Von wegen Neutralitätspflicht: Bildungsministerin übt Schmähkritik

Es gibt in Deutschland ein Neutralitätsgebot für die z.B. die Mitglieder der Bundesregierung. Dazu schreibt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 16. Dezember 2014 (2 BvR 2/14):

bverfg“Mitglieder der Bundesregierung haben bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen die Pflicht zu strikter Neutralität (4.). Das Neutralitätsgebot gilt, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt (5.). Geltung und Beachtung des Neutralitätsgebots unterliegen bei Äußerungen von Bundesministern uneingeschränkter verfassungsgerichtlicher Kontrolle (6.)”

Im selben Urteil gibt es eine Passage, die sich mit “Schmähkritik” befasst:

“Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als „Schmähkritik“ qualifiziert werden.”

Schmähkritik liegt dann vor, wenn bei einer herabsetzenden Äußerung (z.B. offener Volksverhetzer) nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung und Herabsetzung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 2003, 1109, 1110).

Einem Amtsträger der Bundesregierung ist jede Äußerung, die als Schmähkritik qualifiziert werden kann, untersagt. Sie ist schlicht mit dem Anspruch an einen Amtsinhaber, die Würde seines Amtes und das Ansehen der Demokratie nicht vereinbar, denn die Mitglieder einer Regierung sollen der Theorie nach alle Bundesbürger vertreten, ein Anspruch, der kaum einzuhalten ist, wenn die Mitglieder der Bundesregierung Teile der Bevölkerung schmähen, diskreditieren und beleidigen.

Und wenn Heiko Maas mit seinen Namensbeiträgen in Zeitungen, in denen er gegen Pegida und Rechtsextremisten und Hassredner zu Felde zieht, auf des Messers Schneide, zwischen erlaubt und vom Bundesverfassungsgericht untersagt, tanzt, so hat Johanna Wanka sich eindeutig – kraft fehlender Virtuosität und vielleicht auch kraft fehlenden (Un-)Rechtsbewusstsein auf die Seite gestellt die das Bundesverfassungsgericht als no go area für Regierungsmitglieder ausgewiesen hat:

Wanka Schmaehkritik“Rote Karte für die AfD
Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015

“Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.”

Die Aussagen, die auf der Seite des BMBF veröffentlicht wurden, die Ressourcen des BMBF in Anspruch nehmen und in den Worten des BVerfG die Autorität des Amtes beanspruchen (welche auch sonst?) verstoßen eindeutig gegen den Grundsatz der Neutralität von Amtsinhabern. Sie enthalten Schmähkritik und zielen darauf ab, die AfD mit wilden Behauptungen zu diskreditieren und Parteipolitik zu betreiben.

Denn: Es gibt keinerlei Beleg für einen kausalen Zusammenhang zwischen den Aussagen von Björn Höcke und anderer Sprecher der AfD und einer “Radikalisierung in der Gesellschaft”. Es gibt nicht einmal einen Beleg für eine “Radikalisierung in der Gesellschaft”. Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass Lutz Bachmann die Kriterien erfüllt, um als rechtsextrem bezeichnet zu werden und es gibt bislang keinerlei Verurteilung wegen Volksverhetzung von Bachmann (obwohl es eine Anklage gibt).

Weder obliegt es Frau Wanka ihr Amt für Parteipolitik zu missbrauchen noch den Grundsatz der Unschuldsvermutung vor Verurteilung zu beseitigen noch ist es ihre Aufgabe als Minister für Bildung und Forschung, Personen als Rechtsextreme und offene Volksverhetzer zu diffamieren (Es gibt nach wie vor einen Unterschied zwischen einer Anklage und einer Verurteilung).

Kurz: Frau Wanka ist für ihr Amt nicht geeignet.

Die Würde des Amtes “Bundesminister für Bildung und Forschung” wird durch Frau Wanka geschädigt. Entsprechend sollte sie schleunigst zurücktreten und das Amt für einen geeigneten Inhaber freimachen.

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