Nur Unterlegene und Inkompetente müssen gefördert werden: Quote führt zu Stigmatisierung

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steht, wenn es um die politische Korrektheit geht, in vorderster Front. Das derzeitige “In-Thema” politischer Korrektheit, die Gleichverteilung von Aufsichtsratsposten unter den Geschlechtern sieht die Landesregierung dann auch in hektischer Betriebsamkeit: “In ihrer heutigen Sitzung [17. Januar 2012] hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern über die Besetzung von 23 Aufsichtsräten entschieden, in denen das Land 66 Mandate inne hat. ‘Wir entsenden 36 Frauen und 30 Männer in diese Aufsichtsräte’, sagte Ministerpräsident Erwin Sellering im Anschluss an die Sitzung. ‘Ziel der Landesregierung ist es, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. Das gilt zum Beispiel für Aufsichtsräte”.

Nach einem Bericht der Ostseezeitung soll die verzweifelte Suche der Landesregierung nach geeigneten Frauen für die Aufsichtsräte die Verantwortlichen bis auf die Ebene der Sachbearbeiter hinabgeführt haben, was ein erstaunlicher Beleg dafür ist, dass man in Mecklenburg-Vorpommern einem Sitz im Aufsichtsrat keine besondere Bedeutung zuweist, denn wäre dem anders, man hätte sicherlich auf die formale Qualifikation der Kandidatinnen für den Aufsichtsrat geachtet. Damit bestätigt sich eine Vermutung, die ich schon lange habe, nämlich dass es sich bei vielen Aufsichtsräten um Abnickveranstaltungen handelt, wobei das Abnicken der Tagesordnungspunkte die Leistung ist, die erbracht werden muss, um die Leistungen des Cateringservices im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung zu genießen. Wie anders ist es erklärbar, dass der Verwaltungsrat (also der Aufsichtsrat öffentlicher Institutionen) der Sächsischen Landesbank, in dem so illustre Gestalten wie der ehemalige Sächsische Finanzminister Horst Metz saßen, gemütlich dabei zusah, wie die Landesbank in die Insolvenz schlitterte?

Nun, die Mecklenburg-Vorpommersche Landesregierung hat jetzt öffentlich gemacht, was bislang nur vermutet wurde: öffentliche Aufsichtsräte (oder Verwaltungsräte) werden nicht in Aufsichtsräte entsandt, um dort kompetent zu kontrollieren, wie das Unternehmen, das sie beaufsichtigen sollen, geführt wird. Sie werden entsandt, um sich am Buffet zu laben und ansonsten den Stuhl zu füllen, der vakant geworden ist. Dies wird die Landesregierung natürlich nicht zugeben, und deshalb verschanzt sie sich hinter der Frauenquote. Man wolle Frauen in Führungsetagen zum Durchbruch verhelfen, die Führungsposten im Geschlechts-fifty-fifty verteilen, “mehr Frauen in Führungspositionen” bringen und “mit gutem Beispiel” vorangehen.

Was die Landesregierenden leider nicht bedacht haben, sind Forschungsergebnisse, die nun schon so lange vorliegen, dass man sie auch in Bibliotheken des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden kann, und die zeigen, dass die Form der “affirmative action”, die die Frauenquote darstellt, ein Instrument ist, das zum einen von den Betroffenen nicht immer gemocht wird, zum anderen nach hinten losgehen kann. So hat Shelby Steele, ein in den USA bekannter Professor, der nicht nur Akademiker, sondern auch schwarzer Hautfarbe ist, darauf hingewiesen, dass die Prämisse jeder Quote darin bestehe, dass diejenigen, die per Quote gefördert würden, als inferior angenommen würden: “the quality that earns us preferential treatment is implied inferiority”. Inferiorität erfordert Hilfe, da sie impliziert, dass die Betroffenen aus eigener Kraft nicht in die Positionen kommen würden, in die sie nun gehievt werden. Man muss der Mecklenburgischen Landesregierung durch die offene Art, in der sie den Transfer von Sachbearbeiterinnen in Aufsichtsräte betreibt, zumindest zugute halten, dass die Landesregierung das “Qualifikationsproblem” auf ihre Art gelöst hat. Niemand wird von Sachbearbeiterinnen verlangen, dass sie den Sachverstand in Aufsichtsräte bringen, den sonst nur Politiker mitbringen – oder?

Aber selbst wenn die Landesregierung auf einem Pool kompetenter weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in spe sitzen würde, wäre die Durchsetzung einer Frauenquote der falsche Weg, um die (aus welchen Gründen eigentlich?) geforderte Gleichbesetzung von Aufsichtsräten nach Geschlecht durchzusetzen, denn eine Quote “taints its recipients with the stigma of incompetence” (Heilman, 1997, S.883). In einer Reihe von Experimenten mit unterschiedlichen Probanden hat Madeline E. Heilman gezeigt, dass Frauen, von denen auch nur vermutet wurde, dass sie ihre Führungsposition als Ergebnis einer Quotierung erreicht haben, schlechter im Hinblick auf Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Persistenz beurteilt wurden als Frauen, bei denen dies nicht der Fall war: “The greater the role affirmative action was believed to have played, the lower her competence rating and the less active and potent she was thought to be” (Heilman, 1997, S.886). Entsprechend kommt die Autorin zu einem eindeutigen Ergebnis: “These ideas suggest that simply ensuring the presence of women in corporations should not be an acceptable societal or organizational objective” (Heilman, 1997, S.886).

Im Klartext: Eine Frauenquote ist nicht nur das beste Mittel, um kompetente Frauen, die ohne Quote in Führungspositionen gelangt sind, in der Kompetenz-Bewertung durch ihre Umwelt sinken zu lassen, es ist auch das beste Mittel, um Stereotype über die Unvereinbarkeit als männlich deklarierter Positionen, und das sind Führungspositionen in Unternehmen nun einmal, mit einer Besetzung durch Frauen zu verbreiten und zu vertiefen.

Dies alles ist der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern jedoch egal, denn es geht um’s Prinzip, und da bei der Landesregierung Erwägungen von Kompetenz und Leistungsvermögen sowieso keine Rolle spielen, kann man vermutlich auch gut damit leben, dass die von der Landesregierung entsandten Quotenaufsichtsratsfrauen von niemandem Ernst genommen werden und von niemanden auch nur im Entferntesten mit Kompetenz in Verbindung gebracht werden. (Zum Glück sind wir alle vor einem Fehlschluss der Bejahung des Konsequens gefeit, sonst würden wir aus dem Konsequens, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns keinen Wert auf Leistung und Kompetenz legt, zurückschließen auf das Ausmaß von Leistung und Kompetenz in der Landesregierung – aber das tun wir natürlich nicht.)

Dass u.a. diese Argumente gegen eine Quote nicht nur auf eine Frauen-, sondern auf alle Quoten als auch  auf eine Männerquote in Kitas und Schulen zutreffen, hat Dr. habil. Heike Diefenbach, von der ich den Hinweis auf den Text von Heilman habe, in einem Beitrag für einen demnächst erscheinenden und von Klaus Hurrelmann und Tanjev Schultz herausgegebenen Sammelband zum Thema “Jungen als Bildungsverlierer” argumentiert: Diefenbach, Heike (2012). Gegen den kollektiven Aktionismus. In: Hurrelmann, Klaus & Schultz, Tanjev (Hrsg.). Jungen als Bildunsgverlierer. Brauchen wir eine Männerquote in Kitas und Schulen? Weinheim: Beltz Juventa (im Druck).

Heilmann, Madeline E. (1997). Sex Discrimination and the Affirmative Action Remedy: The Role of Sex Stereotypes. Journal of Business Ethics 16(9): 877-889.

Steele, Shelby (1994). An Negative Vote on Affirmative Action. In: Mills, Nicolaus (ed.). Debating Affirmative Action: Race, Gender, Ethnicity and the Politics of Inclusion. Peaslake: Delta Publishing, pp.37-46.

Bildnachweis:
Jadeluckclub
The Libertarian Enterprise

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