HomeRechtssystemStrafrechtMaskenattest: Dr. med. Ronny Weikl verurteilt: Im strafwütigen Staat mutloser Urteilsautomaten zählen Gewissen und Expertise nicht
November 18, 2023
Maskenattest: Dr. med. Ronny Weikl verurteilt: Im strafwütigen Staat mutloser Urteilsautomaten zählen Gewissen und Expertise nicht
Bodo Schiffmann berichtet in seinem Telegram-Kanal, dass Dr. Ronny Weikl wegen 10 angeblich zu Unrecht ausgestellten Maskenattesten verurteilt worden ist. Die Sinnhaftigkeit von Masken tue hier nichts zur Sache, so die Aussage des Richters. Und dann sagt der Richter:
“In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h überschreiten”.
Doch, kann man.
Wenn der Vorsitzende Richter des Landgerichts, an dem Weikl verurteilt wurde, tatsächlich gesagt hat, was Schiffmann zitiert (und daran gibt es keinen Zweifel unsererseits), dann leben wir in noch dunkleren Zeiten als von uns bislang angenommen.
Beginnen wir vorne.
Es ist unter Wissenschaftlern weitgehend unstrittig, dass Masken NICHT vor SARS-CoV-2 schützen. Das Virus ist viel zu klein, als dass es durch Masken wirkungsvoll vor einer Verbreitung gehindert werden könnte. Es ist ebenso unstrittig, dass das Tragen von Masken zu gesundheitlichen Schäden führen kann, zum einen, weil derjenige, der eine Maske trägt, die Luft, die sein Organismus durch Ausatmen eigentlich loswerden will, wieder einatmet, was vor allem zu viel zu hohen Anteilen von CO2 in der dann eingeatmeten Luft führt. Zum anderen sind Masken hervorragende Brutstätten für Pilze und Bakterien aller Art. Die meisten dieser Gesellen sind der Gesundheit dessen, der sie vor Mund und Nase hat, alles andere als förderlich.
Wir haben diesen Sachverhalt in sehr vielen Beiträgen, in denen wir wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema berichten, zusammengestellt. Wer sich einen Überblick über den Stand der Forschung zu Masken machen will, der kann das hier oder hier tun.
Ein Staat, dessen irregeleitete Vertreter eine Maskenpflicht verhängen, bringt mit dieser, gegen jede Vernunft und wissenschaftliche Erkenntnis verstoßenden Maßnahme, diejenigen in einen Gewissenskonflikt, die einen Eid darauf geschworen haben, ihre Kunden zu schützen, nicht, sie zu schädigen. Ein Arzt, der etwas auf sich hält, muss, wenn Kinder oder Erwachsene zu ihm kommen und von typischen Beschwerden berichten, die sich beim Maskentragen einstellen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit, Schwindel, eine Befreiung vom Maskentragen ausstellen. Darüber gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.
Ebensowenig gibt es etwas darüber zu diskutieren, dass in einer demokratisch verfassten Gesellschaft, niemand den entsprechenden Ärzten am Zeug flicken will, niemand auf die Idee kommt, sie wegen eines Verstoßes gegen eine (w)irre Regelung, von Polit-Darstellern ohne medizinische Ahnung, die sich allesamt den Konsequenzen ihrer Handlungen entziehen und nichts davon wissen wollen, dass zum Maskentragen Verpflichtete darunter gesundheitlich leiden können, zu verfolgen.
Indes, Deutschland ist keine demokratische Gesellschaft.
Deutschland ist eine Gesellschaft, in der strafwütige Staatsanwälte hinter Ärzten wie Ronny Weikl her sind, um sie im Auftrag eines eifernden Landesjustizministers zur Strecke zu bringen, etwas, was nur in Systemen, die keinerlei demokratische Grundlage mehr haben, überhaupt der Fall ist, in Systemen, in denen Personen in Positionen keine Fehler machen, weil sie sich im Besitz der Wahrheit wähnen und sich von jedem gefährdet sehen, der ihre auf Unkenntnis und Ideologie und oft genug auf Bösartigkeit basierenden Entscheidungen kritisiert.
Bislang waren Gerichte die Orte, an denen strafwütigen Staatsanwälten Einhalt geboten wurde, eine Möglichkeit, die sich Richtern durch ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit bietet.
Indes, Richter sind in Deutschland nicht unabhängig. Sie sind Teil einer regionalen Gerichtsstruktur, innerhalb derer Wettbewerb um Positionen geführt wird, die mit einem höheren Salär verbunden sind, Positionen, deren Besetzung oft genug einer Ernennung durch einen Justizminister des Landes bedarf. Ein Richter am Landgericht Leipzig war z.B. der Ansicht, dass sein Vorankommen in der Hierarchie der regionalen Gerichtsbarkeit einen heftigen Dämpfer dadurch erfahren habe, dass er sich mit einem Urteil gegen einen Oberlandesrichter gestellt habe. Kurz: Auch in Gerichten herrscht Druck zur Konformität. Auch Richter müssen, wenn sie einen Platz in einem Oberlandesgericht oder auch nur eine Vorsitzenden Stelle am Landgericht anvisieren, Kompromisse schließen, oft genug Kompromisse, die ihre persönliche Integrität kompromittieren, weshalb es sich so mancher auf seiner Stelle als Amtsrichter bequem macht und keinerlei Anstalten macht, überhaupt an ein Landgericht “befördert” zu werden.
Insofern ist es keine Überraschung, dass es mittlerweile Richter gibt, die die Strafwut der Staatsanwälte, die aus derselben ministerialen Umgebung gefördert wird, aus der berufliche Beförderungen kommen, unterstützen bzw. nicht zurückweisen. Der Richter, an den Ronny Weikl geraten ist, scheint ein solcher zu sein.
Nicht nur das, er hat eine Begründung geliefert, die antidemokratisch in einer Weise ist, die nicht mehr steigerbar ist.
“In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h überschreiten”.
Bleiben wir bei dieser Begründung und stellen die Analogie zu einem Arzt, der mit Patienten konfrontiert ist, die ihm berichten, unter Maske zu leiden, nicht infrage, immerhin mag es denjenigen geben, der mit seinem angefahrenen Haustier mit 80 km/h durch die 60 km/h Zone fährt, um so schnell wie möglich ärztliche Behandlung für sein Tier zu erhalten.
Indes, wenn unser Richter Recht hat, dann ist er überflüssig. Dann benötigen wir nur noch Urteilsautomaten, die prüfen, ob es eine Regel gibt, gegen die A verstoßen hat, um dann unter Einrechnung eventuell vorhandener Vorstrafen, ein Urteil zu fällen.
Doch an Gerichten finden sich, jedenfalls der Theorie nach, menschliche Wesen, keine Automaten. Und von menschlichen Wesen erwartet man, dass sie menschliche Regungen zeigen und im Einzelfall und vor dem Hintergrund eines eigenen Urteils über die “Tatumstände” ein Urteil fällen. Insofern ist es natürlich misslich, dass strafwütige Staatsanwälte Ärzte verfolgen, die ihrem Gewissen gefolgt sind, und es wichtiger fanden, ihren Patienten Gesundheitsschäden zu ersparen als irren Vorgaben von uninformierten Polit-Kaspern zu folgen.
In dieser Situation kann man es sich sehr einfach machen, wie unser Vorsitzender Richter und reagieren, wie ein Urteilsautomat reagieren würde. Verstoß festgestellt, Verurteilung ausgehändigt. Indes, als Kollateralschaden dieses Urteils, wurden gerade die Urteile von Roland Freisler, sowie zahlreiche Todesstrafe, die vor Militärgerichten des Dritten Reiches ausgesprochen wurden, legalisiert, denn sie alle haben die Urteile gegen Personen gesprochen, die gegen damals geltendes Recht verstoßen haben.
Nun kann man nicht duschen ohne nass zu werden. Entweder, bestraft werden muss, wer gegen Regeln verstößt oder die Bestrafung muss auch die Umstände der gesetzlich festgelegten Strafbarkeit in Rechnung stellen.
Und wenn man Letzteres im Hinblick auf die Gesetze des Dritten Reiches, die menschenverachtend gewesen sind, tut, dann muss man das auch im Hinblick auf andere Gesetze tun, also prüfen, ob ein Gesetz, das zu einer Bestraftung dann führen soll, wenn es gebrochen wird, der Situation angemessen ist. Jeder Landrichter hat die Möglichkeit, Karlsruhe ins Boot zu holen und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage, auf der er urteilen soll, klären zu lassen. Und der Europäische Menschengerichtshof steht kurz dahinter in Wartestellung. Dazu bedarf es natürlich Mut, einer Eigenschaft, die in weiten Teilen staatlicher Organisationen zum sehr seltenen Gut geworden ist.
Allerdings, wer seinen Beruf mit einem Ethos ausführt und sich eben nicht zum Urteilsautomaten machen will, der sollte diesen Mut haben, vor allem sollte er diesen Mut haben, wenn die Alternative darin besteht, mit absurden Aussagen: “Ob Masken schützen, ist irrelevant, ob Weikl gegen ein Gesetz verstoßen hat, ist relevant”, in logische Kalamitäten zu steuern, wie sie sich mit solchen umfassenden Aussagen generell verbinden.
Etwa: Wenn die Frage, ob Masken nutzen oder nicht, keine Rolle spielt, wieso gibt es dann ein Gesetz, auf dessen Grundlage dieses Tragen zur Pflicht gemacht wurde? Mehr noch: Wieso soll jemand, der eine Befreiung vom Tragen von Masken ausstellt, für die ein Richter feststellt, dass ihre Tauglichkeit irrelevant sei, verurteilt werden, wenn er auf Basis einer unbekannten Masken-Wirkung gegen X, die für seine Patienten konkret gegebenen gesundheitlichen Nachteile hat, eine solche Befreiung vom Tragen einer Maske ausstellt?
Werden Gesetze in Deutschland zum Selbstzweck gemacht, damit man diejenigen, die gegen sie verstoßen, verurteilen kann?
Das ist die logische Folge dessen, was der Richter als Urteilsbegründung von sich gegeben haben soll.
Irre.
Noch relevanter ist jedoch seine Verweigerung jeder Art von EIGENER Urteilsbildung, wenn es um die Einhaltung von staatlichen Vorgaben in Form von Regeln und Gesetzen geht. Damit postuliert der Richter, dass staatliche Regeln und Gesetze über jeden Zweifel erhaben sind. Eine Position, wie sie die katholische Kirche im Rahmen der Heiligen Inquisition bezogen hat und nicht nur in diesem Rahmen. Damit beseitigt er eines der wichtigsten Korrektive in einer demokratischen Gesellschaft: Die Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen durch Bürger, den zivilen Ungehorsam gegen Gesetze, deren Zweck mehr als zwielichtig ist.
Und weil der dieses Korrektiv beseitigt, nimmt er demokratischen Gesellschaften jede Möglichkeit, diktatorische Tendenzen in Regierungen, wie sie sich zwangsläufig einstellen, wenn eine Clique die Möglichkeit hat, Zugänge zu Ressourcen zu verkaufen bzw. eine gesellschaftliche Gruppe in die Lage versetzt wird, die eigenen Mitglieder auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen besser zu stellen [die soziologische und kriminologische Literatur zu diesen Themen füllt Räume] friedlich, mit zivilem Ungehorsam gegenüber zu treten. Folglich bleibt denen, die sich von einer Regierung nicht gängeln lassen wollen, nur das Mittel der Gewalt, angewendet in prä-emptiver Weise, um die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Strafwütigkeit zu werden, zu verringern.
Tatsächlich verlangen demokratische Gesellschaften auch von Richtern, dass sie Gesetze nicht blind anwenden, sondern den Mut aufbringen, Gesetze, die ihnen nicht ganz koscher erscheinen, zurückzuweisen oder doch zumindest prüfen zu lassen. Das ist die Idee hinter dem mündigen Bürger (zu denen auch Richter gehören, theoretisch). Mündige Bürger sind Personen, die, wenn sie eine offizielle Position bekleiden, nicht zu dieser Position werden, sondern weiterhin, eigenständig denkender mündiger Bürger bleiben.
Dazu ist Mut vonnöten.
Mut unter Richtern wird auch immer seltener.
Dr. med. Ronny Weikl wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu 100 € verurteilt. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Und Heinrich Heine wird schon seit Jahren wieder von Schlaflosigkeit geplagt.
Das folgende Statement hat Ronny Weikl nach seiner Verurteilung Report24 gegeben.
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Da waren die NAZIs noch gutmütige und volksliebende Politiker!
Denn die heutigen etablierten Politiker lieben ihr Volk absolut nicht, ansonsten würden sie es nicht der ausländischen Kriminalität zum Frass vorwerfen!
Ich habe hier noch eine FFP2-Maske mit der Folgendenden Anweisung: “Menschen mit Asrthma oder verschiedenen Atemproblemen können das Gerät nur auf Anweisung ihres Arztes verwenden” (“Gerät” ist die Übersetzung von “device”).
Solche Instruktionen sind Teil der Gerätezulassung. Es ist unverständlich, dass ein Richter letztlich verfügt, gegen die Herstellerhinweise verstoßen zu sollen. Der Arzt hat hier nur das getan, was er laut Anweisung tun musste.
Richter haben nach den Gesetzen zu urteilen, nicht nach dem Bauch oder nach einem dubiosen Rechts„empfinden“. So ist es immer noch und hoffentlich noch länger. Alles andere bedeutet nämlich Willkür. Der Arzt hat vielleicht etwas Richtiges gemacht, aber nicht nach dem Gesetz gehandelt. Eine Regierung, die der Meinung ist, daß das trotz Rechtsverstoß richtig war, kann ihn begnadigen. Das ist aber nicht Aufgabe der Justiz.
Wer andere Gesetze will — das ist ja jederzeit möglich, denn jedes erlassene Gesetz kann geändert oder abgeschafft werden — muß deshalb andere Leute ins Parlament wählen als die, die diese Gesetze abgenickt haben.
Da aber 80% der Deutschen der Meinung sind, daß die, die im Parlament hocken, dort richtig sind, ist das Recht so wie es ist.
Ich Vergleich zu den heutigen Politikern, können sie davon ausgehen!
Denn hier sterben schon in den Krankenhäusern pro Jahr ca. 25.000-40.000 Menschen an ärztlichen Kunstfehlern. Und wen interessiert es??? Keinen! Dazu kommen noch die vielen Kosten zu diesen Fehlbehandlungen! Und die entstehen nur, weil die Gier größer ist als ärztliche Pflicht!
@zählen Gewissen und Expertise nicht
das ist wohl nicht ganz so – eher im Gegenteil !
Die wissen genau, welche Verbrechen da begangen wurden und das sie Komplizen sind !
Und aus Eigeninteresse müssen sie alles vertuschen – eine Omerta nach mafia-Vorbild !
Denn schon die erste Lücke kann das ganze Gebäude zum Einsturz bringen – ein Fünkchen Wahrheit könnte das ganze Kartenhaus der Lügen und Verbrechen abfackeln. Die Domino-Theorie.
Deshalb wird demonstrativ auf alles eingeschlagen, was eine Verbindung zur Wahrheit hat.
Es geht hier um die alte Volksweisheit :
Nur die Lüge braucht Gesetze und Richter – die Wahrheit steht für sich selbst !
Hat auch was gutes – wie bei den namentlichen Abstimmungen zu Corona und Klima outen sich die Verbrecher selbst und haben ihr Geständnis mit solchen Urteilen abgeliefert !
Es ist keine frage ob, sondern nur wann sie aus dem Richterstuhl verhaftet werden und vor ein echtes Gericht kommen !
Die Verurteilung kommt nicht überraschend, denn auch hier sollte ein weiteres Example statuiert werden! Das passt zur Corona-Diktatur!
Mich persönlich interessiert immer die dahinter stehende Befehlskette bis an die oberste Stelle! Namen und Funktionen der Inquisition! Da sind die Übeltäter dieser Gesellschaft zu finden! Der Richter ist nur eine weitere Marionette. Wenn man aber die Befehlskette nach oben abgeht, landet man immer erst bei nationalen Politikern und dann weiter oben in internationalen Gewässern, meist USA, wie stinkreiche Großfamilien und anderen Milliardären bzw. Psychopathen! Wichtig ist nur die letzte Sprosse der Leiter! Diese Leute gilt es zu entfernen!
“Indes, als Kollateralschaden dieses Urteils, wurden gerade die Urteile von Roland Freisler, sowie zahlreiche Todesstrafe, die vor Militärgerichten des Dritten Reiches ausgesprochen wurden, legalisiert, denn sie alle haben die Urteile gegen Personen gesprochen, die gegen damals geltendes Recht verstoßen haben.”
Daß diese Existenzen keine Angst vor ihrer Zukunft haben, wundert mich doch sehr.
Welche Uni verbricht eigentlich solches Personal, …einfach alle.
Maskenpflicht für Kinder oder Menschen mit Atembeschränkung entspricht doch, um im Vergleich des Richters zu bleiben, einer 100kmh Pflicht in 30 Zonen. Regel ist Regel, wo kämen wir denn ohne Folgsamkeit hin? Wer selbst bei so einfachen Sachverhalten keine Gesetz gewordenen Regeln mehr infrage stellen kann, ist dann wohl das Eichmann-Modell in Reinform, Mitläuferautomat für Beliebiges.
Derartige Urteile aufgrund § 278 sind Rechtsbeugung, und Dr. Weikl hat im Video auch sachlich begründet, warum das de iure so ist. Die Rechtsprechung ist nicht mehr unabhängig, sondern in hohem Maße von der Politik abhängig. Ein Richter, der noch mal befördert werden will, kann sich kein Urteil gegen den vom Justizministerium vorgegebenen parteipolitischen Strich erlauben! Die politischen Parteien, mit Ausnahme der einzigen Oppositionspartei, haben den gesamten Staatsapparat zu ihrer Beute gemacht und unter ihren Adepten und Mitläufern verteilt.
Ich schließe mich der Meinung des Foristen “Jörg” an. Ihre Argumentation, Herr Klein, ist im Hinblick auf die Gewaltenteilung nicht unproblematisch.
Sie schreiben (Zitat) : “Indes, Richter sind in Deutschland nicht unabhängig. Sie sind Teil einer regionalen Gerichtsstruktur, innerhalb derer Wettbewerb um Positionen geführt wird, …” (Zitatende)
Auch wenn Sie hier eine potentielle Charakterschwäche ansprechen, so gilt dieses “nicht unabhängig” auch und vorrangig inhaltlich. Selbstverständlich ist der Richter nicht unabhängig, sondern abhängig resp. gebunden an die bestehenden Gesetze. D.h. ein Richter hat gemäß der bestehenden Gesetze Recht zu sprechen, er hat kein Recht, Recht zu kreieren. Letzteres ist Aufgabe der Legislativen. Deswegen hat der Richter recht, wenn er sagt, dass es nicht seine Aufgabe ist, die medizinisch-wissenschaftliche Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht zu beurteilen, in dem Sinne zu beurteilen, ob ein von der Legislative beschlossenes Gesetz gilt oder nicht. Es gilt!
Allerdings stimme ich Ihnen, Herr Klein, zu mit Ihrer Forderung, dass ein Richter kein “Urteilsautomat” sein darf. Aber auch hier muss er sich (ausschließlich!) an geltendes Recht halten. Geltendes Recht ist allerdings auch der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Wenn also der Arzt die Maskenbefreiung aufgrund eines offensichtlich durch das Maskentragen verursachten Beschwerdebildes ausgestellt hat, muss der Richter hier eine Abwägung vornehmen, ob sich der Arzt bei Untätigkeit nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hätte.
Meine Sachkompetenz reicht nicht aus, zu wissen, ob auch aus dem Arbeitsschutz und dem ärztlichen, hippokratischen Eid Rechtsvorschriften eine Rolle spielen (also mindestens in der Form einer Verordnung vorliegen). Falls ja, muss er auch hier wegen der konkurrierenden Vorgaben dieser Gesetze eine richterliche Abwägung treffen. Das ist, so denke auch ich, die Aufgabe eines Richters.
Die Frage, ob das Maskegebot mit dem Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit) übereinstimmt, hat der Richter offensichtlich der Legislativen überlassen. Das ist ein akzeptabler Standpunkt, da der entsprechende Artikel im Grundgesetz eine Einschränkung durch Gesetze zulässt, leider.
Ist es ein akzeptabler Standpunkt, Gesetze unhinterfragt anzuwenden, deren Prämissen leicht gutachterlich feststellbar auf eine elementar Menschenleben gefährdende Weise falsch sind? Solch ein Standpunkt ist denk ich das Fett, mit dem Unrechtssysteme laufen.
.
Ich bin ebenfalls juristischer Laie, aber nach meiner Meinung hat ein Richter die Pflicht, gerade bei solchen Gesetzen, die eine sprichwörtliche Massenschädigung und -gefährdung nach sich ziehen können, zu prüfen, ob die in ihnen enthaltenen Prämissen überhaupt zutreffen.
@ pantau
Nein, ein Richter hat nicht die Pflicht, Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie gemessen an den “enthaltenen Prämissen” sinnvoll sind. Das überschreitet seine Kompetenzen, denn das ist Angelegenheit der Legislative (hier: des Bundestages).
Ein Richter kann (soweit ich die Jurisprudenz verstehe) solche fragwürdigen, “enthaltenen Prämissen” nur in die Waagschale seines Urteils werfen, wenn die Befolgung des darauf aufbauenden Gesetzes mit anderen Gesetzen im Widerspruch steht (die Befolgung dieses Gesetzes zu einer strafbaren Handlung, z.B. unterlassene Hilfeleistung, führt).
Der Richter im Falle Weikl wollte jedoch offensichtlich den politischen Machthabern wohlgefällig sein. Nach dem obigen Artikel hat er nicht nur diese Abwägung mit anderen Gesetzen nicht unternommen, sondern obendrein eine sehr hohe Strafe verhängt. Die Unfähigkeit der Justiz bei der Umwandlung einer Demokratie in einen totalitären Staat als Korrektiv zu wirken, ist schon Tradition in Deutschland.
“In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h überschreiten”.
An sich ist dieser Satz nicht einmal falsch. Man stellt, theoretisch betrachtet, Regeln auf, um ein geordnetes Miteinander zu gewährleisten.
Aber in diesem Fall geht es darum, dass ein Arzt wegen angeblich gefälschten Maskenattesten verurteilt wird. Nur, und das ist der Kern der Sache: Es gab keine Pandemie! Und das wussten die wirklichen Verbrecher, da sie Teil der Inszenierung waren. Und wenn ein Richter einen Arzt verurteilt für etwas, was an sich bereits ein Verbrechen gewesen war: die Menschen per Zwang Staubmasken tragen zu lassen, um zb einkaufen gehen zu können – also zum Leben notwendiges, dann ist der Richter auch ein Verbrecher, weil er die Verbrechen der Politiker unterstützt.
Und das ist das eigentliche Problem bei Diktaturen, dass Gesetze, die ohne die Zustimmung des Menschen wertlos sind, von Verbrechern umgesetzt werden. Denn was legal ist, bestimmt die jeweilige Diktatur. Die Nürnberger Rassegesetze waren auch legal – zu jener Zeit. Wer gegen sie handelte, wurde verfolgt. Genau wie heute. Diese Ärzte, die sich dagegen wehrten und Atteste austellten, handelten für die Menschen, gegen die Verbrecher. Nur sind die Verbrecher noch immer an der Macht, weshalb solche Ärzte und andere Widerständler verfolgt werden.
Diese Justiz lebt wieder in der Tradition des NS-Regimes. Andere Meinungen als die des Regimes sind delegitimierende Meinungen gegen den Staat. Unsere Justiz, vor allem die von der Regierung überwachte bzw angewiesene Staatsanwaltschaft, vollzieht politische Urteile.
Es wird Zeit, dagegen aufzustehen.
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Willkommen im Land der Richter und Henker!
Da waren die NAZIs noch gutmütige und volksliebende Politiker!
Denn die heutigen etablierten Politiker lieben ihr Volk absolut nicht, ansonsten würden sie es nicht der ausländischen Kriminalität zum Frass vorwerfen!
Ich habe hier noch eine FFP2-Maske mit der Folgendenden Anweisung: “Menschen mit Asrthma oder verschiedenen Atemproblemen können das Gerät nur auf Anweisung ihres Arztes verwenden” (“Gerät” ist die Übersetzung von “device”).
Solche Instruktionen sind Teil der Gerätezulassung. Es ist unverständlich, dass ein Richter letztlich verfügt, gegen die Herstellerhinweise verstoßen zu sollen. Der Arzt hat hier nur das getan, was er laut Anweisung tun musste.
Richter haben nach den Gesetzen zu urteilen, nicht nach dem Bauch oder nach einem dubiosen Rechts„empfinden“. So ist es immer noch und hoffentlich noch länger. Alles andere bedeutet nämlich Willkür. Der Arzt hat vielleicht etwas Richtiges gemacht, aber nicht nach dem Gesetz gehandelt. Eine Regierung, die der Meinung ist, daß das trotz Rechtsverstoß richtig war, kann ihn begnadigen. Das ist aber nicht Aufgabe der Justiz.
Wer andere Gesetze will — das ist ja jederzeit möglich, denn jedes erlassene Gesetz kann geändert oder abgeschafft werden — muß deshalb andere Leute ins Parlament wählen als die, die diese Gesetze abgenickt haben.
Da aber 80% der Deutschen der Meinung sind, daß die, die im Parlament hocken, dort richtig sind, ist das Recht so wie es ist.
Und was ist mit menschlichen Menschen wie mir die über dem Gesetz stehen?
Ich halte es nämlich so, dass ich mein Leben nur noch nach meinem Gewissen unter Maßgabe vom kategorischen Imperativ nach I. Kant lebe!
Carpe diem
Alles klar – Roland Freisler war ein Gutmensch durch und durch…
Ich Vergleich zu den heutigen Politikern, können sie davon ausgehen!
Denn hier sterben schon in den Krankenhäusern pro Jahr ca. 25.000-40.000 Menschen an ärztlichen Kunstfehlern. Und wen interessiert es??? Keinen! Dazu kommen noch die vielen Kosten zu diesen Fehlbehandlungen! Und die entstehen nur, weil die Gier größer ist als ärztliche Pflicht!
Ihre Aussage legitimiert jede Diktatur. Bravo!
Genau!
Und deshalb sind Richter allesamt überflüssig und können ipso facto durch Software ersetzt werden, wir sparen viel Geld.
Man braucht nur ein Sacharbeiter, die anonymisiert die Daten im PC futter und “Schwupps” Urteil da, fast ich Echtzeit.
Eine Welt, wie von Ihnen, Jörg, dargestellt, erübrigt die Notwendigkeit jeder Richter und sonstige Schöffen, Zeitersparnis, schöne neue Welt!
@zählen Gewissen und Expertise nicht
das ist wohl nicht ganz so – eher im Gegenteil !
Die wissen genau, welche Verbrechen da begangen wurden und das sie Komplizen sind !
Und aus Eigeninteresse müssen sie alles vertuschen – eine Omerta nach mafia-Vorbild !
Denn schon die erste Lücke kann das ganze Gebäude zum Einsturz bringen – ein Fünkchen Wahrheit könnte das ganze Kartenhaus der Lügen und Verbrechen abfackeln. Die Domino-Theorie.
Deshalb wird demonstrativ auf alles eingeschlagen, was eine Verbindung zur Wahrheit hat.
Es geht hier um die alte Volksweisheit :
Nur die Lüge braucht Gesetze und Richter – die Wahrheit steht für sich selbst !
Hat auch was gutes – wie bei den namentlichen Abstimmungen zu Corona und Klima outen sich die Verbrecher selbst und haben ihr Geständnis mit solchen Urteilen abgeliefert !
Es ist keine frage ob, sondern nur wann sie aus dem Richterstuhl verhaftet werden und vor ein echtes Gericht kommen !
Die Verurteilung kommt nicht überraschend, denn auch hier sollte ein weiteres Example statuiert werden! Das passt zur Corona-Diktatur!
Mich persönlich interessiert immer die dahinter stehende Befehlskette bis an die oberste Stelle! Namen und Funktionen der Inquisition! Da sind die Übeltäter dieser Gesellschaft zu finden! Der Richter ist nur eine weitere Marionette. Wenn man aber die Befehlskette nach oben abgeht, landet man immer erst bei nationalen Politikern und dann weiter oben in internationalen Gewässern, meist USA, wie stinkreiche Großfamilien und anderen Milliardären bzw. Psychopathen! Wichtig ist nur die letzte Sprosse der Leiter! Diese Leute gilt es zu entfernen!
Die Freislerei….Auferstanden aus Ruinen – oder so ähnlich.
Täglich sieht man fassungslos zu, wie die Demokratie etwas mehr bröckelt… traurig und die Deutschen sitzen im Sofa und glotzen TV.
“Indes, als Kollateralschaden dieses Urteils, wurden gerade die Urteile von Roland Freisler, sowie zahlreiche Todesstrafe, die vor Militärgerichten des Dritten Reiches ausgesprochen wurden, legalisiert, denn sie alle haben die Urteile gegen Personen gesprochen, die gegen damals geltendes Recht verstoßen haben.”
Daß diese Existenzen keine Angst vor ihrer Zukunft haben, wundert mich doch sehr.
Welche Uni verbricht eigentlich solches Personal, …einfach alle.
Marvus Tullius Cicero: Das höchste Recht ist das höchste Unrecht. Bedeutet:
Wer nur nach dem Buchstaben richtet, richtet lieblos und unmenschlich.
Maskenpflicht für Kinder oder Menschen mit Atembeschränkung entspricht doch, um im Vergleich des Richters zu bleiben, einer 100kmh Pflicht in 30 Zonen. Regel ist Regel, wo kämen wir denn ohne Folgsamkeit hin? Wer selbst bei so einfachen Sachverhalten keine Gesetz gewordenen Regeln mehr infrage stellen kann, ist dann wohl das Eichmann-Modell in Reinform, Mitläuferautomat für Beliebiges.
Derartige Urteile aufgrund § 278 sind Rechtsbeugung, und Dr. Weikl hat im Video auch sachlich begründet, warum das de iure so ist. Die Rechtsprechung ist nicht mehr unabhängig, sondern in hohem Maße von der Politik abhängig. Ein Richter, der noch mal befördert werden will, kann sich kein Urteil gegen den vom Justizministerium vorgegebenen parteipolitischen Strich erlauben! Die politischen Parteien, mit Ausnahme der einzigen Oppositionspartei, haben den gesamten Staatsapparat zu ihrer Beute gemacht und unter ihren Adepten und Mitläufern verteilt.
Ich schließe mich der Meinung des Foristen “Jörg” an. Ihre Argumentation, Herr Klein, ist im Hinblick auf die Gewaltenteilung nicht unproblematisch.
Sie schreiben (Zitat) : “Indes, Richter sind in Deutschland nicht unabhängig. Sie sind Teil einer regionalen Gerichtsstruktur, innerhalb derer Wettbewerb um Positionen geführt wird, …” (Zitatende)
Auch wenn Sie hier eine potentielle Charakterschwäche ansprechen, so gilt dieses “nicht unabhängig” auch und vorrangig inhaltlich. Selbstverständlich ist der Richter nicht unabhängig, sondern abhängig resp. gebunden an die bestehenden Gesetze. D.h. ein Richter hat gemäß der bestehenden Gesetze Recht zu sprechen, er hat kein Recht, Recht zu kreieren. Letzteres ist Aufgabe der Legislativen. Deswegen hat der Richter recht, wenn er sagt, dass es nicht seine Aufgabe ist, die medizinisch-wissenschaftliche Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht zu beurteilen, in dem Sinne zu beurteilen, ob ein von der Legislative beschlossenes Gesetz gilt oder nicht. Es gilt!
Allerdings stimme ich Ihnen, Herr Klein, zu mit Ihrer Forderung, dass ein Richter kein “Urteilsautomat” sein darf. Aber auch hier muss er sich (ausschließlich!) an geltendes Recht halten. Geltendes Recht ist allerdings auch der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Wenn also der Arzt die Maskenbefreiung aufgrund eines offensichtlich durch das Maskentragen verursachten Beschwerdebildes ausgestellt hat, muss der Richter hier eine Abwägung vornehmen, ob sich der Arzt bei Untätigkeit nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hätte.
Meine Sachkompetenz reicht nicht aus, zu wissen, ob auch aus dem Arbeitsschutz und dem ärztlichen, hippokratischen Eid Rechtsvorschriften eine Rolle spielen (also mindestens in der Form einer Verordnung vorliegen). Falls ja, muss er auch hier wegen der konkurrierenden Vorgaben dieser Gesetze eine richterliche Abwägung treffen. Das ist, so denke auch ich, die Aufgabe eines Richters.
Die Frage, ob das Maskegebot mit dem Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit) übereinstimmt, hat der Richter offensichtlich der Legislativen überlassen. Das ist ein akzeptabler Standpunkt, da der entsprechende Artikel im Grundgesetz eine Einschränkung durch Gesetze zulässt, leider.
Ist es ein akzeptabler Standpunkt, Gesetze unhinterfragt anzuwenden, deren Prämissen leicht gutachterlich feststellbar auf eine elementar Menschenleben gefährdende Weise falsch sind? Solch ein Standpunkt ist denk ich das Fett, mit dem Unrechtssysteme laufen.
.
Ich bin ebenfalls juristischer Laie, aber nach meiner Meinung hat ein Richter die Pflicht, gerade bei solchen Gesetzen, die eine sprichwörtliche Massenschädigung und -gefährdung nach sich ziehen können, zu prüfen, ob die in ihnen enthaltenen Prämissen überhaupt zutreffen.
@ pantau
Nein, ein Richter hat nicht die Pflicht, Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie gemessen an den “enthaltenen Prämissen” sinnvoll sind. Das überschreitet seine Kompetenzen, denn das ist Angelegenheit der Legislative (hier: des Bundestages).
Ein Richter kann (soweit ich die Jurisprudenz verstehe) solche fragwürdigen, “enthaltenen Prämissen” nur in die Waagschale seines Urteils werfen, wenn die Befolgung des darauf aufbauenden Gesetzes mit anderen Gesetzen im Widerspruch steht (die Befolgung dieses Gesetzes zu einer strafbaren Handlung, z.B. unterlassene Hilfeleistung, führt).
Der Richter im Falle Weikl wollte jedoch offensichtlich den politischen Machthabern wohlgefällig sein. Nach dem obigen Artikel hat er nicht nur diese Abwägung mit anderen Gesetzen nicht unternommen, sondern obendrein eine sehr hohe Strafe verhängt. Die Unfähigkeit der Justiz bei der Umwandlung einer Demokratie in einen totalitären Staat als Korrektiv zu wirken, ist schon Tradition in Deutschland.
@J.S. Und was wäre Ihre Meinung nach der Unterschied zwischen einem Richter, der blind nach Gesetz urteilt, und eine Software, die dasselbe tut?
M.M.n wäre so ein Richter, wie Ihnen vorschwebt, sehr wohl durch eine günstige und schnelle SW zu erstezen.
“In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h überschreiten”.
An sich ist dieser Satz nicht einmal falsch. Man stellt, theoretisch betrachtet, Regeln auf, um ein geordnetes Miteinander zu gewährleisten.
Aber in diesem Fall geht es darum, dass ein Arzt wegen angeblich gefälschten Maskenattesten verurteilt wird. Nur, und das ist der Kern der Sache: Es gab keine Pandemie! Und das wussten die wirklichen Verbrecher, da sie Teil der Inszenierung waren. Und wenn ein Richter einen Arzt verurteilt für etwas, was an sich bereits ein Verbrechen gewesen war: die Menschen per Zwang Staubmasken tragen zu lassen, um zb einkaufen gehen zu können – also zum Leben notwendiges, dann ist der Richter auch ein Verbrecher, weil er die Verbrechen der Politiker unterstützt.
Und das ist das eigentliche Problem bei Diktaturen, dass Gesetze, die ohne die Zustimmung des Menschen wertlos sind, von Verbrechern umgesetzt werden. Denn was legal ist, bestimmt die jeweilige Diktatur. Die Nürnberger Rassegesetze waren auch legal – zu jener Zeit. Wer gegen sie handelte, wurde verfolgt. Genau wie heute. Diese Ärzte, die sich dagegen wehrten und Atteste austellten, handelten für die Menschen, gegen die Verbrecher. Nur sind die Verbrecher noch immer an der Macht, weshalb solche Ärzte und andere Widerständler verfolgt werden.
Diese Justiz lebt wieder in der Tradition des NS-Regimes. Andere Meinungen als die des Regimes sind delegitimierende Meinungen gegen den Staat. Unsere Justiz, vor allem die von der Regierung überwachte bzw angewiesene Staatsanwaltschaft, vollzieht politische Urteile.
Es wird Zeit, dagegen aufzustehen.