Opportunistische Juristen: Deutsche Nazijäger kämpfen ums Überleben

Acht neue Verfahren hat der Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Jens Rommel, gerade an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Vier Männer und vier Frauen im Alter zwischen 88 und 97 Jahren sehen sich nunmehr mit Ermittlungen und möglicherweise mit einer Anklage vor einem Landgericht konfrontiert. Die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften, die die entsprechenden Ermittlungen treffen, sie werden „Reise nach Rom“ spielen, um auszuhandeln, wer die Greise vernehmen muss.

Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches wird die Luft dünner für die Nazijäger in Ludwigsburg, die in der letzten Zeit vornehmlich durch enorme Reisekosten und nunmehr das heftige Klammern an den Strohhalm „der Beihilfe zum Mord“ aufgefallen sind.

KZ Stutthof.gifDie Verfolgung von NS-Verbrechern, sie ist seit dem 1. Dezember 1958 die Aufgabe der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Die Zentralstelle, sie hat sich 1958 auch gleich mit einem Paukenschlag zu Wort gemeldet: 1.075 Verfahren wurden 1959 gegen vermeintliche NS Verbrecher eingeleitet. Ein Plus von 587 Verfahren (+120%) gegenüber dem Vorjahr, in dem es noch keine Zentralstelle gegeben hat. Allerdings sind die meisten der angestrengten Verfahren verpufft, den 1.075 Verfahren stehen 1959 lediglich 32 Anklagen gegen NS-Verbrecher gegenüber, eine Steigerung um magere 4 Anklagen im Vergleich zum Vorjahr. Auch wenn man in Rechnung stellt, dass zwischen Verfahren und Anklage etliche Zeit vergehen kann, sind die Erfolge der Zentralstelle eher dürftig zu nennen. Im Zeitraum von 1959 bis 2005 stehen den 17.408 eröffneten Verfahren gegen vermeintliche NS-Verbrecher gerade einmal 1.186 Anklagen gegenüber. In 6,8% der von der Zentralstelle eingeleiteten Verfahren, landet ein Angeklagter vor einem Richter. Ganze 3,2% der von der Zentralstelle angestrengten Verfahren enden mit einer Verurteilung.

NS verbrechen anklagen.jpg

Das nennt man wohl eine verheerend schlechte Ausbeute.

Nun muss man der Zentralstelle und ihren 19 Mitarbeitern zu Gute halten, dass es nicht leicht ist, NS-Verbrecher zu verurteilen. Zum einen sind viele Zeugen des Holocaust nicht mehr am Leben, zum anderen sterben auch die NS-Verbrecher langsam aber sicher weg.

Und mit jedem Tag wird es für die 19 Nazijäger in Ludwigsburg schwieriger, ihr Dasein zu rechtfertigen. Waren sie schon in der Vergangenheit nicht sonderlich erfolgreich, so wird es immer schwieriger, der NS-Verbrecher habhaft zu werden – einfach deshalb, weil das menschliche Leben in der Regel nach durchschnittlich 77 Jahren für Männer und 82 Jahren für Frauen beendet ist.

Insofern muss man es als Glücksfall bezeichnen, dass die Nazijäger es tatsächlich geschafft haben, vier Frauen und vier Männer im Alter zwischen 88 und 97 Jahren ausfindig zu machen, denen sie nun so richtig den Lebensabend vermiesen können. Und das müssen sie auch, denn das eigene Überleben hängt davon ab, hat doch die 86. Konferenz der Justizminister der Länder am 18. Juni in Stuttgart ausdrücklich erklärt, dass die Zentralstelle „in ihrer bisherigen Form weitergeführt wird, solange Strafverfolgungsaufgaben anfallen“.

Mit anderen Worten, wenn es keine Greise mehr gibt, die man anklagen kann, dann wird die Zentralstelle aufgelöst. Diese Drohung macht erfinderisch. Schon in der Vergangenheit, genau im Fall Demjanjuk war es notwendig, die bisherige Rechtspraxis massiv zu dehnen und eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord vom Nachweis der Zugehörigkeit zur Vernichtungsmaschinerie abhängig zu machen. Wegbereitend war das Landgericht München, das John Demjanjuk, der zwischenzeitlich unter Hausarrest im Pflegeheim verstorben ist, auch ohne direkten Nachweis eines von ihm begangenen Mordes verurteilt hat.

Furchtbare_JuristenDiese Dehnung haben sich die Ludwigsburger zu Nutze gemacht, und seitdem fahnden sie nach allen Personen, die irgendwie mit einem Konzentrationslager der Nazis in Verbindung gebracht und zum Teil der Vernichtungsmaschinerie erklärt werden können: Acht Wachmänner und Angestellte der Lagerverwaltung des Konzentrationslagers Stutthof haben sie zwischenzeitlich ausfindig gemacht. Um die Anklage der Beihilfe zum Mord, die sich nicht unbedingt aufdrängt, wenn jemand als Wachsoldat am Eingangstor oder als Schreibkraft bei der Lagerverwaltung angestellt war, durchsetzen zu können, haben die Ludwigsburger Stutthof, das bislang nicht als Vernichtungslager galt, zum Teil der „organisierten Massenvernichtung jüdischer Menschen“ erklärt.

Warum ihnen das heute, im Jahr 2016 einfällt, nachdem sie jahrzehntelang keinerlei Veranlassung verspürt haben, so intensiv tätig zu werden und nach NS-Verbrechern zu fahnden, ist eine Frage, die man vermutlich nur mit Blick darauf beantworten kann, dass den Nazijägern die Schließung droht, wenn sie nicht mit neuen Verfahren aufwarten können, mit öffentlichkeitswirksamen Verfahren, in denen einst mordlüsterne Greise aus der Lagerverwaltung dazu gezwungen werden, sich für die NS-Verbrechen zu entschuldigen. In der Sowjetunion hatte man Schauprozess, in denen sich die Angeklagten dafür entschuldigt haben, gegen die heiligen Gesetze des Sozialismus und von Josef Stalin verstoßen zu haben.

Wenn die Ludwigsburger mit ihrer Masche Erfolg haben und einen Staatsanwalt finden, der Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhebt und Richter, die wegen Beihilfe zum Mord eine Verurteilung gegen Greise aussprechen, die nicht direkt an der Massenvernichtung von Juden beteiligt waren, sondern durch ihre “Zugehörigkeit zur Vernichtungsmaschinerie” dazu beigetragen haben, dass der Holocaust erfolgen konnte, dann sind damit neue Potentiale für zukünftige Anklagen erschlossen, denn es soll immer noch Greise geben, die bei Degussa oder Degesch gearbeitet und an der Herstellung von Zyklon B beteiligt waren oder es soll noch Greise geben, die in einem Rüstungsunternehmen, das die Waffen hergestellt hat, mit denen die SS-Wachmannschaft in Konzentrationslagern ausgestattet wurden, beschäftigt waren, ganz zu schweigen von den Greisen, die in Bäckereien und Kantinen dafür gesorgt haben, dass die SS-Mannschaften überleben und ihrem mörderischen Handwerk nachgehen konnten. Sie alle müssen natürlich angeklagt werden.

Nicht weil damit irgend etwas gewonnen, irgend ein Unrecht gesühnt oder irgendein Gerechtigkeitsempfinden gerade gerückt werden würde, sondern weil es notwendig ist, um die Schließung der Ludwigsburger Zentralstelle zu verhindern. Die Strafverfolgung, sie wird nicht nur für Schauprozesse missbraucht, denn keiner der potentiellen Angeklagten wird jemals ein Gefängnis von innen sehen, dazu sind sie zu alt, sie wird auch dazu zweckentfremdet, das Auskommen der 19 Angestellten der Zentralstelle in Ludwigsburg zu sichern, und zwar auf dem Rücken von Menschen, die die Tage abstreichen können, die sie noch auf dieser Erde haben.

Rechtsstaaten haben sich einst dadurch ausgezeichnet, dass sie Strafe und Strafverfolgung am Prinzip der Billigkeit ausgerichtet haben, d.h. der Nutzen, der mit einer Strafverfolgung erreicht werden kann, muss die Kosten, die mit der Strafverfolgung verbunden sind, übersteigen. Der Nutzen, eines weiteren Schauprozesses, in dem sich ein Greis dafür entschuldigt, dass er vor mehr als 70 Jahren in einem KZ seinen Wachdienst versehen hat, ist eher gering. Die Kosten, die aus dem Unterhalt der Zentralstelle und dem laufenden Räderwerk der Justiz entstehen, sind entsprechend unverhältnismäßig. Aber wenn es darum geht, symbolische Prozesse, Schauprozesse, wie man in der Sowjetunion gesagt hat, durchzuführen, um damit den Unterhalt und Bestand einer Behörde und ihrer 19 Mitarbeiter zu sichern, scheint jedes Mittel recht. Man muss also nur warten, bis die ersten Anklagen gegen tote SS-Schergen erhoben werden. Sofern Anklage gegen Tote erhoben wird und ein Urteil gegen sie ergeht, kann man ihre Überreste ja anschließend exhumieren und öffentlich zur Schau stellen, zur Abschreckung oder Ergötzung, je nach Geschmack.


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