Für dieses Ziel gibt es ein historisches Vorbild: Die Polit-Kommissare Lenins und später Stalins, die zeitweise dafür gesorgt haben, dass es in Russland kaum ein Unternehmen und kaum eine Institution gab, in der Entscheidungen getroffen werden konnte, ohne dass die Entscheidung von Polit-Kommissaren vorstrukturiert, mit der herrschenden Lehre stimmig gemacht und sichergestellt wurde, dass sie sich im Einklang mit dem totalitären Anspruch des Kommunismus/Leninismus/Stalinismus befand.
Auf diese Weise wurde ein Zwangssystem etabliert, das die Sowjetunion über Jahrzehnte zu einem großen Staatsgefängnis gemacht hat. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass der lange Arm der Partei auch in Irkutsk regelnd in lokale Angelegenheiten eingreifen konnte. Auf diese Weise wurde die Sowjetunion wirtschaftlich zu Grunde gerichtet, und auf diese Weise sind weite Teile der Bevölkerung zu Gunsten einiger weniger Nutznießer Hungersnöten und Armut überantwortet worden.
Doch zurück zur Ausschreibung, die Abraxas auf den Seiten des deutschen „ingenieurinnenbunds e.V.“ (Großschreibung ist für Ingenieurinnen wohl ein Zugeständnis an männliche Sprachlogik) gefunden hat. Tatsächlich handelt es sich um zwei Ausschreibungen, und sie sehen wie folgt aus:
An die Stelle der Polit-Kommissare sind, so hat es den Anschein, Gleichstellungsbeauftragte getreten. Bewerbungen scheinen an der FH Köln nur über die Gleichstellungsbeauftrage möglich, genau wie es in der Sowjetunion Stalins zumeist nur möglich war, eine Einstellung (wo auch immer) mit der Zustimmung des zuständigen Polit-Kommissars vorzunehmen. Soweit ist es in Deutschland also bereits gekommen, dass an Hochschulen eine „Gleichstellungsbeauftrage“ als Filter auzutreten versucht, um das Ergebnis von Ausschreibungen in Fachbereichen zu beeinflussen, von deren Gegenstand sie in vermutlich 99% der Fälle nicht die Spur einer Ahnung hat.
Deutlicher kann man es nicht machen, dass sich deutsche Hochschulen derzeit dem Versuch ausgesetzt sehen, die Kategorien von Kompetenz, Qualifikation, Leistung und Bildung, die normalerweise den Ausschlag bei Bewerbungen geben, mit der Meinung einer Gleichstellungsbeauftragten zu ersetzen, von der niemand weiß, ob und wenn ja über welche anderen als ideologische Qualifikationen sie verfügt.
Noch makabrer wird der wissenschaftliche Totentanz an der FH Köln, wenn man auf den Seiten der Hochschule nach den beiden Bewerbungen sucht, z.B. nach der ersten Bewerbung mit dem Kennzeichen 09131/4. Dann findet man nämlich folgendes:
Da es sich hier um die Ausschreibung derselben Stelle handelt, stellt sich die Frage, wie es sich mit Bewerbungen, die an die Gleichstellungsbeauftrage gerichtet werden, im Gegensatz zu Bewerbungen, die an Prof. Dr. Klaus Sommer gerichtet werden, verhält. Sind erstere bevorzugt zu behandeln, ohne Rücksicht auf Qualifikationen? Sind erstere die relevanten Bewerbungen, die an Prof. Dr. Klaus Sommer geschickten Bewerbungen Ausschuss? Setzen sich Prof. Dr. Klaus Sommer und die Gleichstellungsbeauftrage nach Eingang der Bewerbungen zusammen und spielen Bewerbungsquartett, und wer mehr Bewerbungen hat, gewinnt?
Und schließlich: Wie wird die Berufungskommission wohl darauf reagieren, dass nicht nur Prof. Dr. Sommer Bewerber-Unterlagen an die Mitglieder der Berufungskommission weitergibt, sondern auch die Gleichstellungsbeauftragte? Werden sie sich wundern?
Fragen über Fragen, die letztlich nur die Verantwortlichen der FH Köln beantworten können.
