Maskenattest: Dr. med. Ronny Weikl verurteilt: Im strafwütigen Staat mutloser Urteilsautomaten zählen Gewissen und Expertise nicht

Bodo Schiffmann berichtet in seinem Telegram-Kanal, dass Dr. Ronny Weikl wegen 10 angeblich zu Unrecht ausgestellten Maskenattesten verurteilt worden ist. Die Sinnhaftigkeit von Masken tue hier nichts zur Sache, so die Aussage des Richters. Und dann sagt der Richter:

“In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h überschreiten”.

Doch, kann man.

Wenn der Vorsitzende Richter des Landgerichts, an dem Weikl verurteilt wurde, tatsächlich gesagt hat, was Schiffmann zitiert (und daran gibt es keinen Zweifel unsererseits), dann leben wir in noch dunkleren Zeiten als von uns bislang angenommen.

Beginnen wir vorne.
Es ist unter Wissenschaftlern weitgehend unstrittig, dass Masken NICHT vor SARS-CoV-2 schützen. Das Virus ist viel zu klein, als dass es durch Masken wirkungsvoll vor einer Verbreitung gehindert werden könnte. Es ist ebenso unstrittig, dass das Tragen von Masken zu gesundheitlichen Schäden führen kann, zum einen, weil derjenige, der eine Maske trägt, die Luft, die sein Organismus durch Ausatmen eigentlich loswerden will, wieder einatmet, was vor allem zu viel zu hohen Anteilen von CO2 in der dann eingeatmeten Luft führt. Zum anderen sind Masken hervorragende Brutstätten für Pilze und Bakterien aller Art. Die meisten dieser Gesellen sind der Gesundheit dessen, der sie vor Mund und Nase hat, alles andere als förderlich.

Wir haben diesen Sachverhalt in sehr vielen Beiträgen, in denen wir wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema berichten, zusammengestellt. Wer sich einen Überblick über den Stand der Forschung zu Masken machen will, der kann das hier oder hier tun.

Ein Staat, dessen irregeleitete Vertreter eine Maskenpflicht verhängen, bringt mit dieser, gegen jede Vernunft und wissenschaftliche Erkenntnis verstoßenden Maßnahme, diejenigen in einen Gewissenskonflikt, die einen Eid darauf geschworen haben, ihre Kunden zu schützen, nicht, sie zu schädigen. Ein Arzt, der etwas auf sich hält, muss, wenn Kinder oder Erwachsene zu ihm kommen und von typischen Beschwerden berichten, die sich beim Maskentragen einstellen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Benommenheit, Schwindel, eine Befreiung vom Maskentragen ausstellen. Darüber gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.

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Ebensowenig gibt es etwas darüber zu diskutieren, dass in einer demokratisch verfassten Gesellschaft, niemand den entsprechenden Ärzten am Zeug flicken will, niemand auf die Idee kommt, sie wegen eines Verstoßes gegen eine (w)irre Regelung, von Polit-Darstellern ohne medizinische Ahnung, die sich allesamt den Konsequenzen ihrer Handlungen entziehen und nichts davon wissen wollen, dass zum Maskentragen Verpflichtete darunter gesundheitlich leiden können, zu verfolgen.

Indes, Deutschland ist keine demokratische Gesellschaft.

Deutschland ist eine Gesellschaft, in der strafwütige Staatsanwälte hinter Ärzten wie Ronny Weikl her sind, um sie im Auftrag eines eifernden Landesjustizministers zur Strecke zu bringen, etwas, was nur in Systemen, die keinerlei demokratische Grundlage mehr haben, überhaupt der Fall ist, in Systemen, in denen Personen in Positionen keine Fehler machen, weil sie sich im Besitz der Wahrheit wähnen und sich von jedem gefährdet sehen, der ihre auf Unkenntnis und Ideologie und oft genug auf Bösartigkeit basierenden Entscheidungen kritisiert.

Bislang waren Gerichte die Orte, an denen strafwütigen Staatsanwälten Einhalt geboten wurde, eine Möglichkeit, die sich Richtern durch ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit bietet.

Indes, Richter sind in Deutschland nicht unabhängig. Sie sind Teil einer regionalen Gerichtsstruktur, innerhalb derer Wettbewerb um Positionen geführt wird, die mit einem höheren Salär verbunden sind, Positionen, deren Besetzung oft genug einer Ernennung durch einen Justizminister des Landes bedarf. Ein Richter am Landgericht Leipzig war z.B. der Ansicht, dass sein Vorankommen in der Hierarchie der regionalen Gerichtsbarkeit einen heftigen Dämpfer dadurch erfahren habe, dass er sich mit einem Urteil gegen einen Oberlandesrichter gestellt habe. Kurz: Auch in Gerichten herrscht Druck zur Konformität. Auch Richter müssen, wenn sie einen Platz in einem Oberlandesgericht oder auch nur eine Vorsitzenden Stelle am Landgericht anvisieren, Kompromisse schließen, oft genug Kompromisse, die ihre persönliche Integrität kompromittieren, weshalb es sich so mancher auf seiner Stelle als Amtsrichter bequem macht und keinerlei Anstalten macht, überhaupt an ein Landgericht “befördert” zu werden.

Insofern ist es keine Überraschung, dass es mittlerweile Richter gibt, die die Strafwut der Staatsanwälte, die aus derselben ministerialen Umgebung gefördert wird, aus der berufliche Beförderungen kommen, unterstützen bzw. nicht zurückweisen. Der Richter, an den Ronny Weikl geraten ist, scheint ein solcher zu sein.

Nicht nur das, er hat eine Begründung geliefert, die antidemokratisch in einer Weise ist, die nicht mehr steigerbar ist.

“In der Gesellschaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h überschreiten”.

Bleiben wir bei dieser Begründung und stellen die Analogie zu einem Arzt, der mit Patienten konfrontiert ist, die ihm berichten, unter Maske zu leiden, nicht infrage, immerhin mag es denjenigen geben, der mit seinem angefahrenen Haustier mit 80 km/h durch die 60 km/h Zone fährt, um so schnell wie möglich ärztliche Behandlung für sein Tier zu erhalten.

Indes, wenn unser Richter Recht hat, dann ist er überflüssig. Dann benötigen wir nur noch Urteilsautomaten, die prüfen, ob es eine Regel gibt, gegen die A verstoßen hat, um dann unter Einrechnung eventuell vorhandener Vorstrafen, ein Urteil zu fällen.

Doch an Gerichten finden sich, jedenfalls der Theorie nach, menschliche Wesen, keine Automaten. Und von menschlichen Wesen erwartet man, dass sie menschliche Regungen zeigen und im Einzelfall und vor dem Hintergrund eines eigenen Urteils über die “Tatumstände” ein Urteil fällen. Insofern ist es natürlich misslich, dass strafwütige Staatsanwälte Ärzte verfolgen, die ihrem Gewissen gefolgt sind, und es wichtiger fanden, ihren Patienten Gesundheitsschäden zu ersparen als irren Vorgaben von uninformierten Polit-Kaspern zu folgen.

In dieser Situation kann man es sich sehr einfach machen, wie unser Vorsitzender Richter und reagieren, wie ein Urteilsautomat reagieren würde. Verstoß festgestellt, Verurteilung ausgehändigt. Indes, als Kollateralschaden dieses Urteils, wurden gerade die Urteile von Roland Freisler, sowie zahlreiche Todesstrafe, die vor Militärgerichten des Dritten Reiches ausgesprochen wurden, legalisiert, denn sie alle haben die Urteile gegen Personen gesprochen, die gegen damals geltendes Recht verstoßen haben.

Nun kann man nicht duschen ohne nass zu werden. Entweder, bestraft werden muss, wer gegen Regeln verstößt oder die Bestrafung muss auch die Umstände der gesetzlich festgelegten Strafbarkeit in Rechnung stellen.

Und wenn man Letzteres im Hinblick auf die Gesetze des Dritten Reiches, die menschenverachtend gewesen sind, tut, dann muss man das auch im Hinblick auf andere Gesetze tun, also prüfen, ob ein Gesetz, das zu einer Bestraftung dann führen soll, wenn es gebrochen wird, der Situation angemessen ist. Jeder Landrichter hat die Möglichkeit, Karlsruhe ins Boot zu holen und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage, auf der er urteilen soll, klären zu lassen. Und der Europäische Menschengerichtshof steht kurz dahinter in Wartestellung. Dazu bedarf es natürlich Mut, einer Eigenschaft, die in weiten Teilen staatlicher Organisationen zum sehr seltenen Gut geworden ist.

Allerdings, wer seinen Beruf mit einem Ethos ausführt und sich eben nicht zum Urteilsautomaten machen will, der sollte diesen Mut haben, vor allem sollte er diesen Mut haben, wenn die Alternative darin besteht, mit absurden Aussagen: “Ob Masken schützen, ist irrelevant, ob Weikl gegen ein Gesetz verstoßen hat, ist relevant”, in logische Kalamitäten zu steuern, wie sie sich mit solchen umfassenden Aussagen generell verbinden.

Etwa: Wenn die Frage, ob Masken nutzen oder nicht, keine Rolle spielt, wieso gibt es dann ein Gesetz, auf dessen Grundlage dieses Tragen zur Pflicht gemacht wurde? Mehr noch: Wieso soll jemand, der eine Befreiung vom Tragen von Masken ausstellt, für die ein Richter feststellt, dass ihre Tauglichkeit irrelevant sei, verurteilt werden, wenn er  auf Basis einer unbekannten Masken-Wirkung gegen X, die für seine Patienten konkret gegebenen gesundheitlichen Nachteile hat, eine solche Befreiung vom Tragen einer Maske ausstellt?

Werden Gesetze in Deutschland zum Selbstzweck gemacht, damit man diejenigen, die gegen sie verstoßen, verurteilen kann?

Das ist die logische Folge dessen, was der Richter als Urteilsbegründung von sich gegeben haben soll.
Irre.

Noch relevanter ist jedoch seine Verweigerung jeder Art von EIGENER Urteilsbildung, wenn es um die Einhaltung von staatlichen Vorgaben in Form von Regeln und Gesetzen geht. Damit postuliert der Richter, dass staatliche Regeln und Gesetze über jeden Zweifel erhaben sind. Eine Position, wie sie die katholische Kirche im Rahmen der Heiligen Inquisition bezogen hat und nicht nur in diesem Rahmen. Damit beseitigt er eines der wichtigsten Korrektive in einer demokratischen Gesellschaft: Die Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen durch Bürger, den zivilen Ungehorsam gegen Gesetze, deren Zweck mehr als zwielichtig ist.

Und weil der dieses Korrektiv beseitigt, nimmt er demokratischen Gesellschaften jede Möglichkeit, diktatorische Tendenzen in Regierungen, wie sie sich zwangsläufig einstellen, wenn eine Clique die Möglichkeit hat, Zugänge zu Ressourcen zu verkaufen bzw. eine gesellschaftliche Gruppe in die Lage versetzt wird, die eigenen Mitglieder auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen besser zu stellen [die soziologische und kriminologische Literatur zu diesen Themen füllt Räume] friedlich, mit zivilem Ungehorsam gegenüber zu treten. Folglich bleibt denen, die sich von einer Regierung nicht gängeln lassen wollen, nur das Mittel der Gewalt, angewendet in prä-emptiver Weise, um die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Strafwütigkeit zu werden, zu verringern.

Tatsächlich verlangen demokratische Gesellschaften auch von Richtern, dass sie Gesetze nicht blind anwenden, sondern den Mut aufbringen, Gesetze, die ihnen nicht ganz koscher erscheinen, zurückzuweisen oder doch zumindest prüfen zu lassen. Das ist die Idee hinter dem mündigen Bürger (zu denen auch Richter gehören, theoretisch). Mündige Bürger sind Personen, die, wenn sie eine offizielle Position bekleiden, nicht zu dieser Position werden, sondern weiterhin, eigenständig denkender mündiger Bürger bleiben.

Dazu ist Mut vonnöten.
Mut unter Richtern wird auch immer seltener.


Dr. med. Ronny Weikl wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu 100 € verurteilt. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Und Heinrich Heine wird schon seit Jahren wieder von Schlaflosigkeit geplagt.
Das folgende Statement hat Ronny Weikl nach seiner Verurteilung Report24 gegeben.

 

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