Änderung von §15 Wahlgesetz: Neuer Absatz 3 muss Mindestanforderung an IQ stellen
Was wäre das für eine Anfrage im Bundestag und an die Bundesregierung:
Nach den ersten Ergebnissen der fiktiven Untersuchung zu intellektueller Diversität und Chancengleichheit in politischen Parteien, die am 7. Dezember 2020 von der Beauftragten der Bundesregierung für Diversität nicht vorgestellt wurden, weshalb wir an dieser Stelle über die Ergebnisse spekulieren müssen, sind Menschen mit einem IQ von mindestens 85 in den meisten linken Parteien unterrepräsentiert. Während in der Bevölkerung rund 80,6% über einen IQ von mindestens 85 verfügen, fällt dieser Anteil in den linken Parteien nach Schätzungen von Experten auf 60,8%, weshalb die entsprechenden Faktionen das Intelligenzniveau in der Bevölkerung nur unzureichend abbilden. Die mangelnde Repräsentanz intelligenter Abgeordneter in den Reihen linker Parteien kann laut Einschätzung anderer Experten auch die effektive und adäquate Aufgabenerfüllung durch die Fraktionen im Bundestag gefährden und sie führt zu idiotischen Anfragen an die Bundesregierung, wie die hier zitierte:
„Nach den ersten Ergebnissen der Untersuchung zu kultureller Diversität und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung, die am 7. Dezember 2020 von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration Flüchtlinge und Integration vorgestellt wurden, sind Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden des Bundes unterrepräsentiert. Während in der Bevölkerung 26 Prozent einen Migrationshintergrund haben, sind es unter den Beschäftigten in der Bundesverwaltung nur 12 Prozent, womit der öffentliche Dienst die Bevölkerungsstruktur nur unzureichend widerspiegelt. Da die mangelnde Repräsentanz dieser Bevölkerungsgruppe laut Studie auch die effektive und adäquate Aufgabenerfüllung durch die Verwaltung beeinträchtigen kann, stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob die Bevölkerungs- und Katastrophenschutzeinrichtungen des Bundes – namentlich die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – auf die Anforderungen einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft auch personell gut aufgestellt sind.“
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Bundesregierung:
- Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die hier dokumentierte Unterrepräsentation von Personen mit einem IQ von mehr als 85 in den Fraktionen linker Parteien wirkungsvoll zu bekämpfen.
- Wie will die Bundesregierung den Anteil intelligenter Menschen in linken Fraktionen auf ein erträgliches Maß erhöhen?
- Auf welche Weise will die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass idiotische Anfragen, die Zeit und andere Ressourcen von Mitarbeitern der Bundesregierung stehlen, die an anderer Stelle wichtig wären, nicht mehr gestellt werden?
- Hat die Bundesregierung vor, den Zusammenhang zwischen dem in linken Fraktionen steigenden Anteil weiblicher Abgeordneter und der Häufigkeit idiotischer Anfragen zu untersuchen?
- Gibt es in der Bundesregierung Pläne, den Paragraphen 15 des Bundeswahlgesetzes um einen dritten Absatz zu ergänzen? So dass die neue Fassung lautet:
Wählbar ist, wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und 3. einen IQ von mindestens 85 nachweisen kann. - Zur Ergänzung wird auf unsere Ausführungen an dieser Stelle verwiesen.
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Wie man sich immer einseitg auf z.B Mann/Frau oder Migrant/Nichtmigrant fixieren kann. Ich würde als weißer Mann lieber eine schwarze Lesbe wählen, wenn sie “meine Politik” vertritt, als die vielen weißen Männer, von denen ich mich eben nicht vertreten fühle. Und dito in den Ämtern auf Bundes,-Landes- und Kommunalebene. Inhalte zählen, Ihr Rassisten und Sexisten der Diversityuntersucher.
Das ist genau der Punkt, an dem deutlich wird, wie rasssistisch/nicht-divers/sexistisch und vor allem undemokratisch diese Forderungen im Grunde sind. Und wie der Begriff “repräsentativ” im Grunde vergewaltigt wird.Denn wenn es um “Repräsentation” geht, unterstellt man ja, dass das Wahlergebnis einen bestimmten Inhalt haben muss, um “repräsentativ” zu sein.
Und man unterstellt, die “repräsentierten” Gruppen würden schon entsprechend ihres Anteils wählen, also Frauen die Frauen, Lesben die Lesben, Migranten die Migranten. Weil alles andere wäre ja nicht “repräsentativ”.
Was mit anderen Worten bedeutet, man hält die Angehörigen der “repräsentierten” Gruppen für demokratieunfähig, unmündig eine eigene Entscheidung zu treffen, und überhaupt sollen die “repräsentierten” Gruppen gefälligst das wählen, was “repräsentativ” ist.
In einer echten Demokratie bildet das Ergebnis den Wählerwillen möglichst genau ab, ist damit repräsentativ. Wenn sich nicht genug Frauen, Lesben, Migranten finden, die sich wählen lassen, obwohl es keine einzige Rechtsvorschrift gibt, die ihnen die Wählbarkeit verbietet, wenn sich also bestimmte Personen(gruppen) für eine geringe bzw. nicht-Ausübung des passiven Wahlrechts entscheidet, dann ist eben ein Ergebnis repräsentativ, was diese Entscheidung (auch) abbildet. Und dann sind halt unter den Gewählten mehr Männer oder Schwule oder Katholiken, weil sie vielleicht eher vom passiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen.
Das ist im Grunde so einfach und durchsichtig, das müsste jeder Schüler im Sachkundeunterricht der 7. oder 8. Klasse verstehen. Aber nein, wir beschäftigen damit den Bundestag, bzw. dessen Verwaltung, oder Berlin baut gleich die gesamte Verwaltung um.
Das Problem mit dem Zwangs-IQ-Test ist halt, würde man ihn verlangen, wäre man im Grunde keinen Deut besser als die Leute, die nach Impf-Zwang krähen, oder einen Arier-Nachweis fordern, bevor man irgendwo leben darf. Zumindest was den Denkmechanismus angeht, denn den erkennt man, wenn man genügend abstrahieren kann.
Das Problem ist, aller Wahrscheinlichkeit nach wird dich die schwarze Lesbe genau so wenig vertreten wie die vielen weißen Männer in der Politik.
Jungen, Männer und ihre Belange und Interessen interessieren nicht. Bestenfalls dann vielleicht noch, wenn sie sich abwenden und eine Linksflucht zur AfD hin antreten.
Wie sonst ist zu erklären, dass Mädchen bei uns (und nahezu weltweit) vor weiblicher Genitalverstümmelung geschützt sind – Jungen aber nicht. Hierzulande ist die Genitalverstümmelung beim Jungen, verharmlosend als “Beschneidung” bezeichnet, sogar explizit gesetzlich gestattet (seit Ende 2012).
Dabei ist sie weder so harmlos, noch so ein unwesentlicher Eingriff, wie immer behauptet wird.
Der Penis stumpft quasi ab, u.a. weil er zig Tausenden von Nervenzellen beraubt wird. Und fast tödliche Komplikationen aber über ein Urteil wegen Körperverletzung ja erst dazu geführt, dass sich unser Politiker, darunter auch viele Männer, dazu “genötigt” fühlten, die männliche Genitalverstümmelung per § 1631d BGB zu legitimieren.
Unsere tolle Bundeskanzlerin wollte sich ja auch nicht im Ausland lächerlich machen, weil sie Jungen vor einem massiven Eingriff in ihre Grundrechte schützt. Also mal schnell weg mit der Pelle, bevor jemand lacht.
(Stammzellen aus Jungenvorhäuten aus Korea wird übrigens in Kosmetik genutzt, die sich Hollywood-Stars wie Sandra Bullock in die Fresse schmieren.)
Ein weiteres Feld wäre die Benachteiligung der Jungen in Schule und Bildung. Macht ja nichts, wenn Jungen bildungsmäßig auf die Schnauze fallen, so lange Mädchen gut durchkommen.
Apropos Schnauze. Hilfsprojekte und Aktionen gegen Gewalt gegen Frauen gibt es reichlich, alles mit über 155 Millionen Euro bis 2023 finanziert. Für Männer gibt es gerade mal rund 350.000 €, obwohl Männer wesentlich häufiger von Gewalt betroffen sind als Frauen. Und zwar auch bei Häuslicher Gewalt!
(Ja, besonders gewalttätig sind meist Männer. Für ein Opfer dürfte es aber ziemlich egal sein, ob ihm Männlein oder Weiblein die Fresse einschlägt.)
https://manndat.de/gewalt-gegen-maenner/warum-frauenpolitik-maennliche-opfer-marginalisiert-und-taeterinnen-schuetzt.html
Frauenquoten im Job, bei Beförderungen, in der Politik – mehr und härtere Bestrafung im Justizsystem als bei Frauen für vergleichbare Delikte, dafür weniger Bemühungen um Vorsorge bei Gesundheit. Es wird deutlich, dass nicht Frauen, sondern Männer diskriminiert werden in unserer (westlichen) Gesellschaft.
Aber wer dem feministisch indoktrinierten Zeitgeist widerspricht, muss mindestens damit rechnen, in die Nazi-Ecke gestellt zu werden.
Und so gab es dann auch das bewundernswerte Statement der Grüninnen von Goslar, als sie Frau M. Ebeling im Jahr 2011 als Gleichstellungsbeauftragte entließen, weil sie sich auch für Männer einsetzen wollte: “Benachteiligungen von Männern aufzeigen und beseitigen – dies ist nicht unser politischer Wille.“
Gleichstellungsbeauftrage können übrigens nur Frauen werden und sie können auch nur von Frauen gewählt werden. Aber Feministinnen fühlen sich nicht repräsentiert, wenn eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent nicht erfüllt ist.
Gleichberechtigung ist ein Märchen, schon seit Jahrzehnten (s. bspw. Wehrpflicht nur für Männer). Eine IQ-Quote, um zur Wahl berechtigt zu sein, ist vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung.
Dazu noch das sexistische Frauenstatut der Grünen, und man kann erkennen, dass der Kampf gegen das Patriarchat nur zu einem Matriarchat führt, und die Umkehr der natürlichen Rollen der beiden Geschlechter zumindest gewollt ist.
* zumindest von den Grünen gewollt ist.
Nehmen Sie für sich geistige Gesundheit in Anspruch, oder war das mißglückte Ironie?
Wer kumuliert 100.000 € Steuern gezahlt hat inkl. MwSt darf ab sofort wählen. Wer Hartz 4 bezieht, kriegt das von seinem Saldo abgezogen.
Die Fleißigen wählen dann ab 22, die Linken faulen Säcke nie.
Interessant wäre doch einmal eine Übersicht mit den Qualifikationen der Bundestagsabgeordneten nebst steuerpflichtiger Berufserfahrung in Jahren … ich ahne da Entsetzliches. Oder gibt es so etwas schon irgendwo !?
Wähend meines Studiums hat mich keine Frau, kein Migrant, kein Muslim und keine der Art “d” unterrichtet.
Ist das Diplom nun ungültig?
Wenn Sie selber keine Frau, kein Migrant, kein Muslim und keine der Art “d” sind, wird man Ihr Diplom in absehbarer Zeit auch formell für ungültig erklären.
Toller Ansatz. Eine Prise besser sogar finde ich den Ansatz von Warren Buffett. Von ihm sagt man, er suche seine engsten Mitarbeiter vorwiegend nach den Kriterien Intelligenz, Energie, und Integrität / Loyalität aus. Intelligenz bei eingeschränkter Energie sei nutzlos, Intelligenz bei schwacher Integrität höchst gefährlich, so wird Buffett zitiert.
PS: ich kenne eine Menge Leute mit IQ > 130. Und ich warne eindringlich davor, den IQ zu überschätzen.
Intelligenz und Loyalität sind sehr unzuverlässsige Gefährten, weil die Intelligenz fragt, warum man loyal sein soll gegenüber Position/Person x. Der Loyale stellt nicht in Frage. Im Einzelfall mißtraue ich den Ergebnissen eines IQ-Tests, aber auf 100 gerechnet ist er doch ziemlich zuverlässig. Er ist besser als nix.
Jegliche Diskussion um Quoten bei Stellenausschreibungen und Beförderungen ist bereits ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Denn die Rechtslage und Rechtsnorm ist eindeutig. Dazu gibt es im Übrigen bereits Urteile, nachdem schon versucht wurde, derartige Verfassungsbrüche durchzuführen, auch was die leistungslose Beförderung von Frauen betrifft, die allen politischen Akteuren und Medien bekannt sind. Das Leistungsprinzip ist immer verpflichtend bei Stellenbesetzung durch den Staat. Niemand würde auf die Idee kommen, dass eine Diskussion um offensichtliche Grundsätze der Verfassung noch auf selbigem Boden stattfindet. Beispielsweise, was die Vor- und Nachteile der Abschaffung von freien Wahlen oder die Einführung der Todesstrafe betrifft. Wer diese Grundsätze bzw. Abschaffung diskutabel findet, befindet sich bereits außerhalb unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Er verstößt bereits gegen die Verfassung.
Jetzt wird mir einiges klar… 😉
Eine Ermittlung der Intelligenzverteilungen der Abgeordneten aller Parteien wäre mal interessant!
Herr Klein, Spaß beiseite:
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https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925816.pdf
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https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=710
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Gerade wollen sie mal nicht demokratischen Spielregeln verfassungswidrig ändern, sondern die Wahlen dieses Jahr komplett verhindern. Die Begründung ist, dass im Vorauf der Wahlen die Kandidatenaufstellungen der Parteien nicht möglch sind. Vermutlich als Ergänzung: Man hatte ja nicht ein ganzes Jahr Zeit bis heute, wusste nicht, dass das Virus nicht von alleine verschwindet. Egal, man hat einfach nichts unternommen und vorbereitet.
Oh, was noch niemand bisher berücksichtigt hat:
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Wenn ich mich nicht täusche, sind alle Coronaverordnungen formal NICHTIG, wo in Grundrechte abseits von Artikel 2 GG eingegriffen wird.
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Verordnungen dürfen nur das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit Artikel 2 Abs. 1 tangieren unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
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Alle anderen Grundrechte dürfen aber nicht per Verordnung eingeschränkt werden, sondern NUR durch Gesetze, durch die Legislative, die Parlamente. Beispielsweise Unverletztbarkeit der Wohnung. Oder wie Wikipedia schreibt: “Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die der Verwaltung bzw. Justiz den Eingriff in ein Grundrecht erlaubt. Eine solche Befugnis kann grundsätzlich nur in einem formellen Gesetz (Parlamentsgesetz) enthalten sein, weil Eingriffe – selbst wenn sie grundrechtlich erlaubt sind – unter dem Vorbehalt eines Gesetzes stehen. ”
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Außerdem muss im Gesetz nach Artikel 19 Absatz 1 das Grundrecht zitiert sein. Ist das nicht der Fall, ist eine Rechtsnorm ungültig und NICHTIG.
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Die Länder können aber keine Grundrechtseingriffe abgesehen von Artikel 2 und einigen anderen Ausnahmen konkurriend machen, weil sie die Gesetzgebungskompetenz nicht haben. Ein Söder, Ramelow oder eine Schwesig haben gar nicht das Recht per Verordnung, auch nicht gesetzgeberisch per Gesetz weil konkurrierend, Grundrechte einzuschränken. Grundrechte des Grundgesetzes sind aber Bundessache und nicht Ländersache. Landesverfassung hin oder her. Die haben nicht die Kompetenz.
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Die Corona-Verordnungen sind also aus gleich drei Gründen NICHTIG. Erstens, weil sie per Gesetz durch Parlamente bestimmt sein müssten. Zweitens weil die Länder gar nicht die Kompetenz für Grundrechtseingriffe haben. Drittens schon formal, weil sie gegen das Zitiergebot verstoßen, das besagt, dass jeder Grundrechtseingriff in der Rechtsnorm den betreffenden Artikel im Grundgesetz benennen muss, dass dieser nicht im Einzelfall, sondern immer allgemein gelten muss, also nicht nur auf Personen, sondern auch in zeitlicher Dimension allgemein, und die Einschränkung begründet sein muss.
Ergänzung: Ok, § 32 IfSG ist ein Gesetz, angepasst am 19.7.2020, dass es den Ländern theoretisch und fälschlicherweise erlauben würde derartige Grundrechtseingriffe vorzunehmen inklusive Zitation. Es ist aber auch Verstoß gegen das Grundgesetz. Denn Verordnungen dürfen generell NICHT Grundrechtseinschränkungen erlauben. Niemals.
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Die Änderung ist also der Ursprung der ganzen Misere, dass jedes Ländchen sein Süppchen kocht. Es soll genau das Regeln: Verordnungen der Länder sollen rechtlich bindend sein. Aber dieses Gesetz ist klar verfassungswidrig. Genau das darf im Bundesgebiet nämlich nicht sein. Für alle Bürger gelten die selben Grundrechte. Grundrechte, die auf Dauer auch zeitlich gelten und allgemeingültig sein müssen. Eine Einschränkung kann nur im Ausnahmefall, niemals pauschal gelten. Die Entscheidungsgrundlage muss somit einheitlich und korrekt sein.
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Das Grundgesetz schreibt AUSDRÜCKLICH DAS GEGENTEIL vor: Art. 2 Abs. 2 S. 3, Art. 6 Abs. 3, Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2S. 1 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Abs.3 und Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG (vgl. Maunz/Dürig/Remmert, Art. 19 Abs. 1 GG, 2011, Rn. 43 f.). dürfen NUR DURCH GESETZ EINGESCHRÄNKT WERDEN. Konkret. Nicht bei Bedarf.
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Sollte sich irgendwer auf §32 IfSG berufen, ist das der erste Angriffspunkt.Wenn man aber die Entscheidungskompetenz über Einschränkungen aufgrund beliebiger Parameter an Länderfürsten abgibt, deren Richtigkeit niemand prüfen kann, auf Dauer und absehbar über Monate, dann ist das Grundgesetz insgesamt außer Kraft gesetzt. Wir haben nicht mehr gleiche Rechte Grundrechte und das auf unabsehbare Zeit, solange die Politik ihre Maßstäbe nach Belieben ändert