Fuchtbare Juristen – Völkermord verschwiegen; Strafbefehl wegen Besitz eines “N”

Wir überlegen derzeit, ob wir die Reihe “Furchtbare Juristen” um die Reihe “Lächerliche Juristen” ergänzen.

Einer, der beide Kategorien füllt, sitzt in Ehingen am dortigen Amtsgericht und hat einen Strafbefehl gegen einen der armen Bürger, die das Pech haben, in seinen Bezirk zu fallen, erlassen, und zwar wegen Billigung einer nach § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB rechtswidrigen Tat, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Und nach § 140 Abs. 2 StGB. Es ist immer sehr nützlich bei Strafbefehlen, die Paragraphen nachzulesen, die Grundlage des Schnellverfahrens sind, das ein Strafbefehl nun einmal darstellt. Einst war er dazu gedacht, eindeutige Fälle, die keinerlei rechtliche Probleme mit sich bringen, z.B. dann, wenn ein Angeklagter eingeräumt hat, dass er Nachbars Auto erst eingedellt und sich dann vom vom Acker gemacht hat, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort also, schnell vom Tisch zu bekommen. Heute werden Strafbefehle immer mehr zum Mittel, mit dem unterdurchschnittlich begabte Juristen versuchen, ideologische Rechtsprechung und ihre fehlende Kompetenz zu kaschieren, in der Hoffnung, dass niemand nachliest, was vorgeworfen wird.

Wir haben nachgelesen.
Unserem Leser wird vorgeworfen, er habe gegen die Paragraphen 138 Abs. 1 Nr. 5 und 140 Absatz 2 des Strafgesetzbuches verstoßen.
Schaun wir mal, was das ist:

§138, 1, 5:
1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
[…]
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),
[…]
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”


§ 140, 2:
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
[…]
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der Strafbefehl, der diese erheblichen Vorwürfe zur Grundlage hat, endet mit 30 Tagessätzen á 30 Euro, 900 Euro Geldstrafe dafür, dass jemand von einen Mord, vielleicht auch einen Totschlag oder einen Völkermord oder einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder einem Kriegsverbrechen oder einem Verbrechen der Aggression zu einem Zeitpunkt gewusst hat, zu dem dieses Verbrechen noch hätte “abgewendet werden können”, einfach nichts erzählt hat, obwohl er glaubhaft wusste, dass das, was er da verschweigt, der Mord, Totschlag, Völkermord, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit was auch immer stattfinden würde.

Starker  Tobak.
Völkermord verschwiegen…
Kriegsverbrechen verschwiegen…
Oder gebilligt, dass Völkermord oder Angriffskrieg verschwiegen wird.

Und es kommt noch besser. Nicht nur hat unser Leser den Völkermord oder den Totschlag, ist doch alles eins, oder?, verschwiegen, obschon er rechtzeitig und glaubhaft davon gewusst hat, nein, er hat sein eigenes Verschweigen auch gleich noch in einer Weise gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, was natürlich schwierig ist, den öffentlichen Frieden durch die Billigung eines Verbrechens, das man verschweigt, zu stören. Aber, wo ein Wille ist, so sagt Sir Humphrey, da ist auch ein Weg. Und ein Wille, ein Strafwille ist sicherlich vorhanden, ein ganz überbordendender Strafwille, beim Amtsgericht in Ehingen, bei dem der logische Blödsinn, den wir gerade dokumentiert haben, Strafbefehl geworden ist:

 

Um es noch einmal deutlich auf den Punkt zu bringen – unserem Leser wird vorgeworfen,

  • er habe zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch möglich gewesen wäre, einen Völkermord, Mord, Totschlag, irgendwas dergleichen halt, zu verhindern, Wind davon bekommen, und nichts gesagt oder gebilligt dass, wer auch immer Wind davon bekommen hat, nichts sagt;
  • statt dessen hat er ein umgekipptes N an seinem Garagentor angebracht, um deutlich zu machen, dass er den Völkermord, Mord, Totschlag, das halt, was er verheimlicht hat, billigt.
  • Und wer ganz nah an das umgekippte N herangegangen ist, z.B. weil er auf der Suche nach Denunzierbaren war, wie es so mancher falsche Andreas ist, der hat in einem Fenster in der Nähe des Garagentors ein paar Fragmente einer Fahne, die die Fahne Russlands sein könnte, vielleicht war es auch die Flagge der Niederlande, von der das Gerücht geht, dass sie der russsichen Fahne als Vorbild gedient habe…, gesehen;

Wie auch immer, weil diese öffentliche Billigung des Verschwiegenen bei “der Bevölkerung”, jener Topos der immer bemüht wird, wenn Juristen ihrer, oftmals erschreckenden Phantasie freien Lauf lassen wollen, weil also die Billigung des Verschwiegenen bei der Bevölkerung Befürchtungen schüren kann, dass man weitere Angriffskriege Russlands gewärtigen müsse, deshalb hat unser Leser eine rechtswidrige Tat in einer Weise gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Falls Sie bislang noch nichts vom Krieg in der Ukraine gehört haben, der seit ein paar Monaten andauert, dann deshalb nicht, weil ihnen unser Leser vorsätzlich verschwiegen hat, dass es in der Ukraine einen Angriffskriege, einen Völkermord, vielleicht auch nur einen Mord oder einen Totschlag gibt, und Sie auch durch das umgekippte N, das am Garagentor unseres Lesers hing, DIN-A4, leicht übersehbar, nicht auf die Spur gesetzt wurden, dann wissen Sie jetzt, was Sache ist: Es gibt einen Krieg in der Ukraine. Unser Leser hat es bewusst verschwiegen, deshalb erfahren Sie das erst jetzt. Mit Monaten Verspätung, und nun ist vermutlich ihr Frieden dahin, und sie haben Angst, dass Genosse Igor mit seinem T-14 ihre Stiefmütterchen im Vorgarten plattwalzt, alles wegen unseres Lesers.

Gut, dass es so aufgeweckte Amtsrichter wie den aus Ehingen gibt, die in der Lage sind, die Verheimlichung des Krieges in der Ukraine durch unseren Leser dadurch ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren, dass sie sich eine Begründung für einen Strafbefehl aus den Fingern saugen und den Verheimlicher des Krieges in der Ukraine und sein gekipptes N durch eine Geldstrafe zur Stellungnahme zwingen.

Aber Spaß beseite.
Strafbefehle wie derjenige, den wir oben abgebildet haben, verstoßen nach unserer Ansicht nicht nur gegen die Sorgfaltspflicht eines Amtsrichters, die ihm gerade bei Strafbefehlen aufgegeben ist, sie verstoßen auch gegen geltendes Recht, insofern ein nicht geringes Maß an Rechtsdehnung, angetrieben durch einen jedes Maß überschreitenden Willen zur Strafe vorgenommen wird, um einen Straftatbestand zu konstruieren, den es schlicht und ergreifend nicht gibt. Wer ein umgekipptes N an seine Garagentür hängt, billigt damit nicht, den Völkermord, Mord, Totschlag, von dem er vorab Kenntnis hatte, den er aber verschwiegen hat. Derartiger juristischer Durchfall müsste eigentlich die Ablösung des dafür verantwortlichen Staatsanwalts und des Amtsrichters zur Folge haben, der ihn als Strafbefehl durchgewunken hat.

Was dieser Strafbefehl deutlich macht, ist eine boshafte Absicht, jemanden unter Verwendung aberwitziger rechtlicher Winkelzüge zu bestrafen, etwas, das ein normaler Staatsanwalt nur auf Weisung aus dem Ministerium, dem er hörig sein muss, tun wird. Und was neben dem Versuch, unpassende Paragraphen auf eine nichtpassende Angelegenheit zu pressen, noch deutlich wird, das ist die Hohlheit rechtlicher Floskeln: “aus der Sicht eines unbefangenen, vorbeifahrenden Passanten”, so steht im Strafbefehl, habe unser Leser Sympathie mit Russland und einem Angriffskrieg zum Ausdruck gebracht. Das ist nicht einmal juristischer Bullshit, es ist schlicht und ergreifend Bullshit. Ein unbefangener, vorbeifahrender Passant hätte ein umgekipptes N gesehen, sofern er überhaupt etwas gesehen hätte – nicht mehr und nicht weniger. Damit man aus dem umgekippten N das zusammenschustern kann, was im Strafbefehl seinen Niederschlag gefunden hat, muss man die Symbolik, die in das umgekippte “N” von Staatsanwalt und Amtsrichter hineingeheimnist wird, schon kennen, muss man ein Denunziant auf der Suche nach einem umgekippten N, das man zu einem Z umfunktionieren und mit einem russischen Trinkspruch in Verbindung bringen kann, einer, der direkt sucht, was er dann findet, sein.

Prüfen Sie es an sich.
Wie viele Kartoffelkäfer sind ihnen beim Spaziergang durchs Feld aufgefallen?
Wenn Ihnen überhaupt einer aufgefallen ist, dann, weil sie Kartoffelpflanzen näher betrachtet haben, vielleicht um deren Zustand zu prüfen, sicherzustellen, dass sie kartoffelkäferfrei sind.
Mit den umgekippten Ns ist das genau so.

Was in Ehingen am Ende der Hauptverhandlung steht, unser Leser hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, das werden wir natürlich berichten. Falls sich der ein oder andere Anwalt, der sich unter unseren Lesern befindet, berufen fühlt, die Ehre der deutschen Justiz dadurch wieder ansatzweise herzustellen, dass er dabei hilft, diesen Strafbefehl aus der Welt zu schaffen, Kontakt über uns [redaktion @ sciencefiles.org.]


§ 138 StGB hat übrigens die Überschrift: “Nichtanzeigen geplanter Straftaten”.


Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die

  • auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
  • Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,

oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

  • Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
  • Per Nachricht in unserem Telegram Diskussions-Kanal “SciFi: Furchtbare Juristen“.

wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


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