Schaffen die Schweizer die Rundfunkgebühren ab? Volksabstimmung am 4. März
Von den einen wird sie als demokratischer Olymp gefeiert, von den anderen als unverantwortliche Institution gefürchtet: Die Basisdemokratie in der Schweiz. Dort haben Bürger die Möglichkeit, eine Volksabstimmung herbeizuführen, wenn sie 100000 Unterstützerstimmen zur Änderung eines Gesetzes oder zur Veränderung der Schweizer Verfassung zusammenbekommen. Das hat zur Folge, dass das politische Establishment des Öfteren mit Ergebnissen aus Volksabstimmungen konfrontiert ist, die seine Vertreter selbst nie in Gesetze umgesetzt hätten. So haben sich die Schweizer am 9. Februar 2014 mit knapper Mehrheit für eine Begrenzung der Einwanderung in die Schweiz ausgesprochen, am 19. September 2013 mit großer Mehrheit gegen einen Mindestlohn, am 28. Februar 2016 mit recht deutlicher Mehrheit die Möglichkeit des Handels mit Lebensmittel an Börsen bestätigt.
In Ländern, in denen das politische Establishment umfangreiche Versorgungsnetzwerke aufgebaut hat, in denen politische Gefallen gehandelt werden, sind Volksabstimmungen ein Teufelswerkzeug, das man nicht in die Hände der Bevölkerung gelangen lassen darf. Obwohl z.B. deutsche Politiker regelmäßig den mündigen Bürger, den Souverän, von dem alle Macht ausgeht, beschwören, sind sie doch eifrig bemüht, demselben außer einem Kreuz in einem Kreis keine Möglichkeit der relevanten Meinungsäußerung zu lassen, ihn zu entmündigen, denn: Bürger sind zu anfällig für Ideen, die man im Establishment nicht mag. Ideen, die die Gefahr einer Veränderung mit sich bringen, eine Veränderung, die jahrelang aufgebaute und gepflegte Netzwerke beseitigen könnte, wie sie die etablierten politischen Parteien zur gegenseitigen Bereicherung ihrer Parteisoldaten in alle Bereiche der Gesellschaft unterhalten, in die Aufsichtsräte von Unternehmen, in die Programmräte von Fernsehsendern usw.
In der Schweiz ist das anders.
Und weil in der Schweiz Basisdemokratie herrscht, also eine Form der Demokratie, in der die Bürger die Themen für die Politiker setzen und nicht umgekehrt, deshalb wird in der Schweiz am 4. März 2018 darüber abgestimmt, ob die öffentlichen Rundfunkgebühren ersatzlos gestrichen werden. Geht es nach den Vorstellungen der Initiatoren von NoBillag, dann steht nach dem 4. März in Art 93 der Schweizer Verfassung der folgende Text:
Art. 93 Radio und Fernsehen
1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes.
2 Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.
3 Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen.
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.
Mit anderen Worten: Die Rundfunkgebühren entfallen ersatzlos. Die 451 Schweizer Franken, die jeder Haushalt in der Schweiz derzeit zu den 1,2 Milliarden Franken beiträgt, über die die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) pro Jahr verfügen kann, sie sind ebenso futsch. Die SRG muss sich entsprechend mit ihrem Angebot am Markt für Radio- und Fernsehsendungen behaupten und über Werbeeinnahmen und Nachfrage finanzieren.
Pandemonium.
Die SRG könne ohne Rundfunkgebühren nicht überleben, jammern die Gegner der Volksabstimmung. Die SRG leiste einen unglaublich wichtigen Beitrag zu einer „funktionierenden Demokratie“, so zetern sie. Die Demokratie sei in Gefahr, wenn die Schweizer per Volksabstimmung (also in demokratischer Weise) entscheiden, dass es das Angebot der SRG nicht wert sei, dafür Gebühren zu bezahlen.
Kommt Ihnen diese Reaktion bekannt vor?
Genauso äußern sich Vertreter der etablierten Parteien in Deutschland, um die Gebühren für die öffentlichen Rundfunksender zu rechtfertigen: wichtiger Beitrag zur demokratischen Bildung der Bevölkerung, ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Demokratie….
Dagegen argumentieren die Befürworter der Abschaffung der Rundfunkgebühren mit der Freiheit der Konsumenten, die es notwendig macht, dass Konsumenten selbst darüber entscheiden, für welche Radio- und Fernsehprogramme sie Geld bezahlen wollen. Insofern könne die SRG auch nach der Abschaffung der Rundfunkgebühren Programme anbieten, müsse dieselben aber über die Nachfrage oder Werbeeinnahmen finanzieren.
Man kann nicht anders als die Schweizer für den frischen Wind, der über Volksabstimmungen den Mief politischer Versorgungsnetzwerke beseitigt und die der Gefahr, dass sich Parteien und Politiker den Staat und seine Steuereinnahmen zur Beute machen, entgegenwirken, zu beneiden. Und man kommt nicht umhin den Grund dafür, dass die meisten deutschen Politiker Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser fürchten, zu verstehen.
- Was wäre, wenn die Finanzierung von Parteien und die, der politischen Vereine der Parteien zur Volksabstimmung gestellt würde?
- Was würde aus Programmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, die meist dazu dienen, Absolventen von Fächern, die normalerweise direkt in die Arbeitslosigkeit münden, zu versorgen?
- Was würde aus den Bildungsplänen der Länder?
- Was würde aus der Frage, ob es in Deutschland eine Obergrenze bei der Zuwanderung gibt?
Nein, Volksabstimmungen sind etwas, das in Deutschland nicht in Frage kommt. Denn Volksabstimmungen haben das Potential, etwas zu verändern und Ergebnisse zu zeitigen, die den Interessen des politischen Establishment entgegen stehen, dessen Selbstbereicherung behindern. Das geht gar nicht. Man stelle sich vor, eine Volksabstimmung darüber, wie die Einnahmen der Rentenkasse verwendet werden, wie hoch die Steuern sind, welche Höhe der Bundeshaushalt nicht übersteigen darf … unvorstellbar demokratisch.
Anregungen? Hinweise? Kontaktieren Sie ScienceFiles
Wissenschaft und Information verständlich und in Klartext.
Unterstützen Sie ScienceFiles
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXG1B21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
In Deutschland ist Rundfunk Ländersache, die Rundfunkstaatsverträge sind mit den Bundesländern abgeschlossen, und auf Länderebene gibt es sehr wohl Volksentscheide. Eine Kündigung des Rundfunktstaatsvertrages z. B. in Hamburg ist durchaus möglich. Vielleicht inspiriert ja das Schweizer Vorbild auch den “Großen Kanton”?!
Interessanter Ansatz 😉
In Bayern läuft ein Verfahren über ein Volksbegehren die Abschaffung der Rundfunksteuer zu erreichen, betrieben von der AfD.
Den Stand des Verfahrens konnte ich im Internet nicht eruieren.
Lenin sagte, die Macht kommt nur aus den Gewehrläufen und die Schweizer haben welche. Anders die TV verblödteten Trottel der BRD.
Oh, wir könnten das alles haben. Volksabstimmungen und so. Wir könnten die EU zum Teufel jagen, den ganzen Parteienklüngel, alles. Wir könnten besetzte Gebiete zurückhaben, einen Friedensvertrag , Meinngs und Forschungsfreihet, Geschlechtergleichberechtigung, alles. Wir könnten Beamte kündbar und in den Wind schiessbar machen! Wir müssten es nur fordern. Wir , das deutsche Volk. Denn im Grundgesetz steht:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. (Art 146)
Deswegen wollen die uns als Volk doch abschaffen. Die Alliierten haben in den Wahn, der sich da in Berlin verselbstständigt hat, eine Notreissleine eingebaut. Wenn das deutsche Volk eine richtige Verfassung schafft und beschliesst, ist das Grundgesetz obsolet und gilt nicht mehr. Man könnte Merkel vor Gericht stellen und zur Verantwortung ziehen. Man könnte den Verfassungsputsch vom 9.11.1918 rückgängig machen und zur letzten legalen, von allen deutschen beschlossenen und auf den Weg gebrachten Staatsform zurückkehren, die auf deutschem Boden existierte und sich dann überlegen, ob es was besseres gibt, oder ob es damals besser war. Wir müssten nur alle aufstehen, sagen so nicht, wir sind der Souverän, wir wollen jetzt erst ne Verfassung bevor wieder gearbeitet wird, Wir dürfen das, und jemnad ging davon mal as, dass es ganz gut ist, wenn wir das auch mal sollen. Der ganze Wahn hat einen Notausstieg: Art. 146 GG!
Unser Land braucht eine Verfassung, denn die hat es nicht.
Deshalb müssen wir die AfD zur absolut stärksten Kraft im Bundestag machen, die dann in vom Volk geforderten Volksabstimmungen diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen muss, wenn es die Bürger so fordern.
Das steht im Grundsatzprogramm der AfD.
Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild.
Davor haben die Merkelkratur und ihre Helfershelfer den größten Schiss, denn mit einem AfD Kanzler wird sich vieles besser für unser Land und das Deutsche Volk entwickeln.