“Unrichtige” Corona-Atteste: Strafbesessene Staatsanwälte zerstören des Rechtssystem – Razzien wegen “Peanuts” [Reihe Furchtbare Juristen]

Die Geschichte von “Peanuts” als Bezeichnung für Geldbeträge, die nicht der Rede wert sind, sie beginnt und endet für viele bei Franz Müntefering. Aber Müntefering und seine Peanuts sind Peanuts im Vergleich zu Hilmar Kopper, der mit richtigen Peanuts hantiert:

“Die Forderungen der Kreditinstitute belaufen sich letztlich auf mehr als 5 Milliarden Mark, ein Viertel davon stammt von der Deutschen Bank. 50 Millionen Mark resultieren aus offenen Handwerkerrechnungen, wie Kopper den Journalisten mitteilt. Dann fällt er, der folgenschwere Satz: „Wir reden hier eigentlich von Peanuts.“ [aus: Puttenat, D. (2009). „PEANUTS“ UND ANDERE VERBALE ENTGLEISUNGEN. In: Praxishandbuch Krisenkommunikation. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8256-8_3%5D

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Hilmar Kopper, damals Vorstandssprecher der Deutschen Bank ist, wie das Zitat unschwer erkennen lässt, dabei, die Schulden, die Jürgen Schneider bei Handerwerkern hinterlassen hat, kleinen Handwerksbetrieben, deren sich der Immobilienbetrüger bedient hat, kleinzureden, um die Deutsche Bank, das Bankhaus hinter Jürgen Schneider als eigentliches Opfer hinzustellen. Die Geschichte der deutschen Peanuts, sie beginnt mit Peanuts Kopper, wie er seither bekannt ist, seit jenem unsäglichen 21. April im Jahre 1994.

50 Millionen sind demnach Peanuts.
Nicht für die kleinen Handwerksbetriebe, die wegen der Außenstände, die Schneider hinterlassen hat, reihenweise in die Insolvenz getrieben wurden, aber für diejenigen, die ganz andere Summen bewegen und abschreiben, wohlwissend, dass dann, wenn sie genug abzuschreiben haben, die Bundesregierung dasteht und unter die Arme greift, mit u.a. den Steuergeldern derjenigen, die wegen “Peanuts” insolvent geworden sind.

Die Episode aus dem Jahr 1994 macht die Entfremdung sehr deutlich, die nicht erst seit damals diejenigen, die sich für wichtig halten und diejenigen, die eigentlich nur ihr Leben ungestört und ungeschröpft leben wollen, voneinander trennt. Sie zeigt darüber hinaus, dass das mit den Peanuts eine relative Sache ist, denn die Kleinbeträge von vielleicht ein paar 10.000 Euro pro Handwerker, die noch 1994 und später in der Causa “Müntefering” als “Peanuts” galten, sie gelten nicht als Peanuts, wenn sie in einem Zusammenhang anfallen, in dem die Interessen derjenigen betroffen sind, die sich doch tatsächlich für Elite halten, einen Begriff, den Dr. habil. Heike Diefenbach in Kürze in ihrer Populismus-Reihe aufarbeiten, dem sie an den Kragen gehen wird.

Die Tagesschau berichtet:

“Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen eine Ärztin aus Sachsen, die gegen Bezahlung falsche Corona-Atteste ausgestellt haben soll.

In mehreren Bundesländern gab es Razzien bei Unterstützern der Ärztin oder Menschen, die für die Atteste zahlten. Wegen des Verdachts auf Erstellung falscher Gesundheitszeugnisse in der Corona-Pandemie hat die Polizei 84 Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht. Insgesamt 225 Beamte seien an der Aktion in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg beteiligt gewesen, teilte die Polizei in Dresden mit.

[…]

Die Anfangsermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden richten sich laut Polizei gegen eine Ärztin aus Sachsen. Sie stehe im Verdacht, “unrichtige Gesundheitszeugnisse” im Zusammenhang mit dem Coronavirus ausgestellt zu haben. In ausgestellten Gefälligkeitsattesten seien unter anderem Unverträglichkeiten beim Tragen einer medizinischen Maske oder ein unbegrenztes Impfverbot bescheinigt worden.

Es sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte in mehreren Bundesländern agierte. Dazu soll sie Sammeltermine festgelegt haben, bei denen sie Atteste im Minutentakt aushändigte – für mindestens 25 Euro. Die Termine erfolgten in Zusammenarbeit mit Heilpraktikern, teilweise sogar mit Bestattungshäusern. Sie stellten der Beschuldigten gegen Gewinnbeteiligung ihre Räumlichkeiten zur Verfügung und übernahmen die Organisation der Termine.

Für die Atteste soll die Ärztin Geld verlangt und damit etwa 60.000 Euro eingenommen haben. Die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten erfolgte demnach bereits im März 2022. Die Auswertung dauere an.”

60.000 Euro, Peanuts!
Die Bundesregierung hat im Zuge von Corona und den Folgen rund 460 Milliarden Euro versenkt. Sicherlich liegt hier ein Fall von Kopper-Peanuts vor. Nicht jedoch für einen Staatsanwalt in Dresden, der sich besonders eifrig ans Werk gemacht zu haben scheint, um einen furchtbaren Fall von § 278 StGB, “Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” zu verfolgen. Bringen wir zunächst das fixiert Rechtliche hinter uns:

§ 278 – Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.

Der verfolgten Ärztin droht also eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren, weil der Tathergang die Kriterien eines besonders schweren Falls betrifft, “gewerbsmäßig” betrieben und “Impfnachweise und Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten” zum Gegenstand hatte. Und damit sind wir im Bereich des Ideologischen angekommen: Es geht um Atteste im Zusammenhang mit Corona: Atteste, die es dem Inhaber bestätigt haben, dass er vom Maskentragen oder von Impfung ausgenommen ist.

Es ist einmal wieder an der Zeit festzustellen, dass ein Rechtssystem nicht dem STAAT und denen, die seine Institutionen gerade für ihre Zwecke ausnutzen wollen, dient, um ihre Interessen gegenüber Bürgern durchzusetzen. Ein Rechtssystem hat einen einzigen Zweck: Die Sicherheit, Gesundheit und vor allem das Eigentum von Bürgern zu gewährleisten.

Nun haben es sich deutsche Polit-Darsteller angemaßt, sehr private Entscheidungen für Bürger über deren Köpfe hinweg zu treffen, und COVID-19 Impfungen / Gentherapien, die sie zunächst als Stoffe gepriesen haben, die Ansteckung und Verbreitung von SARS-CoV-2 verhindern sollen, dann, als dies als Lüge ausgewiesen war, als Spritzbrühen, die vor schwerer Erkrankung schützen [vielleicht], durch 1G, 2G zur Pflicht erklärt. Nach wie vor weigern sich Polit-Darsteller, die Nebenwirkungen von COVID-19 Spritzbrühen, die die Spatzen von den Dächern pfeifen, zur Kenntnis zu nehmen, so dass man annehmen muss, das sie Bürger bewusst in ihrer Gesundheit schädigen wollen.

In jedem Fall kann man feststellen, dass durch die Weigerung von Bürgern, sich impfen zu lassen und das Ausstellung von Attesten, die dem Inhaber attestieren, dass gesundheitliche Gründe seiner Impfung entgegen stehen, selbst dann kein Schaden für Dritte eingetreten ist, wenn das Attest “unrichtig” war. Nur diejenigen, die das Einhalten staatlicher Vorgaben als ein Prerogativ ansehen, bei dessen Verletzung die Staatsvertreter mit aller Härte einschreiten müssen, können hier ein Strafbedürfnis sehen. Normale Bürger sehen keines, sie sehen Peanuts, denn die 25 Euro Kosten pro Attest sind wohl eher eine Aufwandsentschädigung.

Aber wo kommen wir hin, wenn staatliche Vorgaben ignoriert werden?
In eine Gesellschaft mündiger Bürger, denn immer dann, wenn staatliche Vertreter Übergriffe auf die körperliche Integrität von Bürgern positiv sanktionieren greift ein Notwehrrecht und wenn diese Übergriffe aus Jux und Tollerei erfolgen und KEINERLEI medizinische Grundlage haben, weil eine Impfung eben keine Ansteckung und keine Übertragung verhindert und eventuelle Nachteile, die aus Nichtimpfung entstehen, ausschließlich von dem, der sich nicht hat impfen lassen, zu tragen sind, dann wird aus diesem Notwehrrecht fast eine Notwehrpflicht. Eine solche hat Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten formuliert.

Angriffe auf Freiheit und Eigentum anderer, so schreibt Kant, brächten den Angegriffenen in die Situation, dass ihm durch die Tat eines anderen sein Wert als Mensch abgesprochen wird. Da jeder Mensch verpflichtet ist, sich gegen alle Angriffe auf seine Persönlichkeit zur Wehr zu setzen, ergibt sich daraus die Pflicht zur Notwehr. Die Mittel, die zur Notwehr eingesetzt werden, unterliegen der Wahl des Angegriffenen. Die Mittel unterliegen keiner Pflicht zur Mäßigung. Eine Mäßigung könne der Angegriffene nur dem Angreifer schulden. Dieser übertrete jedoch die Verpflichtung zum rechtschaffenden Leben, begehe Unrecht und verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte des Angegriffenen, so dass jede Pflicht zur Mäßigung entfalle. Mäßigung wird damit zur ethischen Entscheidung, die ein Angegriffener treffen kann, aber nicht treffen muss.

Das Verdikt, das Kant über diejenigen, die unrichtige Gesundheitsatteste ausstellen, um denen, die sie nachfragen, dabei zu helfen einen staatlichen Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte abzuwehren, gefällt hätte, ist kein Geheimnis. Er hätte sie für rechtens befunden, von seiner Notwehrpflicht umfasst.

Nun leben wir nicht mehr in einer Gesellschaft, die individualistische Philosophen hervorgebracht hat, sondern in einer, die weisungsgebundene Lemminge in Staatsanwaltschaften gelenkt hat, Staatsanwälte, die Bürger, wie die Ärztin aus Dresden, die für Peanuts eine nachgefragte Leistung erbracht hat, um die Nachfrager von Übergriffen des Staates und seiner Häscher zu schützen, gnadenlos verfolgen, die sich damit ihrer Rolle als Bürger entledigen und in die des Staats- und Weisungsabhängigen übergehen, der qua definitionem kein Bürger sein kann, denn ein Bürger ist durch eigene Urteilskraft und Eigenständigkeit ausgezeichnet. Als Folge wird das Rechtssystem dazu missbraucht, Gefügigkeit mit den Vorgaben einer politischen Klasse zu erzwingen, deren Mitglieder gegen jede beliebige Realschulklasse im Schulleistungstest verlieren würden. Rechtssysteme, die zu ideologischen Hilfsmitteln degradiert werden, sind damit zerstört.

Ein Staatsanwalt hatte früher, obschon er auch früher weisungsgebunden war, einen Ermessensspielraum, bei dessen Ausnutzung die Frage, ob der Aufwand der Strafverfolgung den Nutzen eines Urteils überwiegt, eine große Rolle gespielt hat. Im vorliegenden Fall, in dem eine Razzia in “84 Objekte[n] in mehreren Bundesländern” stattgefunden hat und “[i]nsgesamt 225 Beamte … an der Aktion in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg” beteiligt gewesen sind, wie die ARD-tagesschau fast schon in frohlockendem Ton schreibt, ist klar, dass der Aufwand in KEINERLEI Verhältnis zu dem möglicherweise durch die Ärztin angerichteten Schaden oder dem Nutzen, der von einem Urteil ausgeht, steht. Ergo kann man gefahrlos feststellen, dass jemand ein Interesse an Strafverfolgung um jeden Preis hat, eines, das man nur ideologisch begründen kann und eines, das aus eben diesem Grund einen Missbrauch des Rechtssystems für ideologische Zwecke darstellt – und eine Notwehrpflicht auslöst.

Furchtbare Juristen am Werk!



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