Höchstes Gericht in Wisconsin erklärt “Dropboxen” für illegal: Präsidentschaftswahl 2020 war halt doch Betrug

Wenn man sich zur politisch-korrekten MS-Meinung zuordnen, besser: sich der MS-Meinung unterordnen will, dann ist geistige und charakterliche Flexibilität gefragt. Denn man muss es schaffen, Fakten zu verdrehen, ohne die Achtung vor sich selbst zu verlieren. Man muss es schaffen, die Realität zu verleugnen und Lügen anstelle von Fakten zu verbreiten. Man muss den Verlust an Selbstachtung dadurch zu kompensieren versuchen, dass man diejenigen, die einem dazu zwingen, die Achtung vor sich selbst zu verlieren, weil man eben lügt, also diejenigen, die die Realität beschreiben, die Fakten vorbringen, die Ideologie ablehnen, schädigt, verfolgt, bekämpft…

Ja, so ein Mitläufer im politisch-korrekten Zeitgeist zu sein, das ist nicht einfach. Es ist kein Wunder, dass so viele Mitläufer all die Kriterien erfüllen, die zu Diagnosen wie Soziopathie, Paranoia, Schizophrenie oder schlicht: Pathologie und Boshaftigkeit führen.

Die US-Wahl, die Präsidentschaftswahl von 2020, die das Basement-Dummy in das Weiße Haus und als Folge die Wirtschaft und den Lebensstandard der USA auf Sturzflug gebracht hat, sie zeichnet sich durch viele Besonderheiten aus, die man als politisch-korrekter MS-Follower gegen die Wirklichkeit verteidigen muss. Biden hat mehr Stimmen erhalten, als je ein Präsidentschafsbeweber vor ihm. Diese extraorbitante Beliebtheit von Creepy Joe ist seither in eine exorbitante Unbeliebtheit umgeschlagen, denn von den 81 Millionen US-Amerikanern, die angeblich für Biden gestimmt haben, sind kaum mehr welche übrig, die seine Amtsführung in irgend einer Weise mit dem Wort “befriedigend” in Verbindung bekommen können. “Für Biden gestimmt” ist hier die relevante Formulierung, denn als Erster Präsident in der Geschichte der USA hat Joe Biden nicht nur 81 Millionen Stimmen erhalten, er hat mehr Stimmen erhalten als er Wähler hat, vermutlich haben manche kumuliert und panaschiert, im Kästchen für Biden…

Wer unsere Berichterstattung über die US-Präsidentschaftswahl verfolgt hat, der wird sich an die Unmenge der Indizien und Belege erinnern, die dafür sprechen, dass die US-Präsidentschaftswahl von 2020 einen der größten Wahlbetrüge darstellt, den die Welt je gesehen hat. Wer es nicht in Erinnerung hat, der kann es hier nachlesen.

Ein wichtiges Element im Kontext von Wahlbetrug sind Dropboxen gewesen, Behältnisse, die aufgestellt wurden, um es Wählern zu ermöglichen, ihre Wahlunterlagen dort einzuwerfen. Egal, aus welcher Sicht man auf diese “Dropboxen” schaut, sie stellen eine Maximierung der Wahrscheinlichkeit für Wahlbetrug dar, und sie sind offenkundig auch für systematischen Wahlbetrug genutzt worden. Dinesh De Sousa hat dies in einer Dokumentation, die den Titel “2000 Mules” trägt, sehr anschaulich und am Beispiel von Leuten dargestellt, die systematisch von einer Dropbox zur nächsten gefahren sind, um dort jeweils eine bestimmte Anzahl von “Wahlzetteln” einzuwerfen. Die Dokumentation wurde u.a. beim Parteitag der Republikaner in Texas gezeigt, dessen Delegierte in einer Resolution festgestellt haben, dass Joe Biden kein legitim gewählter Präsident sei.

Das höchste Gericht des Bundesstaates Wisconsin, der Supreme Court des Staates, hat nun in einem Urteil festgestellt [Mehrheitsvotum: 4:3], dass die “Dropboxen”, die in Wisconsin zur Präsidentschaftswahl aufgestellt waren, illegal waren, was letztlich dazu führt, dass der Führer der Mehrheitsfraktion im Parlament von Wisconsin, Robiin Vos, nun vor der Entscheidung steht, im Parlament eine Abstimmung über die Dezertifizierung der US- Präsidentenschaftswahl in Wisconsin abzuhalten, was zur Folge hätte, dass der knappe Erfolg, den Joe Biden in Wisconsin errungen hat, gestrichen wird, die Wahlmänner zurückgerufen werden. Und sicherlich wäre eine solche Entscheidung ein Dominostein, der entsprechende Wahlen in anderen Bundesstaaten, Arizona, Georgia, Pennsylvania, Michigan nach sich ziehen wird. Es sind also nach wie vor nicht alle Messen, was die US-Präsidentschaftswahl von 2020 angeht, gesungen.

Wir haben das bemerkenswerte Urteil des Wisconsin Supreme Court gelesen und für unsere Leser die besten Stellen aus dem Urteil gefischt, die Stellen, die die Grundlinie der Argumentation zeigen und einen Eindruck vom interessanten Ton geben, in dem das Urteil abgefasst ist.

Die Argumentation ist recht schnell erzählt: Die Wisconsin Electoral Commission (WEC) hat die Aufstellung von Dropboxes betrieben und damit die eigenen Kompetenzen überschritten. Mehr noch die WEC hat gegen geltendes Recht verstoßen, was die Richter der Wahlkommission besonders negativ angekreidet haben.

¶22 If the right to vote is to have any meaning at all, elections must be conducted according to law. Throughout
history, tyrants have claimed electoral victory via elections conducted in violation of governing law. For example, Saddam Hussein was reportedly elected in 2002 by a unanimous vote of all eligible voters in Iraq (11,445,638 people). Examples of such corruption are replete in history. In the 21st century, North Korean leader Kim Jong-un was elected in 2014 with 100% of the vote while his father, Kim Jong-il, previously won 99.9% of the vote. Former President of Cuba, Raul Castro, won 99.4% of the vote in 2008 while Syrian President Bashar al-Assad was elected with 97.6% of the vote in 2007. Even if citizens of
such nations are allowed to check a box on a ballot, they possess only a hollow right. Their rulers derive their power from force and fraud, not the people’s consent.”

Wenn Wahlen in einem Land überhaupt eines Sinn haben sollen, so argumentiert im vorliegenden Fall Richter Rebecca Grassl Bradley, dann müssen diese Wahlen im vom Gesetz gesetzten Rahmen stattfinden. Sei dies nicht der Fall, dann verkommen Wahlen zu reinen Legitimationsveranstaltungen, mit denen sich Diktatoren wie Kim Jong-un [Nordkorea] oder Raul Castro [Kuba] ihre Position absichern. Die Wahlen in Wisconsin sind durch die Aufstellung von Dropboxen auf das Niveau von Wahlen in Nordkorea oder Kuba gesunken, denn für die Dropboxen gibt es keinerlei rechtliche Grundlage:

¶58 […] Existing outside the statutory parameters for voting, drop boxes are a novel creation of executive branch officials, not the legislature. The legislature enacted a detailed statutory construct for alternate sites. In contrast, the details of the drop box scheme are found nowhere in the statutes, but only in memos prepared by WEC [Wisconsin Electoral Commission] staff, who did not cite any statutes whatsoever to support their invention.”

Dropboxen wurden von der WEC erfunden, um – so geht die offizielle Erzählung – es Wählern in Zeiten von COVID-19 zu erleichtern, ihre Stimme abzugeben. Damit hat die WEC zum einen gegen die Ausnahmeregelung der Absentee Wahl verstoßen, die eine “Briefwahl” nur in einer eingeschränkten Anzahl von Fällen zulässt, sie hat zum anderen gegen die Erfordernis verstoßen, Wahlunterlagen PERSÖNLICH zu überbringen bzw. die Stimmabage PERSÖNLICH vorzunehmen. An dieser Stelle wird das Urteil fast schon zotig:

“¶74 “[I]n person” denotes “bodily presence” and the concept of doing something personally. in person, The Oxford English Dictionary 598 (2d. ed. 1989) (defining “in person” as “with or by one’s own action or bodily presence; personally; oneself”); Person, Webster’s Third New International Dictionary 1686 (2002) (“bodily presence —— usu. used in the phrase in person”); in person, The Random House Dictionary of the English Language 1445 (2d ed. 1987) (“in one’s own bodily presence; personally; Applicants are requested to apply in person.”).

¶75 As used throughout Wisconsin’s election code, the phrase “in person” refers to a voter acting directly, not through an agent. See 5 Wis. Att’y Gen. 591, 592 (1916) (“The statute says: ‘Application for such ballot shall be made in person.’ (Sec. 11.56.)”

Die persönliche Stimmabgabe, so schreiben die Richter, setze persönliche Anwesenheit voraus. Es gebe hier keinen Interpretationspielraum, “in person” müsse von der körperlichen Anwesenheit dessen, der “in person” seine Stimme abgegen wollen, begleitet sein. Eine Ausnahmeregelung, wie die Aufstellung von Dropboxen, die besonderen Umständen [COVID-19] geschuldet sei, könne AUSSCHLIESSLICH vom Gesetzgeber, also dem Parlament von Wisconsin erlassen werden:

“¶87 Only the legislature may permit absentee voting via ballot drop boxes. WEC cannot. Ballot drop boxes appear nowhere in the detailed statutory system for absentee voting. WEC’s authorization of ballot drop boxes was unlawful, and we therefore affirm the circuit court’s declarations and permanent injunction of WEC’s erroneous interpretations of law except to the extent its remedies required absentee voters to personally mail their ballots, an issue we do not decide at this time, and we decline to decide at this time whether the memos are also invalid as unpromulgated administrative rules.”

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Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Richter des Supreme Courts von Wisconsin sehr deutliche Worte dazu gefunden haben, wie US-Democrats in dem Bundesstaat versuchen und versucht haben, ihre illegalen Handlungen durch sprachliche Kapriolen zu verdecken, findet sich in der folgenden Passage:

“¶69 Perhaps realizing “delivery in person[] to the municipal clerk” does not mean nor has it been historically understood to mean delivery to an unattended ballot drop box, the defendants analogize these boxes to a mailbox. Of course, the law expressly allows a voter to place an absentee ballot in a mailbox. Wis. Stat. § 6.87(4)(b)1. (“shall be mailed by the elector . . . .”). Ballot drop boxes, however, are not mailboxes.”

Die Anforderung, dass an Stellen, die zur Abgabe von Wahlzetteln bestimmt sind, ein Angestellter der Stadtverwaltung gegenwärtig sein muss, der die Wahlzettel entgegen nimmt, sei unmissverständlich, so schreiben die Richter, “persönliche Übergabe der Wahlzettel an einen Angestellten der Stadtverwaltung” könne nicht als Einwurf durch wen auch immer in eine unbeaufsichtigte Dropbox interpretiert werden. Dass im Gesetz die persönliche Übergabe an einen Angestellten der Stadtverwaltung vorgesehen sei, das habe zur Ursache, dass in allen anderen Fällen dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet werde.

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¶71 If there were any lingering doubt about the difference between drop boxes and mailing, drop boxes trigger the very concerns the legislature expressly seeks to avoid. “[V]oting by absentee ballot is a privilege exercised wholly outside the traditional safeguards of the polling place. The legislature finds that the privilege of voting by absentee ballot must be carefully regulated to prevent the potential for fraud or abuse[.]” Wis. Stat. § 6.84(1). As the Wisconsin voters argue, “a drop box contains only ballots, and lots of them in one place
[…]
¶43 at the same time, making it a prime target for would-be tamperers, whereas mailboxes may or may not contain ballots at any given time.” While the legislature has recognized absentee voting has many benefits for voters, the legislature has also enacted safeguards designed to minimize the possibility of fraud. “Voting fraud is a serious problem in U.S. elections[,] . . . and it is facilitated by absentee voting. In this respect absentee voting is to voting in person as a takehome exam is to a proctored one.” Griffin v. Roupas, 385 F.3d 1128, 1130–31 (7th Cir. 2004) (internal citations omitted).”

Aus all dem folgt, dass sich die Wahlkommission des Bundesstaates Wisconsin durch die Bereitstellung von “Dropboxes” im Irrtum über den Umfang ihrer Kompetenzen befunden hat. Die Einrichtung findet keine Grundlage im Wahlgesetz und ist somit illegal.

“¶72 We conclude WEC’s staff erred by authorizing a voting mechanism not authorized by law. The memos created a ballot drop box scheme entirely absent from Wisconsin’s election code. The legislature’s “carefully regulated” procedures for absentee voting do not permit voting via ballot drop boxes.”

Aber natürlich werden die Faktenchecker, nun wieder im Rudel auftauchen, um zu behaupten, dass das Urteil, das letztlich die Aufstellung von Dropboxes zum Ausgangspunkt von Wahlbetrug macht, nicht bedeutet, dass Wahlbetrug auch stattgefunden habe. Und Recht haben Sie, die Gelegenheiten zum Diebstahl und zum Plündern, die sich am Rande von BLM-Protesten ergeben haben, wurden bekanntlich auch nicht genutzt, zumal die Demonstrationen überwiegen – wie hier in Minneapolis – friedlich verlaufen sind:




Sie sehen einmal mehr, welche Anforderungen an die Selbstachtung, die Realität an die ideologische Wahrheit stellt.



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