Die Bigotterie ist ein Meister aus Deutschland: Russland ist nicht Sachsen, oder doch?
Sie erinnern sich?
„Paukenschlag im Landeswahlausschuss in Kamenz: Dort wurde am Freitagvormittag über die Zulässigkeit der Landeslisten zur Landtagswahl beraten. Die AfD kann jetzt nur 18 Listenkandidaten ins Rennen schicken. Die Plätze 19 bis 61 wurden gestrichen.
Zweite Versammlung war nicht regulär
Der Hintergrund: Die Partei hatte zunächst zwei Listen eingereicht. Einen Teil für die Kandidaten bis zum Listenplatz 18 und einen für die Listenplätze 19 bis 61. Später hatte die AfD eine einheitliche Liste nachgereicht. Der Wahlprüfungsausschuss musste nun klären, ob die Partei auf zwei getrennten Parteitagen Listen aufgestellt hat oder ob der ursprüngliche Parteitag von Anfang Februar im März 2019 lediglich fortgesetzt wurde. Bei der Erörterung ging es darum, ob alle Bewerber Gelegenheit hatten, ihr Programm vorzustellen und an beiden Versammlungen teilzunehmen und sich zu bewerben. Die Vertrauensperson der AfD, Joachim Keiler, sagte, es sei allen Mitgliedern “sonnenklar” gewesen, dass die vorderen Plätze im März nicht mehr zu wählen waren.
Der Wahlauschusses entschied schließlich: die zweite Versammlung war formal ein neuer Parteitag und die Listen damit bei getrennten Parteitagen bestimmt. Die zweite Liste ist damit ungültig. Mögliche Direktmandate bei der Landtagswahl bleiben davon unberührt.“
Der MDR hat das damals faktisch berichtet, faktische Berichterstattung, Berichterstattung ohne Wertung ist eine Seltenheit, wenn die AfD Gegenstand der Berichterstattung ist.
Zwischenzeitlich hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof die politischen Manöver im Landeswahlausschuss in die Schranken gewiesen und der AfD 30 Listenplätze zugebilligt. Mehr Plätze über Zweitstimmen wird die Partei bei der Landtagswahl in Sachsen vermutlich sowieso nicht erhalten.
Inzwischen in Russland, die Tagesschau berichtet:
„Trotz zahlreicher Proteste in den vergangenen Tagen haben russische Behörden 27 Kandidaten nicht zur Wahl für das Parlament der Stadt Moskau zugelassen. Unter den abgelehnten Bewerben waren nach Angaben der Wahlbehörde Oppositionelle und Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Insgesamt 216 Kandidaten wurden demnach für die Wahl am 8. September registriert.
Beobachter kritisieren, die Ablehnungen seien zum Teil aus fadenscheinigen Gründen erfolgt, um Verbündete des Oppositionsführers Alexej Nawalny daran zu hindern, sich für die Legislative der russischen Hauptstadt zu bewerben.“
Angeblich falsche UnterschriftenEiner der prominentesten Oppositionellen, Ilja Jaschin, sagte, er sei als Kandidat abgelehnt worden, weil er eine “zu große Anzahl” ungültiger Unterschriften eingereicht habe. Die Wahlbehörde lasse auch keinen Einspruch zu, beklagte er.
Wenn die formalen Gründe, die zum Ausschluss von Kandidaten führen, im Ausland und gegen „Oppositionelle“ (zu Putins Partei) angeführt werden, dann ist die Tagesschau plötzlich wieder kritisch. Dann ist von „fadenscheinigen Gründen“ und „angeblich“ falschen Unterschriften die Rede. Willkürlich nur 18 Kandidaten zuzulassen, mit der fadenscheinigen Begründung, es sei nicht sichergestellt gewesen, dass zwei Parteitage zur Bestimmung derselben Landesliste gedient hätten, weil man es im Landeswahlausschuss von Sachsen für denkbar hält, dass in Sachsen Hirnis unterwegs sind, die meinen, es gäbe gleich zwei Landtagswahlen und zwei Landtagslisten, sind dagegen keine fadenscheinigen Gründe. Korruption gibt es immer nur bei anderen, nie in der eigenen Gesinnungskammer und natürlich fehlt das „angeblich“, bei der Feststellung, es habe sich um zwei Parteitage gehandelt.
Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen, hier die letzte Nachricht aus dem Amt, dessen Aufgabe offenkundig darin besteht, Bigotterie aus Deutschland zu einem Exportschlager zu machen:
Wenige Wochen vor der Regionalwahl in Russland haben die Behörden viele Oppositionelle von der Wahl ausgeschlossen. Gestern dann Hausdurchsuchungen und Verhaftungen bei prominenten Politikern. All das besorgt uns sehr. Russische Bürger müssen fair und frei wählen dürfen.
— Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) July 25, 2019
Hausdurchsuchungen sind anscheinend ein beliebtes Mittel, um Oppositionelle einzuschüchtern:
Wissenschaft und Information verständlich und in Klartext.
Unterstützen Sie ScienceFiles
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXG1B21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Die Erweiterung auf 30 Listenplätze wirkt auf mich völlig willkürlich und als ein Versuch, den Protest in der Bevölkerung zu beschwichtigen, damit den Leuten aus Wut nicht der Stift verrutscht beim Kreuzchen machen. Bei einer Parlamentsgröße von 120 Sitzen kann ich mir durchaus vorstellen, dass die AfD über die 25% Marke kommt. Ich vermute daher, dass man sie dort festnageln will. Ich hoffe wirklich, die Sachsen falle nicht darauf rein.
Die 30 Bewerber wurden ja in Einzelwahl, allerdings auf 2 Parteitagen aufgestellt. Insofern ist die Entscheidung schon nachvollziehbar. Ab Listenplatz 31 einigten sich die Delegierten des zweiten Parteitages auf Blockwahlen, in welchen immer gleich über 5 Listenplatz-Bewerber abgestimmt hatten. Dagegen hätte ein Delegierter des ERSTEN Wahlparteitages Einspruch erheben können, das tat aber niemand. Insofern verstieß der Wahlausschuss gegen den juristischen Grundsatz “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Die Wahl der Listenkandidaten ist nämlich gar nicht fest judiziert, es müssen nur demokratische Grundsätze eingehalten werden.
Nein Deutschland (Sachsen) ist selbstverständlich nicht Russland sondern eher Nord-Korea!
Aber ist ja alles gut, es geht ja gegen RECHTS.
Da kann man die Demokratie auch ein klein wenig vernachlässigen.
Ich habe mal an anderer Stelle im Internet gelesen, dass das Verfahren, das die AFD angewendet hat, ein übliches Verfahren ist, das auch bei anderen Parteien, angewendet wird und wurde. Ist das so? Gibt es dafür Informationen? Insbesondere wie hat die CDU in Sachsen ihrer Kandidaten gewählt? Sie haben doch bestimmt auf Grund der Umfragen eine ähnlich große Anzahl von Kandidaten aufgestellt, Und auch sie wird das Problem gehabt haben, dass nicht alle Kandidaten aus zeitlichen Gründen an einem Wahlparteitag organisatorisch gewählt werden konnten. Haben sie auch einen 2. Wahlparteitag durchgeführt? Haben sie etwa auch die Kandidaten über dem 30 Listenplatz im Block wählen lassen oder ist das bei ihnen immer im Einzelbewerberverfahren abgelaufen?
Bei der AfD war es ein Parteitag verteilt auf zwei Veranstaltungen, weil man es zeitlich nicht geschafft hat. Durchaus ein normales Prozedere auch bei anderen Parteien und nicht verboten. Und auch der Wechsel von der Einzelwahl hin zur Blockwahl ist nicht verboten. Die AfD hat bis zu Listenplatz 30 die Einzelwahl durchgeführt und ist dann in das Blockwahlverfahren übergegangen. Übrigens mit protokollierter Einstimmigkeit aller Teilnehmer. Es gab auch keine Einwände wegen möglicher Benachteiligung durch einzelne Kandidaten. Doch genau das bemängelt das sächsische Gericht, obwohl die AfD im Protokoll festgehalten hat, dass es auf Nachfrage bezüglich einer Benachteiligung keine Wort- oder Handmeldung gab. Zu dem Thema gibts auch bei der AfD Sachsen auf YouTube ein Video der Pressekonferenz, als der Wahlausschuss in undemokratischer Weise fast die gesamte Liste kassiert hate.
Ja das ist diese Doppelmoral unserer Staatsmedien. Und die denken noch, die Leute sind so doof und merken das nicht. Die legen sich ein Ei nach dem anderen selbst ins Nest.
Naja in Sachsen wird es letztlich nur wichtig sein, dass mindestens in jedem größeren Wahllokal ein oder mehrere Wahlbeobachter dabei sind. Gerade in Städten wie Dresden und Leipzig mit seinen besonders berüchtigten Stadtteilen wäre niemand verwundert, wenn es zur Manipulation von Stimmen kommt. Also ganz klar KEINE Briefwahl und bei der Zwischen- und Endauszählung dabei sein. Gerade bei der Briefwahl ist der Manipulationsfaktor sehr hoch, wie andere Wahlen gezeigt haben.
Und da die Landtagswahl mit einer AfD als Wahlgewinner ein deutliches Zeichen an die Bundespolitik senden könnte, haben viele Sachsen die Sorge, man könnte an der Wahl etwas drehen. Ausschließen würde ich das in der heutigen Zeit definitiv nicht mehr.
Beide Daumen hoch für Martin Kohlmann!!!!!
Die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes war für mich ein innerlicher Vorbeimarsch. So viel Häme habe ich selten empfunden. Denn jetzt kann man den Herren Beckmessern und Großkotzen, die ja überall zu hören und zu lesen waren, ihre Aussagen vor das Gesicht halten. Von wegen: “Die AfD ist ja zu blöd, um…”. “Tja, (Tja-wie mich diese Sprachgeste ekelt), da kann man mal sehen. Die AfD kennt sich in den einfachsten Regeln nicht aus. Unwählbar.” In X Varianten.
Und nun meine Häme: Nehmt ihr jetzt euren geschleuderten Dreck zurück? Immerhin vergisst das Netz nichts…
Die AfD ist eine sehr junge Partei und wird noch einiges lernen müssen.
Dennoch ist die AfD die einzige wirkliche Alternative gegen dieses Linksparteienkartell von Merkel und Co. und deren unsäglicher Flüchtlingspolitik, die unser Land nachhaltig negativ verändert hat und noch weiter verändern wird.
Ihre Häme können Sie nach der Sachsenwahl auspacken, wenn die AfD mindestens 25% Wählerstimmen bekommen hat.
Hoffentlich geht es Ihnen bald wieder besser!
Lieber Herr Müller, lesen sie doch bitte erst einen Post und versuchen Sie ihn zu verstehen, ehe sie ihn kritisieren. MfG
Lieber Herr Merbt, vielleicht habe ich Ihren Kommentar nicht verstanden, aber auch beim 2. und 3. Mal durchlesen verstehe ich ihn immer noch nicht wirklich. Vielleicht bin ich zu blöd und kann nicht zwischen den Zeilen lesen.
Ja mei. Ein wenig Senf von mir:
.
17.9.2017
Sehr geehrter Bundeswahlleiter,
Mit Schreiben vom 9.8.2017 wurde ich in einen Wahlvorstand zur Bundestagswahl berufen, {nach einem Schreiben an den OB} anschließend ohne Angabe von Gründen davon wieder entbunden.
Die Manipulation der Besetzung von Ehrenämtern nach Gusto politisch Verantwortlicher ist weder mit Rechtsstaatlichkeit noch der Unabhängigkeit von Wahlvorständen vereinbar ….
.
Reaktion: ‘still ruht der See’. Fragen?
Die Bigotterie ist ein Meister aus Deutschland: Russland ist nicht………………..
Der Realitätsnähe geschuldet würde ich die Artikelüberschrift lieber so lesen können: “Die Bigotterie ist eine Meisterin aus Deutschland: Russland ist nicht………………..” Das nicht wegen des grammatikalischen Geschlechtes .
@Peter Merbt: Ich dachte, der Einspruch bezog sich auf die Interpretation auf zwei Parteitage an zwei unterschiedlichen Tagen mit zwei unterschiedlichen Wahlleitern. Die in Einzelwahl auf dem zweiten Parteitag gewählten Kandidaten sind logisch betrachtet damit ebenfalls Teil des “falschen” Parteitags. Ob zwischendrin der Wahlmodus geändert wird ist dabei eher zweitrangig, so lange niemand Einspruch erhebt und das war der Fall. Wenn nun aber die Einzelkandidaten der zweiten Runde anerkannt werden, dann heißt das, sie werden dem ersten Parteitag zugerechnet. Da der organisatorische Schnitt aber danach erst folgte, dann bedeutet es, dass für das Gericht am zweiten Termin kein zweiter Parteitag begann. Zum juristischen Entscheidungskriterium wurde damit der Wechsel des Wahlmodus erklärt, was aber mW nicht der Grund zur Beanstandung darstellte. Die Entscheidung, die Kandidaten der Blockwahl nicht anzuerkennen ist aus der Entscheidungslogik des Gerichts nicht nachvollziehbar. Daher bleibe ich dabei: Die wollen die AfD bei 25% festnageln und das Wahlvolk für blöd verkaufen.
Man kann die Listenwahl auf soviele Tage legen, wie man will. Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung. Es muss nur für Jedermann klar und protokolliert sein, dass die Folgetage zum Parteitag gehören. Das ist bei der AfD geschehen. Auch unterschiedliche Wahlleiter sind möglich. Schon krankheitsbedingt könnte ja einer ausfallen. Und der Übergang von Einzel- zur Blockwahl findet nur mit mehrheitlicher Zustimmung der Deligierten statt. Ist bei der AfD geschehen und protokolliert. Es gab keine Einwände während und nach der gesamten Wahl. Niemand wurde seiner Wahlchancen beraubt. Hier https://www.youtube.com/watch?v=tHkAuRe63jY gibts die Pressekonferenz von seinerzeit und bis auf einen Wichtigtuer unter den “Journalisten” haben die anderen schon gemerkt, dass hier die AfD das Recht auf ihrer Seite hat bzw. haben sollte bzw. haben müsste. Aber wie es halt so ist in diesem Land …
@Tobi: Es geht mir hier nicht darum, ob die Ablehnung eines Teils der Wahlliste juristisch vertretbar ist oder nicht. Vielmehr wollte ich herausstellen, dass die Entscheidung des Gerichts unlogisch ist und sie mit ihrer Begründung die Begründung der ursprünglichen Ablehnung nichtig macht.
Diese stickige Enge, welche durch engherzige und kleingeistige Zeitgenossen an den Schalthebeln der Macht produziert wird und sich zunehmend ausweitet, ist das eigentlich Beschwerliche dieses Lebens.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und in seinem Wesensgehalt nicht antastbar (sagt Art 10.2 GG) Der sächsische Wahlleiter verstieß gegen das deutsche GG, ein Gesetz das Verfassungsrang hat. Nachdem aber Merkel dem Verfassungsschutz für ihre Zwecke passend besetzte (weil Maaßen Tatsachen berücksichtigte) halte ich eine Anzeige beim Verfassungsschutz für sinnfrei. Zuerst muß die einflußreichste Verletzerin des GG beseitigt werde. Wie? bis zur Wahl warten?
Stauffenberg sollte ein Vorbild für Tyrannenmord sein.
Die Merkelmedien instrumentalisieren ihn als Kämpfer gegen rächts.
Alles keine Lösung in heutiger Zeit.
Gibt es keine Möglichkeit Merkel friedlich zu entmachten?
Oder müssen wir bis zur nächsten Wahl entmündigt warten?
Und dannach weiter durch eine schwarz-grüne Koalition .schikaniert und finanziell bestraft werden? Selbstverständlich weiterhin unter Merkel?
Ja, wir können die Zustände ändern.
– Einmal durch Entmachtung der Merkel-Medien. Geht jederzeit: Zahlungen an die GEZ-Nachfolger einfach einstellen.
– Ansonsten erst bei der nächsten Wahl: eine Partei die nicht merkt, was Merkel anrichtet, sollte man sich erst gar nicht erwählen.
Vielleicht sollten wir der Dame Merkel einen Urlaub am Starnberger See anbieten.
Dort gibt es immer noch viele Berufkollegen Guddens !
Sorry in meinem vorlaufenden Kommentar muß es heißen “Art. 19.2 GG” (Neun statt Null). Dieser Artikel gilt für alle Grundrechte. Auch für Art. 5.1 und das drin erwähnte Wort “ungehindert” !
Siehe auch hier und hier .