§ 185 des Strafgesetzbuches stellt die „Beleidigung“ unter Strafe.
Beleidigung ist ein Antragsdelikt, d.h. ein Staatsanwalt wird, wenn ihm eine Beleidigung bekannt wird, nicht von sich aus tätig, sondern nur dann, wenn der vermeintlich Beleidigte einen Strafantrag stellt.
Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass jede Aussage, die eine Beleidigung darstellen KANN, ein Werturteil, eine Meinung über eine bestimmte Person zum Ausdruck bringt.
Strafbar ist diese Meinung nur dann, wenn die beleidigende Aussage einzig und allein getroffen wurde, um das Zielobjekt der Beleidigung herabzuwürdigen.
Geschützt werden soll somit die Ehre dessen, der beleidigt wurde.
Eine Strafbarkeit setzt somit voraus:
dass es eine schützenswerte Ehre gibt;
dass eine Aussage einzig und allein getroffen wurde, um herabzuwürdigen;
dass ein Strafantrag des Adressaten der vermeintlich herabwürdigenden Aussage vorliegt;
Das war der Trockenkurs, nun zur Anwendung. NIUS berichtet vom Fall eines Bayern, der vor dem Amtsgericht Miesbach zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 40 Euro (per Strafbefehl) verurteilt wurde, weil er Luisa Neubauer beleidigt haben soll:
Nach Ansicht des Amtsgerichts liegt die Strafbarkeit vor, weil der Bayer seinen Kommentar auf Instagram mit der Absicht veröffentlich habe, seine „Missachtung gegenüber der Geschädigten Neubauer kundzutun“, eine juristische Floskel ohne sonderlichen Wert, die die Tautologie vieler Gerichtsurteile auf die Spitze treibt: Sie werden wegen Beleidigung verurteilt, WEIL sie jemanden beleidigt haben. Indes, zu klären wäre, ob eine Aussage, die von einem Beleidigten als Beleidigung aufgefasst wurde, auch eine strafbare Beleidigung darstellt, ob sie getätigt wurde, um jemanden herabzuwürdigen und deshalb eine Verurteilung zum Schutz der Ehre des Beleidigten notwendig wird.
Die getätigte Aussage „dummes Gelaber einer verzogenen Tussi“ ist eine jener Aussagen, bei denen man wünschte, Richter würden entweder vor Lachen vom Stuhl fallen oder mit dem gebotenen Ernst einem Staatsanwalt empfehlen, seinen BS in Zukunft zu lassen, um Richtern nicht noch mehr Zeit mit derartigen Lappalien zu rauben. Dies nicht nur vor dem Hintergrund, dass private Auseinandersetzungen auch dann, wenn sie aufgrund der Tatsache, dass sich eine Person in der Öffentlichkeit zu exponieren können glaubt, öffentlich oder doch zumindest semi-öffentlich auf einem privaten, aber öffentlich einsehbaren Instagram Account geführt werden, keinen Gegenstand der Beurteilung in einem öffentlichen Gericht darstellen. Man könnte eigentlich den Paragraphen 185 StGB ersatzlos streichen, zumal er – wie sich zeigt – von Pflänzchen, die sich öffentlich inszenieren wollen, aber die Schattenseiten, die mit der Rolle als öffentliche Person einhergehen, nicht ertragen können, missbraucht wird, um die eigenen Empfindlichkeiten dadurch zu heilen, dass sie sich an Papa oder Mama Richter wenden, damit er das ihnen getane vermeintliche Unrecht heilt und den Bösen ganz arg auf die Finger haut.
Leider lassen sich Richter zunehmend für diese infantilen Versuche, die eigene Nichteignung für öffentliche Positionen im Rechtszug zu heilen, missbrauchen. Das ist das erste, was beendet werden muss.
Das zweite, wenn das erste nicht erfolgt, ist das Unterlassen einer Verurteilung von Bürgern wegen Beleidigung einfach nur deshalb, weil sich jemand beleidigt fühlt. Worte haben eine intersubjektiv mitteilbare Bedeutung, auf deren Grundlage man entscheiden kann, ob eine Aussage darauf abzielt, den Adressaten herabzuwürdigen oder ob sie vielleicht sogar lehrreich ist, der Adressat aufgrund dieser Aussage LERNEN könnte, wie er auf andere Menschen wirkt und auch dann noch wirken wird, wenn er manchen davon mit Hilfe von Papa oder Mama Richter eine Geldstrafe zugefügt hat. Die Geldstrafe wird nichts daran ändern, dass der Verurteilte und viele andere genau das denken, was Anlass der Verurteilung war, ein Umstand, der normalerweise bei Menschen dazu führt, dass sie sich überlegen, wie sie in den Augen anderer Menschen erscheinen wollen.
Indes, das narzisstische Zeitalter ist voller kleiner Prinzen und Prinzessinen, voller fragiler Persönchen, die ihren vollständigen Selbstwert aus der irrigen Ansicht beziehen, sie seien wer, seien ein großer „Wer“, dem man nicht mit kritischen oder gar deutlichen Aussagen, die einen Informationsgehalt dahin tragen, wie er wirkt, begegnen dürfe, ist das ausgeschlossen.
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Dabei wäre so viel zu lernen.
„Dummes Gelaber“ – sicher keine positive Bewertung für das, was Neubauer satzweise von sich gibt, und doch eine Rückmeldung, die dazu dienen kann, das eigene Gelaber auf seinen Inhalt zu prüfen, sich zu überlegen, ob man nicht vielleicht doch Blödsinn erzählt hat, und wenn man sich für noch so intelligent hält, obschon man keinerlei Lebenserfahrung, geschweige denn Berufserfahrung aufzuweisen hat, der die Bedeutung und Kompetenz zu entnehmen wäre, die sich Leute wie Neubauer selbst zuschreiben:
„Im Wintersemester 2015 begann sie ein Studium der Geographie an der Georg-August-Universität Göttingen. Sie absolvierte ein Auslandssemester am University College London und erhielt ein Deutschlandstipendium sowie ein Stipendium der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung. Im Sommersemester 2020 schloss sie dieses Studium mit dem Bachelor of Science ab. Anschließend begann sie den Masterstudiengang Geographie: Ressourcenanalyse und -management an der Georg-August-Universität Göttingen.
Früher waren sich – auch wir waren einmal jung – junge Menschen darüber bewusst, dass das Verhältnis zwischen dem, was sie wissen und dem, was sie nicht wissen, massiv in Richtung des Zweiteren verschoben ist. Deshalb war jede Möglichkeit, zu lernen und für diejenigen, die versucht haben, als öffentlich sichtbarer Akteur Fuss zu fassen, jede Rückmeldung von Dritten dazu, wie man wirkt, so wichtig. Heute sind die Prinzen und Prinzessinen häufig schon ab Grundschule so unantastbare Persönlichkeiten, wie sie meinen, dass man keine Form der Kritik äußern darf, denn jede Form der Kritik zerstört die kleinen Persönchen, die zwar groß sein wollen, die Kosten, die damit einhergehen, aber schlicht nicht tragen können.
Die Aussage „verzogene Tussi“ ist eine Aussage, die – in den Worten von Erving Goffman, eine solche Diskrepanz zwischen einer Darstellung und deren Glaubwürdigkeit, dem, was man sein will und dem, was man ist, wie man auf andere wirkt, zum Ausdruck bringt. Wer darin keine lehrreiche Möglichkeit zur Selbstkorrektur oder doch zumindest Selbstreflexion, ist Reflexion nicht so furchtbar wichtig für Linke?, sieht, der hat offenkundig ein Stadium narzisstischer Einsamkeit, vielleicht auch Selbstherrlichkeit, wobei zwischen beiden nur wenig Unterschied besteht, erreicht, das die Grenze zur Soziopathie zumindest streichelt, von welcher Seite auch immer.
Hinzu kommt, dass manche Worte sich bei näherer Betrachtung dann, wenn man sie in ihrer Bedeutung analysiert, als peinlich herausstellen können, für diejenigen, die darin eine Beleidigung erblicken. So definiert der Duden „Tussi“ als a) eine auf ihr Äußeres sehr bedachte, oberflächliche, selbstbezogene [weibliche] Person oder b) als weibliche Person, mit der ein Mann befreundet ist.
Offenkundig ist es für Neubauer eine Beleidigung, wenn man denkt, sie sei auf ihr Äußeres bedacht bzw. selbstbezogen. Oberflächlichkeit ist nicht positiv bewertet, aber keine Bewertung, sondern eine Beschreibung, die sich bei Leuten, die durch die Welt jetten, um die Welt vor Leuten, die in Urlaub jetten wollen, zu retten, durchaus aufdrängen kann, im Hinblick auf die Unernsthaftigkeit, die generell mit Oberflächlichkeit verbunden ist. Und obschon wir in einem anti-heterosexuellen Zeitalter leben, ist es noch immer nicht so, dass die Tatsache, mit einem Mann befrundet zu sein, eine Beleidigung darstellt, obschon die Anzeige von Neubauer natürlich dahingehend gewertet werden kann, die entsprechende, ihr zugeschriebene Verbindung als eine Art der Beleidigung anzusehen.
Das, indes, ist egal, denn bei der Frage, ob eine Aussage eine strafbare Beleidigung darstellt oder nicht, ist einzig relevant, wie eine Aussage von Dritten aufgefasst werden kann, nicht, ob sich der Adressat dadurch furchtbar verletzt FÜHLT. Wir haben nun in vielen Worten dargestellt, dass die Aussage „dummes Gelaber einer verzogenen Tussi“ als lehrreiche Botschaft, an der man wachsen kann und darüber hinaus Hinweis gewertet werden kann, das eigene öffentliche Gehabe einer eingehenden Selbstkritik zu unterziehen, sofern man nicht im Stadium der unantastbaren Prinzessin verharren will…
Wie ein Richter in dieser Aussage eine Beleidigung erkennen kann, ist uns unnachvollziehbar, wäre uns nur nachvollziehbar, wenn es sich bei diesem Richter um eine „verzogene Tussi“ handelt, die per Urteil „dumm labert“.
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Die Wahrheit ist strafbar. Inzwischen ist auch unter Strafe gestellt, einen Mann, der sich aufgrund psychischer Probleme plötzlich als Frau fühlt, noch als Mann zu bezeichnen. Das sagt nicht nur viel über die Demokratie aus, sondern auch über die Gesellschaft und übertrifft in seiner Widersprüchlichkeit sogar das Verhör mit der Fingerfrage aus dem Roman „1984“.
na ja – meiner Meinung nach als Pack aus Dunkeldeutschland ist das so nicht ganz richtig ! Ich bin der Meinung, das die da nicht eigene Vorstellungen herumproletet, sondern dazu Vorgaben von den US-NGO erhält – es sind also eigentlich Sprüche, die von den political engineers des WEF ausgebrütet werden. Auch die Unterstützung der Staatsmedien spricht dafür !
Die ist meiner Meinung daran so beteiligt wie ein Lautsprecher ! Und damit ist sie keine Ausnahme, sondern meiner Meinung die grün-rote Regel !
Es muss noch vielmehr darum gehen, dass man strikt logisch die fachlichen Fehler, die diese Leute machen (und davon machen Sie eine Menge) darlegt. Solange nichts dabei ist, was als „Beleidigung“ ausgelegt werden kann, wird es sehr schwer sein, dagegen vor zu gehen. Sicher könnten sie auch das tun. Aber nur um den Preis sich endgültig vor aller Augen sämtliche Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Mainstream funktioniert so: …einbetten, umrahmen, multimedial asoziieren…
Ich zeige euch das mal:
…darüber(oben) habe ich gerade herzlich gefeixt, diese histrionische Nazischlampe…
Deutschlandkurier:
„S-Bahnhof bei München: 19-Jährige stundenlang brutal im Gebüsch vergewaltigt“
Tichys Einblick:
„Alarmierende Daten zur Sicherheit: In nur einem Jahr wurden 938 Frauen ermordet“
…Was denkt ihr jetzt …? Genau …!
[ Deutschlandkurier: Habecks „Schwachkopf“-Affäre: Harte Kritik üben, ohne sich strafbar zu machen? So geht’s!
Die histrionische Persönlichkeitsstörung (HPS) ist gekennzeichnet durch egozentrisches, dramatisch-theatralisches, manipulatives und extravertiertes Verhalten. Typisch sind extremes Streben nach Beachtung, übertriebene Emotionalität und eine Inszenierung sozialer Interaktion.]
Was versteht man unter Beleidigung?? Da ist man sicherlich unterschiedlicher Meinung. Aus Handlungen gewonnene Feststellung ist
mit Sicherheit keine Beleidigung. Zumal auch „Schimpfwörter“ nicht in erster Linie auf die Person – sondern auf deren Handlung bezogen ist. Also keine Beleidigung. WER erstattet Anzeige wegen Beleidigung?? zunehmend wird ersichtlich, das es dabei um Personen handelt die sich
selbst für „Götter“ halten, und die (Beleidiger) für untergestellte halten denen Sie absolut kein Respekt entgegenbringen. Das ist aber eine
Beleidigung, weil es gegen die Person gerichtet ist. Rechtlich wird der §
185 StGB missbraucht, um Menschen zu NÖTIGEN oder freie Meinungsbildung zu unterbinden – auch eine Straftat. Zusammenfassend kann man sagen, das die Anzeiger und die Justiz
bei weitem schwerwiegendere Straftaten begehen als -die- Sie verfolgen. Bringt aber Geld in die Justizkassen !!!
Machen wir uns nichts vor: Die §§ 185 und 188 StGB sind wie viele juristische Regelungen ein bisschen Gummiparagrafen. „Beleidigt“ könnte sich ein Betroffener schon fühlen, wenn jemand ihn „dumm“, „unfähig“, „dick“ oder was weiß ich nennt. Immer wenn das Selbstbild nicht mit dem kommunizierten (kritischen, eher negativen) Fremdbild übereinstimmt, hat man Grund zu schmollen. Damit bleibt es letztlich Juristen überlassen, wie großzügig oder verbissen sie mit den fraglichen Äußerungen umgehen. Das Bundesverfassungsgericht erkennt zwar einen weiten Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit an. „Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird … Auch die polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich.“ Merkt aber auch an: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt allerdings nicht vorbehaltlos. Es findet in Art. 5 Abs. 2 GG unter anderem eine Schranke in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die ehrschützende Bestimmung des § 185 StGB gehört, …“ Es bleibt also dabei, dass jeweils von einzelnen Juristen zu entscheiden ist, ob eine Aussage erlaubt ist, selbst wenn sie emotional, grundlos, vom Betroffenen als schädlich angesehen wird, oder es sich um Beleidigung als offizielles Delikt handelt. Je mehr unter Beleidigung fällt, desto mehr schwindet allerdings logischerweise die Meinungsfreiheit. Dabei sind ja auch Politiker und im Licht der Öffentlichkeit stehende Personen bekanntlich nicht immer sanft in der Wortwahl. Wenn etwa Marco Wanderwitz meint, dass Teile der Ostdeutschen „nicht in der Demokratie angekommen“ sind, ist das ja auch einigermaßen uncharmant, hat nur den Vorteil, dass die angesprochenen und gemeinten Personen im Dunkeln bleiben. Ansonsten könnte man darüber diskutieren, ob einem lieber eine undemokratische, diktatursozialisierte Haltung oder „dummes Gelaber“ zugeschrieben wird.
Ihr Beitrag ist schon in sich – widersprüchlich. Einerseits geben Sie an das
Gesetz regelt schon umfangreich, auf der anderen Seite wollen Sie Juristen
die Auslegung überlassen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet für RECHTSSICHERHEIT zu sorgen. Um eben eine WILLKÜR zu unterbinden.
Neueste Anzeige Frau Faeser – was findet die Frau beleidigend? a) die allgemeine Meinungsfreiheit – oder Ihre Meinungsfreiheit ?? Wenn Sie
offensichtlich in ihrem Handeln die Meinungsfreiheit anderer NICHT würdigt/herabsetzt.
@Facherfahrener: Ich habe meine Äußerungen in erster Linie als pragmatische Zustandsbeschreibung verstanden.
Ich unterschreibe ja Ihre Sätze „Der Gesetzgeber ist verpflichtet für RECHTSSICHERHEIT zu sorgen. Um eben eine WILLKÜR zu unterbinden“ gern. – Nur – Achtung! – sind die meisten strafrechtlichen bzw. überhaupt juristischen Paragrafen, da werden Sie mir zustimmen, interpretationsfähig und -bedürftig. Was bedeutet hundertprozentige „Rechtssicherheit“ bezogen auf die Beleidigungsparagrafen 185/188 StGB oder den Volksverhetzungsparagrafen 130 StGB? Was darf Satire? Woran erkennt man eine willkürliche Handhabung der Texte und kann sie definitiv ausschließen? Einerseits dürfte jedermann einverstanden sein, dass Beleidigungen und Volksverhetzung prinzipiell strafrechtlich geregelt werden müssen, wenn wir nicht großzügig festlegen wollen, dass jede Person straffrei über Mitmenschen sagen kann, was immer ihr gerade so einfällt.
Andererseits existiert keine verbindliche Liste, die in zwei Spalten, links, rechts, a) unschöne Äußerungen, die aber als Meinungsfreiheit (noch gerade so) akzeptabel sind oder vielleicht gar nicht so schlimm erscheinen, von b) auf jeden Fall unerträglichen, übers Ziel hinausschießenden Äußerungen trennt. Gehört „Schwachkopf“ jetzt in die linke oder die rechte Spalte, wohin schreiben wir „die dümmste Außenministerin der Welt“, „teufliches, hässliches Weib“ oder „Nazi“. Rechtssicherheit kann hier m. E. maximal bedeuten, dass die verantwortlichen Juristen sich halbwegs darauf verständigen können, was sie für unproblematisch halten oder zumindest mit Bauchschmerzen noch tolerieren – und was sie meinen, mit einer Strafe belegen zu müssen. Und es hat sicher mit dem Zeitgeist zu tun, ob Gerichte sich hier „großzügig“ zeigen oder viele Beleidigungsklagen für gerechtfertigt halten (und auf welche das jeweils zutrifft). Dabei halte ich persönlich Großzügigkeit für angebracht.
Wie hat eine bekannte Person der Politik, im Schloss Bellevue weilend, mal große Teile des Volkes genannt? Das Pack?
Ach so… das ist ja etwas anderes. In dem Fall werden ja nicht außergewöhnlich talentierte, ehrenhafte, begabte, weitsichtige, wohlgesonnene, ehrliche, aufrichtige Politiker beschrieben sondern…. das Fußvolk. Die nutzlosen Esser….
„Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“ ist in diesem Fall eine reine und gut belegbare Tatsachen-Feststellung oder eine korrekte Verhaltensbeschreibung.
Der Zwang, Männer als Frauen anzuerkennen, Neubauer und Konsorten als kompetent zu beschreiben, erinnert mich an eigene Studienzeiten, als in einem Forensikseminar in einer direkt der Uni benachbarten Psychiatrie für Schwerkriminelle auch Menschen vorgestellt worden sind, welche sich für Napoleon, Albert Schweizer und ähnliche Gestalten gehalten haben und darauf bestanden, auch so tituliert zu werden.
Im Auftreten frappierend ähnlich.
Wir sehen, dass du dich in folgendem Land befindest: Vereinigtes Königreich. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
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Show CommentsDer Bayer hat doch vollkommen Recht.
Wenn man für die Wahrheit heutzutage bestraft wird, zeigt das viel über den Status unserer Demokratie aus.
Die Wahrheit ist strafbar. Inzwischen ist auch unter Strafe gestellt, einen Mann, der sich aufgrund psychischer Probleme plötzlich als Frau fühlt, noch als Mann zu bezeichnen. Das sagt nicht nur viel über die Demokratie aus, sondern auch über die Gesellschaft und übertrifft in seiner Widersprüchlichkeit sogar das Verhör mit der Fingerfrage aus dem Roman „1984“.
na ja – meiner Meinung nach als Pack aus Dunkeldeutschland ist das so nicht ganz richtig ! Ich bin der Meinung, das die da nicht eigene Vorstellungen herumproletet, sondern dazu Vorgaben von den US-NGO erhält – es sind also eigentlich Sprüche, die von den political engineers des WEF ausgebrütet werden. Auch die Unterstützung der Staatsmedien spricht dafür !
Die ist meiner Meinung daran so beteiligt wie ein Lautsprecher ! Und damit ist sie keine Ausnahme, sondern meiner Meinung die grün-rote Regel !
Der arme Führungsoffizier, der sich mit solchem Personal befassen muss.
Brilliant geschriebener Text, großer Lektüregenuss, Superpointe ganz am Schluss. Einfach nur DANKE dafür
Es muss noch vielmehr darum gehen, dass man strikt logisch die fachlichen Fehler, die diese Leute machen (und davon machen Sie eine Menge) darlegt. Solange nichts dabei ist, was als „Beleidigung“ ausgelegt werden kann, wird es sehr schwer sein, dagegen vor zu gehen. Sicher könnten sie auch das tun. Aber nur um den Preis sich endgültig vor aller Augen sämtliche Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Ablenkungsmanöver im Vergleich zur Befassung mit den „RKI-Files“, „Nordstream“, „Krumm-Ex“ u.s.w !
Mainstream funktioniert so: …einbetten, umrahmen, multimedial asoziieren…
Ich zeige euch das mal:
…darüber(oben) habe ich gerade herzlich gefeixt, diese histrionische Nazischlampe…
Deutschlandkurier:
„S-Bahnhof bei München: 19-Jährige stundenlang brutal im Gebüsch vergewaltigt“
Tichys Einblick:
„Alarmierende Daten zur Sicherheit: In nur einem Jahr wurden 938 Frauen ermordet“
…Was denkt ihr jetzt …? Genau …!
[ Deutschlandkurier: Habecks „Schwachkopf“-Affäre: Harte Kritik üben, ohne sich strafbar zu machen? So geht’s!
Die histrionische Persönlichkeitsstörung (HPS) ist gekennzeichnet durch egozentrisches, dramatisch-theatralisches, manipulatives und extravertiertes Verhalten. Typisch sind extremes Streben nach Beachtung, übertriebene Emotionalität und eine Inszenierung sozialer Interaktion.]
Was versteht man unter Beleidigung?? Da ist man sicherlich unterschiedlicher Meinung. Aus Handlungen gewonnene Feststellung ist
mit Sicherheit keine Beleidigung. Zumal auch „Schimpfwörter“ nicht in erster Linie auf die Person – sondern auf deren Handlung bezogen ist. Also keine Beleidigung. WER erstattet Anzeige wegen Beleidigung?? zunehmend wird ersichtlich, das es dabei um Personen handelt die sich
selbst für „Götter“ halten, und die (Beleidiger) für untergestellte halten denen Sie absolut kein Respekt entgegenbringen. Das ist aber eine
Beleidigung, weil es gegen die Person gerichtet ist. Rechtlich wird der §
185 StGB missbraucht, um Menschen zu NÖTIGEN oder freie Meinungsbildung zu unterbinden – auch eine Straftat. Zusammenfassend kann man sagen, das die Anzeiger und die Justiz
bei weitem schwerwiegendere Straftaten begehen als -die- Sie verfolgen. Bringt aber Geld in die Justizkassen !!!
Machen wir uns nichts vor: Die §§ 185 und 188 StGB sind wie viele juristische Regelungen ein bisschen Gummiparagrafen. „Beleidigt“ könnte sich ein Betroffener schon fühlen, wenn jemand ihn „dumm“, „unfähig“, „dick“ oder was weiß ich nennt. Immer wenn das Selbstbild nicht mit dem kommunizierten (kritischen, eher negativen) Fremdbild übereinstimmt, hat man Grund zu schmollen. Damit bleibt es letztlich Juristen überlassen, wie großzügig oder verbissen sie mit den fraglichen Äußerungen umgehen. Das Bundesverfassungsgericht erkennt zwar einen weiten Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit an. „Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird … Auch die polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich.“ Merkt aber auch an: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt allerdings nicht vorbehaltlos. Es findet in Art. 5 Abs. 2 GG unter anderem eine Schranke in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die ehrschützende Bestimmung des § 185 StGB gehört, …“ Es bleibt also dabei, dass jeweils von einzelnen Juristen zu entscheiden ist, ob eine Aussage erlaubt ist, selbst wenn sie emotional, grundlos, vom Betroffenen als schädlich angesehen wird, oder es sich um Beleidigung als offizielles Delikt handelt. Je mehr unter Beleidigung fällt, desto mehr schwindet allerdings logischerweise die Meinungsfreiheit. Dabei sind ja auch Politiker und im Licht der Öffentlichkeit stehende Personen bekanntlich nicht immer sanft in der Wortwahl. Wenn etwa Marco Wanderwitz meint, dass Teile der Ostdeutschen „nicht in der Demokratie angekommen“ sind, ist das ja auch einigermaßen uncharmant, hat nur den Vorteil, dass die angesprochenen und gemeinten Personen im Dunkeln bleiben. Ansonsten könnte man darüber diskutieren, ob einem lieber eine undemokratische, diktatursozialisierte Haltung oder „dummes Gelaber“ zugeschrieben wird.
Ihr Beitrag ist schon in sich – widersprüchlich. Einerseits geben Sie an das
Gesetz regelt schon umfangreich, auf der anderen Seite wollen Sie Juristen
die Auslegung überlassen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet für RECHTSSICHERHEIT zu sorgen. Um eben eine WILLKÜR zu unterbinden.
Neueste Anzeige Frau Faeser – was findet die Frau beleidigend? a) die allgemeine Meinungsfreiheit – oder Ihre Meinungsfreiheit ?? Wenn Sie
offensichtlich in ihrem Handeln die Meinungsfreiheit anderer NICHT würdigt/herabsetzt.
@Facherfahrener: Ich habe meine Äußerungen in erster Linie als pragmatische Zustandsbeschreibung verstanden.
Ich unterschreibe ja Ihre Sätze „Der Gesetzgeber ist verpflichtet für RECHTSSICHERHEIT zu sorgen. Um eben eine WILLKÜR zu unterbinden“ gern. – Nur – Achtung! – sind die meisten strafrechtlichen bzw. überhaupt juristischen Paragrafen, da werden Sie mir zustimmen, interpretationsfähig und -bedürftig. Was bedeutet hundertprozentige „Rechtssicherheit“ bezogen auf die Beleidigungsparagrafen 185/188 StGB oder den Volksverhetzungsparagrafen 130 StGB? Was darf Satire? Woran erkennt man eine willkürliche Handhabung der Texte und kann sie definitiv ausschließen? Einerseits dürfte jedermann einverstanden sein, dass Beleidigungen und Volksverhetzung prinzipiell strafrechtlich geregelt werden müssen, wenn wir nicht großzügig festlegen wollen, dass jede Person straffrei über Mitmenschen sagen kann, was immer ihr gerade so einfällt.
Andererseits existiert keine verbindliche Liste, die in zwei Spalten, links, rechts, a) unschöne Äußerungen, die aber als Meinungsfreiheit (noch gerade so) akzeptabel sind oder vielleicht gar nicht so schlimm erscheinen, von b) auf jeden Fall unerträglichen, übers Ziel hinausschießenden Äußerungen trennt. Gehört „Schwachkopf“ jetzt in die linke oder die rechte Spalte, wohin schreiben wir „die dümmste Außenministerin der Welt“, „teufliches, hässliches Weib“ oder „Nazi“. Rechtssicherheit kann hier m. E. maximal bedeuten, dass die verantwortlichen Juristen sich halbwegs darauf verständigen können, was sie für unproblematisch halten oder zumindest mit Bauchschmerzen noch tolerieren – und was sie meinen, mit einer Strafe belegen zu müssen. Und es hat sicher mit dem Zeitgeist zu tun, ob Gerichte sich hier „großzügig“ zeigen oder viele Beleidigungsklagen für gerechtfertigt halten (und auf welche das jeweils zutrifft). Dabei halte ich persönlich Großzügigkeit für angebracht.
Wie hat eine bekannte Person der Politik, im Schloss Bellevue weilend, mal große Teile des Volkes genannt? Das Pack?
Ach so… das ist ja etwas anderes. In dem Fall werden ja nicht außergewöhnlich talentierte, ehrenhafte, begabte, weitsichtige, wohlgesonnene, ehrliche, aufrichtige Politiker beschrieben sondern…. das Fußvolk. Die nutzlosen Esser….
Ich frage für einen Freund.
Wurde dieses „Urteil“ erkauft?
„Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“ ist in diesem Fall eine reine und gut belegbare Tatsachen-Feststellung oder eine korrekte Verhaltensbeschreibung.
Der Zwang, Männer als Frauen anzuerkennen, Neubauer und Konsorten als kompetent zu beschreiben, erinnert mich an eigene Studienzeiten, als in einem Forensikseminar in einer direkt der Uni benachbarten Psychiatrie für Schwerkriminelle auch Menschen vorgestellt worden sind, welche sich für Napoleon, Albert Schweizer und ähnliche Gestalten gehalten haben und darauf bestanden, auch so tituliert zu werden.
Im Auftreten frappierend ähnlich.