TU-Berlin: Neues Jahr –  dieselben Lügen.  Zur Ontologie der arglistigen Täuschung

Das Lügen, das als zentrales ontologisches Sinnelement der Gender Studies angesehen werden kann, geht auch 2019 weiter. Wir haben auch nicht damit gerechnet, dass es aufhört, solange notorische Lügner als Wasserträger für staatlich präferierte und finanziert Ideologien dienen.

Lügen, wie sie aktuell die TU-Berlin verbreitet, werden durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung nicht nur unterstützt, sondern gefördert, im Rahmen des Professorinnenprogramms, wie es so schön heißt. Im Rahmen des Professorinnenprogramms werden dann und nur dann Professuren finanziert, wenn sie an einen weiblichen Bewerber vergeben werden. Ob Transsexuelle eine Chance auf eine solche Professur haben, ist ungeklärt. Wir wären neugierig, was passiert, wenn sich ein „Diverser“ finden würde, der das durchklagt.

Weil im Professorinnenprogramm derzeit NUR weibliche, nicht einmal diverse Bewerber gefördert werden, sind Ausschreibungen, die – wie die der TU-Berlin (Kennziffer I-702/18) eine Stelle „unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung … durch das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder“ ausschreiben, Ausschreibungen, die sich ausschließlich an weibliche Bewerber richten.

Nun hat die Genderista den Fehler begangen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durch den Bundestags zu boxen. Darin heißt es in § 1:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Und in § 2 Absatz 1 steht:

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

  1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,

Eine Ausschreibung, die sich ausschließlich an weibliche Bewerber richtet, ist zweifelsohne ein “Benachteiligung aus Gründen … des Geschlechts“ und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht vereinbar. Wenn man Gesetze ausschließlich mit dem Motiv erlässt, eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe zu bevorzugen, dann vergisst man häufig, dass die Allgemeinheit der Normen regelmäßig dazu führt, dass die Bevorzugung als das offenkundig wird, was sie ist, eine Benachteiligung all der anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Dieses Spezialwissen, das man in den Gender Studies erfüchtig, ob der für viele Genderista damit verbundenen weitgehenden Unverständlichkeit als „Intersektionalität“ verklausiliert, ist so speziell, dass Gedanken, in denen mehr als zwei Variablen oder gar Relationen vorkommen, weder bei Genderista noch bei ihren Helfershelfern in den Ministerien generell vorausgesetzt werden können. Vielmehr herrscht die Eindimensionalität, die dann, wenn sie mit den mehrdimensionalen Folgen des eigenen Handelns konfrontiert wird, nur einen Ausweg sieht: Die Lüge.

Nicht etwa, dass der Versuch, eine gesellschaftliche Gruppe zu bevorzugen, aufgegeben würde. Nein. Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen, um die Bevorzugung, also die Benachteiligung aller nicht bevorzugten gesellschaftlichen Gruppen, hier der Männer und der Diversen, zu kaschieren (Lügner sind häufig davon überzeugt, dass ihre Umgebung mindestens genauso dumm ist, wie sie selbst.).

Und deshalb steht in der Ausschreibung der TU-Berlin, dass sich die Universitätsprofessur, deren Einrichtung unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Professorinnenprogramm steht, die also ausschließlich an einen weiblichen Bewerber vergeben werden wird, dass „[d]ie/der zukünftige Stelleninhaber/in“, das Fachgebiet „Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung“ vertreten soll und dass die „Technische Universität Berlin … eine Erhöhung des Anteils von Frauen“ anstrebt und „deshalb qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich“ auffordert, „sich zu bewerben“.

Derartige Floskeln wären nicht notwendig, wenn nicht der Anschein erweckt werden sollte, dass sich die Ausschreibung an ALLE Bewerber, also an männliche, weibliche und diverse Bewerber in gleicher Weise richtet (und dass es keine prinzipielle Diskriminierung von Männern wäre, wenn man – ausgerechnet in den Gender Studies, die Erhöhung eines Frauenanteils anstrebt). Das tut sie definitiv nicht. Die TU-Berlin, die für die Ausschreibung Verantwortlichen, der angegebene Adressat der Bewerbungen Prof. Dr. Hans-Christian von Hermann, sie alle beteiligen sich an einer arglistigen Täuschung männlicher und diverser Bewerber, an einer Lüge, die aufrechterhalten wird, um „den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre“ koste es, was es wolle, zu erhöhen. Dass die TU-Berlin meint „schwerbehinderte Bewerber/innen“ besonders hervorheben zu müssen, ist dann einfach nur zwangsläufig.

Wir haben über diese Art und Weise, in der Männer benutzt werden, damit Genderista ihr Lügengebäude aufrecht erhalten können, schon häufig geschrieben. Bislang ist der Sturm der Entrüstung von Männern (und Diversen) in Deutschland ausgeblieben.

Als kleines Schmankerl zum Schluss: „Am ZIFG wird Geschlechterforschung verstanden und gelehrt als „Kritische Ontologie der Gegenwart“, die sich besonders mit gesellschaftlichen Transformationsprozessen im Dreieck von Macht – Wissen – Subjekt befasst.“

Übersetzen wir das Gewäsch ins Deutsche: Die „Kritische Ontologie der Gegenwart“ meint, dass Bewerber, die denken, sie seien kritisch und hätten ganz viel zu dem, was derzeit ist, zur Politik und Gesellschaft zu sagen, egal, ob es sinnvoll ist oder nicht, denn Ontologie ist keine Methode, lediglich eine Beschreibung, sich bewerben sollen, damit sie in Zukunft auf einer Position faseln können. Die gesellschaftlichen Transformationsprozesse im Dreieck von Macht, Wissen und Subjekt, sind eine solche Ontologie, quasi eine Trivialontologie, denn Gesellschaften bestehen aus „Subjekten“, die Subjekte stehen in Beziehung zueinander, handeln, produzieren Handlungsfolgen und deshalb notwendig: „Veränderung“. Nennen wir „Veränderung“ Transformationsprozess, dann bedeutet das zwar dasselbe, klingt für manche aber gelehrter. Bilden wir nun noch ein Dreieck aus Klapprad, Krückstock und Kaffeesatz, sorry, aus Macht, Wissen und Subjekt, dann kann sich jeder irgendetwas darunter vorstellen und irgendetwas in der „Gegenwart“ finden, das er beschreiben und als „Kritische Ontologie der Gegenwart“ verkaufen möchte, und zwar als Stelleninhaberin der Universitätsprofessur für „Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung“.

„Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt“, so heißt es zum Ende der Ausschreibung. Falls sich männliche Bewerber auf diese Stelle im Tempel der Genderreligion bewerben, empfehlen wir ihnen, mindestens diese Kosten einzuklagen (wenn nicht noch Schadensersatz), und zwar mit dem Argument, dass man sie über den wahren Zweck der Ausschreibung getäuscht hat.

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14Comments

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  1. 1
    eht

    Schwierig. Ziel des Professorinnenprogramms ist es, „die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern. Es geht darum, die Anzahl von Professorinnen an Hochschulen weiter zu erhöhen und die strukturellen Gleichstellungswirkungen weiter zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung und Einbindung von Nachwuchswissenschaftlerinnen.“ Klingt nett.

    „Gleichstellung“ ist hier offenbar, implizit, mit: im Idealfall Erreichen eines 50-zu-50-Anteils (ohne Drittes Geschlecht usw.) definiert. Oder was bedeutet „Gleichstellung“ sonst? Dabei wird aus dem zitierten § 1 des Gleichbehandlungsgesetzes ja nur EIN Merkmal berücksichtigt. Was ist mit „Rasse [da steht wirklich Rasse] oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität“?

    Das macht es so oder so dann, wie geschrieben, möglich, wenn sich 20 männliche und 3 weibliche Bewerber/innen melden, Männern eine grundsätzliche „Benachteiligung aus Gründen … des Geschlechts“ zuzumuten.“ Wg. des Professorinnenprogramms. Gibt es auch ein Lehrer*- und Kitapersonal*(*=männlich)-Programm oder Müllfrauen-Programm? Wenn schon, sollte man bei vielen Berufen eine Halbe-Halbe-Regelung fördern. Letztlich geht dabei aber gefühlt bei manchen Regelungen der Aspekt Qualifikation etwas verloren.

    • 2
      Vorwärts immer

      Ich habe ja nun schon einiges hier über den Gender-trash mit einer Mischung aus Lachen, Verzweiflung und Angewidertsein (letzteres wegen der Geldverschwendung und Schamlosigkeit der üblichen Verdächtigen) gelesen.

      Ihre Frage „gibt es auch ein Müllfrauen-Programm“ beinhaltet daher auch schon die klare Antwort:
      Ja, natürlich gibt ein Müllfrauen-Programm!
      Was sonst?

    • 3
      Heike Diefenbach

      Wieso finden Sie, dass es „nett“ klingt, wenn von oben herab beschlossen wird, dass irgendein Gut oder irgendeine Eigenschaft in irgendwelchen Bevölkerungsgruppen aus unbekannten Gründen gefälligst 50:50 verteilt sein muss?

      Das ist doch absurd. Es ist allein schon eine statistische Absurdität. Wenn ich in einem (hinreichend großen) Datensatz von irgendeiner Variable beobachten würde, dass sie genau 50:50 auf zwei Personengruppen verteilt ist, obwohl die Variable in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Merkmal steht, nach dem ich alle im Datensatz repräsentierten Personen in zwei Gruppen unterteilt habe, dann wüsste ich auf Anhieb, dass hier künstlich „nachgeholfen“ wurde; in der „Natur“ kommt eine solche Verteilung nicht vor; jedenfalls so selten, dass seit Beginn der empirischen Sozialforschung keine entsprechende Beobachtung gemacht worden ist.

      Wenn sie aber nicht in der „Natur“, also z.B. durch die Präferenzen der Menschen, zustande kommt, muss man begründen, was so toll an einer Ergebnisgleichheit zwischen zwei willkürlich eingeteilten Personengruppen sein soll, dass diesem „netten“ Ziel die Wünsche, Lebenspraktiken etc. der Menschen unterworfen werden. Mit welchem Recht soll das geschehen?

      Die empirische Sozialforschung zeigt ebenso wie unsere Alltagserfahrung, dass Menschen bei Aufteilungen von Gütern nach dem Leistungsprinzip, dem Bedürfnisprinzip, dem Gerechtigkeitsprinzip verfahren, aber nicht nach einem seltsamen „Ideal“ von 50:50-Ergebnisgleichheit.

      Ich kann der Vorstellung, dass alle Bedürfnisse und Gerechtigkeitsempfindungen von Menschen ignoriert werden, um eine 50:50-Ergebnisgleichheit zwischen zwei willkürlich ausgewählten Personengruppen durchzusetzen – und das auch noch nur für bestimmte Typen des in Frage stehenden Gutes, wie Sie auch selbst korrekterweise festhalten -, beim besten Willen nichts „Nettes“ abgewinnen. Im Gegenteil: ich finde sie im tiefsten Sinn menschenverachtend und hoffnungslos essentialistisch, denn:
      Warum sollte man einer Unterscheidung nach einem Merkmal, hier: nach dem biologischem Geschlecht, eine größere Relevanz beimessen als irgendeinem anderen Merkmal, außer man meint, ein Mensch sei kein Mensch, sondern bloß dieses eine Merkmal, dem aus unerfindlichen Gründen irgendwelche sonstigen Atttibute angelagert sind?!

      Wie gesagt; ich kann das in keiner Weise „nett“ finden, sondern finde es erschreckend (böse und dumm), und ich finde es falsch, es zu verharmlosen.

  2. 5
    Fugg Censors

    Es ist doch alles sozialistischer Schwachsinn. In der kapitalistischen Privatwirtschaft bekommt der mit den besten Voraussetzungen den Job. Einem Kapitalisten interssiert weder Geschlecht noch Hautfarbe, wichtig ist die Leistung. Der Beste wird eingestellt und wenn man weniger geeignet ist, Pech gehabt.
    Gerade in sozialistischen Systemen wird nach Parteibuch und Verwandschaft gemauschelt. Da ist es egal wer eingestellt wird. Wer sehen will wie erfolgreich ein solches System funktioniert, kann seinen Urlaub ja in Venezoela verbringen.

    • 6
      Heike Diefenbach

      … ja, aber ich frage mich, ob Deutsche noch nach Venezuela reisen müssen, um das zu beobachten. Betrachtet man den Zustand deutscher Universitäten, dann braucht man sich als Deutscher nicht (mehr) ins Ausland zu bewegen, um zu beobachten, wie rasant schnell sozialistische Phantastereien alles zerstören können, was relativ langsam und mit einiger Mühe aufgebaut wurde.

  3. 7
    Alex Müller

    Wahnsinn das wir den ganzen Mist den diese UNIS verbreiten auch noch mit unseren Steuergeldern finanzieren müssen. Es sollte ein mal ein STUDIUM für den „GESUNDEN MENSCHENVERSTAND“ eingeführt werden. Aber da würden viele durchfallen.
    Wieder mehr Ingenieure oder Facharbeiter als diese Sozialistischen Linksverblendeten Hirnis.
    Dabei ist es vollkommen egal welches Geschlecht. Leistung sollte einzig und allein zählen.

  4. 8
    Rudi Ratlos

    Fein aufgespießt!
    Allerdings möchte ich Ihre Hoffnung Herr Klein, ein männlicher Bewerber könnte bei Ablehnung zumindest auf Schadensersatz klagen, erheblich dämpfen! Welcher ehrgeizige Wissenschaftler meinen Sie sollte sich auf eine solche Pippifax-Stelle bewerben??? Selbst wenn der ganze Schmarrn gut honoriert zu werden scheint – Gewissenlosigkeit kennt auch Grenzen 🙂

    • 9
      Vorwärts immer

      Jepp!
      Deshalb ist es auch irgendwie beruhigend und stimmt versöhnlich, daß dafür diese – ich sach´ mal- NichtmännerInnen genommen werden. Für einen Kerl wäre das – aus wissenschaftlicher Sicht – ja schon irgendwie peinlich. Wobei wir natürlich alle wissen, daß es da eher um die Durchsetzung einer linken internationalsozialistischen Ideologie und deren Festigung im nahezu ganz andersartigen universitären Bereich (der ja eigentlich rational bleiben sollte) geht.
      Ein Blick auf ISlamische Länder zeigt, wie erfolgreich dieser dürre Zweig des menschlichen Fortschritts sein wird und welche akademischen Höhen die Damen bei einer zwangsläufigen Islamisierung (infolge von „Change“) erreichen werden – bei vollem Lohnausgleich und üppigen Pensionsansprüchen versteht sich.
      Wie schön für die jüngeren Begabten und Aufgewachteren, daß sie auch deshalb schon beizeiten weggemacht haben und daß sie auch in swansig Jahren noch fest auf beiden Beinen im Leben stehen werden.

    • 10
      Hans Nase

      Die Stelle wäre sicher was für den sog. „Herrn“ Andreas Kämper. Der ist ja ein ausgewiesen ehrgeiziger Genderista-Lakai und hält sich sicher auch für einen Wissenschaftler. So als Stasi-mässsger Ausforscher von Genderista-Gegnern. So eine Aktivität lässt sich sicher als ontologisch verkaufen.
      Und die Besoldung ist sicher kein Pipifax…

  5. 11
    oprantl

    Nachdem unsere oberste Fühererin einen äußerst wendigen Umgang mit dem Grundgesetz zum Standard gemacht hat, warum sollen dann nachgeordnete staatliche Organe immer mit diesem Büchlein unter dem Arm rumlaufen.

    Was da so schön im Gleichbehandlungsgesetz steht, steht ebenso wirkungslos im Grundgesetz:

    Art. 3 GG
    (3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Da Frauenförderung fast ausnamslos ledige Genossinen und Doppelverdiener-Ehen fördert, -Frauen ernähren nun mal keine Familien in Verantwortung als Alleinernährer/innen -, sind solche Programme ein mächtiger Sargnagel im Programm zur Abschaffung von Familien und kollidieren dami erheblich mit :

    Art. 6 GG
    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    Darum sollten junge Männer, wenn sie mit Familie frei leben wollen, auf jeden Fall Fremdsprachen lernen, um damit ein Auswanderungshemmnis zu beseitigen,
    denn mit der Zusatzbürde durch familienzerstörende Steuer- und Sozialabgaben und stark reduzierten Berufs- bzw. Einkommenschancen auch noch eine Familie zu finanzieren, es haut nicht mehr hin.
    Dass es nicht mach- bzw bezahlbar ist, Millionen-Heere von unproduktiven Genderweibern und Geflüchteten durch zu füttern und selbst Familie zu haben, dazu braucht man kein Volkswirtschaftsstudium, da reichen die Grundrechenarten locker aus.

    • 12
      heinss

      Wobei Sie, scheint es, davon ausgehen, daß man sich an das Geschriebene hält.
      Weit gefehlt. Da wird getrieben was man lustig ist, speziell bei den *Innen und Artverwandten: getragen von genau solchem Mist wie oben angeführt.
      Wenn man Klapprad, Krückstock und Kaffeesatz als solchen im Täglichen dingfest macht bleibt nichts als mutwilliger Diebstahl und Zerstörung durch diese Fraktion (nicht, weil diese gesteuert wäre – man bedient sich ihr nur).
      Die Realität ist weit schlimmer als ihre Verkleidung in Phrasen.

    • 13
      Vorwärts immer

      Sie sagen es!
      Gesetze und Rechtsprechung sind kein Gerechtigkeitsinstrument mehr sondern ein Machtinstrument. Wenn´s in den staatspolitischen Kram passt, dann werden sie knallhart befolgt und exekutiert, wenn´s nicht in die Ideologie passt, dann werden sie hörig ignoriert.
      Und genau das ist der Unterschied zwischen Rechts-Gemeinschaft und Werte-Gemeinschaft.
      Bei militärischen Auseinandersetzungen heißt das asymmetrische Kriegsführung.
      Und um was und gegen wen es geht, das haben Sie klar benannt und z.T. dezent angedeutet.
      Denn es betrifft Auswanderungshemmnisse und das Erlernen von Fremdsprachen um sich die Option einer intakten und bezahlbaren Familie und damit der Weiterexistenz zu erhalten.
      Es betrifft aber nicht Einwanderungshemmnisse und das Erlernen der deutschen Sprache und weiterer Fähigkeiten. Da läuft alles recht einfach und daß es dort keine Kinder geben kann oder soll oder gar Frauen speziell für den Arbeitsprozess gendermäßig gefördert werden (sollen) und dgl. „westlich-dekadente“ Dinge mehr, darüber hat sich m.W. aus dieser Ecke noch keiner beklagt.
      Vielen ist halt immer noch nicht klar, daß sie hier die Abschaffung ihrer eigenen Linie durch hedonistische und feindlich gesinnte „Eliten“ mitfinanzieren.

  6. 14
    anwenderguru

    Neulich war irgendwo ein Artikel über eine „gute Mutti“ erschienen, die ihre Tochter in den Knabenchor hineinklagen wollte. Selbstverständlich mit der Begründung, dass ein reiner Knabenchor gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstößt..

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

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