In Berlin wird die wehrhafte Demokratie zur hilflosen Travestie auf einen Rechtsstaat

Die beiden Begriffe der „streitbaren“ oder der „wehrhaften Demokratie“ schaffen es immer einmal wieder in den öffentlichen Diskurs. Meist dann, wenn es darum geht, die Gefahr von Rechts abzuwenden, eine Gefahr, derer man sich regelmäßig vergewissern kann, wenn wieder Straßenzüge in Berlin brennen, Luxusautos, die beim Ford Fiesta beginnen, in Flammen aufgehen und mehr als 100 Polizeibeamte von dem rechten Mob, dem Pack, wie so mancher Politiker meint, verletzt werden.

Aber halt. Wir haben etwas durcheinander gebracht.

Antifa2Für verletzte Polizisten, in der Szene Bullenschweine genannt, für zerstörtes Eigentum, für offenen Häuser- und Straßenkampf ist gar nicht der rechte Mob, das Pack oder die Schmeißfliegen, wie die Rechten tituliert werden, verantwortlich. Nein, es sind Linke, die entsprechend weder Pack noch Mob noch Schmeißfliegen sind. Bei ihnen handelt es sich um „Autonome“, um politische Aktivisten, vielleicht politisch motivierte Straftäter, um Anarchos, Demonstranten, Chaoten und Gewalttäter. Wann aus linken Demonstranten, Chaoten oder Gewalttätern ein linker Mob, ein linkes Pack oder linke Schmeißfliegen werden, ob das überhaupt möglich ist, ist eine Frage, der wir an dieser Stelle nicht weiter nachgehen wollen.

Denn: Thema dieses Posts ist die wehrhafte Demokratie, auch die streitbare Demokratie genannt, und zwar von den Vätern des Grundgesetzes, die eine Reihe von Maßnahmen in das Grundgesetz geschrieben haben, die verhindern sollten, dass die Bonner Demokratie so sang- und klanglos vor dem Extremismus von links und rechts kapituliert, wie das die Weimarer Republik getan hat. Deshalb gibt es u.a. in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsklausel:

“(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Das ist eindeutig und Ergebnis des Misstrauens das die Väter des Grundgesetzes Abgeordneten entgegen gebracht haben. Entsprechend sind die Rechte, die in den Artikels 1 und 20 garantiert sind, sakrosankt und keiner Aufhebung zugänglich. Das gilt für die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1), die Rechtsordnung und die Staatsgewalt, die vom Volke ausgeht (Art. 20).

Der Sicherheitsmechanismus der Ewigkeitsklausel soll also verhindern, dass Grundrechte und weitere Pfeiler der Republik, wie die Rechtsstruktur beseitigt werden können. Streitbar wird die Demokratie, die sich die Väter des Grundgesetzes vorgestellt haben, auch da, wo klare Aussagen darüber gemacht werden, was im Einklang mit dem Grundgesetz steht und was nicht:

So heißt es in Artikel 18

“Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Und in Artikel 9 Absatz 2 steht zu lesen:

“(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

Aus beiden Rechtsnormen ergibt sich eigentlich ein unmissverständliches Vorgehen im Bezug auf Antifa und die linksautonome Szene in der Rigaer Straße 94 in Berlin:

Sontheimer
Wer es liest, findet erstaunliche Parallelen zu linkem Gedankengut

Sowohl Antifa als auch die Linksautonomen haben deutlich demonstriert, dass sie die Rechte auf Versammlungsfreiheit (Art. 8) und Vereinigungsfreiheit (Art. 9) dazu missbrauchen wollen, um Straftaten gegen die Person, gegen Eigentum und vor allem gegen „Bullenschweine“ und somit gegen Repräsentanten der Rechtsordnung Deutschlands zu begehen. Entsprechend haben sie, wie es in Artikel 18 vorgesehen ist, ihre Rechte auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit verwirkt.

Zudem wird man nicht umhinkommen festzustellen, dass die autonome Szene in der Rigaer Straße 94 in Berlin eine Vereinigung darstellt, die zu dem Zwecke gebildet wurde, den Strafgesetzen zuwiderlaufende Tätigkeiten zu entfalten und die verfassungsmäßige Ordnung, vor allem die Rechtsordnung auszuhebeln. Entsprechend ist die linksautonome Vereinigung in der Rigaer Straße 94 zu verbieten, das Gebäude entsprechend zu räumen.

Eigentlich ist die Lösung für das Berliner Problem ganz einfach. Das Grundgesetz stellt hier eindeutige Verfahrensweisen auf Grundlage eindeutiger Verfahrensregeln bereit. Wenn daher keine Räumung erfolgt, wenn vielmehr SPD und Grüne Politiker mit den Linksautonomen „reden wollen“, die Straftaten begehen, sich offen gegen die Rechtsordnung und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, dann ist damit passiert, was die Väter des Grundgesetzes verhindern wollten: Gesinnung ist wieder wichtiger als die Rechtsordnung. Verfassungsregeln werden gebeugt oder gebrochen, um parteipolitischem Kalkül aufgrund ideologischer Nähe zu gehorchen, die wehrhafte Demokratie wird abermals zur hilflosen Demokratie, deren Vertreter entweder dabei zusehen, wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigt wird, oder dabei mitwirken. Die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland, sie geht entsprechend nicht von rechts, sondern von links aus – einmal mehr.


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