fernbleiben, um die potentielle Gefahr, andere anzustecken, auszuschließen.
Und dennoch ist genau das in den letzten Jahren festgeschrieben worden. Menschen wurden auf absurde Weise aufeinander verpflichtet, für die Gesundheit anderer verantwortlich gemacht. Davon profitiert haben Polit-Darsteller, denen es ein Leichtes war, ihre Zwangs-Maßnahmen unter so wohlklingenden Begriffen wie Volksgesundheit oder Solidarität durchzusetzen, ganz so, als gäbe es “die Volksgesundheit” oder “die Solidarität” jenseits individueller Beziehungen.
Mit anderen Worten, individuelle Merkmale wurden kollektiviert, Eigenverantwortung durch kollektive Verantwortung für eine imaginierte Volksgesundheit ersetzt. Gesund können aber immer nur Menschen sein, und die Perversion, die sich damit verbindet, die Volksgesundheit in Bezug auf SARS-CoV-2 zu beschwören und zur kollektiven Verantwortung zu machen, sie offenbart sich in den vielen KRANKEN, deren Leiden nicht gelindert werden, deren Krebs unbehandelt bleibt, deren notwendige Operation verschoben wird, mit denen niemand “solidarisch ist”, weil die Volksgesundheit an SARS-CoV-2 und nicht etwa an Krebs oder anderen Krankheiten ausgerichtet wird.
Erzählungen wie diejenige, die im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie gesponnen wurde und deren Anfänge gerade im Zusammenhang mit Affenpocken wieder zu erkennen sind, haben mit Gesundheit oder Sicherheit oder dem Schutz “der Menschen” überhaupt nichts zu tun. Sie dienen dem Umbau einer individuellen Gesellschaft in ein oligarschisch geführtes kollektives Gefängnis.
Wie hieß es in den 70er: Wehret den Anfängen.
Aber was tut man, wenn die Anfänge bereits in ein fortgeschrittenes Entwicklungsstadium übergegangen sind?
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Andere nicht anzustecken, ist schon ein Gebot, die Frage ist nur, wie weit man dabei gehen darf. Muss ich Restriktionen gegen meine Person akzeptieren, um andere nicht anzustecken?
Im Falle einer Aids-Erkrankung würde ich sagen, dass ein Erkrankter akzeptieren muss, dass er mögliche Sexualpartner vorwarnt und auch in bestimmten Fällen seine Umgebung über seine Erkrankung informiert. Aber gilt dasselbe auch für eine Grippeerkrankung im Büro oder im Alltagsleben? Vermutlich nicht.
Bei Grippe zu Hause bleiben finde ich gut.
Bei Grippe auch nicht einkaufen gehen?
Und bei einem leichten Schnupfen?
Ganz ehrlich, bei diesen Alltagserkrankungen wie Grippe oder Schnupfen bleibt man ja nur zu Hause, wenn man das volle Programm abbekommt, bei leichtem Schnupfen eher nicht.
Ich bin gerne bereit, auf Immungeschwächte Rücksicht zu nehmen, das kann man gerne individuell absprechen, wenn jemand mit im Haus wohnt.
Ich erwarte von meinen Mitmenschen, daß sie mich, wenn sie krank sind, mit ihren Bazillen, Viren und Pilzen verschonen. Eine Entscheidung, ob diese für mich harmlos sind (Grippe ist nicht harmlos), treffe ausschließlich ich selbst, niemand hat das Recht, dies für mich zu entscheiden. Der Satz “Ich bin erkältet und halte deshalb Abstand” reicht mir als Hinweis nahezu immer aus.
Ich habe bereits im März 2020 jedem, der sich vor einer Ansteckung fürchtete, gesagt: “Warum soll ich unter Deiner Phobie leiden? Setz Dir eine Gasmaske auf und/oder verkrieche Dich in Deinem desinfizierten Keller!” Sämtliche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der erlogenen Pandemie waren unrechtmäßig, gleichgültig, was das Bundesdiktaturgericht – genannt “Bundesverfassungsgericht” – dazu meint, und zwar einfach deswegen, weil sich der einzelne, der sich vor Ansteckung fürchtete, durch – aus seiner Sicht – geeignete Maßnahmen hätte “schützen” können.
@Sie für die Gesundheit anderer verantwortlich zu machen.
also – wenn ich dann auch die Verantwortung für die Gesundheit anderer übernehmen kann, ist das ok !
Ich übernehme dann die Verantwortung für den bunten Tag und schicke sie in ein Loch, indem sie vollkommen sicher sind !
Den Schlüssel werde ich dann sicherlich verlieren und sehr bedauern !
Ich bin nicht deren Eigentum, mit dem sie nach Belieben tun können, was ihren Geschäften gerade nützt !
Hierum geht es den meisten :
Auch das Patent für das innovativste Medikament läuft einmal ab. Das ist den Pharmaunternehmen wohl bewusst. Und sie wissen: Den Hoch-Zeiten folgen – gerade bei Blockbuster-Patenten – Zeiten mit herben Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Pharma-Aktien-Selektion-ist-Trumpf-416809.html
Dieses Problem soll mit mRNA gelöst werden, und die Politik verkauft ihre Völker für diese Geschäfte !
Klasse Artikel. Vor allem die Einordnung unter linksidentitäre Wokeness bzw Hypochondrie. Eigentlich ist die Ausweitung von linken Wort- und Stimmungshypochondrien auf den medizinischen Bereich der nächste logische und wesentlich wirksamere Schritt, um Richtung Kollektiv steuern zu können, denn Verbotsmaßnahmen wegen Tod durch Ansteckung sind wesentlich besser durchsetzbar als Verbotsmaßnahmen wegen Beleidigtsein etwa durch falsche Wortwahl.
Analoges sehe ich beim co2. Man hat auch hier etwas, das quasi an allen Lebensvorgängen haftet und dessen Verbot und Regulierung daher alles treffen kann. Woke Wortregulation zerstört die Kommunikation, die totale medizinische Quarantäne das berufliche Leben UND die Sozialkontakte, und das Verbot von co2-Emission würgt auch eine ganze Menge lebensessenzieller Vorgänge ab.
Und so wie der co2-Angstfetisch echten Umweltschutz in Vergessenheit gebracht hat, hat der sarscov2-Fetisch alle anderen Erkrankungen in Vergessenheit gebracht.
Zu Ihrem leider wahren Schlusssatz eine Bemerkung. Ich fürchte, die Menschen sind in der Breite bereits in ihrem Denken aufs neue Totalitäre formatiert und man muss garnicht mehr viel tun, wenn man ne neue Angstsau durchs Dorf treibt und daran neue “solidarische” Unzumutbarkeiten knüpft.
Der Staat hat eine objektive Gefahr, ausgehend von der Verbreitung von SARS-CoV-2 festgestellt. Demnach trifft den Staat die (Schutz)Pflicht, zur Gefahrenabwehr. Das Resultat dieser Gefahrenabwehr ist bekannt. Eine Vervielfachung der Infektionszahlen. Orte an denen der Staat seiner Schutzpflicht nicht nachkam, z.B. weil ungeeignete Antigen-Tests eingesetzt worden – muss der Bürger nicht betreten – Stichwort Untermaßverbot. Wer aber dergestalt in seinen subjektiv-öffentichen Rechten verletzt war/ist, der hätte dagegen klagen und effektiven Schutz einfordern können. Dies berührt die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen aus Regierungssicht und damit allemal effektiver, als durch bloßes bestreiten und Fundamentalopposition. Vor allem eröffnet es Gerichten die Möglichkeit, die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen, ohne die Einschätzungsprärogative der Regierung in Frage stellen zu müssen. Wer diesen Ansatz konsequent und unter Hinnahme tiefgreifender persönlicher Nachteile von Anbeginn an gerichtlich verfolgte, der hat gute Aussichten vor Gericht zu obsiegen und gleichzeitig attestiert zu bekommen, dass die Maßnahmen des letzten Jahres untauglich im Sinne der Gefahrenabwehr waren und das dies der Regierung auch bewusst war. Diejenigen aber, welche ihr Haupt gebeugt und ihre Bürgerrechte und ihren Stolz seit Anbeginn der Pandemie an der Pforte abgegeben hatten und lieber “spazieren” gingen, verdienen es aus meiner Sicht auch nicht, wie mündige Bürger behandelt zu werden.
“Seit >2 Jahren prophezeie ich meinen Juristenkollegen die Umdeutung der Grundrechte von Abwehrrechten zu sekundären Anspruchsrechten.
Ich habe in dieser Zeit unfassbare Unkenntnis festgestellt. Rechtsphilosophische Grundlagen, Grundrechtstheorie sind bereits begrifflich 1/
bei diesen Leuten kaum präsent. Die Dreiteilung in Abwehrrechte, Anspruchsrechte und Partizipationsrechte nicht bekannt. Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaat werden synonym verwendet, meistens zur Beschreibung des derzeit herrschenden Systems, ohne jedwede wert- und 2/
prinzipienbasierte Einordnung. Es findet kein Abgleich des Vorgefundenen mit, keine Prüfung an den Kriterien statt.
Herrschendes System = Demokratie.
Was in dem System geschieht = gut.
Andere Systeme = undemokratisch.
Hobbes, Locke, Rousseau, de Tocqueville, Montesqieu 3/
Knabenmorgenblütenträume
@Knabenmorgenbl1
·
2 Std.
und ihr Werk sind völlig unbekannt.
Leuten mit Doppel-VB sind die Grundlagen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht geläufig.
In fast jeder Diskussion tritt ein ekelhafter, faschistisch anmutender Rechtspositivismus zu Tage.
Der paternalistische Staat wird nicht als 4/
solcher erkannt, geschweige denn kritisiert.
Aus jeder Pore dünsten diese Juristen Obrigkeitshörigkeit, Gehorsam, Unterordnung aus.
Die wenigen Ausnahmen sind fast völlig verstummt. Sie standen schon zu Beginn allein auf weiter Flur. Der Druck von Mandanten, 5/
Partnern, Kollegen war enorm, es wirkte fast orchestriert.
Juristen, die man für äußerst fähig gehalten hat, reagierten wie verängstigte, irrationale Kaninchen. Vergaßen ihre juristischen Werkzeuge und hinterfragten nichts. Erst wartete man auf Anweisung durch die Politik, 6/
dann auf konkrete Vorgaben in den Medien.
Diese Menschen wirkten wie unfähige Kinder, die sich hilfesuchend nach ihren Eltern umschauten. Unfähig, eigene Entscheidungen zu treffen.
Das #UrteilDerSchande ist vor diesem Hintergrund lediglich als logische Konsequenz 7/
dieser überwiegend inkompetenten Juristenkaste zu betrachten. Das juristische Ausbildungsystem hat eine Armee von konformistischen Exekutivjuristen und Subsumtionsautomaten geschaffen.
Das mag dem Laien nicht schmecken: Von den Juristen habt Ihr nichts (mehr) zu erwarten!
Ich nehme hier natürlich ausdrücklich die allseits bekannten Freiheitskämpfer wie @jeha2019
, @nhaerting
, @GieslerIris
und @SylK1966
aus. Ich bewundere das Engagement und die Charakterstärke. Ich sehe jedoch in #BigLaw, dass der Großteil der Juristenschaft völlig verloren ist.”
Diesen vielbeachteten Thread möchte ich wie folgt ergänzen: Die juristisch-dogmatische Ursünde war die Erfindung sogenannter grundrechtlicher Schutzpflichten. Diese bedeuten gewissermaßen eine Umkehrung der Grundrechte in ihr Gegenteil.
Die Grundrechte sind nicht mehr in erster Linie Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat. Der Staat erhält vielmehr um der Grundrechte willen all jene Befugnisse zum Eingriff in die Freiheitsrechte, die mit deren Verankerung im Grundgesetz gerade abgewehrt werden sollen.
Die in der Verfassung positivrechtlich spezifizierten Freiheitsgrundrechte werden einer positivrechtlich nicht fassbaren, insofern notwendig abstrakten und deswegen in Abwägungen immer überlegenen staatlichen Schutzpflicht untergeordnet.
Auch lässt sich, wie gerade zu beobachten ist, aus solchen staatlichen Schutzpflichten ein Anspruch des Staates an seine Bürger ableiten, sich ordnungsgemäß zu verhalten.
In dieser juristischen Kunstfigur liegt damit eine radikale Umkehrung des Verhältnisses von Staat und Bürger und ein fundamentales Missverständnis im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.
Das Ergebnis lautet wie so oft: Staatlicher Schutz durch Repression und stellt die gröbste Missachtung historischer Erfahrung mit der Funktion des Sicherheitsdenkens in den autoritären Staatsordnungen Europas des 20. Jahrhunderts dar.
Die hier formulierte Kritik ist nicht neu, sondern sie begleitet die angeblichen grundrechtlichen Schutzpflichten seit ihrer juristischen Erfindung. Die Kritik konnte bisher jedoch weitgehend im Konjunktiv formuliert werden, um das Missbrauchspotential aufzuzeigen.
Mit den gerichtlichen Entscheidungen in der Pandemie hat sich das geändert. Es ist daher dringend geboten, die Kritik mit neuem Leben zu erfüllen.“
Wenn ich diesen rechtstheoretischen Müll schon lese kommt mir das Kotzen. Es geht darum den grassierenden Irrsinn zu entlarven. Nicht darum, wer im Sandkasten a la RA Lipinski “Recht” behält, in der Praxis dann scheitert, aber Kohle ohne Ende eingesackt hat. Man kann nicht erst anfangen eine Strategie dagegen zu entwickeln, wenn die Sache effektiv bereits “in trockenen Tüchern” ist. Und diese Klugscheisser allerorten, welche in 2 Jahren Pandemie definitiv NICHTS in der Praxis auf die Reihe bekommen haben, aber trotzdem das große Wort führen, naja, was solls, geschenkt. Das war ja schon immer so.
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Damit das auch weiterhin so bleibt, benötigen wir Ihre Hilfe:
Andere nicht anzustecken, ist schon ein Gebot, die Frage ist nur, wie weit man dabei gehen darf. Muss ich Restriktionen gegen meine Person akzeptieren, um andere nicht anzustecken?
Im Falle einer Aids-Erkrankung würde ich sagen, dass ein Erkrankter akzeptieren muss, dass er mögliche Sexualpartner vorwarnt und auch in bestimmten Fällen seine Umgebung über seine Erkrankung informiert. Aber gilt dasselbe auch für eine Grippeerkrankung im Büro oder im Alltagsleben? Vermutlich nicht.
Wer Grippe hat bleibt zu Hause. So einfach wurde da schon immer gehandhabt.
Bei Grippe zu Hause bleiben finde ich gut.
Bei Grippe auch nicht einkaufen gehen?
Und bei einem leichten Schnupfen?
Ganz ehrlich, bei diesen Alltagserkrankungen wie Grippe oder Schnupfen bleibt man ja nur zu Hause, wenn man das volle Programm abbekommt, bei leichtem Schnupfen eher nicht.
Ich bin gerne bereit, auf Immungeschwächte Rücksicht zu nehmen, das kann man gerne individuell absprechen, wenn jemand mit im Haus wohnt.
Ich erwarte von meinen Mitmenschen, daß sie mich, wenn sie krank sind, mit ihren Bazillen, Viren und Pilzen verschonen. Eine Entscheidung, ob diese für mich harmlos sind (Grippe ist nicht harmlos), treffe ausschließlich ich selbst, niemand hat das Recht, dies für mich zu entscheiden. Der Satz “Ich bin erkältet und halte deshalb Abstand” reicht mir als Hinweis nahezu immer aus.
Ich habe bereits im März 2020 jedem, der sich vor einer Ansteckung fürchtete, gesagt: “Warum soll ich unter Deiner Phobie leiden? Setz Dir eine Gasmaske auf und/oder verkrieche Dich in Deinem desinfizierten Keller!” Sämtliche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der erlogenen Pandemie waren unrechtmäßig, gleichgültig, was das Bundesdiktaturgericht – genannt “Bundesverfassungsgericht” – dazu meint, und zwar einfach deswegen, weil sich der einzelne, der sich vor Ansteckung fürchtete, durch – aus seiner Sicht – geeignete Maßnahmen hätte “schützen” können.
Noch nicht abgeschlossene Impfpflichtverfassungsbeschwerde,
Beschlussdatum der aktuellen Ablehnung war der 27.04!:
„Interdisziplinäre Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Wir haben die 1200er-Marke geknackt – vielen herzlichen Dank für die zahlreiche Unterstützung!!
Aktuelles:
Der Eingang der Verfassungsbeschwerde ist bestätigt (zum 29.4.22). Nun findet die Prüfung statt.“
https://www.psych-for.me/netzwerkarbeit/verfassungsbeschwerde/
@Sie für die Gesundheit anderer verantwortlich zu machen.
also – wenn ich dann auch die Verantwortung für die Gesundheit anderer übernehmen kann, ist das ok !
Ich übernehme dann die Verantwortung für den bunten Tag und schicke sie in ein Loch, indem sie vollkommen sicher sind !
Den Schlüssel werde ich dann sicherlich verlieren und sehr bedauern !
Ich bin nicht deren Eigentum, mit dem sie nach Belieben tun können, was ihren Geschäften gerade nützt !
Hierum geht es den meisten :
Auch das Patent für das innovativste Medikament läuft einmal ab. Das ist den Pharmaunternehmen wohl bewusst. Und sie wissen: Den Hoch-Zeiten folgen – gerade bei Blockbuster-Patenten – Zeiten mit herben Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Pharma-Aktien-Selektion-ist-Trumpf-416809.html
Dieses Problem soll mit mRNA gelöst werden, und die Politik verkauft ihre Völker für diese Geschäfte !
“Was man 2020 alles nicht sagen durfte.”
https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/das-klinikum/pressemeldungen/281
Und was man 2022 dazu weiẞ:
https://twitter.com/Radbruch_lab/status/1527994581626806274
Klasse Artikel. Vor allem die Einordnung unter linksidentitäre Wokeness bzw Hypochondrie. Eigentlich ist die Ausweitung von linken Wort- und Stimmungshypochondrien auf den medizinischen Bereich der nächste logische und wesentlich wirksamere Schritt, um Richtung Kollektiv steuern zu können, denn Verbotsmaßnahmen wegen Tod durch Ansteckung sind wesentlich besser durchsetzbar als Verbotsmaßnahmen wegen Beleidigtsein etwa durch falsche Wortwahl.
Analoges sehe ich beim co2. Man hat auch hier etwas, das quasi an allen Lebensvorgängen haftet und dessen Verbot und Regulierung daher alles treffen kann. Woke Wortregulation zerstört die Kommunikation, die totale medizinische Quarantäne das berufliche Leben UND die Sozialkontakte, und das Verbot von co2-Emission würgt auch eine ganze Menge lebensessenzieller Vorgänge ab.
Und so wie der co2-Angstfetisch echten Umweltschutz in Vergessenheit gebracht hat, hat der sarscov2-Fetisch alle anderen Erkrankungen in Vergessenheit gebracht.
Zu Ihrem leider wahren Schlusssatz eine Bemerkung. Ich fürchte, die Menschen sind in der Breite bereits in ihrem Denken aufs neue Totalitäre formatiert und man muss garnicht mehr viel tun, wenn man ne neue Angstsau durchs Dorf treibt und daran neue “solidarische” Unzumutbarkeiten knüpft.
Der Staat hat eine objektive Gefahr, ausgehend von der Verbreitung von SARS-CoV-2 festgestellt. Demnach trifft den Staat die (Schutz)Pflicht, zur Gefahrenabwehr. Das Resultat dieser Gefahrenabwehr ist bekannt. Eine Vervielfachung der Infektionszahlen. Orte an denen der Staat seiner Schutzpflicht nicht nachkam, z.B. weil ungeeignete Antigen-Tests eingesetzt worden – muss der Bürger nicht betreten – Stichwort Untermaßverbot. Wer aber dergestalt in seinen subjektiv-öffentichen Rechten verletzt war/ist, der hätte dagegen klagen und effektiven Schutz einfordern können. Dies berührt die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen aus Regierungssicht und damit allemal effektiver, als durch bloßes bestreiten und Fundamentalopposition. Vor allem eröffnet es Gerichten die Möglichkeit, die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen, ohne die Einschätzungsprärogative der Regierung in Frage stellen zu müssen. Wer diesen Ansatz konsequent und unter Hinnahme tiefgreifender persönlicher Nachteile von Anbeginn an gerichtlich verfolgte, der hat gute Aussichten vor Gericht zu obsiegen und gleichzeitig attestiert zu bekommen, dass die Maßnahmen des letzten Jahres untauglich im Sinne der Gefahrenabwehr waren und das dies der Regierung auch bewusst war. Diejenigen aber, welche ihr Haupt gebeugt und ihre Bürgerrechte und ihren Stolz seit Anbeginn der Pandemie an der Pforte abgegeben hatten und lieber “spazieren” gingen, verdienen es aus meiner Sicht auch nicht, wie mündige Bürger behandelt zu werden.
“Knabenmorgenblütenträume@Knabenmorgenbl1
“Seit >2 Jahren prophezeie ich meinen Juristenkollegen die Umdeutung der Grundrechte von Abwehrrechten zu sekundären Anspruchsrechten.
Ich habe in dieser Zeit unfassbare Unkenntnis festgestellt. Rechtsphilosophische Grundlagen, Grundrechtstheorie sind bereits begrifflich 1/
bei diesen Leuten kaum präsent. Die Dreiteilung in Abwehrrechte, Anspruchsrechte und Partizipationsrechte nicht bekannt. Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaat werden synonym verwendet, meistens zur Beschreibung des derzeit herrschenden Systems, ohne jedwede wert- und 2/
prinzipienbasierte Einordnung. Es findet kein Abgleich des Vorgefundenen mit, keine Prüfung an den Kriterien statt.
Herrschendes System = Demokratie.
Was in dem System geschieht = gut.
Andere Systeme = undemokratisch.
Hobbes, Locke, Rousseau, de Tocqueville, Montesqieu 3/
Knabenmorgenblütenträume
@Knabenmorgenbl1
·
2 Std.
und ihr Werk sind völlig unbekannt.
Leuten mit Doppel-VB sind die Grundlagen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht geläufig.
In fast jeder Diskussion tritt ein ekelhafter, faschistisch anmutender Rechtspositivismus zu Tage.
Der paternalistische Staat wird nicht als 4/
solcher erkannt, geschweige denn kritisiert.
Aus jeder Pore dünsten diese Juristen Obrigkeitshörigkeit, Gehorsam, Unterordnung aus.
Die wenigen Ausnahmen sind fast völlig verstummt. Sie standen schon zu Beginn allein auf weiter Flur. Der Druck von Mandanten, 5/
Partnern, Kollegen war enorm, es wirkte fast orchestriert.
Juristen, die man für äußerst fähig gehalten hat, reagierten wie verängstigte, irrationale Kaninchen. Vergaßen ihre juristischen Werkzeuge und hinterfragten nichts. Erst wartete man auf Anweisung durch die Politik, 6/
dann auf konkrete Vorgaben in den Medien.
Diese Menschen wirkten wie unfähige Kinder, die sich hilfesuchend nach ihren Eltern umschauten. Unfähig, eigene Entscheidungen zu treffen.
Das #UrteilDerSchande ist vor diesem Hintergrund lediglich als logische Konsequenz 7/
dieser überwiegend inkompetenten Juristenkaste zu betrachten. Das juristische Ausbildungsystem hat eine Armee von konformistischen Exekutivjuristen und Subsumtionsautomaten geschaffen.
Das mag dem Laien nicht schmecken: Von den Juristen habt Ihr nichts (mehr) zu erwarten!
Ich nehme hier natürlich ausdrücklich die allseits bekannten Freiheitskämpfer wie @jeha2019
, @nhaerting
, @GieslerIris
und @SylK1966
aus. Ich bewundere das Engagement und die Charakterstärke. Ich sehe jedoch in #BigLaw, dass der Großteil der Juristenschaft völlig verloren ist.”
https://twitter.com/Knabenmorgenbl1
Rosa Diano@RosaDiano2
Diesen vielbeachteten Thread möchte ich wie folgt ergänzen: Die juristisch-dogmatische Ursünde war die Erfindung sogenannter grundrechtlicher Schutzpflichten. Diese bedeuten gewissermaßen eine Umkehrung der Grundrechte in ihr Gegenteil.
Die Grundrechte sind nicht mehr in erster Linie Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat. Der Staat erhält vielmehr um der Grundrechte willen all jene Befugnisse zum Eingriff in die Freiheitsrechte, die mit deren Verankerung im Grundgesetz gerade abgewehrt werden sollen.
Die in der Verfassung positivrechtlich spezifizierten Freiheitsgrundrechte werden einer positivrechtlich nicht fassbaren, insofern notwendig abstrakten und deswegen in Abwägungen immer überlegenen staatlichen Schutzpflicht untergeordnet.
Auch lässt sich, wie gerade zu beobachten ist, aus solchen staatlichen Schutzpflichten ein Anspruch des Staates an seine Bürger ableiten, sich ordnungsgemäß zu verhalten.
In dieser juristischen Kunstfigur liegt damit eine radikale Umkehrung des Verhältnisses von Staat und Bürger und ein fundamentales Missverständnis im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.
Das Ergebnis lautet wie so oft: Staatlicher Schutz durch Repression und stellt die gröbste Missachtung historischer Erfahrung mit der Funktion des Sicherheitsdenkens in den autoritären Staatsordnungen Europas des 20. Jahrhunderts dar.
Die hier formulierte Kritik ist nicht neu, sondern sie begleitet die angeblichen grundrechtlichen Schutzpflichten seit ihrer juristischen Erfindung. Die Kritik konnte bisher jedoch weitgehend im Konjunktiv formuliert werden, um das Missbrauchspotential aufzuzeigen.
Mit den gerichtlichen Entscheidungen in der Pandemie hat sich das geändert. Es ist daher dringend geboten, die Kritik mit neuem Leben zu erfüllen.“
https://twitter.com/RosaDiano2/
Wenn ich diesen rechtstheoretischen Müll schon lese kommt mir das Kotzen. Es geht darum den grassierenden Irrsinn zu entlarven. Nicht darum, wer im Sandkasten a la RA Lipinski “Recht” behält, in der Praxis dann scheitert, aber Kohle ohne Ende eingesackt hat. Man kann nicht erst anfangen eine Strategie dagegen zu entwickeln, wenn die Sache effektiv bereits “in trockenen Tüchern” ist. Und diese Klugscheisser allerorten, welche in 2 Jahren Pandemie definitiv NICHTS in der Praxis auf die Reihe bekommen haben, aber trotzdem das große Wort führen, naja, was solls, geschenkt. Das war ja schon immer so.