Die Bigotterie ist ein Meister aus Deutschland: Russland ist nicht Sachsen, oder doch?

Sie erinnern sich?

„Paukenschlag im Landeswahlausschuss in Kamenz: Dort wurde am Freitagvormittag über die Zulässigkeit der Landeslisten zur Landtagswahl beraten. Die AfD kann jetzt nur 18 Listenkandidaten ins Rennen schicken. Die Plätze 19 bis 61 wurden gestrichen.

Zweite Versammlung war nicht regulär

Der Hintergrund: Die Partei hatte zunächst zwei Listen eingereicht. Einen Teil für die Kandidaten bis zum Listenplatz 18 und einen für die Listenplätze 19 bis 61. Später hatte die AfD eine einheitliche Liste nachgereicht. Der Wahlprüfungsausschuss musste nun klären, ob die Partei auf zwei getrennten Parteitagen Listen aufgestellt hat oder ob der ursprüngliche Parteitag von Anfang Februar im März 2019 lediglich fortgesetzt wurde. Bei der Erörterung ging es darum, ob alle Bewerber Gelegenheit hatten, ihr Programm vorzustellen und an beiden Versammlungen teilzunehmen und sich zu bewerben. Die Vertrauensperson der AfD, Joachim Keiler, sagte, es sei allen Mitgliedern “sonnenklar” gewesen, dass die vorderen Plätze im März nicht mehr zu wählen waren.

Der Wahlauschusses entschied schließlich: die zweite Versammlung war formal ein neuer Parteitag und die Listen damit bei getrennten Parteitagen bestimmt. Die zweite Liste ist damit ungültig. Mögliche Direktmandate bei der Landtagswahl bleiben davon unberührt.“

Der MDR hat das damals faktisch berichtet, faktische Berichterstattung, Berichterstattung ohne Wertung ist eine Seltenheit, wenn die AfD Gegenstand der Berichterstattung ist.

Zwischenzeitlich hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof die politischen Manöver im Landeswahlausschuss in die Schranken gewiesen und der AfD 30 Listenplätze zugebilligt. Mehr Plätze über Zweitstimmen wird die Partei bei der Landtagswahl in Sachsen vermutlich sowieso nicht erhalten.





Inzwischen in Russland, die Tagesschau berichtet:

„Trotz zahlreicher Proteste in den vergangenen Tagen haben russische Behörden 27 Kandidaten nicht zur Wahl für das Parlament der Stadt Moskau zugelassen. Unter den abgelehnten Bewerben waren nach Angaben der Wahlbehörde Oppositionelle und Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Insgesamt 216 Kandidaten wurden demnach für die Wahl am 8. September registriert.

Beobachter kritisieren, die Ablehnungen seien zum Teil aus fadenscheinigen Gründen erfolgt, um Verbündete des Oppositionsführers Alexej Nawalny daran zu hindern, sich für die Legislative der russischen Hauptstadt zu bewerben.“
Angeblich falsche Unterschriften

Einer der prominentesten Oppositionellen, Ilja Jaschin, sagte, er sei als Kandidat abgelehnt worden, weil er eine “zu große Anzahl” ungültiger Unterschriften eingereicht habe. Die Wahlbehörde lasse auch keinen Einspruch zu, beklagte er.

Wenn die formalen Gründe, die zum Ausschluss von Kandidaten führen, im Ausland und gegen „Oppositionelle“ (zu Putins Partei) angeführt werden, dann ist die Tagesschau plötzlich wieder kritisch. Dann ist von „fadenscheinigen Gründen“ und „angeblich“ falschen Unterschriften die Rede. Willkürlich nur 18 Kandidaten zuzulassen, mit der fadenscheinigen Begründung, es sei nicht sichergestellt gewesen, dass zwei Parteitage zur Bestimmung derselben Landesliste gedient hätten, weil man es im Landeswahlausschuss von Sachsen für denkbar hält, dass in Sachsen Hirnis unterwegs sind, die meinen, es gäbe gleich zwei Landtagswahlen und zwei Landtagslisten, sind dagegen keine fadenscheinigen Gründe. Korruption gibt es immer nur bei anderen, nie in der eigenen Gesinnungskammer und natürlich fehlt das „angeblich“, bei der Feststellung, es habe sich um zwei Parteitage gehandelt.

Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen, hier die letzte Nachricht aus dem Amt, dessen Aufgabe offenkundig darin besteht, Bigotterie aus Deutschland zu einem Exportschlager zu machen:

Hausdurchsuchungen sind anscheinend ein beliebtes Mittel, um Oppositionelle einzuschüchtern:


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