Parteipolitische Kolchosivierung statt Demokratie: Wahlrecht und Wettbewerb wird kollektiviert
Es war schon immer ein sensibles Verhältnis, das Verhältnis zwischen Wählern und Gewählten in der Bonner Demokratie, die, seit sie nach Berlin geflüchtet ist, die alte mit Berlin verbundene anti-demokratische Tradition wieder aufgenommen hat. Das seltsame Nebeneinander einer Erst- und einer Zweitstimme, wie es bislang im Bundeswahlgesetz vor allem in seinen Artikeln 4 bis 6 festgeschrieben ist, es dient mehr oder weniger dazu, den Hauch eines plebiszitären Elements in die Wahl zu bringen und dem totalen Herrschaftsanspruch den Parteien über das politische System beanspruchen, gegenüber zu stellen.

Eine Erststimme ermöglicht es Wählern, so die Idee, einen Abgeordneten unabgängig von der Partei, für die er steht, sofern er für eine steht, ob seiner persönlichen Leistung, Statur zu wählen. Eine idealtypische Beschreibung, bei der es vornehmlich darum geht, dass die Möglichkeit vorhanden ist, nicht darum, ob sie von Wählern genutzt wird, denn de facto kann die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien(vertreter) zu vergeben, dazu genutzt werden, den Parteien, die zur Wahl stehen, eine Nachricht zu schicken: Wir wählen Euren Kandidaten, aber nicht eure Partei.
Damit hat es nun ein Ende.
Der deutsche Bundestag hat die parteipolitische Kolchosivierung und damit die Zerstörung der demokratischen Reste, die im Parteiensumpf überlebt haben, beschlossen. Wir sprechen deshalb von einer Kolchosivierung, weil nunmehr die parteipoplitische Monokultur noch ungehinderter spriesen wird, als bislang, denn nur ein Kandidat, der sich parteikonform verhält, hat eine Chance auf einen sicheren Listenplatz, über den er in den Bundestag einziehen kann. Der Weg über die Erststimme, die ein erfolgreicher Politiker, der wegen seiner Fähigkeit, nicht wegen seiner Anpassungsleistung an Parteivorgaben gewählt wird, nutzen kann, um innerparteilichen Widerstand zu leisten, er ist nun versperrt. Ab sofort regiert der Parteikommissar, wird von Parteispitzen vorgegeben.
Stalin hätte seine helle Freude.
Für den Reformentwurf der Bundesregierung haben die drei Parteien der Regierungskoalition gestimmt, womit die FDP endgültig ins stalinistische Lager übergewechselt und aus der Gilde der demokratischen Parteien ausgeschieden ist.
Konkret wurde so abgestimmt:
Diese Darstellung des Wahlergebnisses in der Fingerfarbenromantik der Bundestagsverwaltung beantwortet die Frage, ob man diese Leute ernstnehmen kann, in ausreichendem Maße. Damit das Ausmaß dessen, was hier beschlossen wurde, deutlich wird, stellen wir die wesentlichen veränderten Passagen einander gegenüber:
Bundeswahlgesetz ALTE FASSUNG
§ 4
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
§ 5
In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
§ 6 Absatz 1
(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Absatz 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.
Bundeswahlgesetz NEUE FASSUNG
§ 4
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl nach Kreiswahlvorschlägen und eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen, auf denen die zur Wahl zugelassenen Parteien ihre Bewerber benennen (Landeslisten).“
§ 6 Absatz 1
„(1) Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz 2) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung (Satz 4) einen Sitz erhält. In jedem Land werden die Bewerber einer Partei, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben, nach fallendem Erststimmenanteil gereiht. Der Erststimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der Erststimmen des Bewerbers durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis. Die nach § 4 Absatz 3 für die Landesliste einer Partei ermittelten Sitze werden in der nach Satz 2 gebildeten Reihenfolge an die Wahlkreisbewerber vergeben (Verfahren der Zweitstimmendeckung).“
Eine Erst- bzw. Wahlkreisstimme ist somit eine Art Lotterie-Stimme, die verfällt, wenn der im Wahlkreis Gewählte mit 61% auf dem Wahlkreisranking, hinter dem Kandidaten aus dem Wahlkreis nebenan, der 61,1% der Stimmen erhalten hat, rangiert und er somit zum sechsten Gewählten seiner Partei würde, die über den Stimmenanteil der Zweitstimme aber nur fünf Sitze errungen hat. Das Ergebnis einer solchen Meldung an Wähler: “Die Abgabe der Erststimme erfolgt ohne Gewähr, der Wahlleiter behält sich vor, die Stimme in die Mülltonne zu werfen” ist klar: Die Wahlkreise werden an Bedeutung verlieren, die ohnehin schon sich hegemonial der Schließung einer totalen Wählanstalt nähernden Parteien haben das alleinge Sagen über die Kandidaten, die es in ein Parlament schaffen.
Hinzu kommt, dass die Möglichkeit einer Partei, die fünf Prozent Schallgrenze zu umgehen, wenn sie drei Direktmandate erringt, ebenfalls gestrichen wurde, was weiterer Zement im Stalinistischen Korpus des Parteienstaats ist. Dass es wieder einmal Sozialisten sind, die Demokratie in Deutschland zerstören, ist vermutlich nicht weiter verwunderlich. Sozialisten können nur zerstören. Dass jedoch keinerlei Massen-Aufschrei diese Zerstörung begleitet, ist schon bemerkenswert und könnte dahingehend verstanden werden, dass es Bürgern egal ist, was die von ihnen Gewählten in ihren Ämtern so treiben – auch ein Nachruf auf die Demokratie.
Es gibt zwei alternative Modelle einer demokratischen Legitimation: Im ersten Modell, dem demokratischen Modell, wird Wählern die Möglichkeit gegeben, für einen Wahlkreisabgeordneten zu stimmen, der sie und IHRE INTERESSEN im Parlament vertritt. Im zweiten Modell werden Parteien im nationalen oder subnationalen Block gewählt. Wähler stimmen nicht mehr für den Kandidaten, der ihre Interessen vertritt. Sie stimmen für ein Parteiangebot, das irgendwelche Interessen vertritt. Das deutsche Wahlsystem lag irgendwo zwischen beiden Modellen. Seit der Wahlrechtsreform nicht mehr. Die Kolchosivierung der politischen Landschaft ist in vollem Gange. Die Bildung von Parteienblöcken, die auch als Block zur Wahl stehen und die Stimmen dann untereinander nach einem festen Quota verteilen, ist nur noch eine Frage der Zeit, zumal inhaltliche Unterschiede zwischen den meisten Parteien vernachlässigbar sind.
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Was soll man von Parteien, aus deren Reihen bsp. solche suspekten Figuren als Justizministerdarsteller wie Schnute Buschmann eine ist, hervorkriechen, denn erwarten? Den obskuren Haftbefehl gegen Putin bejubelt das Knautschgesicht, den ausbleibenden Haftbefehl gegen Bush (20` Jahrestag des Raubkriegüberfalls der USA auf den Irak!) kritisiert er nicht. Und mit solchen einäugigen Zwergen wie Schnute Buschmann (nicht zu verwechseln mit den edlen Buschmännern Afrikas) einer ist, sind die Ampelparteien reich und überreich gesegnet. Da kann also keine echte Wahlrechtsreform stattfinden, sondern nur eine Zementierung der eigenen Macht und Pfründe.
Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes
Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Das Grundgesetz ist für den „Alltag“ gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
die Diktatur wird formell scheinlegitimert – es muß nur “demokratisch” aussehen – vielleicht müssen auch nur die Regime-Medien das schreiben!
Offen ist dann nur die Frage, wer “der Partei” dann die Vorgaben gibt, was sie “demokratisch” umzusetzen haben – natürlich auch mit “Bauchgrimmen” und Politikern, die sich dagegen aussprechen – aber “leider” in der Unterzahl sind !
Wie soll.man sich denn bitte beschweren? Geht nur in Demonstrationen.
Emails werden , eigene Erfahrungen, ungelesen gelöscht oder erst Monate später gelesen und gelöscht.
@Geht nur in Demonstrationen.
und wie man mit dem Auftreten von Bürgern umgeht, die es wagen, nicht nur zu Hause dagegen zu sein, wurde gerade in den letzten 3 Jahren genauestens demonstriert – zwar haben sie noch nicht geschossen – aber die Drohung stand schon im Raum und ist im Lissabonner Pamphlet auch vorbereitet! Und die Einstufung von Spaziergängern und Buchlesern oder gar von Vorlesern des Grundgesetzes als Terroristen und Geiselnehmer ist von der formal notwendigen Einstufung als Aufständische nicht mehr weit entfernt. Auch der sogenannte “Verfassungsschutz” tut seine “Arbeit” und schützt das Corona-Regime weiterhin:
https://journalistenwatch.com/2023/03/21/verfassungsschutz-erfindet-neue-demokratiefeinde/
Wenn es überhaupt eine Möglichkeit der Veränderung gibt, dann kann diese entweder von Außen kommen oder durch Wahlen. Dazu aber müssen die Wähler nicht nur wissen, was die Politiker treiben – sondern bei ihrer Stimmabgabe dann auch den Zusammenhang zwischen Politik, Politikern und Parteien berücksichtigen und entsprechend wählen.
Auf der anderen Seite hat das Regime inzwischen auch über 5 Mio abhängig beschäftigte, für die der Erhalt des Regimes wichtig ist und die von Britta Haßelmann, (Bündnis 90/Die Grünen), MdB gewarnt wurden, die Ampel könnte ihre Mehrheit verlieren, wenn sie nicht das Wahlrecht entsprechend anpassen.
Die Möglichkeiten der Wahlen sind also inzwischen auch stark eingeschränkt!
Diese Bestimmung muss unbedingt rückgängig gemacht werden. Glücklicherweise fliegt die FDP in diesem Jahr aus den Landtagen in Bremen, Bayern und Hessen. Sahra Wagenknecht hat angekündigt, bis zum 15. Dezember 2023 über eine Parteigründung zu entscheiden. Die AfD liegt mit 16 % vor den Grünen mit 15 %. Eine neue Politik wird möglich. Bitte googeln: Manifest Natura Christiana
Ist Wahlfälschung eigentlich leichter bei der Erststimme als bei der Zweitstimme? 😉
23 haben sich also enthalten und 53 haben nicht abgegeben – bei so einem wichtigen Thema. Ich möchte also nie wieder irgendeine Nichtwählerbeschimpfung hören, wenn die “da oben” doch mit so einem guten Beispiel vorangehen. Ich darf seit Birnes Putsch im Jahr 1982 wählen, und schon damals war mir klar, dass man sehr schnell etwas ganz anderes bekommen kann, als man urspünglich gewählt hatte. Insofern hatte ich immer das kleinere Übel gewählt, aber immer das große Übel bekommen. Nun bin ich seit ca. 2017 aktiver Nichtwähler.
“Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung” So macht man einen Putsch!
Vielleicht hat sich Deutschland bereits abgeschafft (Anspielung auf das Buch von Thilo Sarrazin). In anderen europäischen Ländern wie Holland, Frankreich und Italien scheinen die patriotischen (oder einfach nur vernünftigen, geistig gesunden) Kräfte viel stärker zu sein als hier in Deutschland. Womöglich ist die deutsche Bevölkerung zu alt, und die verbindende deutsche Kultur wenig präsent, auch wenn ihre Formen noch existieren, und die sich ausbreitende islamische Kultur hat sowieso kein Interesse an europäischen Ideen wie die der Demokratie, und daher findet auch kein Kampf Muslime gegen die Zerstörung der Demokratie statt. Was eher passieren dürfte, ist dass sich Muslime gegen Gender-Erziehung in Kindergarten und Schule auflehnen werden, und das auch in drastischeren Formen als der Verbrennung der Regenbogen-Flagge. Jedenfalls dürfte sich der Spalt zwischen Polit-Darstellern und Bevölkerung auch in Deutschland nur vergrößern, auch wenn nicht alle auf die Straße gehen um zu protestieren. Ich vermute, dass bei dem gegenwärtigen Kurs auch die EU unter Druck geraten könnte, weil sich herausstellt, dass EU-Politik schädlich ist für die Mitgliedsstaaten.
Das Prinzip der Wahlrechtsreform ist doch eigentlich richtig: Es geht darum, den Bundestag auf eine feste Mitgliederzahl zu beschränken. Die Ursache für den derzeitigen Mitgliederüberschuß sind die Überhangs- und Ausgleichsmandate, und die gilt es abzuschaffen.
Das mit der Direktwahl der Abgeordneten ist doch damit nicht abgeschafft. Wenn einer Partei nach der Hauptstimme beispielsweise 100 Abgeordnete zustehen, aber 120 Mitglieder dieser Partei die Direktwahl gewonnen haben, sind alle 100 Abgeordnete dieser Partei Direktwahlgewinner, und zwar die mit den höchsten Stimmanteilen. Und vergessen wir bitte nicht, daß noch lange nicht jeder Direktwahlgewinner 50% und mehr der Stimmen auf sich vereinigen kann. In Kommunalwahlen muß ein Bürgermeister- oder Landratskandidat mehr als 50% der Stimmen erhalten, andernfalls gibt es Stichwahl. Dementsprechend hat auch ein Bundestags- oder Landtagskandidat keinen Anspruch auf ein Mandat, wenn er die 50% nicht übertrifft.
Das einzige Problem ist das mit der CSU bei Bundestagswahlen, weil sie nur in Bayern kandidiert. Dem Problem wäre aber einfach abzuhelfen, wenn bei Bundestagswahlen die Mandate länderweise zugeordnet würden. Landeslisten gibt es bei diesen Wahlen sowieso, also kann man die Mandate auch landesbezogen zuteilen.