Direkte Wahl des Bundeskanzlers und Eignungstests für Abgeordnete?
Eigentlich sind Demokratien eine Art lebender Organismus, obschon die meisten auf einem Kanon fester Regeln, die meist Verfassungsrang einnehmen, basieren – mit Ausnahme der ältesten Demokratie der Erde. Die britische Demokratie basiert auf keiner Verfassung. Es gibt schlicht keine. Es gibt Verfahrensregeln und Traditionen, die sich über Zeit herausgebildet haben, es gibt die Magna Charta als Versicherung der Bürger gegenüber denjenigen, die gerade politische Herrschaft ausüben, aber keine fixe Verfassung. Möglicherweise ist dies ein Zugeständnis an die Tatsache, dass politische Systeme sich mit der Zeit entwickeln, dass bestimmte Verfahrensregeln verändert werden müssen, weil sich über Zeit herausgestellt hat, dass sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr brauchbar sind.
Letztlich ist das Deutsche Grundgesetz eine Reaktion auf veränderte Zeiten, denn nach dem Zweiten Weltkrieg war es schick, der Weimarer Verfassung und denen, die sie geschrieben haben, einen Teil der Schuld am Ende der Weimarer Republik zuzuweisen, hatten ihre Regelungen doch eine Machtverteilung geschaffen, die es Reichspräsidenten seit Friedrich Ebert ermöglicht hat, einen Reichskanzler gegen den Reichstag zu halten, solange der Reichskanzler vom Reichstag nicht abgewählt wurde.
Als Folge dieser Überzeugung haben die Väter des Grundgesetzes eine Reihe von Artikeln verändert, die letztlich die Stellung des Bundeskanzlers einerseits dadurch stärken, dass er nicht mit einfacher Mehrheit, wie das in der Weimarer Republik der Fall war, abgewählt werden kann, andererseits dadurch schwächen, dass er aus der Mitte des Bundestages gewählt werden muss, also keinerlei unabhängige, von den ihn wählenden Fraktionen und Parteien unabhängige Position einnehmen kann. Dagegen wurde der Reichskanzler in der Weimarer Republik vom Reichspräsidenten ernannt und hatte, da der Reichspräsident direkt gewählt war, über diese Schiene eine dem Reichstag gegenüber herausgehobene Stellung.
Wir haben die relevanten Unterschiede zwischen dem Grundgesetz und der Weimarer Verfassung im Hinblick auf die Stellung von Reichskanzler bzw. Bundeskanzler in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
WEIMARER VERFASSUNG
Artikel 52.
Die Reichsregierung besteht aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.
Artikel 53.
Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.
Artikel 54.
Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.
Artikel 55.
Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, die von der Reichsregierung beschlossen und vom Reichspräsidenten genehmigt wird.
Artikel 56.
Der Reichskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür gegenüber dem Reichstag die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Reichstag.
GRUNDGESETZ
Artikel 62.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Artikel 63.
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
[…]
Artikel 67.
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
Artikel 65.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. […]
Es ist ein Widerspruch in sich, wenn das Grundgesetz weiterhin dem Kanzler die Richtlinienkompetenz zuweist, ihn aber gleichzeitig in Abhängigkeit von den Fraktionen des Bundestages und damit den politischen Parteien, aus denen sie sich zusammensetzen, hält. Kein Bundeskanzler wird auf eine Idee kommen, die seiner und der ihn tragenden Parteien nicht gefällt. Ergo ist der Durchgriff von Parteien auf die Regierungspolitik institutionalisiert, obwohl angeblich alle Souveränität vom Volke ausgeht. Sie tut es nicht. Parteien sind Dreh- und Angelpunkt für die deutsche Demokratie und somit auch der Anfang vom Ende derselben.
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Wollte man den zweiten deutschen demokratischen Versuch erfolgreich weiterentwickeln, dann könnte eine direkte Wahl des Bundeskanzlers, eine, deren Kandidatur offen ist, so dass die Wahl nicht von Parteien monopolisiert werden kann, als eine mögliche Alternative auffassen, denn durch seine direkte Wahl erwächst dem Bundeskanzler gegenüber den Abgeordneten im Bundestag eine herausgehobene Stellung, die dazu führen könnte, dass Regierungspolitiken nicht entlang politischer Spleens sondern entlang dessen, was für die Entwicklung der deutschen Gesellschaft am besten zu sein scheint, verfolgt werden.
Deshalb stellen wir unseren Leser als erste Frage die nach der Direktwahl des Bundeskanzlers:
Was denken Sie:
Die direkte Wahl des Bundeskanzlers ist nur eine Maßnahme, die man für notwendig erachten kann, um den Zerfall der Demokratie aufzuhalten.
Eine andere Maßnahme zielt direkt auf die Abgeordneten, die sich im Bundestag einfinden. Obschon sie gewählt wurden, entweder als Wahlkreisabgeordneter oder über eine Landesliste, ist diese Wahl KEINE Garantie dafür, dass diese Leute geeignet sind, um ein politisches Amt auszuüben. Tatsächlich weisen die Belege, die wir in unserer Kategorie “Wahl zum Denkbehinderten des Monats” sammeln, darauf hin, dass eine ganze Reihe von Personen, die als Abgeordnete in den Bundestag eingezogen sind, nicht fit sind, um ein politisches Amt zu bekleiden, weder intellektuell noch psychisch. Vor diesem Hintergrund fragen wir unsere Leser in einem ersten Schritt:
Was meinen Sie:
Die beiden Fragen haben wir in unserem Demokratie-Hub ergänzt.
Wenn Sie noch nicht an den regelmäßigen Abstimmungen teilgenommen haben, dann schauen Sie doch einmal im ScienceFiles-Demokratie Hub vorbei und beantworten die eine oder andere Frage.
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Psychologische Tests wären eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass bestimmte Personengruppen gut funktionierende Länder zerstören können.
Eine andere Variante wäre, nur Personen zuzulassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, denn was passiert, wenn Schul- und Studienabbrecher das Sagen haben, sehen wir ja gerade
Ich vermisse die Frage nach der Qualifikation. Und wenn man schon fragt, auch nach der Lebenserfahrung und was der Bewerber bisher geleistet hat.
Ich bin sehr für psychologische Tests, sehe aber darin bereits wieder das Potenzial, dass der “demokratische” Einheitsparteienbrei Einfluss auf die Ernennung der Gutachter gewinnen wird und nur die für unangemessenen Vertreter aus dem vermeintlich rechten Lager für psychisch ungeeignet gehalten werden. Ohne die Zerschlagung des Parteienstaats wird das alles nichts. Es gibt faktisch keine Gremien in diesem Land, die nicht unter dem Einfluss dieses Kraken agieren können. Die Idee eine unabhängige Kontrollinstanz zu schaffen, um psychisch Kranke aus dem Bundestag und den Landtagen der Bundesländer fernzuhalten, kann angesichts der faktischen Allmacht des Parteikartells daher nur zum Scheitern verurteilt sein. Ohne Rückbesinnung auf den Wortlaut des Grundgesetzes, dass die Parteien lediglich an der politischen Willensbildung mitwirken und diese nicht bestimmen und nach ihrem Gutdünken auslegen sollen, ist keine Besserung zu Erwarten.
Die idee ist ja gut und richtig. Allein mir fehlt der Glaube. Man manipuliert jetzt schon Wahlen was das Zeug hält. Politiker lügen und schwindeln jetzt schon bei Lebensläufen und Qualifikationen
Sollte eine solche Pflicht eingeführt werden oder der Kranzler wirklich direkt gewählt werden sollen, dann wird es hier völlig zur Bananenrepublick, zu klein Kolumbien… 😉
Ein “psychologischer” Test halte ich für falsch.
Soll man also einem “Psychologen” vertrauen? Auf welcher Basis? Korrupte Basis?
Nein, Leistung ist viel wichtiger: Was hat er geschafft? Weißt er, was er tut?
1. Abwählen möglich.
2. Zur Verantwortung ziehen, von einer nicht korrupten und nicht abhängigen Judikative.
Eine Abwahl ist ja möglich, alle paar Jahre bei den Bundestagswahlen. Und wie sehen die Umfragen längerfristig aus? 30% für den Merkel-Klatschhasenverein und jeweils etwa die Hälfte davon für die Antifa und die Olivgrünen. Das macht zusammen fast 3/2 der Stimmen der Wähler. Solange die Mehrzahl der Bürger meint, daß diese Typen alles richtig machen — warum sie das auch immer glauben — solange sind jeder Vortstellungen von „Abwahl“ einfach nur abwegig. Merz statt Scholz? Was soll das bringen?
Im Übrigen ist doch der einzige Vorteil der sogenannten „Demokratie“, daß man eine Regierung gewaltlos — eben durch Wahlen — entfernen kann. Das geht aber nicht, wenn sich die zur Wahl stehenden praktisch alle einig sind und nur intern die eine leere Flasche durch eine andere leere Pulle im Bierkasten ersetzt wird. Deshalb sind diese ganzen Ideen zur Verbesserung des Systems nutzlos. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Beseitigung des Sozialstaats, mit dem die Wähler von den Parteien systematisch gekauft werden und gleichzeitig ein dem Libertarismus angenähertes, radikal steuerverbietendes System (dann können die an der Regierung keine Wähler kaufen) oder — abgeschwächt — ein klares Verbot von Koalitionen. Die Partei — sofern man Parteien nicht grundsätzlich verbietet — die die meisten Sitze im Parlament hat, stellt die Regierung und muß sich für alle Gesetzesvorhaben jeweils eine Mehrheit suchen. Eine nicht in der Regierung befindliche Parlamentsmehrheit kann damit die Regierung jederzeit abwählen und Neuwahlen ausrufen. Dieses System ist zwar nicht ideal, aber besser als das, was wir heute haben.
Jeder Person, die sich um einen Abgeordnetenjob bewirbt soll u.a. die Frage gestellt werden: Was ist eine Insolvenz?
Dann hätten wir auf einen Schlag mindestens 75% etablierte Politiker weniger. Denn denke ci heute mit meinen 73 Jahren zurück, dann könnte ich nicht sagen, wann diese Politiker jemals die Wahrheit gesprochen haben und vor allen Dingen, wann sie ihre Wahlversprechen eingehalten hätten!
Kann mich noch an den Spruch, Arbeit soll sich wieder lohnen! Das habe ich glaube schon von Nobi Blüm gehört! Auch die Rente ist sicher, war so eine Lüge. Denn heute ist die Rente bei 48%, also nichts eingehalten!
Die Sache mit dem psychischen Test scheint mir schwierig. Was soll das für ein Test sein? Also ich bin in den letzten Jahren auch für asozial und verrückt “getestet” worden.
Eine Eignungshürde in Richtung Tätigkeitserfahrung außerhalb Gremienarbeit und Schule würde ich eher ins Auge fassen wollen.
Ich wünsche mir auch, dass diese Listenpolitiker abgeschafft werden. Nur noch direkt gewählte Kandidaten für den Bundestag, die sich in Ihrer Heimatregion bewährt haben und auch nur diesem Mandat verpflichtet sind, nicht der Parteipolitik. Dieser Parteienstaat gehört abgeschafft, dass haben die letzten zwanzig Jahre gezeigt, weil er die Gesellschaft bedroht und nicht der Gesellschaft dient.
Die Trennung von Exekutive und Legislative, durch unabhängige Wahl von Regierung(s-Oberhaupt) durch die Wähler und davon unabhängige Wahl vom Parlament durch die Wähler wäre dringend notwendig.
Aber auch die Judikative müßte von Exekutive und Judikative unabhängig sein, was sie leider nicht ist.
Festzuhalten ist: Derzeit gibt es keine wirkliche Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland.
Und noch etwas müßte geändert werden: Es dürfte in den Parlamenten keine Fraktionen mehr geben. Denn laut Grundgesetz und Länderverfassungen sind die Abgeordneten ausschließlich ihrem eigenen Wissen und Gewissen verpflichtet.
Fraktionszwang gehört verboten, und das beste Mittel, Fraktionszwang zu unterbinden, ist die Abschaffung der Fraktionen.
Direkte Wahl = amerikanische Verhältnisse? Wer würde denn die Chance haben gewählt zu werden? Der mit der größten Medienreichweite, den meisten Spendern, der einflussreichsten Partei im Hintergrund oder der am besten geeignete Kandidat ohne große Reichweite und Spender?
Wichtiger ist, wie es zuerst(?) Karl Popper gesehen hat, dass man die Unfähigen in den Regierungen und Parlamenten einfach und schnell wieder los wird. Gerne mit einer Mindestamtszeit, um den Gewählten eine Chance zu geben ohne Angst vor Abwahl handeln können. Vielleicht so etwas wie regelmäßige Abwahlmöglichkeiten und bei Abwahl Sperre für die nächsten zwei, drei regulären Wahlen…
Wisst ihr, was ich vermisse?
* Eine Haftungsregelung, analog meinetwegen zur Vorstandshaftung für Kapitalgesellschaften.
Unsere Damen und Herren Abgeordneten hielten das für die Wirtschaft für recht, dann kann ihnen dieselbe Regelung nur billig sein.
Damit kommt Verantwortung und Rechenschaftspflicht für Steuergeldverschwendung.
* Dies und eine Amtszeitbegrenzung auf zwei Legislaturperioden, dann sind auch die dauerhaft aus dem erwerbsleben Abgehobenen weg.
* Dazu dann Kopplung der Diäten an den durchschnittlichen Jahresverdienst der letzten fünf Jahre vor der Wahl, dann sind zumindest die Zivilversager raus, die können nicht mehr unangemessen viel Geld scheffeln.
* Wahlrecht nur für Nettosteuerzahler, es kann nicht angehen, daß Leistungsbezieher über die Höhe der Steuerlast anderer sich wirtschaftliche Vorteile herbeiwählen. Damit wäre der Stimmenkauf erledigt.
* Wahlrecht für die Direktwahl des Bundeskanzlers nur für Gediente bzw für Spätentscheider Milizdienst geleistet habende.
Der Bundeskanzler ist im V-Fall der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, den sollten nur diejenigen wählen, die auch ihre Knochen hinhalten im Fall der Fälle, verbunden damit ist eine automatische Freiwilligenmeldung und Ersteinzug im V-Fall.
Ich freue mich auf gehaltvolle Gegenargumente bzw Weiterentwicklung dieser Vorschläge.
Aus eigener Erfahrung und Beobachtung kann ich sagen, die Macht der Parteien ist nur ein Teil des Problems.
Wenn es innerparteiliche Abstimmungen gibt, ist immer schon vorher festgelegt, wer, wann und wieso.
Diesen steuernden Background muß man zuerst beseitigen.
Da stark bevorzugt Menschen mit Dreck am Stecken in Stellung gebracht werden, ist es klar, wer die steuernden Erpresser im Hintergrund sind.
Da wäre noch ein langer Blick auf die Leibärzte zu werfen, die ihren Herrschern
“Gesundheit” und Regierungsfähigkeit bescheinigen …
Es bleibt sich im Ergebnis völlig gleich, wer den Bundeskasper wählt. Und wer die Maßstäbe für eine Abgeordneten-MPU festlegt, wäre ja auch erst einmal zu definieren.
Beide Fragestellungen hätten sich in jedem Fall erübrigt, wenn einfach nur (wenn schon gewählt werden soll) Nettosteuerzahler das aktive und passive Wahlrecht genießen . . .