Fuchtbare Juristen – Völkermord verschwiegen; Strafbefehl wegen Besitz eines “N”
Wir überlegen derzeit, ob wir die Reihe “Furchtbare Juristen” um die Reihe “Lächerliche Juristen” ergänzen.
Einer, der beide Kategorien füllt, sitzt in Ehingen am dortigen Amtsgericht und hat einen Strafbefehl gegen einen der armen Bürger, die das Pech haben, in seinen Bezirk zu fallen, erlassen, und zwar wegen Billigung einer nach § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB rechtswidrigen Tat, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Und nach § 140 Abs. 2 StGB. Es ist immer sehr nützlich bei Strafbefehlen, die Paragraphen nachzulesen, die Grundlage des Schnellverfahrens sind, das ein Strafbefehl nun einmal darstellt. Einst war er dazu gedacht, eindeutige Fälle, die keinerlei rechtliche Probleme mit sich bringen, z.B. dann, wenn ein Angeklagter eingeräumt hat, dass er Nachbars Auto erst eingedellt und sich dann vom vom Acker gemacht hat, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort also, schnell vom Tisch zu bekommen. Heute werden Strafbefehle immer mehr zum Mittel, mit dem unterdurchschnittlich begabte Juristen versuchen, ideologische Rechtsprechung und ihre fehlende Kompetenz zu kaschieren, in der Hoffnung, dass niemand nachliest, was vorgeworfen wird.
Wir haben nachgelesen.
Unserem Leser wird vorgeworfen, er habe gegen die Paragraphen 138 Abs. 1 Nr. 5 und 140 Absatz 2 des Strafgesetzbuches verstoßen.
Schaun wir mal, was das ist:
§138, 1, 5:
1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
[…]
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),
[…]
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
§ 140, 2:
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
[…]
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Strafbefehl, der diese erheblichen Vorwürfe zur Grundlage hat, endet mit 30 Tagessätzen á 30 Euro, 900 Euro Geldstrafe dafür, dass jemand von einen Mord, vielleicht auch einen Totschlag oder einen Völkermord oder einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einem Kriegsverbrechen oder einem Verbrechen der Aggression zu einem Zeitpunkt gewusst hat, zu dem dieses Verbrechen noch hätte “abgewendet werden können”, einfach nichts erzählt hat, obwohl er glaubhaft wusste, dass das, was er da verschweigt, der Mord, Totschlag, Völkermord, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit was auch immer stattfinden würde.
Starker Tobak.
Völkermord verschwiegen…
Kriegsverbrechen verschwiegen…
Oder gebilligt, dass Völkermord oder Angriffskrieg verschwiegen wird.
Und es kommt noch besser. Nicht nur hat unser Leser den Völkermord oder den Totschlag, ist doch alles eins, oder?, verschwiegen, obschon er rechtzeitig und glaubhaft davon gewusst hat, nein, er hat sein eigenes Verschweigen auch gleich noch in einer Weise gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, was natürlich schwierig ist, den öffentlichen Frieden durch die Billigung eines Verbrechens, das man verschweigt, zu stören. Aber, wo ein Wille ist, so sagt Sir Humphrey, da ist auch ein Weg. Und ein Wille, ein Strafwille ist sicherlich vorhanden, ein ganz überbordendender Strafwille, beim Amtsgericht in Ehingen, bei dem der logische Blödsinn, den wir gerade dokumentiert haben, Strafbefehl geworden ist:
Um es noch einmal deutlich auf den Punkt zu bringen – unserem Leser wird vorgeworfen,
- er habe zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch möglich gewesen wäre, einen Völkermord, Mord, Totschlag, irgendwas dergleichen halt, zu verhindern, Wind davon bekommen, und nichts gesagt oder gebilligt dass, wer auch immer Wind davon bekommen hat, nichts sagt;
- statt dessen hat er ein umgekipptes N an seinem Garagentor angebracht, um deutlich zu machen, dass er den Völkermord, Mord, Totschlag, das halt, was er verheimlicht hat, billigt.
- Und wer ganz nah an das umgekippte N herangegangen ist, z.B. weil er auf der Suche nach Denunzierbaren war, wie es so mancher falsche Andreas ist, der hat in einem Fenster in der Nähe des Garagentors ein paar Fragmente einer Fahne, die die Fahne Russlands sein könnte, vielleicht war es auch die Flagge der Niederlande, von der das Gerücht geht, dass sie der russsichen Fahne als Vorbild gedient habe…, gesehen;
Wie auch immer, weil diese öffentliche Billigung des Verschwiegenen bei “der Bevölkerung”, jener Topos der immer bemüht wird, wenn Juristen ihrer, oftmals erschreckenden Phantasie freien Lauf lassen wollen, weil also die Billigung des Verschwiegenen bei der Bevölkerung Befürchtungen schüren kann, dass man weitere Angriffskriege Russlands gewärtigen müsse, deshalb hat unser Leser eine rechtswidrige Tat in einer Weise gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Falls Sie bislang noch nichts vom Krieg in der Ukraine gehört haben, der seit ein paar Monaten andauert, dann deshalb nicht, weil ihnen unser Leser vorsätzlich verschwiegen hat, dass es in der Ukraine einen Angriffskriege, einen Völkermord, vielleicht auch nur einen Mord oder einen Totschlag gibt, und Sie auch durch das umgekippte N, das am Garagentor unseres Lesers hing, DIN-A4, leicht übersehbar, nicht auf die Spur gesetzt wurden, dann wissen Sie jetzt, was Sache ist: Es gibt einen Krieg in der Ukraine. Unser Leser hat es bewusst verschwiegen, deshalb erfahren Sie das erst jetzt. Mit Monaten Verspätung, und nun ist vermutlich ihr Frieden dahin, und sie haben Angst, dass Genosse Igor mit seinem T-14 ihre Stiefmütterchen im Vorgarten plattwalzt, alles wegen unseres Lesers.
Gut, dass es so aufgeweckte Amtsrichter wie den aus Ehingen gibt, die in der Lage sind, die Verheimlichung des Krieges in der Ukraine durch unseren Leser dadurch ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren, dass sie sich eine Begründung für einen Strafbefehl aus den Fingern saugen und den Verheimlicher des Krieges in der Ukraine und sein gekipptes N durch eine Geldstrafe zur Stellungnahme zwingen.
Aber Spaß beseite.
Strafbefehle wie derjenige, den wir oben abgebildet haben, verstoßen nach unserer Ansicht nicht nur gegen die Sorgfaltspflicht eines Amtsrichters, die ihm gerade bei Strafbefehlen aufgegeben ist, sie verstoßen auch gegen geltendes Recht, insofern ein nicht geringes Maß an Rechtsdehnung, angetrieben durch einen jedes Maß überschreitenden Willen zur Strafe vorgenommen wird, um einen Straftatbestand zu konstruieren, den es schlicht und ergreifend nicht gibt. Wer ein umgekipptes N an seine Garagentür hängt, billigt damit nicht, den Völkermord, Mord, Totschlag, von dem er vorab Kenntnis hatte, den er aber verschwiegen hat. Derartiger juristischer Durchfall müsste eigentlich die Ablösung des dafür verantwortlichen Staatsanwalts und des Amtsrichters zur Folge haben, der ihn als Strafbefehl durchgewunken hat.
Was dieser Strafbefehl deutlich macht, ist eine boshafte Absicht, jemanden unter Verwendung aberwitziger rechtlicher Winkelzüge zu bestrafen, etwas, das ein normaler Staatsanwalt nur auf Weisung aus dem Ministerium, dem er hörig sein muss, tun wird. Und was neben dem Versuch, unpassende Paragraphen auf eine nichtpassende Angelegenheit zu pressen, noch deutlich wird, das ist die Hohlheit rechtlicher Floskeln: “aus der Sicht eines unbefangenen, vorbeifahrenden Passanten”, so steht im Strafbefehl, habe unser Leser Sympathie mit Russland und einem Angriffskrieg zum Ausdruck gebracht. Das ist nicht einmal juristischer Bullshit, es ist schlicht und ergreifend Bullshit. Ein unbefangener, vorbeifahrender Passant hätte ein umgekipptes N gesehen, sofern er überhaupt etwas gesehen hätte – nicht mehr und nicht weniger. Damit man aus dem umgekippten N das zusammenschustern kann, was im Strafbefehl seinen Niederschlag gefunden hat, muss man die Symbolik, die in das umgekippte “N” von Staatsanwalt und Amtsrichter hineingeheimnist wird, schon kennen, muss man ein Denunziant auf der Suche nach einem umgekippten N, das man zu einem Z umfunktionieren und mit einem russischen Trinkspruch in Verbindung bringen kann, einer, der direkt sucht, was er dann findet, sein.
Prüfen Sie es an sich.
Wie viele Kartoffelkäfer sind ihnen beim Spaziergang durchs Feld aufgefallen?
Wenn Ihnen überhaupt einer aufgefallen ist, dann, weil sie Kartoffelpflanzen näher betrachtet haben, vielleicht um deren Zustand zu prüfen, sicherzustellen, dass sie kartoffelkäferfrei sind.
Mit den umgekippten Ns ist das genau so.
Was in Ehingen am Ende der Hauptverhandlung steht, unser Leser hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, das werden wir natürlich berichten. Falls sich der ein oder andere Anwalt, der sich unter unseren Lesern befindet, berufen fühlt, die Ehre der deutschen Justiz dadurch wieder ansatzweise herzustellen, dass er dabei hilft, diesen Strafbefehl aus der Welt zu schaffen, Kontakt über uns [redaktion @ sciencefiles.org.]
§ 138 StGB hat übrigens die Überschrift: “Nichtanzeigen geplanter Straftaten”.
Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die
- auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
- Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,
oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
- Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
- Per Nachricht in unserem Telegram Diskussions-Kanal “SciFi: Furchtbare Juristen“.
wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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Der Richter wird sich wohl noch gerne an die Zeit erinnern, als er an der Roland-Freisler-Akademie Jura studierte…
Nee, ne? Wahnsinn. Was für ein absolut beklopptes Land.
ich glaube, daß man nicht viel bösen Willen braucht, um die oben genannten Artikel im Fall Corona auf alle amtierenden Politiker, Juristen und Funktionäre aller Art für zutreffend zu sehen !
Es ist eine politische Entscheidung aus politischen – nicht aus medizinischen – Gründen!
Ja, das sehe ich auch so. Wieviele Politiker aller politischer Ebenen wohl schon wenigstens von der juristischen Überzeugung gehört haben, dass sämtliche Pandemie-Maßnahmen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind?
Unabsehbar, was den einfachen Bürger, der müde von seiner Arbeit nach Hause kommt noch alles erwartet. Dauerrechere um nicht in die Mühlen einer Politjustiz zu geraten kann in unserer Gesellschaft doch nicht zur Tagesordnung werden, oder?
Die gerade vorherrschende Ideologie gegen das Recht und im Zweifel auch mit Gewalt durchzusetzen, hat in Deutschland schauerliche wie traurige Tradition.
Ich erinnere mich, einmal die Aussage eines Richters gelesen zu haben, der folgendes sagte:
“Zuerst entscheide ich über das Urteil, anschließend suche ich mir die Urteilsbegründung.”
.
Für die Verurteilung braucht dieser Richter also keine Paragraphen, die beruht anscheinend auf einer persönlichen Motivation, nur später für die Formulierung der Urteilsbegründung werden Paragraphen benötigt.
.
Kein Wunder also, wenn es solche Urteile gibt, wie oben beschrieben.
Hihi – der Sarrazin hat in einem seiner Bücher zum Thema Verfassungsgericht mal geschrieben, er hat in einem Gespräch mit einem Verfassungsrichter diesen gefragt, wie das Verfassungsgericht zu seinen gelegentlich seltsamen Urteilen kommt . Die Antwort sei gewesen : wir schauen mal in den Bundestag und seine Meinung, dann schauen wir in den Bundesrat und der mehrheitlichen Meinung – und danach bauen wir dann unser Urteil!
Paßt zu dieser Aussage : erst das Urteil – dann die Begründung !
Und die Art und Weise von Urteilen und Begründungen bestätigen das auch ! Sachfragen nicht erwünscht, wenn Politik bestätigt werden soll! Da stören Fakten nur !
Vernunft is schon lange durch Unvernunft ersetzt und praktiziert worden. What else?
Wenn jemand eine Doku. über das 3Reich im ÖR TV guckt(was ja fast täglich vorkommt)und jemand sieht es durch das Fenster kann er dann auch bestraft werden? “Ein unbefangener, vorbeifahrender Passant hätte ein umgekipptes N gesehen” ps:Ähnlich wurde eine Anklage gegen Stürzenberger begründet…jemand der vorbeigeht KÖNNTE DENKEN…und ich dachte in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung.
N weiß blau rot
das macht dann €900
Eine russische Fahne? Prost. Der Systemling meinte vermutlich eine Flagge.
Ich überlege gerade, ob ich nicht Selbstanzeige nach §138 (1) Nr. 5 erstatten sollte.
Schließlich habe ich bereits aus verschiedenen medialen Quellen erfahren, daß mit der massenweisen Inokulation von Spikeproteingenerierenden bzw. -haltigen Substanzen, von den Tätern verschleiernd als “Impfstoffe” bezeichnet, ein weltweiter Genozid geplant sei. Nach Lektüre der von der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA online gestellten, von einem der Hersteller selbst verfassten Zulassungsstudie sah ich diese Behauptung auch eindeutig als “glaubhaft” an, angesichts des offensichtlich dubiosen Studiendesigns und der berichteten Nebenwirkungen. Ich hätte also spätestens im Dezember 2020 die Behörden informieren müssen.
Leider kannte ich damals diesen Paragraphen noch nicht und vertraute darauf, daß in den Zulassungsbehörden unabhängige Fachleute sitzen, denen das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung am Herzen liegt, und nicht etwa mutmaßliche Komplizen der Täter.
Würde es sich als strafmildernd auswirken, wenn ich mich nun selbst anzeigte? Kann mir da ein im Strafrecht bewanderter Jurist, der das hier liest, eventuell Auskunft geben?
Sie haben die juristische Logik noch nicht verstanden:
Grundsatz: “SIE BEZAHLEN”.
Wenn Sie so auffallen wollen, wird Ihnen ein Strafbefehl von mehreren hundert EUR zugestellt wegen “üble Nachrede” und “Beleidigung”.
Die Lösung liegt nicht innerhalb des Systems, sondern darin, das System auszutauschen (spricht alle korrupten Juristen ersetzen, die aktuellen hinter schwedischen Gardinen).
@ die aktuellen hinter schwedischen Gardinen
das wird aber teuer bei der Anzahl !Und dann nützt das nicht, wenn sie deren Auftraggeber, die derzeitigen Politiker, nicht auch mitnehmen, und ebenso die Teppichetage der Manager und die Mitarbeiter in den Ministerien.
Denken sie nur einmal an das Innenministerium, dessen Mitarbeiter im Auftrag von Seehofer die Corona-terror-Anleitung erdacht und Umgesetzt haben. Oder halten sie die das für gesetzesloyal, wenn sie einen anderen Chef haben ?
Oder die speziellen Kinderliebhaber der Schul- und Kinderministerien – wie immer die formal gerade genannt werden mit ihren speziellen Vorgaben für Kindergarten und Erstschüler zur Frühsexualisierung ! Da wird sich nur dann etwas ändern, wenn die alle weg sind !
Kurz – wir bewegen und in den hunderttausenden, die sich da mitschuldig gemacht haben und in keinster Weise zukünftig noch vertrauenswürdig sind !
Das Schlimme an der bösen Tat ist ja, daß der verschwiegene Krieg hätte VERHINDERT werden können, wenn der Delinquent doch bloß das Amtsgericht in… (wo??) informiert hätte!
Dann hätte dieses Amtsgericht doch eingreifen können und der verschwiegene Krieg hätte gar nicht stattgefunden!
Es ist leider so, dass zur Befähigung der Berufsausübung als Jurist entsetzlich viel auswendig gelernt werden muss, verstehen muss man nichts. Die Damen lieben neuerdings dieses Fach als Alternative zu Sprachwissenschaften.
Ich urteile ja grundsätzlich selbst. Hier: Der Richter hat formal erstmal recht. §140 ist nämlich nicht an eine Tat nach §138 geknüpft. D.h. man muss nichts verschweigen. Es werden lediglich die “nicht öffentlich zu billigenden” Sachen in Anlehnung an §138 aufgeführt.
Insofern kann man sagen: Öffentliche Billigung von Mord, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, ist strafbar. Mein Problem ist nur: Ist ein N an der Garage geeignet den öffentlichen Frieden zu stören?
Was ist das denn? Z.B. das hier:
„Zustand eines von der Rechtsordnung gewährleisteten, frei von Furcht voreinander verlaufenden Zusammenlebens der Bürger und das Vertrauen in der Bevölkerung, mindestens einer nicht unbeträchtlichen Personenzahl, in die Fortdauer dieses Zustandes“
So… das heißt, dass eine nicht unbeträchtliche Personenzahl Angst vor einem umgekippten N an der Garage hat. Daher auch dieser schwurbelige Begründungssatz mit “Die Befürchtung der Bürger zu schüren.” DAS ist Schwachsinn. Wenn doch, dann bräuchten wir dringend bessere Bürger.
Das Problem ist, dass der Leser eines Meinungsverbrechens beschuldigt wird und ein Richter, der diesen Strafbefehl aus Rechtsgründen aufhebt, des selben Meinungsverbrechens bezichtigt werden dürfte. Ich würde dem Leser raten, den Kopf einzuziehen und auf eine Einstellung unter Opportunitätsgesichtspunkten hinzuarbeiten.
Möglicherweise verstehe ich den Strafbefehl falsch, aber soweit ich Juristendeutsch verstehe wird dem Beschuldigten nicht vorgeworfen gegen §138(1)5. verstoßen zu haben
sondern gegen §140(2) in dem das Billigen einer der in §138(1)5 aufgezählten Straftaten unter Strafe gestellt wird.
Als ist die Frage nicht ob der Mann vorher vom Angriffskrieg Russlands hätte warenen können, sondern ob das was da ans Garagentor gemalt ist den Tatbestand von §140(2) erfüllt, also den Krieg billigt und den öffentlichen Frieden stört….
Tja hier rächt sich das das deutsche Strafrecht mit diesen schwammigen begriffen durchzogen ist mit denen ein Jurist alles und nichts begründen kann.
Was ist denn ein “Strafbesetzbuch”? Hat der Staatsanwalt so geschrieben…. Kindergartenniveau?
Schwerwiegendes Problem oberhalb der Schultern mit äußerst schlechter Prognose bei den besagten Juristen.
Das sind die Typen, denen ich gerne eines nicht zu fernen Tages einen Platz auf der Anklagebank verschaffen würde.
Die Ehre der deutschen Justiz ist meiner Ansicht nach nicht wieder herstellbar, auch nicht ansatzweise.
Sollte tatsächlich einmal gründlich aufgeräumt werden, gehört die restlose Enfernung einer kompletten Juristengeneration dazu. Die können dann, statt Menschen zu drangsalieren, mit Hammer und Meissel Windradfundamente abbauen.
Das StGb ist politische Justiz. Das ist doch jedem Jura-Studenten hoffentlich klar.
Vor 20 Jahren hätte ich gesagt: Auf nach Karlsruhe!
Heute weiß wohl jeder, was dort los ist.
Ich habe schon einige Interpretationen des “Z” gelesen. Diejenige des Staatsanwaltes ist mir persönlich völlig neu.